Beschlussvorlage - 1187/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauanträge:Neubau von 25 Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Heilig-Geist-Straßehier: Einvernehmen der Gemeinde gem. § 14 (2) BauGB i. V. m. § 34 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
16.12.2008
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Haspe
|
Entscheidung
|
|
|
|
11.12.2008
|
Sachverhalt
Begründung:
Der
Verwaltung liegen folgende Bauanträge vor:
Errichtung
von 25 Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Heilig-Geist-Straße
Gemarkung
Haspe, Flur 21, Flurstück 221
Die
Bauanträge sind am 27.11.2008 bei der Stadtverwaltung eingegangen.
Baugesuchskonferenz
vom 4.12.2008
Planungsrechtliche
Situation:
Das
Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für Gemeinbedarf dargestellt.
Es
liegt im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 1/03 (555)
„Heilig-Geist-Hospital“.
Ziel
des Bebauungsplanverfahrens:
- Baurecht für eine
reine Wohnbebauung (nur Einzel- und Doppelhäuser)
- Ausschluss von jeglicher
gewerblicher Nutzung
Für
den Bereich dieses Bebauungsplanverfahrens wurde vom Rat der Stadt am 8.5.2008
die Veränderungssperre Nr. 1/03 (555) „Heilig-Geist-Hospital“
beschlossen.
Sie
wurde am 22.5.2008 ortsüblich öffentlich bekanntgemacht.
Das
o.g. Grundstück ist z.Z. hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BauGB zu
beurteilen.
Nach
§ 14 (2) BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden,
wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Es
wird empfohlen, das Einvernehmen der Geminde gem. § 14 (2) BauGB i. V.m.
§
34 BauGB zu erteilen.
Geplant
sind 6x2 Doppelhäuser entlang der Heilig-Geist-Straße, 4x2 Doppelhäuser im
hinterliegenden Bereich und 1x5 Reihenhäuser entlang der Berliner Straße. Es handelt sich um zweigeschossige Baukörper
mit Satteldach. Die Erschließung ist gesichert.
Selbst
durch die fünf Reihenhäuser entsteht der
Eindruck einer aufgelockerten Wohnbebauung, die sich nach Art und Maß der
baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
102,2 kB
|

11.12.2008 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
Vorbehaltlich der Genehmigung durch den
Stadtentwicklungsausschuss erteilt die Bezirksvertretung Haspe das Einvernehmen
der Gemeinde zu den Bauanträgen:
Errichtung von 25 Einfamilienhäusern auf dem
Grundstück Heilig-Geist-Straße
gem. § 14 (2) BauGB i.V.m. § 34 BauGB.
Ergänzung:
Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Investor
über eine größere Kfz-Stellplatzanlage auf dem Gelände zu verhandeln.
|
Abstimmungsergebnis: |
|||
|
x |
Einstimmig beschlossen |
||
|
Dafür: |
12 |
|
|
|
Enthaltungen: |
1 |
|
|
16.12.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Das Einvernehmen der Gemeinde zu den Bauanträgen:
Errichtung von 25 Einfamilienhäusern auf dem
Grundstück Heilig-Geist-Straße wird
gem. § 14 (2) BauGB i.V.m. § 34 BauGB erteilt.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Investor
über eine größere Stellplatzanlage auf dem Gelände zu verhandeln.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
x |
Einstimmig beschlossen |