Beschlussvorlage - 1048/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Teiländerung Nr. 90 - Verbandsstraße - des Flächennutzungsplanes der Stadt Hagenhier:a) Beschluss zur Teilung des Plangebietesb) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (Entwurfs- und Offenlegungsbeschluß) des 1.Teilbereichs der FNP-Teiländerung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Bezirksvertretung Hohenlimburg
|
Vorberatung
|
|
|
|
10.12.2008
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Naturschutzbeirat
|
Vorberatung
|
|
|
|
10.12.2008
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Umweltausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
11.12.2008
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
16.12.2008
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
18.12.2008
|
Beschlussvorschlag
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Teilung
des Plangebietes.
Zu b)
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal
ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr.
90 – Verbandsstraße – 1.Teilbereich zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie
die dazugehörige Begründung vom 11.11.2008 mit
dem Umweltbericht nach § 3 (2) BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung
Nr. 90 – Verbandsstraße –, 1.Teilbereich mit der Begründung und dem
Umweltbericht für 4 Wochen öffentlich auszulegen.
Die Begründung vom 11.11.2008 wird Bestandteil des Beschlusses und ist
als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt westlich der BAB A 46, zwischen der Ortslage Berchum und der Lenne direkt zwischen Verbandsstraße und der Wannebachstraße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Der Verfahrensabschluss wird im 1. Quartal 2009 angestrebt. Danach wird
der beschlossene Plan der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Die
Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der
Genehmigung wird die Teiländerung des FNP rechtswirksam.
Sachverhalt
Kurzfassung
Nach § 3 (2)
Baugesetzbuch (BauGB) wird die Planung zur Teiländerung Nr. 90, 1.Teilbereich
des Flächennutzungsplanes der Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung
inkl. Umweltbericht für vier Wochen öffentlich ausgelegt und damit der
Öffentlichkeit und den Behörden zur Stellungnahme vorgestellt.
Begründung
Planungsziele
Im gültigen Flächennutzungsplan der
Stadt Hagen ist der Bereich als Gewerbliche Baufläche und Grünfläche mit
Kompensation dargestellt.
Es ist geplant, in diesem Bereich einen
Baumarkt (Großflächigen Einzelhandel) und die Erweiterungsflächen für eine
bereits ansässige Spedition zu realisieren.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes
im westlichen Teilbereich wurde zwingend notwendig, weil großflächige
Einzelhandelsbetriebe außer in Kerngebieten nur noch in speziell dafür
ausgewiesenen Sondergebieten zulässig sind. Da der rechtsgültige FNP für die
betreffende Fläche eine gewerbliche Baufläche darstellt, ist eine Änderung in
SO - großflächiger Einzelhandel notwendig.
Die vorgesehen Nutzung für den
östlichen Bereich – Erweiterung der vorhandenen Spedition – geht
über die jetzige Darstellung der gewerblichen Baufläche hinaus.
Entsprechend der o.g. Zielsetzung wird
die bisherige Flächendarstellung zugunsten einer größeren gewerblichen
Bauflächendarstellung und Darstellung einer Sonderbaufläche aufgegeben, um
planungsrechtlich die Voraussetzungen für die derartigen Nutzungen zu
schaffen.
Die eigentliche Realisierung der
geplanten Maßnahmen erfolgt durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4/08
(600) Gewerbe- und Sondergebiet zwischen der Wannebach- und der Verbandsstraße,
Teil 1 und Teil 2. Ein entsprechender Einleitungsbeschluss wurde vom Rat der
Stadt Hagen ebenfalls in der Ratssitzung am 04.09.2008 gefasst.
Die weiteren Inhalte
der Planung sind der beigefügten Begründung zur FNP-Teiländerung Nr. 90, 1.Teilbereich
zu entnehmen.
Verfahrensablauf
Im
gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist die Fläche als gewerbliche
Baufläche dargestellt. Während der südöstliche Bereich des Gewerbegebietes
bereits beplant und gewerblich genutzt ist, wird die nordwestliche Fläche
derzeit noch landwirtschaftlich bewirtschaftet.
Für
diese verbliebene Restfläche in der Größe von insgesamt ca. 40.000 m² liegen
der Verwaltung Planungen vor, die ohne Änderung/Anpassung des Planungsrechts
nicht realisierbar wären. Die Fläche soll so aufgeteilt werden, dass zum einen
Raum gegeben werden kann für die Erweiterung/den Neubau einer bereits im
Nahbereich ansässigen Spedition und zum anderen die Ansiedlung eines Baumarktes
ermöglicht wird.
Auf
der Basis des bestehenden vorgenannten Planungsrechts können die Projekte aber
nicht realisiert werden.
Mit
der Einleitung der Teiländerung zum Flächenutzungsplan Nr. 90 – Verbandsstraße - sollen die
entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der
Projekte geschaffen werden.
Der Rat der Stadt
Hagen hat daraufhin in seiner Sitzung am 04.09.2008 die Einleitung des
Teiländerungsverfahrens Nr. 90 – Verbandsstraße – des
Flächennutzungsplanes beschlossen.
Dieser Beschluss
wurde am 12.09.2008 in der Presse ortsüblich bekannt gemacht; gleichzeitig
wurde auf die Durchführung der Bürgeranhörung hingewiesen.
Diese hat vom 22.09.
bis einschl. 24.09.2008 in den Räumlichkeiten des Fachbereichs Stadtentwicklung
und Stadtplanung stattgefunden. Im Rahmen der Bürgeranhörung sind keine Stellungnahmen von Bürgern
eingegangen.
Um die Sommerpause
zeitlich zu nutzen, hat bereits vom 20.06. bis 31.07.2008 die Abfrage zum
erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung und der
umweltrelevanten Fragestellungen stattgefunden (Scopingtermin).
Die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat vom 22.09. bis
17.10.2008 stattgefunden.
Im Rahmen der
vorgezogenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat nur die SIHK eine
negative Stellungnahme abgegeben.
Diese Stellungnahme
schließt sich inhaltlich an eine Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg
(BR) an, die im Rahmen der Abfrage der Ziele der Landesplanung bei der Stadt
Hagen eingegangen ist.
In diesem Schreiben
werden erhebliche landesplanerische Bedenken gegen die geplante Darstellung
einer Sonderbaufläche „ Großflächiger Einzelhandel“ an Standort
Verbandsstraße erhoben. Die Bedenken fußen auf der Vorschrift des § 24a LEPRo,
wonach größflächige Einzelhandelsvorhaben mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten
außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen nur in allgemeinen
Siedlungsbereichen des Regionalplanes angesiedelt werden dürfen. Diese
grundsätzliche formale Problematik wurde bereits im Rahmen des Arbeitskreises
„Einzelhandelskonzept für das östliche Ruhrgebiet“ angesprochen,
da gerade Standorte von Baumärkten üblicherweise nicht in Siedlungsbereichen
sondern in gewerblich geprägten Bereichen liegen. Aufgrund der von ihnen
ausgehenden Störungen sind sie hier auch als verträglicher anzusehen, als in
durch Wohnnutzung geprägten Bereichen.
Weiterhin wurde der
Standort Verbandsstraße in dem der BR vorliegenden Einzelhandelskonzept
geprüft und als Standort für einen Baumarkt bestätigt. Ausschlaggebend hierfür
ist nicht der quantitative Bedarf für eine weitere Baumarktansiedlung in Hagen,
sondern die ungünstige Verteilung der vorhandenen Standorte, die sich
insbesondere in der Stadtmitte, im Westen und im Norden der Stadt
konzentrieren, so dass es ausdrücklicher Wille der Bezirksvertretung Hohenlimburg
und des Rates der Stadt Hagen ist, durch diese Ansiedlung den östlichen teil
des Stadtgebietes besser zu versorgen. Mögliche negative Auswirkungen auf
zentrale Versorgungsbereiche werden durch die Beschränkung der Randsortimente
entsprechend den Vorgaben des LEPRo verhindert. Negative Auswirkungen auf
Nachbarkommunen wurden gutachterlich untersucht und sind demnach nicht zu
erwarten.
Die Region östliches
Ruhrgebiet hat dem Vorhaben zugestimmt und in seiner Sitzung am 22.08.2008 den
regionalen Konsens erteilt.
Die o.g. Problematik
wurde mit der Bezirksregierung diskutiert und die Übereinstimmung der Planung
(in Bezug auf den geplanten großflächigen Einzelhandel) mit den Zielen der
Raumordnung und Landesplanung erörtert. Da in diesem Gespräch keine Einigung
unter den Beteiligten erzielt werden konnte, soll die Entscheidung jetzt auf
Antrag im Regionalrat herbeigeführt werden.
Als Folge dieses
Zwischenergebnisses ist erst einmal die Teilung des Plangebietes vorgesehen,
damit für die Expansionspläne der Spedition keine zeitlichen Probleme
auftreten.
Deshalb wird mit
diesem Beschluss das Plangebiet der FNP-Teiländerung Nr. 90 geteilt und dann
zum 1.Teilbereich nach diesem Beschluss die öffentliche Auslegung durchgeführt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
|
X |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
|
Rechtscharakter |
|
|
|
|
|
Auftragsangelegenheit |
|
Fiskalische
Bindung |
|
|
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
|
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
|
|
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
|
Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
|
|
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
Ohne
Bindung |
|
|
Vertragliche
Bindung |
|
|
|
1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
|||||||||||||||||||||||||
|
a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
|||||||||||||||||||||||||
|
b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
|||||||||||||||||||||||||
|
2) Investive Maßnahmen |
|
|||||||||||||||||||||||||
|
Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
||||||||||||||||||||||||||
|
Veranschlagung im investiven Teil des |
|
|||||||||||||||||||||||||
|
Teilfinanzplans |
|
,
Teilfinanzstelle |
|
|
||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||
|
|
Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
|
|
|||||||||||||||||||
|
Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
|
0,00 € |
||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||
|
3) Konsumtive Maßnahmen |
|
|||||||||||||||||||||||||
|
Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
||||||||||||||||||||||||||
|
Ergebnisplan |
|
Produktgruppe |
|
Aufwandsart |
|
Produkt: |
|
|||||||||||||||||||
|
4) Folgekosten |
|
|||||||||||||||||||||||||
|
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
(nur bei
investiven Maßnahmen) |
|
|||||||||||||||||||||||||
|
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
Stellen-/Personalbedarf: |
|
|||||||||||||||||||||||||
|
|
Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
||||||||||||||||||||
|
|
Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
||||||||||||||||||||
|
e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
Zwischensumme |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
481,3 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
81,3 kB
|
