Beschlussvorlage - 1188/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Veranstaltergemeinschaft Radio HagenBenennung von Vertretern der Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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18.12.2008
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Durch Beschluss des
Rates der Stadt Hagen vom 27.01.2000 wurde Herr Willi Strüwer und durch
Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 14.06.2007 Herr Thomas Bleicher als
Vertreter der Stadt Hagen für die Veranstaltergemeinschaft Radio Hagen
bestellt.
Auf Grund eines
Schreibens der Veranstaltergemeinschaft vom 06.05.2008, das wohl an die
Mitglieder gegangen ist, der Verwaltung aber erst am 04.12.2008 bekannt wurde,
endet die Amtszeit am nach dem Bestimmungen des LMG zum 31.07.2008.
In dem og. Schreiben
werden zur Wahl der Vertreter/innen folgende Hinweise gegeben:
„Beachten Sie
bitte, dass Ihr Vertreter in der Veranstaltergemeinschaft seinen Wohnsitz oder
ständigen Aufenthalt im Verbreitungsgebiet unseres Lokalradios hat (§ 64 Abs. 2
LMG).
Das LMG geht
grundsätzlich davon aus, dass nach einer sechsjährigen Amtsperiode ein neues
Mitglied in die Veranstaltergemeinschaft entsandt werden kann. Dabei kann es
sich um jemanden handeln, der bereits vor 2002 Mitglied in der
Veranstaltergemeinschaft war oder um jemanden, der bisher noch gar nicht in der
Veranstaltergemeinschaft war. Allerdings kann Ihre Organisation auch das
bisherige Mitglied erneut in die Veranstaltergemeinschaft entsenden. Dabei gilt
es aber, folgende Vorschrift des LMG zu beachten.
Bei der Benennung
eines neues Mitglieds müsste nach § 63 Abs. 4 S. 2 LMG jemand entsandt werden,
der ein anderes Geschlecht aufweist als der bisherige Vertreter in der
Veranstaltergemeinschaft.
Die erneute Benennung
des bisherigen Mitglieds ist nach § 63 Abs. 3 S. 2 LMG möglich, verbunden damit
ist aber die Verpflichtung der entsenden Organisation, der Veranstaltergemeinschaft
gegenüber zu begründen, warum man den vom Gesetz geforderten Wechsel in der
Mitgliedschaft (incl. Geschlechterwechsel) nicht vornehmen konnte.“
Der Rat der Stadt
Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
