Beschlussvorlage - 0874/2008

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

a)            Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Be­lange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.

Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegens­tand der Niederschrift.

b)            Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8/06 (585) – Im Klosterkamp –, Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB mit den in der Vorlage beschriebenen geringfügigen Än­derungen und die geänderte Begründung vom 15.10.2008 gemäß § 2 und § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.

Die Begründung vom 15.10.2008 und die Projektpläne sind Anlage dieser Verwaltungsvorlage.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 8/06 (585) - Im Klosterkamp - liegt im Stadt­bezirk Hohenlimburg zwischen der Strasse Im Klosterkamp und dem Lennepark.

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Hohenlimburg, Flur 9 und umfasst eine Teilflä­che des Flurstücks  589.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Dezember 2008 wird dieses Bebauungsplanverfahren abgeschlossen.

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

Mit Beschluss dieser Vorlage wird das Bebauungsplanverfahren Nr. 8/06 (585) – Im Klosterkamp –, Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB abgeschlos­sen.

Mit Veröffentlichung des Beschlusses wird das Planungsrecht rechtskräftig.

 

 

Begründung

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8/06 (585) - Im Klosterkamp wurde durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen am 09.11.2006 eingeleitet.

 

Im Rahmen der Öffentlichen Auslegung (vom 18.08 bis 19.09.2008) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde von folgenden TÖBs bzw. Personen Stellungnahmen abgegeben:

 

1.         Stadtentwässerung Hagen, Eilper Straße 132 - 136, 58091 Hagen

 

2.         Untere Bodenschutzbehörde, Rathausstraße 11, 58095 Hagen

 

Stellungnahmen von Bürgern sind nicht eingegangen.

 

Der Rat der Stadt beschließt über die oben aufgeführten Anregungen gemäß den Stel­lungnahmen der Verwaltung unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ge­geneinander und untereinander.

 

Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wurden der Bebauungsplan und die Begründung geringfügig überarbeitet:

 

§                Ergänzung der textlichen Festsetzung zum Schutz der Gebäudeteile vor Hochwas­ser

§                Löschung eines textlichen Hinweises zu Erdarbeiten

§                Einarbeitung der Artenschutzrechtlichen Einschätzung in die Begründung, Ergänzung der textlichen Festsetzung zum Erhalt der Hecke

§                Anpassung der aktuellen Rechtsgrundlagen

 

Die o. g. geringfügigen Ergänzungen haben keine Auswirkungen auf die Planung, sie dienen lediglich der Klarstellung. Weiterhin wird mit den Änderungen den Stellungnahmen gefolgt; Interes­sen Dritter werden nicht tangiert. Auf eine erneute Beteiligung nach § 4 Abs. 3 BauGB bzw. § 13 BauGB kann deshalb verzichtet werden.

 

Die Begründung mit dem Datum 14.05.2008 wird ersetzt durch die Begründung vom 15.10.2008.

 

Die Durchführung des Vorhabens wird in einem zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde zu schließenden städtebaulichen Vertrag (Durchführungsvertrag) geregelt. Dieser Vertrag ist Gegenstand der Vorlage mit der Drucksachen-Nr. 0934/2008.

 

Ein weiterer Bestandteil des Vorhaben- und Erschließungsplanes sind die Projektpläne. Sie sind Bestandteile dieser Vorlage. Geringfügige Abweichungen zwischen dem später zu stellenden Bauantrag und diesen Projektplänen sind unschädlich.

 

 

Bestandteile der Vorlage:

 

Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8/06 (585) - Im Klosterkamp -, Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB vom 15.10.2008

 

Projektpläne

 

 

Folgende Unterlagen wurden zur Erstellung der Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ausgewertet und können im Original in der jeweiligen Sitzung eingese­hen werden:

 

§                Schalltechnisches Gutachten über die im Bereich eines geplanten Wohn- und Ge­schäftshauses einwirkenden Gewerbebetriebsgeräusche und Beurteilung dieser nach DIN 18005 und TA Lärm, vom 27.03.2007, Ing.-Büro für Akustik und Lärm-Immissionsschutz, Dipl.-Ing. Buchholz, Eppenhauser Straße 101, 58093 Hagen

§                Artenschutzrechtliche Prüfung, Bimberg Landschaftsarchitekten, Iserlohn 30.04.2008

§                Ergänzung zur Artenschutzrechtlichen Stellungnahme, Ermittlung des Bestandes durch Ortsbegehung, Stephan Sallermann, Landschaftsarchitekt, 16.06.2008

 


Zu 1.     Stadtentwässerung Hagen, Eilper Straße 132 - 136, 58091 Hagen mit Schreiben vom 05.09.2008,

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

 


Der Hinweis wird in den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgenommen.

 

 

Der Stellungnahme wird gefolgt.

 

 


 

Zu 2.     Untere Bodenschutzbehörde, Rathausstraße 11, 58095 Hagen mit Schreiben vom 21.08.2008

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

 


Der Hinweis wird aus dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gestrichen.

 

 

Der Stellungnahme wird gefolgt.

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

    Ergebnisplan

 

Produktgruppe

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

 

anzuerkennen

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

10.12.2008 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

Erweitern

10.12.2008 - Bezirksvertretung Hohenlimburg

Erweitern

11.12.2008 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

16.12.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

18.12.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen