Beschlussvorlage - 1207/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den 12. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Hagen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage Drucksachen-Nummer  1207/2008 vom 16.12.2008 ist.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Aufgrund eines neuen Urteils des OVG  Münster vom 14.08.2008 (Az. 7 D 120/07.NE), das sich kritisch zur sog. Hinweisbekanntmachung in Städten mit mehr als 35.000 Einwohnern äußert, empfiehlt der Städtetag NRW in einem Rundschreiben vom 22.09.2008 den Gemeinden aus Gründen der Rechtssicherheit, die aufgrund einer Änderung der Bekanntmachungsverordnung im Jahre 2003 aus Kostenersparnisgründen die öffentliche Bekanntmachung von Ortsrecht auf die sog. Hinweisbekanntmachung umgestellt haben, ihre Bekanntmachungspraxis ab sofort auf eine der herkömmlichen Bekanntmachungsformen – Veröffentlichung im Amtsblatt oder in örtlichen Tageszeitungen – umzustellen. Dieser Empfehlung kommt die Verwaltung nach, indem sie dem Rat vorschlägt, entsprechend der früheren Rechtslage wieder die öffentliche Bekanntmachung von Ortsrecht in den Hagener Tageszeitungen vorzusehen.

 

Die genaue Höhe der zukünftig anfallenden Kosten lässt sich nur auf der Grundlage von Vorjahreswerten schätzen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Mit zukünftigen Kosten für die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen in Höhe von ca. 30.000 € jährlich ist zu rechnen.

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.12.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen