Beschlussvorlage - 0951/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung des Behindertenbeirateshier: Benennung neuer Mitglieder
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Martina Gleiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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18.12.2008
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Beschlussvorschlag
- Für den Behindertenbeirat
der Stadt Hagen werden als Vertreterinnen von Behindertenorganisationen
Frau Carolina Maria Diskakis, Freiherr-vom-Stein-Str. 48, 58089 Hagen und
Frau Swetlana Böhm, Sievekingstr. 22, 58099 Hagen, als stellvertretende
Mitglieder benannt.
- Für den
Behindertenbeirat der Stadt Hagen wird als Vertreterin der freien
Wohlfahrtspflege Frau Petra Fernholz, Johann-Friedrich-Oberlin-Str. 8,
58099 Hagen, als stellvertretendes Mitglied benannt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Für den Behindertenbeirat sind
drei neue stellvertretende Mitglieder zu benennen.
Begründung
Mit Schreiben vom
18.07.2008 teilte Frau Heide Pohl mit, dass sie ihr Amt als stellvertretendes Mitglied
des Behindertenbeirates niederlegen möchte. Frau Pohl war als Vertreterin der
Selbsthilfegruppe der Kehlkopflosen in Hagen im Behindertenbeirat tätig. Des
Weiteren möchte Herr Dieter Hecklau, Vorsitzender des Blinden- und
Sehbehindertenvereins Hagen zum nächst möglichen Zeitpunkt sein Mandat als
stellvertretendes Mitglied im Behindertenbeirat niederlegen.
Als mögliche Nachfolger
haben sich folgende Personen gemeldet:
Herr Franz Trapp, Am Lilienbaum 14 c, 58135 Hagen, Makula Selbsthilfegruppe
Hagen
Frau Swetlana Böhm,
Sievekingstr. 22, 58099 Hagen, Blinden- und Sehbehindertenverein Hagen
Frau Carolina Maria
Diskakis, Freiherr-vom-Stein-Straße 48, 58089 Hagen, Lupus Erythematodes
Selbsthilfegemeinschaft e.V.,
Frau Sonja Weber, Boeler
Str. 177, 58097 Hagen, Selbsthilfegruppe Frauen nach Krebs
Die
Einverständniserklärungen liegen in Schriftform vor.
Bei der Besetzung der
Sitze im Behindertenbeirat sollte aus Sicht der Verwaltung darauf geachtet
werden, dass aus den verschiedenen Behinderungsgruppen möglichst zumindest ein
Vertreter vorhanden ist. So sollten z.B. die Gruppen der chronisch Kranken, der
Gehbehinderten und Rollstuhlfahrer, der Blinden und Sehbehinderten, der geistig
Behinderten und der Gehörlosen vertreten sein.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, Frau Carolina Maria Diskakis als
Vertreterin der Lupus Erythematodes Selbsthilfegemeinschaft e.V. in den
Behindertenbeirat zu berufen, da diese Behindertengruppe im Behindertenbeirat
noch nicht vertreten ist und Frau Diskakis sich bereits seit geraumer Zeit um
eine Mitgliedschaft bemüht.
Des Weiteren wird vorgeschlagen, Frau Swetlana Böhm als Vertreterin des
Blinden- und Sehbehindertenvereins Hagen in den Behindertenbeirat zu berufen.
Zwar vertritt auch die Makula Selbsthilfegruppe Hagen den Personenkreis der
Blinden und Sehbehinderten, allerdings sind in diesem Verein in der Regel nur
Personen mit einer Makula-Degeneration organisiert. Im Blinden- und
Sehbehindertenverein hingegen sind blinde und sehbehinderte Personen unabhängig
vom Grund der Blindheit oder Sehbehinderung vertreten.
Frau Burghardt,
stellvertretendes Mitglied und Vertreterin der freien Wohlfahrtspflege möchte
ebenfalls ihr Mandat niederlegen. Sie ist Vorsitzende des Kinderschutzbundes
und möchte ihr Mandat an Frau Petra Fernholz, Johann-Friedrich-Oberlin-Str. 8,
58099 abgeben. Frau Fernholz ist Mitarbeiterin des Kinderschutzbundes und
betreut dort behinderte Kinder. Bei der Neubildung des Behindertenbeirates im
Jahr 2004 wurde Frau Burghardt vom Diakonischen Werk und vom Wohlfahrtsverband „Der
Paritätische“ vorgeschlagen, beide Verbände sind mit der Benennung von
Frau Fernholz einverstanden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgruppe |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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