Beschlussvorlage - 0481/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Sondernutzungserlaubnisse für die Einrichtung der neuen Außengastronomien mit einer Fläche von 130 m² auf dem Theaterplatz und einer Fläche von 40 m² vor dem Haus Rathausstraße 18 auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage sollen erteilt werden.

 

 

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Sachverhalt

Die Inhaberin der Gaststätte “Pizza e Pasta”, Elberfelder Straße 52, und der Inhaber des Schnell - Restaurants “PIDÖ Hagener – Home”, Rathausstr. 18, haben die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Einrichtung einer Außengastronomie auf der öffentlichen Verkehrsfläche jeweils vor ihrem Geschäftslokal bei der Verwaltung beantragt.

 

Die Vorhaben werden hiermit vorgestellt.

 

Die für die Außengastronomie Elberfelder Straße 52 vorgesehene Fläche (10 m x 13 m = 130 m² ) befindet sich in Höhe der Gaststätte auf dem Theaterplatz. Der Fußgängerverkehr wird hierdurch nicht behindert; die erforderliche Durchfahrt für die Feuerwehr wird freigehalten.

 

Die für die Außengastronomie Rathausstraße 18 vorgesehene Fläche befindet sich direkt an der Hauswand (2,50 m Tiefe x 16 m Länge = 40 m² ) im ehemaligen Gehwegbereich der neugestalteten -als gemischte Verkehrsfläche ausgebauten- Rathausstraße. Fußgänger- und Anlieferverkehr sowie die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge werden nicht behindert.

Die Flächen der Außengastronomien Elberfelder Straße 52  und Rathausstraße 18 sind in den als Anlagen beigefügten Übersichtsplänen festgelegt. Die Pläne werden Bestandteil der Sondernutzungserlaubnis und sind damit für die Flächenabgrenzung verbindlich.

Eine Abgrenzung der Fläche der Außengastronomien durch feste Einbauten (z.B. Zaunelemente) darf nicht vorgenommen werden. Die Aufstellung von Pflanzkübeln zur Auflockerung und Verschönerung wird nur im Bereich Theaterplatz zugelassen. Der Abstand zwischen zwei Kübeln muss mindestens 1,5 m betragen. Im einzelnen ist die Gestaltung der Außengastronomien mit der Verwaltung abzustimmen.

 

Die Sondernutzungserlaubnisse sollen zunächst für die Saison 2004, die am 31.10. endet, auf jederzeitigen Widerruf erteilt werden.

 

Die Erlaubnisnehmer haben die durch die Ausübung der Sondernutzung entstehenden Kosten zu tragen.

 

Neben der Sondernutzungserlaubnis bedürfen die Einrichtungen der Außengastronomien zusätzlich einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis auf der Grundlage von gesonderten Verwaltungsverfahren.

Die von der Bezirksvertretung Mitte am 18.03.2003 und am 20.04.2004 beschlossenen Auflagen für Sondernutzungen auf dem Friedrich-Ebert-Platz  werden in die Erlaubnisse für die o.g. beantragten Sondernutzungen aufgenommen. Die Erlaubnisse werden erst nach Abnahme der Verkehrsflächen durch das Straßen- und Brückenbauamt erteilt

 

Verwaltungsseitig bestehen keine Bedenken, die beantragten Sondernutzungserlaubnisse für die Flächen Theaterplatz / Elberfelder Straße 52 und Rathausstraße 18 zu erteilen.

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Anlagen

2 Übersichtspläne

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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29.06.2004 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen