Beschlussvorlage - 1144/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Teiländerung Nr. 58 – Rissestraße - zum FNP der Stadt Hagena) Beschluss über Anregungenb) Beschluss nach §§ 2,3 und 5 BauGB (abschließender Beschluss)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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09.12.2008
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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10.12.2008
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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11.12.2008
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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16.12.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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18.12.2008
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Beschlussvorschlag
Zu a):
Der Rat weist nach eingehender Prüfung der
öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der öffentlichen Auslegung
eingegangenen Anregungen entsprechend der Stellungnahme in der Sitzungsvorlage
zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahme.
Die Verwaltungsvorlage wird Bestandteil des
Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Zu b):
Der Rat beschließt die im Sitzungssaal ausgehängte
und zu diesem Beschluss gehörende Teiländerung Nr. 58 – Rissestraße - zum FNP der Stadt Hagen nach den §§ 2,3 und 5
des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt die zur
58. FNP – Teiländerung des FNP der Stadt Hagen gehörende Begründung inkl.
Umweltbericht vom 21.05.2008, welche Bestandteil des Beschlusses und als Anlage
Gegenstand der Niederschrift ist.
Nächster Verfahrensschritt:
Der Verfahrensabschluss wird im 4. Quartal
angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung Arnsberg zur
Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit
der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des FNP rechtswirksam.
Sachverhalt
Kurzfassung
- Beschlussfassung zu
den im Rahmen der Planoffenlage eingegangenen Anregungen.
- Abschließender
Beschluss zur FNP – Teiländerung Nr. 58 - Rissestraße -
Begründung
Zu a) und b).
Der Rat der Stadt hat
in seiner Sitzung am 16.12.1999 den Entwurf der Teiländerung
Nr. 58 – Rissestraße - zum FNP der Stadt Hagen beschlossen.
Die Beteiligung der umweltrelevanten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
(Scoping) fand am 29.08.2005 statt.
Die Beteiligung der
Bürger fand im Rahmen eines Anhörungstermins
am 01.09.2005 statt.
Die Bezirksregierung
Arnsberg hat mit Schreiben vom 30.07.2008 die Übereinstimmung der Planung mit
den Zielen der Raumordnung und Landesplanung bestätigt.
Die öffentliche
Auslegung und nochmalige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 14.07.2008 bis zum 14.08.2008 durchgeführt.
In dieser Zeit wurde
von folgenden Trägern öffentlicher Belange Anregungen vorgebracht:
1.
Regionalverband
Ruhr
2.
Untere
Landschaftsbehörde
3.
Untere
Wasserbehörde / Untere Bodenschutzbehörde
Privatpersonen
brachten während der Planoffenlage folgende Anregungen vor.
1. Bürgerinitiative
Rissestraße
Darstellungsänderungen
im Planverfahren aufgrund der eingegangenen Anregungen haben sich nach
verwaltungsseitiger Prüfung nicht ergeben.
Die Begründung zur
Teiländerung des Flächennutzungsplanes wurde neu verfasst.
Im Kapitel
"Umweltbericht" wurde der Textteil "Geplante Maßnahmen zur
Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt gemäß § 4c
Baugesetzbuch" ergänzt.
Weitere Einzelheiten
zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der beigefügten Begründung vom 27.11.2008.
Stellungnahme
der Stadt Hagen zu den Anregungen die in der Bürgeranhörung am 01.09.2005 zur
Teiländerung Nr. 58 – Rissestraße - zum
FNP der Stadt Hagen, vorgebracht wurden.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die für die
Flächennutzungsplan relevanten Anregungen bezogen sich auf,
- den grundsätzlichen
Bedarf für ein neues Wohngebiet an dieser Stelle
Der grundsätzliche
Bedarf entsteht aus der Tatsache der veränderten Haushaltsituation, d. h.
insbesondere kleinere Familien suchen Baulandangebote in Gebieten mit vorhandener
Infrastruktur und Nähe der Zentren.
Dieser Standort erfüllt genau diese Anforderungen.
- die Regenwasserentwässerungsproblematik
des Einzugsbereiches der Rissestraße. Die Befürchtung ist, dass sich die
Situation durch das geplante Baugebiet verschärfen könnte.
Die Situation
verschärft sich nicht, da das Regenwasser direkt, auch das Hangwasser, in die Kanalisation
eingeleitet wird.
- Von der
Kompostierungsanlage auf dem Rembergfriedhof, gehen sowohl Lärm- als auch
Geruchsemissionen aus.
Hierzu wurden
Gutachten erstellt, die Ergebnisse werden im Bebauungsplan berücksichtigt.
- Die zusätzlich
Verkehrsbelastung durch das geplante Baugebiet
Die vorhandene
Erschließung ist leistungsfähig genug, um die durch ca. 50 WE verursachten
Verkehrsmengen aufzunehmen. Es gibt keine Anzeichen für eine starke Zunahme des
LKW-Verkehrs. Zukünftig soll durch die statisch-dynamische Beschilderung der
LKW-Verkehr weiträumig um die Innenstadt geführt werden.
Der Anregung kann
daher im Rahmen dieser FNP – Teiländerung nicht gefolgt werden.
1.
Stellungnahme
der Stadt Hagen zu den Anregungen des Regionalverband Ruhr, mit Schr. vom
01.08.2008 zur Teiländerung Nr. 58 –
Rissestraße - zum FNP der Stadt Hagen,
vorgebracht wurden.
Die Anregungen werden
insoweit berücksichtigt, als dass derzeit keine weitere Bebauung in den Freiraum
vorgesehen ist.
Die
Ausgleichsmaßnahmen werden im Bebauungsplan Nr. 11/02 (552) - Rissestraße - festgesetzt.
2.
Stellungnahme
der Stadt Hagen zu den Anregungen der Unteren Landschaftsbehörde mit Schr. vom
02.09.2005 zur Teiländerung Nr. 58 – Rissestraße - zum FNP der Stadt Hagen, vorgebracht wurden.
Der
Flächennutzungsplan stellt die zukünftigen Flächennutzungen in generalisierter
Form dar. Aufgrund seiner geringen Größe ist der geschützte
Landschaftsbestandteil im Flächennutzungsplan nicht darzustellen, wie auch im
übrigen Stadtgebiet nicht alle geschützten Landschaftsbestandteile im
Flächennutzungsplan dargestellt sind.
Auch handelt es sich
hierbei um eine nachrichtliche Übernahme und nicht um eine Nutzungsdarstellung
im Flächennutzungsplan.
Der rechtskräftigen
Bebauungsplan Nr. 12/83 Eppenhausen West / Monschauer Straße Teil II - Rissestraße – setzt für den Bereich
des geschützten Landschaftsbestandteiles eine Fläche, mit der Bindung
vorhandene Bäume und Sträucher zu erhalten, fest.
Der Anregung kann
daher nicht gefolgt werden.
3.
Stellungnahme
der Stadt Hagen zu den Anregungen der Unteren Wasserbehörde / Untere
Bodenschutzbehörde mit Schr. vom 21.08.2005 zur Teiländerung Nr. 58 –
Rissestraße - zum FNP der Stadt Hagen, vorgebracht wurden.
Durch das geplante
Baugebiet wird sich die Entwässerungssituation des umliegenden Bereiches nicht
verschlechtern.
Es ist vorgesehen,
das Gebiet im Mischsystem zu entwässern. Auch die anfallenden Hangwässer werden
in den Kanal eingeleitet. Der Kanal wird ausreichend dimensioniert und bis zur
Eppenhauser Straße gebaut.
Im Vorfeld wurde die
Möglichkeit einer Trennkanalisation geprüft. Letztendlich scheiterte dieses
Vorhaben an den Aufwendungen in der Eppenhauser Straße bis zur Volme die
Trennkanalisation einzurichten. Die Bezirkregierung Arnsberg hat die Zustimmung
zu dieser Verfahrensweise erteilt.
Der Eppenhauser Bach
ist verrohrt und müsste saniert werden. Da er teilweise überbaut ist, gestaltet
sich dieses schwierig.
Der Anregung kann
daher nicht gefolgt werden.
Die Hinweise
bezüglich des Bodenschutzes werden berücksichtigt.
1.
Stellungnahme
der Stadt Hagen zu den Anregungen Bürgerinitiative Rissestraße, Schr. vom
12.08.2008 zur Teiländerung Nr. 58 –
Rissestraße - zum FNP der Stadt Hagen,
vorgebracht wurden.
Die Kosten für den
Kanal in der vorhandenen Rissestraße werden von der Stadtentwässerung Hagen
(SEH) übernommen.
Ausgleichsflächen
dienen dem Schutz, der Pflege und der Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft. Da sich in einigen Verfahren gezeigt hat, dass diese Flächen letztendlich
doch von den Anwohnern be- und genutzt werden, hält es die Fachverwaltung für
angebrachter, die Maßnahmen außerhalb der Plangebiete durchzuführen, damit sichergestellt
wird, dass diese Flächen wirklich für die Natur erhalten bleiben.
Außerdem sollten die
wenigen, nochverfügbaren Bauflächen in hochwertiger Lage möglichst
wirtschaftlich genutzt werden und nicht für Ausgleich und Ersatz verwendet werden.
Die
Frischluftschneise ins Volmetal hinunter ist bereits durch die vorhandene
Bebauung westlich der Rissestraße
beeinträchtigt. Wenn man sich die Planung in einem größeren Maßstab
betrachtet, ist die Bebauung dieser Fläche logisch, da sie sich in einem weiterfassenden
Blickwinkel als Baulücke darstellt.
Es ist richtig, dass
die Ziele der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht den Planungshinweisen
entsprechen. Hier muss eine Abwägung erfolgen zwischen des Klimaschutzes und
den Interessen der Stadt Hagen an diesem Standort den Bedarf an Baugrundstücken
dieser Qualität decken zu wollen. Der Bebauungsplan wird durch eine
Verringerung der Grundflächenzahl und Beschränkung der Geschossigkeit diesen Konflikt
mindern.
Schutzgut Mensch -
Lärmschutz
Es werden zum
Bebauungsplanverfahren Gutachten erstellt, die sowohl die Verträglichkeit
bezüglich der Lärm- wie auch der Geruchbelastung untersuchen. Diese Ergebnisse
werden in den Bebauungsplan einfließen.
Schutzgut Boden
Während der
Baumaßnahme wird besonders auf mögliche Reste von Kampfmitteln geachtet, die
zuständige Fachbehörde ist informiert.
Schutzgut Wasser
Das Baugebiet, sowie
die umliegenden Bereiche werden im Mischsystem entwässert. Es wird im
Bebauungsplan festgelegt, dass das Hangwasser und auch das Oberflächenwasser abgeführt
werden. Der Eppenhauser Bach wird für die Entwässerung des Baugebiets nicht
benötigt. Eine Verschlechterung der Situation der umliegenden Bereiche wird
durch die Planung nicht hervorgerufen.
Schutzgut Tiere
und Pflanzen
Für die
Inanspruchnahme des Grünlandes wird ein 100% Ausgleich geschaffen. Das Im
Rahmen des Bebauungsplanes erstellte Artenschutzgutachten wird ausgewertet und
berücksichtigt.
Die Anregungen werden
zurückgewiesen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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80,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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58,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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356,9 kB
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4
|
(wie Dokument)
|
442,4 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
651,1 kB
|
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|
6
|
(wie Dokument)
|
398,3 kB
|
|||
|
7
|
(wie Dokument)
|
595,4 kB
|
