Beschlussvorlage - 1191/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
V. Nachtrag zur Entwässerungsgebührensatzung für das Kommunalunternehmen Stadtentwässerung Hagen SEH AöR
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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18.12.2008
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Beschlussvorschlag
1.
Der Rat der Stadt
Hagen nimmt den V. Nachtrag zur Entwässerungsgebührensatzung für das
Kommunalunterunternehmen Stadtentwässerung Hagen SEH (AöR) vom 19.12.2003, der
als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, und die Gebührenbedarfsberechnung
zur Kenntnis.
2.
Von seinem
Weisungsrecht macht der Rat der Stadt Hagen keinen Gebrauch.
Die Umsetzung der
Vorlage erfolgt bis zum 20.12.2008.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Gebührenbedarf:
Für 2009 ergibt sich ein Gesamtgebührenbedarf in
Höhe von 36.934.513 € (Gesamtkosten Anlage A abzgl. der Nebeneinnahmen
Anlage B). Dieser liegt um 1,3 % (466 T€) über dem Vorjahreswert.
Kosten gemäß Anlage A):
Die Gesamtkosten beruhen, soweit sie
gebührenfähigen Aufwand darstellen und nicht kalkulatorischer Natur sind, auf
den Daten des Wirtschaftsplanes 2009.
Die um die Auflösungsbeträge zum Sonderposten
Investitionszuschüsse geminderten Kalkulatorischen Abschreibungen steigen
gegenüber dem Ansatz 2008 um 14,2 % (988 T€) auf insgesamt 7.936.705
€. Neben den üblichen Investitionen, vorwiegend in Abwasseranlagen, führt
der Anstieg der Baukosten zu dieser extremen Steigerung. Allein vom Jahr 2006
auf das Jahr 2007 betrug die für die Ermittlung der Abschreibungen maßgebliche
Steigerung der Baukosten für Ortskanäle 7,5 %. Ausgehend vom Jahr 2007
kalkuliert die SEH bis 2009 mit einem weiteren Preisanstieg von 5,1 %.
Diese außergewöhnliche Entwicklung kann auch
durch die erfolgten Kostenreduzierungen insbesondere im Unterhaltungsaufwand
nicht gänzlich aufgefangen werden.
Abgrenzungen gemäß Anlage B:
Die Abgrenzungen gemäß Anlage B stellen
Aufwandskorrekturposten zu sämtlichen anderen hoheitlichen Leistungen der
Stadtentwässerung. Diese nicht die Abwasserbeseitigung betreffenden Positionen
belaufen sich auf 4.732.100 €.
Entwicklung des
Wasserverbrauchs:
Aufgrund des anhaltenden Bevölkerungsrückganges
ist tendenziell von einem weiteren Rückgang der Wasserverbrauchsmengen
auszugehen. Auch bei den Wassergroßverbrauchern führen Betriebsstillegungen und
Produktionsumstellungen zu einem weiteren Verbrauchsrückgang.
Die für das Jahr 2007 abgerechnete
Schmutzwassermenge belief sich auf 11.122 Tm³. Gegenüber dem in der Kalkulation
angesetzten Verbrauch bedeutet dies ein Defizit von ca. 480 Tm³. Gegenüber dem
Vorjahr fiel der Verbrauch um ca. 186 Tm³. Auch die Hochrechnung, die die Mark
E auf Basis der Wassereinspeisung des 1. Halbjahres für das Jahr 2008 erstellt
hat, weist einen weiteren Wasserverbrauchsrückgang von ca. 200.000 m³ aus. Vor
diesem Hintergrund wird in der Kalkulation für das Jahr 2009 ein
Wasserverbrauch in Höhe von 10.800.000 m³ unterstellt.
Gegenüber der Kalkulation für das Jahr 2008
bedeutet dies eine Reduktion um 500.000 m³. Die SEH unterstellt bei ihrer
Annahme, dass der Rückgang der verbrauchten Frischwassermenge zukünftig etwas
verlangsamt wird. Für das Jahr 2009 unterstellt die SEH hier einen
Verbrauchsrückgang, der mit ca. 100.000 m³ unter dem Durchschnitt der
vergangenen Jahre liegt.
Entsprechend der Wassermengenentwicklung wurde
der Verteilungsschlüssel der Kosten der Niederschlags- und
Schmutzwasserbeseitigung aktualisiert. Im Resultat ergeben sich folgende Werte
(Schmutzwasser von 47,84 % auf 46,56%, Niederschlagswasser von 52,16 % auf
53,44 %).
Aufgrund dieser sich aus den gegenläufigen
Entwicklungen bei der Ableitung der Schmutzwassermenge (sinkend) und der
Niederschlagswassermenge (steigend) ergibt sich der überproportionale Anstieg
des Gebührensatzes für die Niederschlagswassergebühr.
Kostenüber- bzw.
–unterdeckungen aus Vorjahren:
Durch die Nachkalkulation festgestellte
Kostenüber- bzw. -unterdeckungen sind gem. § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW
binnen 3-Jahresfrist auszugleichen.
Im Ergebnis weist die Nachkalkulation für das
Jahr 2007 für den Bereich der Niederschlagswassergebühr eine Unterdeckung in
Höhe von rd. 415 T€ aus, die zur Hälfte bei der Kalkulation 2009
berücksichtigt wird. Für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen wird
eine Nachforderung in Höhe von 200 T€ fällig.
Die bereits oben dargestellte zu optimistische
Verbrauchsprognose für den Frischwasserverbrauch 2007 führt im Ergebnis zu
einer Unterdeckung von 1.047 T€, so dass die Schmutzwassergebühr 2009
durch aufgelaufene Defizite aus Vorjahren mit zusätzlich 0,9 Mio. €
belastet wird.
Gebührenentwicklung:
Aufgrund der Gebührenbedarfsberechnung für das
Jahr 2009 werden folgende Gebührensätze ermittelt:

Betrachtet man einen durchschnittlichen
Privathaushalt mit 4 Personen (200 cbm Wasserverbrauch; 130 qm befestigte
Fläche), so wie er beim Gebührenvergleich des Bundes Deutscher Steuerzahler zu
Grunde gelegt wird, dann ergibt sich für diesen Haushalt für 2009 eine
Abgabenlast von 589,60 €.
Im Vergleich zum Vorjahr hat dieser Haushalt
26,50 € (+ 4,7 %) mehr aufzuwenden.
Angesichts des permanenten Verbrauchsrückgangs
sei hierzu angemerkt, dass es sich lediglich um eine standardisierte Berechnung
handelt, die die unterschiedlichen Verhältnisse in den einzelnen Kommunen auf
einfache Art und Weise vergleichbar machen soll. Die tatsächlichen Verbräuche
der Haushalte liegen deutlich unter denen, die dieser Berechnung zugrunde
liegen.
Die Verwaltung schlägt vor, von dem Weisungsrecht
keinen Gebrauch zu machen.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen
entsprechenden Beschluss gebeten.
Anlagen
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(wie Dokument)
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