Beschlussvorlage - 1191/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1.        Der Rat der Stadt Hagen nimmt den V. Nachtrag zur Entwässerungsgebührensatzung für das Kommunalunterunternehmen Stadtentwässerung Hagen SEH (AöR) vom 19.12.2003, der als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, und die Gebührenbedarfsberechnung zur Kenntnis.

 

2.        Von seinem Weisungsrecht macht der Rat der Stadt Hagen keinen Gebrauch.

 

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 20.12.2008.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Gebührenbedarf:

 

Für 2009 ergibt sich ein Gesamtgebührenbedarf in Höhe von 36.934.513 € (Gesamtkosten Anlage A abzgl. der Nebeneinnahmen Anlage B). Dieser liegt um 1,3 % (466 T€) über dem Vorjahreswert.

 

 

Kosten gemäß Anlage A):

 

Die Gesamtkosten beruhen, soweit sie gebührenfähigen Aufwand darstellen und nicht kalkulatorischer Natur sind, auf den Daten des Wirtschaftsplanes 2009.

 

Die um die Auflösungsbeträge zum Sonderposten Investitionszuschüsse geminderten Kalkulatorischen Abschreibungen steigen gegenüber dem Ansatz 2008 um 14,2 % (988 T€) auf insgesamt 7.936.705 €. Neben den üblichen Investitionen, vorwiegend in Abwasseranlagen, führt der Anstieg der Baukosten zu dieser extremen Steigerung. Allein vom Jahr 2006 auf das Jahr 2007 betrug die für die Ermittlung der Abschreibungen maßgebliche Steigerung der Baukosten für Ortskanäle 7,5 %. Ausgehend vom Jahr 2007 kalkuliert die SEH bis 2009 mit einem weiteren Preisanstieg von 5,1 %.

 

Diese außergewöhnliche Entwicklung kann auch durch die erfolgten Kostenreduzierungen insbesondere im Unterhaltungsaufwand nicht gänzlich aufgefangen werden.

 

 

Abgrenzungen gemäß Anlage B:

 

Die Abgrenzungen gemäß Anlage B stellen Aufwandskorrekturposten zu sämtlichen anderen hoheitlichen Leistungen der Stadtentwässerung. Diese nicht die Abwasserbeseitigung betreffenden Positionen belaufen sich auf 4.732.100 €.

 

 

Entwicklung des Wasserverbrauchs:

 

Aufgrund des anhaltenden Bevölkerungsrückganges ist tendenziell von einem weiteren Rückgang der Wasserverbrauchsmengen auszugehen. Auch bei den Wassergroßverbrauchern führen Betriebsstillegungen und Produktionsumstellungen zu einem weiteren Verbrauchsrückgang.

 

Die für das Jahr 2007 abgerechnete Schmutzwassermenge belief sich auf 11.122 Tm³. Gegenüber dem in der Kalkulation angesetzten Verbrauch bedeutet dies ein Defizit von ca. 480 Tm³. Gegenüber dem Vorjahr fiel der Verbrauch um ca. 186 Tm³. Auch die Hochrechnung, die die Mark E auf Basis der Wassereinspeisung des 1. Halbjahres für das Jahr 2008 erstellt hat, weist einen weiteren Wasserverbrauchsrückgang von ca. 200.000 m³ aus. Vor diesem Hintergrund wird in der Kalkulation für das Jahr 2009 ein Wasserverbrauch in Höhe von 10.800.000 m³ unterstellt.

 

Gegenüber der Kalkulation für das Jahr 2008 bedeutet dies eine Reduktion um 500.000 m³. Die SEH unterstellt bei ihrer Annahme, dass der Rückgang der verbrauchten Frischwassermenge zukünftig etwas verlangsamt wird. Für das Jahr 2009 unterstellt die SEH hier einen Verbrauchsrückgang, der mit ca. 100.000 m³ unter dem Durchschnitt der vergangenen Jahre liegt.

 

Entsprechend der Wassermengenentwicklung wurde der Verteilungsschlüssel der Kosten der Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung aktualisiert. Im Resultat ergeben sich folgende Werte (Schmutzwasser von 47,84 % auf 46,56%, Niederschlagswasser von 52,16 % auf 53,44 %).

 

Aufgrund dieser sich aus den gegenläufigen Entwicklungen bei der Ableitung der Schmutzwassermenge (sinkend) und der Niederschlagswassermenge (steigend) ergibt sich der überproportionale Anstieg des Gebührensatzes für die Niederschlagswassergebühr.

 

 

Kostenüber- bzw. –unterdeckungen aus Vorjahren:

Durch die Nachkalkulation festgestellte Kostenüber- bzw. -unterdeckungen sind gem. § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW binnen 3-Jahresfrist auszugleichen.

 

Im Ergebnis weist die Nachkalkulation für das Jahr 2007 für den Bereich der Niederschlagswassergebühr eine Unterdeckung in Höhe von rd. 415 T€ aus, die zur Hälfte bei der Kalkulation 2009 berücksichtigt wird. Für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen wird eine Nachforderung in Höhe von 200 T€ fällig.

 

Die bereits oben dargestellte zu optimistische Verbrauchsprognose für den Frischwasserverbrauch 2007 führt im Ergebnis zu einer Unterdeckung von 1.047 T€, so dass die Schmutzwassergebühr 2009 durch aufgelaufene Defizite aus Vorjahren mit zusätzlich 0,9 Mio. € belastet wird.

 

 

Gebührenentwicklung:

 

Aufgrund der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2009 werden folgende Gebührensätze ermittelt:

 

 

Betrachtet man einen durchschnittlichen Privathaushalt mit 4 Personen (200 cbm Wasserverbrauch; 130 qm befestigte Fläche), so wie er beim Gebührenvergleich des Bundes Deutscher Steuerzahler zu Grunde gelegt wird, dann ergibt sich für diesen Haushalt für 2009 eine Abgabenlast von 589,60 €.

Im Vergleich zum Vorjahr hat dieser Haushalt 26,50 € (+ 4,7 %) mehr aufzuwenden.

 

Angesichts des permanenten Verbrauchsrückgangs sei hierzu angemerkt, dass es sich lediglich um eine standardisierte Berechnung handelt, die die unterschiedlichen Verhältnisse in den einzelnen Kommunen auf einfache Art und Weise vergleichbar machen soll. Die tatsächlichen Verbräuche der Haushalte liegen deutlich unter denen, die dieser Berechnung zugrunde liegen.

 

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, von dem Weisungsrecht keinen Gebrauch zu machen.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.12.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen