Beschlussvorlage - 1048/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Teilung des Plangebietes.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Be­schluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 90 – Verbandsstraße – 1.Teilbereich  zum Flächen­nutzungsplan der Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begrün­dung vom 11.11.2008 mit dem Umweltbericht nach § 3 (2) BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 90 – Verbandsstraße –, 1.Teilbereich mit der Begründung und dem Umweltbericht für 4 Wochen öffentlich auszulegen.

Die Begründung vom 11.11.2008 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt westlich der BAB A 46, zwischen der Ortslage Berchum und der Lenne direkt zwischen Verbandsstraße und der Wannebachstraße.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plange­biet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Der Verfahrensabschluss wird im 1. Quartal 2009 angestrebt. Danach wird der be­schlossene Plan der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregie­rung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des FNP rechtswirksam.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Nach § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) wird die Planung zur Teiländerung Nr. 90, 1.Teilbereich des Flächennutzungsplanes der Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung inkl. Umweltbericht für vier Wochen öffentlich ausgelegt und damit der Öffentlichkeit und den Behörden zur Stellungnahme vorgestellt.

 

 

 

Begründung

 

Planungsziele

 

Im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist der Bereich als Gewerbliche Bau­fläche und Grünfläche mit Kompensation dargestellt.

 

Es ist geplant, in diesem Bereich einen Baumarkt (Großflächigen Einzelhandel) und die Erweiterungsflächen für eine bereits ansässige Spedition zu realisieren.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes im westlichen Teilbereich wurde zwingend not­wendig, weil großflächige Einzelhandelsbetriebe außer in Kerngebieten nur noch in spe­ziell dafür ausgewiesenen Sondergebieten zulässig sind. Da der rechtsgültige FNP für die betreffende Fläche eine gewerbliche Baufläche darstellt, ist eine Ände­rung in SO - großflächiger Einzelhandel notwendig.

 

Die vorgesehen Nutzung für den östlichen Bereich – Erweiterung der vorhandenen Spe­dition – geht über die jetzige Darstellung der gewerblichen Baufläche hinaus.

 

Entsprechend der o.g. Zielsetzung wird die bisherige Flächendarstellung zugunsten ei­ner größeren gewerblichen Bauflächendarstellung und Darstellung einer Sonder­bauflä­che aufgegeben, um planungsrechtlich die Voraussetzungen für die derartigen Nutzun­gen zu schaffen.

 

Die eigentliche Realisierung der geplanten Maßnahmen erfolgt durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4/08 (600) Gewerbe- und Sondergebiet zwischen der Wan­nebach- und der Verbandsstraße, Teil 1 und Teil 2. Ein entsprechender Einleitungsbeschluss wurde vom Rat der Stadt Hagen ebenfalls in der Ratssitzung am 04.09.2008 gefasst.

 

 

Die weiteren Inhalte der Planung sind der beigefügten Begründung zur FNP-Teilände­rung Nr. 90, 1.Teilbereich zu entnehmen.

 

 

Verfahrensablauf

 

Im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist die Fläche als gewerbliche Bauflä­che dargestellt. Während der südöstliche Bereich des Gewerbegebietes bereits beplant und gewerblich genutzt ist, wird die nordwestliche Fläche derzeit noch landwirtschaftlich bewirtschaftet.

 

Für diese verbliebene Restfläche in der Größe von insgesamt ca. 40.000 m² liegen der Verwaltung Planungen vor, die ohne Änderung/Anpassung des Planungsrechts nicht realisierbar wären. Die Fläche soll so aufgeteilt werden, dass zum einen Raum gegeben werden kann für die Erweiterung/den Neubau einer bereits im Nahbereich ansässigen Spedition und zum anderen die Ansiedlung eines Baumarktes ermöglicht wird.

 

Auf der Basis des bestehenden vorgenannten Planungsrechts können die Projekte aber nicht realisiert werden.

Mit der Einleitung der Teiländerung zum Flächenutzungsplan Nr.  90 – Verbandsstraße - sollen die entsprechenden planungs­rechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der Projekte geschaffen werden.

 

Der Rat der Stadt Hagen hat daraufhin in seiner Sitzung am 04.09.2008 die Einleitung des Teiländerungsverfahrens Nr. 90 – Verbandsstraße – des Flächennutzungsplanes beschlossen.

 

Dieser Beschluss wurde am 12.09.2008 in der Presse ortsüblich bekannt gemacht; gleichzeitig wurde auf die Durchführung der Bürgeranhörung hingewiesen.

Diese hat vom 22.09. bis einschl. 24.09.2008 in den Räumlichkeiten des Fachbereichs Stadtentwicklung und Stadtplanung stattgefunden. Im Rahmen der Bürgeranhörung sind keine Stellungnahmen von Bürgern eingegangen.

 

Um die Sommerpause zeitlich zu nutzen, hat bereits vom 20.06. bis 31.07.2008 die Ab­frage zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung und der umweltrelevanten Fragestellungen stattgefunden (Scopingtermin).

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat vom 22.09. bis 17.10.2008 stattgefunden.

 

Im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat nur die SIHK eine negative Stellungnahme abgegeben.

Diese Stellungnahme schließt sich inhaltlich an eine Stellungnahme der Bezirksregie­rung Arnsberg (BR) an, die im Rahmen der Abfrage der Ziele der Landesplanung bei der Stadt Hagen eingegangen ist.

 

In diesem Schreiben werden erhebliche landesplanerische Bedenken gegen die ge­plante Darstellung einer Sonderbaufläche „ Großflächiger Einzelhandel“ an Standort Verbandsstraße erhoben. Die Bedenken fußen auf der Vorschrift des § 24a LEPRo, wo­nach größflächige Einzelhandelsvorhaben mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen nur in allgemeinen Siedlungsbereichen des Regionalplanes angesiedelt werden dürfen. Diese grundsätzliche formale Proble­matik wurde bereits im Rahmen des Arbeitskreises „Einzelhandelskonzept für das östli­che Ruhrgebiet“ angesprochen, da gerade Standorte von Baumärkten üblicherweise nicht in Siedlungsbereichen sondern in gewerblich geprägten Bereichen liegen. Auf­grund der von ihnen ausgehenden Störungen sind sie hier auch als verträglicher anzu­sehen, als in durch Wohnnutzung geprägten Bereichen.

 

Weiterhin wurde der Standort Verbandsstraße in dem der BR vorliegenden Einzelhan­delskonzept geprüft und als Standort für einen Baumarkt bestätigt. Ausschlaggebend hierfür ist nicht der quantitative Bedarf für eine weitere Baumarktansiedlung in Hagen, sondern die ungünstige Verteilung der vorhandenen Standorte, die sich insbesondere in der Stadtmitte, im Westen und im Norden der Stadt konzentrieren, so dass es ausdrück­licher Wille der Bezirksvertretung Hohenlimburg und des Rates der Stadt Hagen ist, durch diese Ansiedlung den östlichen teil des Stadtgebietes besser zu versorgen. Mögli­che negative Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche werden durch die Be­schränkung der Randsortimente entsprechend den Vorgaben des LEPRo verhindert. Negative Auswirkungen auf Nachbarkommunen wurden gutachterlich untersucht und sind demnach nicht zu erwarten.

Die Region östliches Ruhrgebiet hat dem Vorhaben zugestimmt und in seiner Sitzung am 22.08.2008 den regionalen Konsens erteilt.

 

 

Die o.g. Problematik wurde mit der Bezirksregierung diskutiert und die Über­ein­stimmung der Planung (in Bezug auf den geplanten großflächigen Einzelhandel) mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung erörtert. Da in diesem Gespräch keine Einigung unter den Beteiligten erzielt werden konnte, soll die Entscheidung jetzt auf Antrag im Regionalrat herbeigeführt werden.

 

Als Folge dieses Zwischenergebnisses ist erst einmal die Teilung des Plangebietes vorgesehen, damit für die Expansionspläne der Spedition keine zeitlichen Probleme auftreten.

 

Deshalb wird mit diesem Beschluss das Plangebiet der FNP-Teiländerung Nr. 90 geteilt und dann zum 1.Teilbereich nach diesem Beschluss die öffentliche Auslegung durchgeführt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

    Ergebnisplan

 

Produktgruppe

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.12.2008 - Bezirksvertretung Hohenlimburg

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10.12.2008 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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11.12.2008 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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16.12.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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18.12.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen