Beschlussvorlage - 1188/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen bestellt als Mitglieder der Veranstaltergemeinschaft für Lokalfunk „Radio Hagen“ e. V.

 

1.         Herrn Thomas Bleicher (als Vertreter der Gemeinde nach § 113 Abs. GO NRW)

 

2.         _____________________

 

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 15.01.2009.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 27.01.2000 wurde Herr Willi Strüwer und durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 14.06.2007 Herr Thomas Bleicher als Vertreter der Stadt Hagen für die Veranstaltergemeinschaft Radio Hagen bestellt.

 

Auf Grund eines Schreibens der Veranstaltergemeinschaft vom 06.05.2008, das wohl an die Mitglieder gegangen ist, der Verwaltung aber erst am 04.12.2008 bekannt wurde, endet die Amtszeit am nach dem Bestimmungen des LMG zum 31.07.2008.

 

In dem og. Schreiben werden zur Wahl der Vertreter/innen folgende Hinweise gegeben:

 

„Beachten Sie bitte, dass Ihr Vertreter in der Veranstaltergemeinschaft seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Verbreitungsgebiet unseres Lokalradios hat (§ 64 Abs. 2 LMG).

 

Das LMG geht grundsätzlich davon aus, dass nach einer sechsjährigen Amtsperiode ein neues Mitglied in die Veranstaltergemeinschaft entsandt werden kann. Dabei kann es sich um jemanden handeln, der bereits vor 2002 Mitglied in der Veranstaltergemeinschaft war oder um jemanden, der bisher noch gar nicht in der Veranstaltergemeinschaft war. Allerdings kann Ihre Organisation auch das bisherige Mitglied erneut in die Veranstaltergemeinschaft entsenden. Dabei gilt es aber, folgende Vorschrift des LMG zu beachten.

 

Bei der Benennung eines neues Mitglieds müsste nach § 63 Abs. 4 S. 2 LMG jemand entsandt werden, der ein anderes Geschlecht aufweist als der bisherige Vertreter in der Veranstaltergemeinschaft.

 

Die erneute Benennung des bisherigen Mitglieds ist nach § 63 Abs. 3 S. 2 LMG möglich, verbunden damit ist aber die Verpflichtung der entsenden Organisation, der Veranstaltergemeinschaft gegenüber zu begründen, warum man den vom Gesetz geforderten Wechsel in der Mitgliedschaft (incl. Geschlechterwechsel) nicht vornehmen konnte.“

 

 

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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18.12.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen