Beschlussvorlage - 1018/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der XII. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23.12.1992 wird beschlossen, wie sie als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr.1018/2008) vom 28.10.2008 ist.

 

Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.

 

Realisierungstermin: 01.01.2009

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Nachdem für das Jahr 2008 die Abfallgebühr auf dem Niveau des Jahres 2007 gehalten werden konnte, ist für das Jahr 2009 die Abfallgebühr neu zu kalkulieren.

 

Begründung

 

Der Anstieg der Abfallgebühren um 2,31% im Vergleich zum Vorjahr 2008 ist im Wesentlichen auf die Tarifabschlüsse aus 2008 und auf steigende Energiekosten zurückzuführen.

 

Die voraussichtliche Gebührenentwicklung in 2009 stellt sich wie folgt dar:

 

Der gebührenfähige Gesamtaufwand in der Abfallbeseitigung steigt gegenüber dem Vorjahr um 504.043,63 Euro (+2,80%). Hierbei wird von gleichbleibenden Veranlagungslitern ausgegangen. Um die Steigerung bei der Abfallgebühr für den Gebührenzahler so gering wie möglich zu halten, wurde eine Rücklagenentnahme für die Mitfinanzierung der Abfallbeseitigungskosten in Höhe von 500.000 Euro einkalkuliert.

 

Weitere Einflüsse auf die Gebührensätze werden wie folgt dargestellt:

 

Die Betriebskosten sind insgesamt um 437.337,00 Euro (+3,41 %) gestiegen. In diesem Bereich sind die Materialkosten zwar rückläufig, -47.500,00 Euro (-24,36 %), die anderen Bereiche wie bezogene Leistungen, Personalkosten und sonstige Kosten haben sich verteuert.

Die Erhöhung der bezogenen Leistungen um 297.337,00 Euro (+3,23 %) geht im Wesentlichen auf  eine Erhöhung des Verbrennungspreises und die Erhöhung der Kosten für die Papiersammlung zurück. Die Personalkosten verteuern sich durch die Tarifabschlüsse für  2008 und 2009 und die zu erwartenden Erhöhungen in den Sozialversicherungsbeiträgen um 137.200 Euro (+4,12%) und die sonstigen Kosten haben sich den Ist-Kosten der Vorjahre angepasst, in dem eine Erhöhung von 50.000 Euro (+55,56%) berücksichtigt wurde. Ursächlich dafür ist der laufende Aufwand für die Behälterverwaltung der Papiertonne, insbesondere dem Änderungsdienst und der Abrechnung des Vollservices. Darüber hinaus werden auf Grund der rückläufigen Mitbenutzungsquote für Verkaufsverpackungen im Bereich der Papiersammlung anteilig Kosten für die Standplätze hierunter erfasst.

 

Steigende Preise beim Treibstoff und bei der Beschaffung von Ersatzteilen wirken sich belastend auf die Gebührenentwicklung im Bereich  Innere Verrechnung Fuhrpark aus mit einer Kostensteigerung von 181.575,00 Euro (+17,25%). Die Reduzierung der kalkulatorischen Gewerbeertragsteuer um 26.592,00 Euro (-35,91 %) kompensiert zumindest einen Teil des Mehraufwandes in diesem Bereich.

 

Ebenfalls geringfügig sind die Kosten bei der Umlage Gemeinsamer Bereich um 14.503,00 (-0,72%) zurückgegangen.

 

Aufgrund eines neuen Urteils ist das Unternehmerwagnis von 1,95% auf 1,00% zu reduzieren. Dadurch verringert sich der Aufwand HEB um 156.322,45 Euro (-47,14 %).

 

Die Erlöse reduzieren sich insgesamt um 30.780,61 Euro (-1%). Grund hierfür sind die rückläufigen Einnahmen in allen Sparten mit Ausnahme der Papiervermarktung, die leichte Gewinne in Höhe von 7.073,36 Euro (+0,82%) erzielen kann.

 

Der Selbstkostenpreis der HEB- GmbH steigt um 469.378,37 Euro (+2,67%).

 

Nach Einführung von SAP und NKF sind die ersten Schritte zur verwaltungsinternen Leistungsverrechnung bei der Stadt Hagen durchgeführt worden. Diese werden kontinuierlich in den nächsten Jahren überprüft und weiterentwickelt. So sind die bisher bezifferten Beträge für Abfallberatung und Mitarbeit anderer Ämter zusammen mit der ehemaligen Verwaltungskostenumlage durch verschiedene Verrechnungsschritte als Aufwand Stadt Hagen in einer Summe benannt. Durch die Systemumstellung wird zum ersten Mal der tatsächlich anfallende Aufwand der verwaltungsinternen Leistung konkret ermittelt und auf ein Produkt verrechnet. Dies führt zu einem Mehraufwand in Höhe von 131.288,04 Euro (+28,95%), der den Gesamtaufwand in der Kalkulation für die Abfallgebühr um 600.666,41 Euro (+3,33%) steigen lässt.

 

Somit ist eine Erhöhung des Gebührensatzes um 7 Cent (+2,31%) auf 3,12 Euro erforderlich.

 

Anlagen:

 

1) Kalkulation der Abfallgebühr

2) Gegenüberstellung der geltenden und geplanten Gebührensätze

 

 

XII. Nachtrag vom                 zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23.12.1992

 

Aufgrund der §§ 7,8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 2008 (GV NRW S. 514) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S.712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2007 (GV NRW 2008 S.8) hat der Rat der Stadt Hagen in der Sitzung am                                 folgenden XII. Nachtrag beschlossen:

 

Artikel I

 

§ 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

§ 3

Maßstab und Satz der Gebühren

 

Als Jahresgebühr werden erhoben für die Rollbehälter mit einem Fassungsvermögen von:

 

    60 l bei wöchentlich einmaliger Entleerung

=    187,46 €

    80 l bei wöchentlich einmaliger Entleerung

=    249,95 €

  120 l bei wöchentlich einmaliger Entleerung

=    374,93 €

  240 l bei wöchentlich einmaliger Entleerung

=    749,85 €

  770 l bei wöchentlich einmaliger Entleerung

=  1684,05 €

1100 l bei wöchentlich einmaliger Entleerung

=  2405,78 €

 

 

Artikel II

Dieser Nachtrag tritt am 01. Januar 2009 in Kraft.

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.11.2008 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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18.12.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen