Beschlussvorlage - 1075/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft Hagen für das Wirtschaftsjahr 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Carola Gepert-Henning
- Beteiligt:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Fachausschuss Gebäudewirtschaft
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Vorberatung
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02.12.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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18.12.2008
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Sachverhalt
Inhalt:
I. Erfolgsplan 2009
II. Erläuterungen zum Erfolgsplan 2009
III. Vermögensplan 2008 und Ertragslage 2009
IV. Stellenübersicht 2009
V. Finanzplan 2009 – 2013
VI. Preisliste 2009
Gemäß § 41 GO ist der Rat der
Stadt für die Feststellung des Wirtschaftsplans zuständig.
Die Gebäudewirtschaft Hagen
wird ab
Gemäß § 14 EigVO NRW und § 14
der Betriebssatzung GWH ist von der Betriebsleitung zu Beginn eines jeden
Jahres ein Wirtschaftplan, bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und
der Stellenübersicht, aufzustellen und dem Betriebsausschuss vorzulegen.
Der Erfolgsplan muss alle
voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres enthalten (§ 15 I
EigVO NRW).
Im Rahmen des Programms zur
Sanierung der städtischen Gebäude sind gemäß Ratsbeschluss Maßnahmen in den Wirtschaftsplan
2009 der Gebäudewirtschaft Hagen aufgenommen worden.
Der Vermögensplan muss alle
voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres, die sich aus
Anlagenänderungen und aus der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebes ergeben sowie
die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthalten (§ 16 I EigVO NRW).
Die Stellenübersicht hat die im
Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für Tarifbeschäftigte des Betriebes zu
beinhalten. Beamte, die bei der Gebäudewirtschaft beschäftigt werden, sind im
Stellenplan der Stadt Hagen zu führen und in der Stellenübersicht der
Gebäudewirtschaft nachrichtlich anzugeben (§ 17 I EigVO NRW).
Zusammen mit dem
Wirtschaftsplan ist ein fünfjähriger Finanzplan beigefügt, der die Entwicklung
der Ausgaben und der Deckungsmittel des Vermögensplans sowie die Entwicklung
der Einnahmen und Ausgaben der Gebäudewirtschaft, die sich auf die
Finanzplanung der Stadt Hagen auswirken, entsprechend widerspiegelt (vergleiche
§ 18 EigVO NRW).
Nach § 14 EigVO und § 14 (2) der Betriebssatzung der
Gebäudewirtschaft Hagen ist die Betriebsleitung verpflichtet einen
Wirtschaftsplan aufzustellen, durch den Oberbürgermeister festzustellen und dem
Betriebsausschuss vorzulegen.
Mit
dem Beratungsergebnis des Betriebsausschusses ist der Wirtschaftsplan dem Rat
der Stadt Hagen zur Beschlussfassung vorzulegen.
Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2009
Der Wirtschaftsplan wurde
unter Beachtung der Eigenbetriebsverordnung aufgestellt.
Die in eigener Wertschöpfung
erbrachten Leistungen sind auf Basis einer Vollkosten-
kalkulation ohne
Gewinnzuschlag ermittelt worden.
Zu den einzelnen Positionen
der Gewinn- und Verlustrechnung folgende Anmerkungen:
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse aus eigener
Wertschöpfung mit 21,7 Mio. € für 2009 bewegen sich mit kleinen
Veränderungen auf dem Planungs- und Hochrechnungsniveau des Jahres 2008.
Die sonstigen Erlöse
reduzieren sich in 2009 gegenüber dem Plan 2008 um
5,5 Mio. €. Der
Rückgang resultiert aus dem Rückgang der beauftragten Bauprojekte durch die
Stadt Hagen.
Bei den sonstigen
betrieblichen Erträgen entfällt die Versicherungsentschädigung in 2009 für die
nach dem Brandschaden sanierte Heinrich-Heine-Realschule, dafür sind erstmalig
auf Empfehlung des Wirtschaftsprüfers die Zinserträge für das
G.I.V.-Darlehen (Sanierung der Rundturnhallen Haspe und
Hohenlimburg) aufgeführt, die bislang unter den baulichen Maßnahmen geführt
worden sind.
Materialaufwand
Im Plan 2009 sind im Aufwand
nur noch die Projekte berücksichtigt worden, für die ein konkreter Auftrag an
die GWH erteilt worden ist.
Bei den
Instandhaltungsmaßnahmen für die Stadt sind nur die Einzelmaßnahmen erfasst,
die sich aus dem Ratsbeschluss zur Sanierung der städtischen Immobilien
ergeben.
Personalkosten
Die Personalkosten für den
Plan 2009 liegen um 182 T-€ niedriger als 2008. Im Plan 2009 sind die
Auswirkungen einer Tariferhöhung zum
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Kosten für die
Einführung eines Betriebsführungssystems wurden mit berücksichtigt.
Abschreibungen
Die Abschreibungen liegen in
ihrer Höhe von 327 T-€ auf Vorjahresniveau.
Zinsen
Die Kontokorrentzinsen sind
rückläufig auf geplante 60 T-€.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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348,3 kB
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