Beschlussvorlage - 1060/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 81 sowie § 25 des Schulgesetzes NRW (SchulG) vom 15.02.2005 (GV.NRW.S. 202) in der z.Zt. gültigen Fassung wird der 3-jährige Bildungsgang „Berufsbegleitende Weiterbildung von Kinderpflegern/-pflegerinnen zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/-in“ am Käthe-Kollwitz-Berufskolleg in Teilzeitform zum Schuljahr 2009/2010 als Schulversuch errichtet.

 

Der Beschluss wird zum 01.08.2009 umgesetzt.

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Sachverhalt

 

Begründung

Die Schulleitung des Käthe-Kollwitz-Berufskollegs hat der Verwaltung vorgeschlagen, den aufgeführten Bildungsgang als Schulversuch ab dem Schuljahr 2009/2010 einzurichten.

Die Schulkonferenz hat am 14.10.2008 den erforderlichen Beschluss dazu gefasst.

Nähere Informationen zu dem Bildungsgang können den beigefügten Anlagen entnommen werden.

 

Der § 80 Abs. 1 des Schulgesetzes sieht eine regionale Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern vor. Da der Einzugsbereich der berufsbegleitenden Weiterbildung im Wesentlichen auf Hagen beschränkt sein wird, ist nach Absprache mit der Bezirksregierung eine Regionalabstimmung nicht notwendig.

 

 

Schülerfahrtkosten entstehen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nicht.

 

Der Anteil der Stadt Hagen als Schulträger an den Lernmitteln im Rahmen der Vorschriften des § 96 Schulgesetz i.V.m. der dazugehörigen Verordnung beträgt grundsätzlich pro SchülerIn für die Gesamtdauer des Bildungsganges 224 €.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

26.11.2008 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

18.12.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen