Beschlussvorlage - 1045/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.        Der Rat der Stadt Hagen beschließt, die als Anlage beigefügte Beteiligungsrichtlinie der Stadt Hagen zum 01.01.2009 in Kraft zu setzen.

 

2.        Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, die Schritte zur Umsetzung der Richtlinie sukzessive vorzunehmen und ihm jeweils in der letzten Sitzung des Jahres über den Stand der Umsetzung zu berichten.

 

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 15.01.2009.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

In der Beteiligungsrichtlinie der Stadt Hagen heißt es unter Punkt 1 Vorbemerkungen:

 

„Ausgehend von unterschiedlichen Formen der Beteiligung der Stadt Hagen regelt und standardisiert die Beteiligungsrichtlinie der Stadt Hagen das Zusammenspiel der handelnden Akteure (Rat, Verwaltung und Beteiligungsunternehmen) in der kommunalen Beteiligungspolitik.

 

Die Beteiligungspolitik der Stadt Hagen obliegt originär ihrem Rat. Er trifft die wesentlichen Eigentümerentscheidungen und bestimmt die Handlungsfelder und Grundstrukturen des Konzerns Stadt. Der Haupt- und Finanzausschuss berät Beteiligungsangelegenheiten im Rahmen seiner Zuständigkeiten vor.“

 

Die Anforderungen an das kommunale Beteiligungscontrolling wachsen. Mit Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) und der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse verändert sich auch das Bewusstsein für Risiken und strategische Steuerungsnotwendigkeiten im Konzern Stadt.

 

Über die reine Verwaltung der Beteiligungsgesellschaften hinaus wandeln sich die Aufgaben des Beteiligungscontrollings und entwickeln sich in Richtung eines aktiven Controllings der Beteiligungen mit entsprechenden Änderungen beim Berichtswesen, einer Verbesserung der Auskunftsfähigkeit zu Beteiligungsangelegenheiten, der Unterstützung der Mandatsträger und der Schaffung einheitlicher Standards.

 

Die Grundvoraussetzung, um diesen Aufgaben gerecht zu werden, ist die zur Verfügungstellung und Aufbereitung aller wichtigen Informationen (Finanzinformationen, Kennzahlen, Gremienbeschlüsse, Termine, Organe und Mandatsträger, Satzungen etc.). Nur so können Chancen im Verbund Politik/Stadtverwaltung/Beteiligungen genutzt und Risiken verringert werden.

 

Am 24.08.2007 wurde der erste Entwurf der Beteiligungsrichtlinie an die Fraktionen und an die Geschäftsführungen der Beteiligungen gesandt. In der Folgezeit hat es verschiedene mündliche und schriftliche Rückmeldungen zu diesem ersten Entwurf gegeben, die in die Überarbeitung des Richtlinienentwurfes eingeflossen sind. Darüber hinaus hat der Oberbürgermeister  mit dem Beteiligungscontrolling und Vertretern der Beteiligungsgesellschaftern eine Arbeitsgruppe gebildet, um rechtliche Fragen zu klären und einen fairen Interessenausgleich zu ermöglichen. Im Oktober hat diese Arbeitsgruppe ihre Aufgabe erfolgreich und einvernehmlich abgeschlossen.

 

Die Beteiligungsrichtlinie beinhaltet Organisations- und Dienstvorschriften, die sich zunächst an die Verwaltung selbst richten. Sie entfaltet nicht unmittelbar eine Bindungswirkung gegenüber den Beteiligungen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

27.11.2008 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

18.12.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen