Beschlussvorlage - 1144/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zu a):

Der Rat weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen entsprechend der Stellungnahme in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahme.

Die Verwaltungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Zu b):

Der Rat beschließt die im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Teiländerung Nr. 58 – Rissestraße -  zum FNP der Stadt Hagen nach den §§ 2,3 und 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt die zur 58. FNP – Teiländerung des FNP der Stadt Hagen gehörende Begründung inkl. Umweltbericht vom 21.05.2008, welche Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Der Verfahrensabschluss wird im 4. Quartal angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des FNP rechtswirksam.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

  1. Beschlussfassung zu den im Rahmen der Planoffenlage eingegangenen Anregungen.
  2. Abschließender Beschluss zur FNP – Teiländerung Nr. 58 - Rissestraße -

 

 

 

Begründung

 

Zu a) und b).

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 16.12.1999 den Entwurf der Teiländerung
Nr. 58 – Rissestraße - zum FNP der Stadt Hagen beschlossen.

 

Die Beteiligung der umweltrelevanten  Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Scoping) fand am 29.08.2005 statt.

 

Die Beteiligung der Bürger fand im Rahmen eines Anhörungstermins  am 01.09.2005 statt.

 

Die Bezirksregierung Arnsberg hat mit Schreiben vom 30.07.2008 die Übereinstimmung der Planung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung bestätigt. 

 

Die öffentliche Auslegung und nochmalige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 14.07.2008 bis zum 14.08.2008 durchgeführt.

 

 

In dieser Zeit wurde von folgenden Trägern öffentlicher Belange Anregungen vorgebracht:

 

1.      Regionalverband Ruhr

2.      Untere Landschaftsbehörde

3.      Untere Wasserbehörde / Untere Bodenschutzbehörde

 

 

Privatpersonen brachten während der Planoffenlage folgende Anregungen vor.

 

1. Bürgerinitiative Rissestraße

 

Darstellungsänderungen im Planverfahren aufgrund der eingegangenen Anregungen haben sich nach verwaltungsseitiger Prüfung nicht ergeben.

 

Die Begründung zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes wurde neu verfasst.

Im Kapitel "Umweltbericht" wurde der Textteil "Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt gemäß § 4c Baugesetzbuch" ergänzt. 

 

Weitere Einzelheiten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der beigefügten Begründung vom 27.11.2008.


Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen die in der Bürgeranhörung am 01.09.2005 zur Teiländerung  Nr. 58 – Rissestraße -  zum FNP der Stadt Hagen, vorgebracht wurden.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die für die Flächennutzungsplan relevanten Anregungen bezogen sich auf,

 

 

  • den grundsätzlichen Bedarf für ein neues Wohngebiet an dieser Stelle

 

Der grundsätzliche Bedarf entsteht aus der Tatsache der veränderten Haushaltsituation, d. h. insbesondere kleinere Familien suchen Baulandangebote in Gebieten mit vorhandener Infrastruktur und  Nähe der Zentren. Dieser Standort erfüllt genau diese Anforderungen.

 

 

  • die Regenwasserentwässerungsproblematik des Einzugsbereiches der Rissestraße. Die Befürchtung ist, dass sich die Situation durch das geplante Baugebiet verschärfen könnte.

 

Die Situation verschärft sich nicht, da das Regenwasser direkt, auch das Hangwasser, in die Kanalisation eingeleitet wird.

 

 

  • Von der Kompostierungsanlage auf dem Rembergfriedhof, gehen sowohl Lärm- als auch Geruchsemissionen aus.

 

Hierzu wurden Gutachten erstellt, die Ergebnisse werden im Bebauungsplan berücksichtigt.

 

 

  • Die zusätzlich Verkehrsbelastung durch das geplante Baugebiet

 

Die vorhandene Erschließung ist leistungsfähig genug, um die durch ca. 50 WE verursachten Verkehrsmengen aufzunehmen. Es gibt keine Anzeichen für eine starke Zunahme des LKW-Verkehrs. Zukünftig soll durch die statisch-dynamische Beschilderung der LKW-Verkehr weiträumig um die Innenstadt geführt werden.

 

 

Der Anregung kann daher im Rahmen dieser FNP – Teiländerung nicht gefolgt werden.

 


1.

Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen des Regionalverband Ruhr, mit Schr. vom 01.08.2008  zur Teiländerung  Nr. 58 – Rissestraße -  zum FNP der Stadt Hagen, vorgebracht wurden.

 

Die Anregungen werden insoweit berücksichtigt, als dass derzeit keine weitere Bebauung in den Freiraum vorgesehen ist.

 

Die Ausgleichsmaßnahmen werden im Bebauungsplan Nr. 11/02 (552)  - Rissestraße - festgesetzt.

 

 


2.

Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen der Unteren Landschaftsbehörde mit Schr. vom 02.09.2005 zur Teiländerung  Nr. 58 – Rissestraße -  zum FNP der Stadt Hagen, vorgebracht wurden.

 

Der Flächennutzungsplan stellt die zukünftigen Flächennutzungen in generalisierter Form dar. Aufgrund seiner geringen Größe ist der geschützte Landschaftsbestandteil im Flächennutzungsplan nicht darzustellen, wie auch im übrigen Stadtgebiet nicht alle geschützten Landschaftsbestandteile im Flächennutzungsplan dargestellt sind.

Auch handelt es sich hierbei um eine nachrichtliche Übernahme und nicht um eine Nutzungsdarstellung im Flächennutzungsplan.

Der rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 12/83 Eppenhausen West / Monschauer Straße Teil II  - Rissestraße – setzt für den Bereich des geschützten Landschaftsbestandteiles eine Fläche, mit der Bindung vorhandene Bäume und Sträucher zu erhalten, fest.

 

Der Anregung kann daher nicht gefolgt werden.

 


3.

Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen der Unteren Wasserbehörde / Untere Bodenschutzbehörde mit Schr. vom 21.08.2005 zur Teiländerung  Nr. 58 – Rissestraße - zum FNP der Stadt Hagen, vorgebracht wurden.

 

Durch das geplante Baugebiet wird sich die Entwässerungssituation des umliegenden Bereiches nicht verschlechtern.

Es ist vorgesehen, das Gebiet im Mischsystem zu entwässern. Auch die anfallenden Hangwässer werden in den Kanal eingeleitet. Der Kanal wird ausreichend dimensioniert und bis zur Eppenhauser Straße gebaut.

 

Im Vorfeld wurde die Möglichkeit einer Trennkanalisation geprüft. Letztendlich scheiterte dieses Vorhaben an den Aufwendungen in der Eppenhauser Straße bis zur Volme die Trennkanalisation einzurichten. Die Bezirkregierung Arnsberg hat die Zustimmung zu dieser Verfahrensweise erteilt.

 

Der Eppenhauser Bach ist verrohrt und müsste saniert werden. Da er teilweise überbaut ist, gestaltet sich dieses schwierig.

 

Der Anregung kann daher nicht gefolgt werden.

 

 

 

Die Hinweise bezüglich des Bodenschutzes werden berücksichtigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


1.

Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen Bürgerinitiative Rissestraße, Schr. vom 12.08.2008  zur Teiländerung  Nr. 58 – Rissestraße -  zum FNP der Stadt Hagen, vorgebracht wurden.

 

Die Kosten für den Kanal in der vorhandenen Rissestraße werden von der Stadtentwässerung Hagen (SEH) übernommen.

 

Ausgleichsflächen dienen dem Schutz, der Pflege und der Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft. Da sich in einigen Verfahren gezeigt hat, dass diese Flächen letztendlich doch von den Anwohnern be- und genutzt werden, hält es die Fachverwaltung für angebrachter, die Maßnahmen außerhalb der Plangebiete durchzuführen, damit sichergestellt wird, dass diese Flächen wirklich für die Natur erhalten bleiben.

 

Außerdem sollten die wenigen, nochverfügbaren Bauflächen in hochwertiger Lage möglichst wirtschaftlich genutzt werden und nicht für Ausgleich und Ersatz verwendet werden.

 

Die Frischluftschneise ins Volmetal hinunter ist bereits durch die vorhandene Bebauung westlich der Rissestraße  beeinträchtigt. Wenn man sich die Planung in einem größeren Maßstab betrachtet, ist die Bebauung dieser Fläche logisch, da sie sich in einem weiterfassenden Blickwinkel als Baulücke darstellt.

 

Es ist richtig, dass die Ziele der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht den Planungshinweisen entsprechen. Hier muss eine Abwägung erfolgen zwischen des Klimaschutzes und den Interessen der Stadt Hagen an diesem Standort den Bedarf an Baugrundstücken dieser Qualität decken zu wollen. Der Bebauungsplan wird durch eine Verringerung der Grundflächenzahl und Beschränkung der Geschossigkeit diesen Konflikt mindern.

 

Schutzgut Mensch - Lärmschutz

Es werden zum Bebauungsplanverfahren Gutachten erstellt, die sowohl die Verträglichkeit bezüglich der Lärm- wie auch der Geruchbelastung untersuchen. Diese Ergebnisse werden in den Bebauungsplan einfließen.

 

Schutzgut Boden

Während der Baumaßnahme wird besonders auf mögliche Reste von Kampfmitteln geachtet, die zuständige Fachbehörde ist informiert.

 

Schutzgut Wasser

Das Baugebiet, sowie die umliegenden Bereiche werden im Mischsystem entwässert. Es wird im Bebauungsplan festgelegt, dass das Hangwasser und auch das Oberflächenwasser abgeführt werden. Der Eppenhauser Bach wird für die Entwässerung des Baugebiets nicht benötigt. Eine Verschlechterung der Situation der umliegenden Bereiche wird durch die Planung nicht hervorgerufen.

 

Schutzgut Tiere und Pflanzen

Für die Inanspruchnahme des Grünlandes wird ein 100% Ausgleich geschaffen. Das Im Rahmen des Bebauungsplanes erstellte Artenschutzgutachten wird ausgewertet und berücksichtigt.

 

Die Anregungen werden zurückgewiesen.

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.12.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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10.12.2008 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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11.12.2008 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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16.12.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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18.12.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen