Beschlussvorlage - 0481/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Sondernutzungena) Außengastronomie Theaterplatz / Elberfelder Straße 52 (Gaststätte `Pizza e Pasta´)b) Rathausstraße 18 (Schnell-Restaurant "PIDÖ-Hagener Home")
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Beteiligt:
- 01 Koordinierungsstelle für Innenstadt- und Sonderprojekte; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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29.06.2004
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Sachverhalt
Die Inhaberin der Gaststätte
“Pizza e Pasta”, Elberfelder Straße 52, und der Inhaber des Schnell
- Restaurants “PIDÖ Hagener – Home”, Rathausstr. 18, haben
die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Einrichtung einer
Außengastronomie auf der öffentlichen Verkehrsfläche jeweils vor ihrem
Geschäftslokal bei der Verwaltung beantragt.
Die Vorhaben werden hiermit
vorgestellt.
Die für die Außengastronomie
Elberfelder Straße 52 vorgesehene Fläche (10 m x 13 m = 130 m² ) befindet sich
in Höhe der Gaststätte auf dem Theaterplatz. Der Fußgängerverkehr wird
hierdurch nicht behindert; die erforderliche Durchfahrt für die Feuerwehr wird
freigehalten.
Die für die Außengastronomie
Rathausstraße 18 vorgesehene Fläche befindet sich direkt an der Hauswand (2,50
m Tiefe x 16 m Länge = 40 m² ) im ehemaligen Gehwegbereich der neugestalteten
-als gemischte Verkehrsfläche ausgebauten- Rathausstraße. Fußgänger- und
Anlieferverkehr sowie die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge werden nicht
behindert.
Die Flächen der Außengastronomien
Elberfelder Straße 52 und Rathausstraße
18 sind in den als Anlagen beigefügten Übersichtsplänen festgelegt. Die Pläne
werden Bestandteil der Sondernutzungserlaubnis und sind damit für die
Flächenabgrenzung verbindlich.
Eine Abgrenzung der Fläche der
Außengastronomien durch feste Einbauten (z.B. Zaunelemente) darf nicht
vorgenommen werden. Die Aufstellung von Pflanzkübeln zur Auflockerung und
Verschönerung wird nur im Bereich Theaterplatz zugelassen. Der Abstand zwischen
zwei Kübeln muss mindestens 1,5 m betragen. Im einzelnen ist die Gestaltung der
Außengastronomien mit der Verwaltung abzustimmen.
Die Sondernutzungserlaubnisse sollen
zunächst für die Saison 2004, die am 31.10. endet, auf jederzeitigen Widerruf
erteilt werden.
Die Erlaubnisnehmer haben die durch
die Ausübung der Sondernutzung entstehenden Kosten zu tragen.
Neben der Sondernutzungserlaubnis
bedürfen die Einrichtungen der Außengastronomien zusätzlich einer
gaststättenrechtlichen Erlaubnis auf der Grundlage von gesonderten
Verwaltungsverfahren.
Die von der Bezirksvertretung Mitte am
18.03.2003 und am 20.04.2004 beschlossenen Auflagen für Sondernutzungen auf dem
Friedrich-Ebert-Platz werden in die
Erlaubnisse für die o.g. beantragten Sondernutzungen aufgenommen. Die
Erlaubnisse werden erst nach Abnahme der Verkehrsflächen durch das Straßen- und
Brückenbauamt erteilt
Verwaltungsseitig bestehen keine
Bedenken, die beantragten Sondernutzungserlaubnisse für die Flächen
Theaterplatz / Elberfelder Straße 52 und Rathausstraße 18 zu erteilen.
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Anlagen
2 Übersichtspläne
