Beschlussvorlage - 1147/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Biologische Station Umweltzentrum Hagen - Zuwendungen der Stadt Hagen hier: Änderung des Zuwendungsempfängers
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Uwe Wiemann
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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11.12.2008
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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18.12.2008
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Gewährung städtischer Zuwendungen
(städtische Komplementärmittel) in Höhe von 20 % an den Verein zur Förderung
der Biologischen Stationen im Ennepe-Ruhr-Kreis e.V. und in Hagen e.V.,
zweckgebunden für Maßnahmen der Biologischen Station “Umweltzentrum
Hagen” e.V., vorbehaltlich der Weitergewährung der Zuwendungen durch das
Land NRW sowie vorbehaltlich der Finanzierungsmöglichkeiten im jeweiligen städtischen
Haushalt.
Für das Jahr 2009 werden städt. Zuwendungen in Höhe von 27.818 Euro
€ gewährt, die im Entwurf des Haushaltsplanes 2009 vorgesehen sind.
Die Maßnahme ist zum 01.01.2009 umzusetzen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Siehe unten
Begründung
Aufgrund politischer Vorgaben des Landes musste
einerseits die Gesamtfördersumme des Landes NRW als auch die Anzahl der
Zuwendungsempfänger „Biologische Stationen in NRW“ reduziert
werden. Für die Stadt Hagen und den Ennepe-Ruhr-Kreis bedeutete dies, dass eine
Einheit geschaffen werden musste, die als Zuwendungsempfänger für beide
Stationen auftreten kann. Nach rechtlicher Beratung haben sich die beiden Trägervereine
der Biologischen Stationen dafür entschieden, einen *Verein zur Förderung der Biologischen
Stationen im Ennepe-Ruhr-Kreis e.V. und in Hagen e.V. e.V.* zu gründen, der ab 2009 als
Zuwendungsempfänger für beide Stationen auftreten wird. Der Vorgabe des Landes
ist so Rechnung getragen worden.
Anstelle der
bisherigen Förderung der Biologischen Station Umweltzentrum Hagen soll nun
seitens der Stadt Hagen ab 2009 der neu gegründete Förderverein die städtische
Zuwendung in Höhe von maximal 27.818 Euro, jeweils
entsprechend der Höhe der Landeszuwendung, erhalten. Diese wird jedoch zweckgebunden
nur von der Biologischen Station Umweltzentrum Hagen e.V. verwendet, nicht von
der Biologischen Station Ennepe-Ruhr-Kreis.
Das gemeinsame
Maßnahmenpaket der Biologischen Station Umweltzentrum Hagen e.V. und der
Biologischen Station Ennepe-Ruhr-Kreis e.V. wird mit der Bezirksregierung
Arnsberg und der unteren Landschaftsbehörde wie bisher auch fachlich abgestimmt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
X |
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
27.818 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
1.55 |
Produktgruppe |
55 40 |
Aufwandsart |
531800 |
Produkt: |
1.55.40.08 |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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