Beschlussvorlage - 1045/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligungsrichtlinie der Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.11.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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18.12.2008
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Beschlussvorschlag
1.
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt, die als Anlage beigefügte Beteiligungsrichtlinie der
Stadt Hagen zum 01.01.2009 in Kraft zu setzen.
2.
Der Rat der
Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, die Schritte zur Umsetzung der
Richtlinie sukzessive vorzunehmen und ihm jeweils in der letzten Sitzung des Jahres
über den Stand der Umsetzung zu berichten.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 15.01.2009.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
In
der Beteiligungsrichtlinie der Stadt Hagen heißt es unter Punkt 1
Vorbemerkungen:
„Ausgehend
von unterschiedlichen Formen der Beteiligung der Stadt Hagen regelt und
standardisiert die Beteiligungsrichtlinie der Stadt Hagen das Zusammenspiel der
handelnden Akteure (Rat, Verwaltung und Beteiligungsunternehmen) in der kommunalen
Beteiligungspolitik.
Die
Beteiligungspolitik der Stadt Hagen obliegt originär ihrem Rat. Er trifft die
wesentlichen Eigentümerentscheidungen und bestimmt die Handlungsfelder und
Grundstrukturen des Konzerns Stadt. Der Haupt- und Finanzausschuss berät
Beteiligungsangelegenheiten im Rahmen seiner Zuständigkeiten vor.“
Die
Anforderungen an das kommunale Beteiligungscontrolling wachsen. Mit Einführung
des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) und der Aufstellung kommunaler
Gesamtabschlüsse verändert sich auch das Bewusstsein für Risiken und
strategische Steuerungsnotwendigkeiten im Konzern Stadt.
Über
die reine Verwaltung der Beteiligungsgesellschaften hinaus wandeln sich die Aufgaben
des Beteiligungscontrollings und entwickeln sich in Richtung eines aktiven Controllings
der Beteiligungen mit entsprechenden Änderungen beim Berichtswesen, einer
Verbesserung der Auskunftsfähigkeit zu Beteiligungsangelegenheiten, der
Unterstützung der Mandatsträger und der Schaffung einheitlicher Standards.
Die
Grundvoraussetzung, um diesen Aufgaben gerecht zu werden, ist die zur Verfügungstellung
und Aufbereitung aller wichtigen Informationen (Finanzinformationen,
Kennzahlen, Gremienbeschlüsse, Termine, Organe und Mandatsträger, Satzungen
etc.). Nur so können Chancen im Verbund Politik/Stadtverwaltung/Beteiligungen genutzt
und Risiken verringert werden.
Am
24.08.2007 wurde der erste Entwurf der Beteiligungsrichtlinie an die Fraktionen
und an die Geschäftsführungen der Beteiligungen gesandt. In der Folgezeit hat
es verschiedene mündliche und schriftliche Rückmeldungen zu diesem ersten
Entwurf gegeben, die in die Überarbeitung des Richtlinienentwurfes eingeflossen
sind. Darüber hinaus hat der Oberbürgermeister
mit dem Beteiligungscontrolling und Vertretern der Beteiligungsgesellschaftern
eine Arbeitsgruppe gebildet, um rechtliche Fragen zu klären und einen fairen
Interessenausgleich zu ermöglichen. Im Oktober hat diese Arbeitsgruppe ihre Aufgabe
erfolgreich und einvernehmlich abgeschlossen.
Die
Beteiligungsrichtlinie beinhaltet Organisations- und Dienstvorschriften, die
sich zunächst an die Verwaltung selbst richten. Sie entfaltet nicht unmittelbar
eine Bindungswirkung gegenüber den Beteiligungen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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92,5 kB
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