Beschlussvorlage - 1147/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Gewährung städtischer Zuwendungen (städtische Komplementärmittel) in Höhe von 20 % an den Verein zur Förderung der Biologischen Stationen im Ennepe-Ruhr-Kreis e.V. und in Hagen e.V., zweckgebunden für Maßnahmen der Biologischen Station “Umweltzentrum Hagen” e.V., vorbehaltlich der Weitergewährung der Zuwendungen durch das Land NRW sowie vorbehaltlich der Finanzierungsmöglichkeiten im jeweiligen städtischen Haushalt.

 

Für das Jahr 2009 werden städt. Zuwendungen in Höhe von 27.818 Euro € gewährt, die im Entwurf des Haushaltsplanes 2009 vorgesehen sind.

 

Die Maßnahme ist zum 01.01.2009 umzusetzen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Siehe unten

 

 

Begründung

 

Aufgrund politischer Vorgaben des Landes musste einerseits die Gesamtfördersumme des Landes NRW als auch die Anzahl der Zuwendungsempfänger „Biologische Stationen in NRW“ reduziert werden. Für die Stadt Hagen und den Ennepe-Ruhr-Kreis bedeutete dies, dass eine Einheit geschaffen werden musste, die als Zuwendungsempfänger für beide Stationen auftreten kann. Nach rechtlicher Beratung haben sich die beiden Trägervereine der Biologischen Stationen dafür entschieden, einen *Verein zur Förderung der Biologischen Stationen im Ennepe-Ruhr-Kreis e.V. und in Hagen e.V. e.V.*  zu gründen, der ab 2009 als Zuwendungsempfänger für beide Stationen auftreten wird. Der Vorgabe des Landes ist so Rechnung getragen worden.

 

Anstelle der bisherigen Förderung der Biologischen Station Umweltzentrum Hagen soll nun seitens der Stadt Hagen ab 2009 der neu gegründete Förderverein die städtische Zuwendung in Höhe von maximal 27.818 Euro, jeweils entsprechend der Höhe der Landeszuwendung, erhalten. Diese wird jedoch zweckgebunden nur von der Biologischen Station Umweltzentrum Hagen e.V. verwendet, nicht von der Biologischen Station Ennepe-Ruhr-Kreis.

 

Das gemeinsame Maßnahmenpaket der Biologischen Station Umweltzentrum Hagen e.V. und der Biologischen Station Ennepe-Ruhr-Kreis e.V. wird mit der Bezirksregierung Arnsberg und der unteren Landschaftsbehörde wie bisher auch fachlich abgestimmt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

27.818 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

    Ergebnisplan

1.55

Produktgruppe

55 40

Aufwandsart

531800

Produkt:

1.55.40.08

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

11.12.2008 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

18.12.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen