Beschlussvorlage - 1060/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung eines 3-jährigen Bildungsganges "Berufsbegleitende Weiterbildung von Kinderpflegrn/-pflegerinnen zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/-in am Käthe-Kollwitz-Berufskolleg als Schulversuch zum Schuljahr 2009/2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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26.11.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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18.12.2008
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Beschlussvorschlag
Gemäß § 81 sowie § 25 des Schulgesetzes NRW (SchulG) vom 15.02.2005
(GV.NRW.S. 202) in der z.Zt. gültigen Fassung wird der 3-jährige Bildungsgang
„Berufsbegleitende Weiterbildung von Kinderpflegern/-pflegerinnen zum/zur
staatlich anerkannten Erzieher/-in“ am Käthe-Kollwitz-Berufskolleg in
Teilzeitform zum Schuljahr 2009/2010 als Schulversuch errichtet.
Der Beschluss wird zum 01.08.2009 umgesetzt.
Sachverhalt
Begründung
Die Schulleitung des
Käthe-Kollwitz-Berufskollegs hat der Verwaltung vorgeschlagen, den aufgeführten
Bildungsgang als Schulversuch ab dem Schuljahr 2009/2010 einzurichten.
Die Schulkonferenz hat am
14.10.2008 den erforderlichen Beschluss dazu gefasst.
Nähere Informationen zu
dem Bildungsgang können den beigefügten Anlagen entnommen werden.
Der § 80 Abs. 1 des
Schulgesetzes sieht eine regionale Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern
vor. Da der Einzugsbereich der berufsbegleitenden Weiterbildung im Wesentlichen
auf Hagen beschränkt sein wird, ist nach Absprache mit der Bezirksregierung eine
Regionalabstimmung nicht notwendig.
Schülerfahrtkosten
entstehen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nicht.
Der Anteil der Stadt Hagen
als Schulträger an den Lernmitteln im Rahmen der Vorschriften des § 96
Schulgesetz i.V.m. der dazugehörigen Verordnung beträgt grundsätzlich pro
SchülerIn für die Gesamtdauer des Bildungsganges 224 €.
