Beschlussvorlage - 0391/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines Einrichtungsmarktes für Leuchten und Möbel (Verkaufsfläche ca. 1.200 qm)hier: Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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02.06.2004
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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29.06.2004
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Sachverhalt
Bauvoranfrage:
Der
Verwaltung liegt ein Antrag zur Errichtung einer Verkaufstätte mit mehr als 700
m² Verkaufsfläche für das Grundstück, Alexanderstrasse 22, Gemarkung Eckesey,
Flur 5, Flurstück 407 vor. Der Antragsteller des Einrichtungsmarktes für
Leuchten und Möbel ist Herr Tim Bergenthal, Bergenthal Leuchten.
Die Grundfläche des neuen Hauptgebäudes beträgt ca. 1.200 m². Ein Nebenbaukörper, der als Garage genutzt werden soll, hat eine Grundfläche von 85 qm. In dem zweigeschossigen Gebäude sollen die Verkaufsräume (ca. 1.100 m²), sowie Büro- und Sozialräume (ca. 100 m²) im Erdgeschoß entstehen, während im Untergeschoß des Baukörpers eine Büro- und Lagernutzung geplant ist. Ebenfalls soll hier der Großhandelsbereich des Unternehmens angesiedelt werden. Es ist weiter beabsichtigt, einen Teil dieser Etage als Werkstatt für Kleinmechanik zu vermieten.
In den Verkaufsräumen werden Leuchten im
Wohnambiente präsentiert, d.h. in direkter Kombination mit passenden Klein- und
Großmöbeln. Hierzu zählen Beistelltische, Esstische, Sideboards, Konsolen,
Schränke, Spiegel und Sitzmöbel.
Das
Leuchtensortiment ist als Vollsortiment geplant. Die angebotenen Wand-, Tisch-,
Pendel-, Steh-, Bilder-, Außen-, Objekt- und Industrieleuchten werden in
unterschiedlichen Qualitäten präsentiert. Zielgruppen sind neben den
Privatkunden auch Großkunden wie Architekten, Gewerbetreibende und
Weiterverkäufer.
Der
Grünbestand im östlichen Randbereich des Grundstückes zum Friedhof ist
teilweise von der geplanten Baumaßnahme betroffen.
Auf
dem Gelände sind 30 Stellplätze
ausgewiesen worden, die Zufahrt bindet direkt an die Alexanderstrasse
(Zufahrtsbreite 7.00 m) an.
Planungsrechtliche
Situation:
Flächennutzungsplan
Das
Grundstück ist als gewerbliche Baufläche dargestellt.
Bebauungsplan
Ein
rechtswirksamer Bebauungsplan ist nicht vorhanden.
Die
zu bebauende Fläche liegt im Bereich des am 8.12.2002 eingeleiteten
Bebauungsplanverfahrens Nr. 12/02 Alexanderstraße/Brinkstraße-.
Eine
planungsrechtliche Beurteilung muß z.Z. nach § 34 BauGB erfolgen.
Das
Grundstück kann als gewerbliche Baufläche eingestuft werden.
Städtebauliche
Situation:
Das
Grundstück (Flurstück 407) grenzt im westlichen Bereich unmittelbar an die Fa.
Linde. Auf dem daran anschließenden westlichen Nachbargrundstück befindet sich
der Lebensmitteleinzelhandelsmarkt Lidl. Daran schließen sich unterschiedliche Gewerbebetriebe an.
Unmittelbar im östlichen und südlichen Bereich des betreffenden Grundstücks liegt
der Friedhof Altenhagen. Im Norden, unterbrochen durch die
Alexanderstrasse, befindet sich der Großdiscounter Walmart. Die Sportanlage
Westfalia schließt sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite im
nordöstlichen Bereich an, dahinter befindet sich die Freizeitanlage Hamekepark.
Die Erschließung der geplanten
Verkaufsstätte kann, wie bei den vergleichbaren Einzelhandelsbetreiben
im gleichen Abschnitt der Alexanderstrasse, durch eine direkte Zufahrt auf das
Grundstück, ohne separate Abbiegespur, gesichert werden.
Versorgungsstruktur:
Gemäß des Projektantrages
sind bei dem o.g. Einrichtungsfachmarkt ca. 1200qm Verkaufsfläche geplant, auf
denen Möbel und Leuchten präsentiert werden sollen.
Es handelt sich somit um
einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb, mit dem Schwerpunkt auf einem zentrenrelevanten
Sortiment.
(Im FNP ist die geplante
Fläche derzeit als Gewerbefläche dargestellt.)
Gemäß BauNVO sollten
großflächige Einzelhandelsbetriebe aufgrund ihrer erheblichen Auswirkungen auf
die lokalen und regionalen Versorgungsstrukturen, die Umwelt und die
Gemeindeentwicklung nur dann zugelassen werden, wenn sie nach Art und Umfang in
einem angemessenen Verhältnis zur lokalen und regionalen Versorgungsstruktur
stehen, an einem integrierten Standort und in integrierten städtebaulichen
Strukturen entstehen.
Gemäß Einzelhandelserlass
handelt es sich bei Leuchten um ein zentrenrelevantes Sortiment. Eine
Begrenzung der zulässigen Verkaufsfläche und genaue Sortimentsfestsetzungen
sind erforderlich.
Im Rahmen der Untersuchungen
zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wurden grobe Aussagen getroffen,
an welchen potentiellen Bereichen Standorte für Fachmärkte denkbar wären.
Diesbezüglich ist in der Diskussion, den Bestand entlang der Eckeseyer Straße
und Alexanderstraße (Molkerei, Baumärkte, Autohaus, Wall Mart, Discounter) als
Sonderbaufläche für Einzelhandel zukünftig zusichern, bzw. zu erweitern, um
dort Fachmärkte anzusiedeln. Es wird empfohlen, Mindestanforderungen für
Fachmarktstandorte für die Gesamtstadt zu berücksichtigen, sie sind Bestandteil
des Einzelhandelskonzeptes, das zur Zeit bearbeitet wird:
Für den vorliegenden Fall
würde gelten, dass zentrenrelevante Sortimente nur bis max. 700qm zulässig
sind, und zusätzliche Fachmärkte mit zentrenrelevanten Sortimenten außerhalb
der Zentren nicht zulässig sind.
Aufgrund der
Projektbeschreibung (Kombination mit Möbeln) ist zu vermuten, dass eine auf 700qm beschränkte VK für das Sortiment
Leuchten, mit den Vorstellungen des Antragstellers vereinbar ist.
Beurteilung:
Der geplante Baukörper sowie
die beabsichtigte Nutzung fügen sich nach § 34 BauGB in die Eigenart der
näheren Umgebung ein.
Die in der BauNVO geforderte
Maßstäblichkeit bei Art und Umfang des Betriebes scheint in diesem Falle
ebenfalls gewahrt.
Eine genaue
Festsetzung/Ausschluss weiterer Sortimente ist unbedingt geboten um eine
weitere Schwächung der gewachsenen Zentren zu verhindern.
