Beschlussvorlage - 1098/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Hagenhier: Ev. Lutherkirche, Martin-Luther-Str. 11
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63 Baurodnungsamt
- Bearbeitung:
- Iris Schmidt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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27.01.2009
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Beschlussvorschlag
Die Ev. Lutherkirche, Martin-Luther-Str. 11, Gemarkung Hagen, Flur 46,
Flurstück 95 ist als Baudenkmal (§ 2 des Gesetzes zum Schutz und Pflege der
Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen, Denkmalschutzgesetz – DSchG vom
11.03.1980, GV NRW S. 226, in der zur Zeit gültigen Fassung) in die
Denkmalliste der Stadt Hagen einzutragen (§ 3 DSchG)
Sachverhalt
Kurzfassung
Eintragung der Ev.
Lutherkirche, Martin-Luther-Str. 11 als Baudenkmal in die Denkmalliste der
Stadt Hagen
Begründung
Der Denkmalwert der Ev.
Lutherkirche, Martin-Luther-Str. 11 wurde gemeinsam mit dem Amt für
Denkmalpflege in Westfalen – LWL Münster, geprüft. Dieses Fachamt hat das
Benehmen zur Eintragung des Baudenkmales in die Denkmalliste der Stadt Hagen am
05.11.2008 gemäß §§ 3 Abs. 2, 21 Abs. 4 Denkmalschutzgesetz hergestellt. Die
denkmalrechtliche Bewertung wird seitens der Verwaltung geteilt.
Die Voraussetzungen für
die Eintragung gemäß §§ 2, 3 Denkmalschutzgesetz liegen vor. Das Baudenkmal ist
daher in die Denkmalliste einzutragen.
Das denkmalrechtliche
Verfahren wurde eingeleitet.
Die Begründung der
Denkmalfähigkeit und der Denkmalwürdigkeit für die Eintragung des Denkmales
ergibt sich aus dem beigefügten Entwurf der Denkmallisten-Karteikarte. Sie ist
Bestandteil der Vorlage.
Die Zuständigkeit der
Bezirksvertretung für die Eintragung in die Denkmalliste ergibt sich aus § 10
Abs. 2 Buchst. T der Hauptsatzung in Verbindung mit § 37 Abs. 1 Buchst. B der
Gemeindeordnung NRW.
