Beschlussvorlage - 1207/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
12. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Hagen vom 12. Mai 2000hier: Neuregelung des § 23 - Öffentliche Bekanntmachung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Sonja Bendicks
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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18.12.2008
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Aufgrund
eines neuen Urteils des OVG Münster vom
14.08.2008 (Az. 7 D 120/07.NE), das sich kritisch zur sog.
Hinweisbekanntmachung in Städten mit mehr als 35.000 Einwohnern äußert,
empfiehlt der Städtetag NRW in einem Rundschreiben vom 22.09.2008 den Gemeinden
aus Gründen der Rechtssicherheit, die aufgrund einer Änderung der
Bekanntmachungsverordnung im Jahre 2003 aus Kostenersparnisgründen die öffentliche
Bekanntmachung von Ortsrecht auf die sog. Hinweisbekanntmachung umgestellt
haben, ihre Bekanntmachungspraxis ab sofort auf eine der herkömmlichen Bekanntmachungsformen
– Veröffentlichung im Amtsblatt oder in örtlichen Tageszeitungen –
umzustellen. Dieser Empfehlung kommt die Verwaltung nach, indem sie dem Rat vorschlägt,
entsprechend der früheren Rechtslage wieder die öffentliche Bekanntmachung von
Ortsrecht in den Hagener Tageszeitungen vorzusehen.
Die
genaue Höhe der zukünftig anfallenden Kosten lässt sich nur auf der Grundlage
von Vorjahreswerten schätzen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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17,1 kB
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