Beschlussvorlage - 1133/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 3/97 (485) "Preußerstraße"hier:Einstellung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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11.12.2008
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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16.12.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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18.12.2008
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens
Nr. 3/97 (485) "Preußerstraße" sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 30.10.1997.
Geltungsbereich (Beschreibung zum Einleitungsbeschluss):
Im Norden ist die ehemalige Eisenbahnfläche die Begrenzung des Plangebietes. Die östliche Grenze bildet die Spiekerstraße. Vom Einmündungsbereich Spiekerstraße/Preußerstraße verläuft die Grenze in südwestlicher Richtung entlang der nördlichen Begrenzung der Berliner Straße bis zur Hördenstraße. Von dort aus bildet die westliche Grenze der Hördenstraße die Plangebietsgrenze bis zum nördlichen Kreuzungsbereich Preußerstraße/Hördenstraße. Von da aus begrenzt die Preußerstraße das Plangebiet. Die westliche Grenze ergibt sich aus der geplanten Nutzung, dem genehmigten Bauantrag eines Einzelhandelsbetriebes, ca. 80 m im Mittel östlich der Grenze der Flurstücke 365 und 363 Flur 17 Gemarkung Haspe bis zum Ausgangspunkt im Nordwesten.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung wird die Einstellung des Bebauungsplans und die Aufhebung des vorgenannten Ratsbeschlusses bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Eine
Kurzfassung ist nicht erforderlich.
Begründung
Der
Rat der Stadt Hagen hat am 30.10.1997 die Einleitung des
Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/97 (485) "Preußerstraße" beschlossen.
Die Veröffentlichung der Einleitung des Verfahrens erfolgte am 22.11.1997.
Ziel
der Planung war es, nach Genehmigung eines nicht großflächigen
Einzelhandelsbetriebes den verbleibenden Gewerbestandort langfristig zu
sichern.
Durch
die bereits entlang der Preußerstraße bestehenden, rechtskräftigen
Bebauungspläne Nr. 3/87 (433) Nordumgehung Haspe Teil II und Nr. 4/87 (434)
Nordumgehung Haspe Teil III sowie den jetzt einzuleitenden Bebauungsplan
Nr.
9/08 (605) –Preußerstraße– nördlich Preußerstraße/westlich
Hördenstraße
besteht/erfolgt
die langfristige Sicherung des Gewerbestandortes an der Preußerstraße. Für die
nicht von Bebauungsplänen erfassten Bereiche aus dem eingeleiteten
Bebauungsplan kann die bauliche Nutzung nach § 34 BauGB bestimmt werden.
Das
Ziel "Sicherung der gewerblichen Bauflächen" ist im Bereich der
Preußerstraße daher auch ohne den eingeleiteten aber bislang nicht
weiterbearbeiteten Bebauungsplan Nr. 3/97 (485) "Preußerstraße" zu
erreichen.
Das
Bebauungsplanverfahren Nr. 3/97 (485) "Preußerstraße" kann daher
eingestellt werden.
Anlage:
Übersichtsplan Lage und
Geltungsbereich des Bebauungsplans
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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90,1 kB
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