Beschlussvorlage - 0951/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Für den Behindertenbeirat der Stadt Hagen werden als Vertreterinnen von Behindertenorganisationen Frau Carolina Maria Diskakis, Freiherr-vom-Stein-Str. 48, 58089 Hagen und Frau Swetlana Böhm, Sievekingstr. 22, 58099 Hagen, als stellvertretende Mitglieder benannt.
  2. Für den Behindertenbeirat der Stadt Hagen wird als Vertreterin der freien Wohlfahrtspflege Frau Petra Fernholz, Johann-Friedrich-Oberlin-Str. 8, 58099 Hagen, als stellvertretendes Mitglied benannt.
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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Für den Behindertenbeirat sind drei neue stellvertretende Mitglieder zu benennen.

 

Begründung

 

Mit Schreiben vom 18.07.2008 teilte Frau Heide Pohl mit, dass sie ihr Amt als stellvertretendes Mitglied des Behindertenbeirates niederlegen möchte. Frau Pohl war als Vertreterin der Selbsthilfegruppe der Kehlkopflosen in Hagen im Behindertenbeirat tätig. Des Weiteren möchte Herr Dieter Hecklau, Vorsitzender des Blinden- und Sehbehindertenvereins Hagen zum nächst möglichen Zeitpunkt sein Mandat als stellvertretendes Mitglied im Behindertenbeirat niederlegen.

 

Als mögliche Nachfolger haben sich folgende Personen gemeldet:

Herr Franz Trapp, Am Lilienbaum 14 c, 58135 Hagen, Makula Selbsthilfegruppe Hagen

 

Frau Swetlana Böhm, Sievekingstr. 22, 58099 Hagen, Blinden- und Sehbehindertenverein Hagen

 

Frau Carolina Maria Diskakis, Freiherr-vom-Stein-Straße 48, 58089 Hagen, Lupus Erythematodes Selbsthilfegemeinschaft e.V.,

 

Frau Sonja Weber, Boeler Str. 177, 58097 Hagen, Selbsthilfegruppe Frauen nach Krebs

 

Die Einverständniserklärungen liegen in Schriftform vor.

 

Bei der Besetzung der Sitze im Behindertenbeirat sollte aus Sicht der Verwaltung darauf geachtet werden, dass aus den verschiedenen Behinderungsgruppen möglichst zumindest ein Vertreter vorhanden ist. So sollten z.B. die Gruppen der chronisch Kranken, der Gehbehinderten und Rollstuhlfahrer, der Blinden und Sehbehinderten, der geistig Behinderten und der Gehörlosen vertreten sein.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, Frau Carolina Maria Diskakis als Vertreterin der Lupus Erythematodes Selbsthilfegemeinschaft e.V. in den Behindertenbeirat zu berufen, da diese Behindertengruppe im Behindertenbeirat noch nicht vertreten ist und Frau Diskakis sich bereits seit geraumer Zeit um eine Mitgliedschaft bemüht.

Des Weiteren wird vorgeschlagen, Frau Swetlana Böhm als Vertreterin des Blinden- und Sehbehindertenvereins Hagen in den Behindertenbeirat zu berufen. Zwar vertritt auch die Makula Selbsthilfegruppe Hagen den Personenkreis der Blinden und Sehbehinderten, allerdings sind in diesem Verein in der Regel nur Personen mit einer Makula-Degeneration organisiert. Im Blinden- und Sehbehindertenverein hingegen sind blinde und sehbehinderte Personen unabhängig vom Grund der Blindheit oder Sehbehinderung vertreten.

Frau Burghardt, stellvertretendes Mitglied und Vertreterin der freien Wohlfahrtspflege möchte ebenfalls ihr Mandat niederlegen. Sie ist Vorsitzende des Kinderschutzbundes und möchte ihr Mandat an Frau Petra Fernholz, Johann-Friedrich-Oberlin-Str. 8, 58099 abgeben. Frau Fernholz ist Mitarbeiterin des Kinderschutzbundes und betreut dort behinderte Kinder. Bei der Neubildung des Behindertenbeirates im Jahr 2004 wurde Frau Burghardt vom Diakonischen Werk und vom Wohlfahrtsverband „Der Paritätische“ vorgeschlagen, beide Verbände sind mit der Benennung von Frau Fernholz einverstanden.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

    Ergebnisplan

 

Produktgruppe

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

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18.12.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen