Beschlussvorlage - 1089/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umweltausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Aktueller Sachstandsbericht der Verwaltung zum Klimaschutzpaket

 

Es geht dabei um die Konkretisierung des Klimaschutzkonzepts für Hagen nach der Vorlage: 0238/2007 und dem Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 22.03.2007

 

Nach dem damaligen Ratsbeschluss von 2007 bekräftigte die Stadt Hagen ihr Klimaziel von 1995 und beschloss die Aktualisierung ihres Klimaschutzkonzeptes. Weitere Maßnahmevorschläge aus Politik und Verwaltung sollten zusätzlich aufgenommen werden.

 

In der Folgezeit wurden die zuständigen Stellen und Fachämter der Stadtverwaltung eingebunden und nach den aktuellen Sachständen befragt. Mittlerweile sind einige Maßnahmen und Projekte weiterentwickelt worden, jedoch es besteht auch weiterer Handlungsbedarf, der u. a. über das vom Land NRW geförderte und über vier Jahre laufende Zertifizierungsverfahren des European Energy Awards® analysiert wird.

 

Einen Überblick des derzeitigen Sachstandes der Maßnahmenpunkte, die sich an die damalige Ratsvorlage anlehnen, bieten die Ausführungen dieser Vorlage in der Begründung.

 

Begründung

 

Zu Punkt 1 des Vorschlags zur Tagesordnung:

 

Der aktuelle Sachstandsbericht der Verwaltung zum Klimaschutzpaket

 

Es geht dabei um die Konkretisierung des Klimaschutzkonzepts für Hagen nach der Vorlage: 0238/2007 und dem Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 22.03.2007

 

Der Ratsbeschluss lautete in der Einleitung wie folgt:

 

Die Stadt Hagen bekräftigt ihr Klimaziel von 1995 und beschließt die Aktualisierung ihres Klimaschutzkonzeptes. In den folgenden Gremiendurchläufen wird das Klimaschutzkonzept Hagen präzisiert und mit weiteren Maßnahmevorschlägen aus Politik und Verwaltung angereichert. Folgende Maßnahmen sollten in diesem Zusammenhang geprüft und an die Fachausschüsse überwiesen werden.“

 

In der Folgezeit wurden die zuständigen Stellen und Fachämter der Stadtverwaltung eingebunden und nach den aktuellen Sachständen befragt. Mittlerweile sind einige Maßnahmen und Projekte weiterentwickelt worden, jedoch es besteht auch weiterer Handlungsbedarf, der u. a. über das vom Land NRW geförderte und über vier Jahre laufende Zertifizierungsverfahren des European Energy Awards® analysiert wird.

 

Einen Überblick des derzeitigen Sachstandes der Maßnahmenpunkte, die sich an die damalige Ratsvorlage anlehnen, bietet die folgende Aufstellung. Es wird jeder Maßnahmenpunkt in kursiver Schrift im Wortlaut der damaligen Vorlage mit Buchstabe und Zahl aufgeführt:

 

 

A    Maßnahmen im Konzern Stadt

 

A1 Der Rat der Stadt setzt sich zum Ziel den Energieverbrauch in den kommunalen Einrichtungen (Gebäude, Straßenbeleuchtung, Ampeln,…) in den nächsten 5 Jahren um 30% zu verringern. Analoge Effizienzziele sind bei den städtischen Tochtergesellschaften anzustreben.

 

 

Es erfolgte eine Europaweite Ausschreibung der Betriebsform bei der Beleuchtung 2004. Seit 1.1.2005 gibt es die Stadtlicht GmbH. 2006 und 2007 Programm zum Wechsel auf LED-Signalanlagen (7 Watt statt 20 bis 75 Watt). Eine Teilnahme der Stadt Hagen am Bundeswettbewerb Effiziente Stadtbeleuchtung ist anvisiert.

 

Im Rahmen des Budgets der HaGeWe werden energieeffiziente Nachrüstungen vorgenommen; KfW-Mittel werden in einigen Fällen ebenfalls in Anspruch genommen.

 

 

A2 Die Verwaltung erarbeitet eine Fortschreibung der CO2-Bilanz von 1995 und 2000 (Teil des Klimaschutzberichts) für Hagen. Sie soll in Zukunft dem Rat in regelmäßigen Abständen von 3 Jahren  eine CO2-Bilanz vorlegen, aus der hervorgeht, in welchem Umfang eine Reduzierung klimaschädlicher Emissionen in Hagen geschehen ist.

 

Die Stadt Hagen hat sich aktuell über das Klima-Bündnis bei dem internetbasierten Eco2 Region für ein CO2-Bilanzierungsprogramm bei der Schweizer Firma Ecospeed angemeldet. Im Rahmen des Klima-Bündnis und Über den European Energy Award® kann dieses im Zusammenhang mit vielen Städten entwickelte Software-Werkzeug kostengünstig genutzt werden.

 

 

A3 Die Verwaltung prüft, ob die im ersten CO2-Minderungskonzept (von 1995) angedachten Maßnahmen alle durchgeführt wurden. Insbesondere ist zu prüfen, ob die damals schon angedachte und aus Kostengründen immer wieder aufgeschobene Umrüstung der MVA auf Kraft-Wärme-Kopplung (mit einer projektierten Einsparung von 63000 t/a) durchgeführt wurde. Es ist ebenfalls zu prüfen, ob diese Umrüstung nicht zwingend per Gesetz vorgeschrieben ist.

 

Laut HEB könnte nur eine komplette Neuanlage in der MVA die Einbindung der Kraft-Wärme-Kopplung gewährleisten. Zurzeit würden die 30 Jahre alten Heizkessel der Müllverbrennungsanlage weiterhin zufriedenstellend arbeiten. Verschiedene Versorgungsgebiete mit nichtstädtischen Verwaltungsgebäuden, deren Heizkesselanlagen erneuert werden müssten, sollen zukünftig an die Fernwärme der MVA angeschlossen werden. Die Planungen hierzu werden seitens des HEB weitergeführt.

 

 

A4 Die Verwaltung erarbeitet Energieleitlinien, die als Grundregeln bei der Planung kommunaler Gebäude (Neubau) und im Gebäudebestand (Sanierung) im Sinne der rationellen Energieverwendung zu berücksichtigen sind. Hierbei sind Aussagen zu Architektur, baulichem Wärmeschutz, Heizungstechnik, Regenerativen Energien, Raumluft-Technik, Regelungstechnik, Wassereinsparung,  Elektrotechnik, Fahrzeugen und Straßenbeleuchtung zu treffen. Die Energieleitlinien sind von Vertragspartnern bei Baumaßnahmen zu beachten. Sie gelten auch im Gebäudebestand der städtischen Tochtergesellschaften. 

 

Wie weiter oben erwähnt ist geplant, am Bundeswettbewerb Effiziente Stadtbeleuchtung teilzunehmen.

 

Im Rahmen der Teilnahme am European Energy Award® wird dieser Punkt ebenfalls weiter diskutiert.

 

A5 Der Kooperationsvertrag zum Klimaschutz mit der Mark E endete am 31.12.2006. Er ist schnellstmöglich zu erneuern. Hierbei ist die Anhebung der Fördersumme auf das Niveau des Ursprungsvertrages aus dem Jahr 1999 anzustreben. Kommunale Vertreter sind wie bisher bei der Vergabe der Fördermittel zu beteiligen.

 

Der aktuelle wieder für ein Jahr zwischen der Mark-E AG und der Stadt Hagen geschlossene Kooperationsvertrag mit der Mark-E AG endet zum 31.12.2008. Ein nächster Gesprächstermin für die Kommission zur Weiterführung des Kooperationsvertrag erfolgt im Dezember 2008, da der neue Vorstand in dieser Zeit die weiteren Einzelheiten und Förderbedingungen zum Vertrag entscheiden wird.

 

 

A6 Die Verwaltung erstellt eine öffentlich einsehbare Liste über alle Dächer der Gebäude im Konzern Stadt Hagen, die sich für Photovoltaik-Anlagen eignen. Der Rat begrüßt die Einrichtung von Photovoltaikanlagen auf diesen Dächern durch die Stadt sowie im Wege des Contractings mit Dritten. Die bisher im Umweltausschuss vorgelegte Liste von 5 Schulen ist dafür nur ein bescheidener Anfang. Sie muss laufend erweitert und beworben werden.

 

Zurzeit wird die Nutzung der Photovoltaik auf mindestens einem großen Schuldach, evtl. der Fritz-Steinhoff-Gesamtschule, geprüft. Weitere geeignete Dächer werden bei Bedarf abgeprüft (siehe Vorlage 0713/2008).

Ein Umsetzungskonzept über eine Vorlage an den Umweltausschuss ist in Arbeit, wobei derzeit die Gründung einer GmbH & Co KG als Organisationsform der Betreibergesellschaft über den Beirat der lokalen Agenda 21 in Hagen geprüft wird. Es laufen Gespräche mit der Sparkasse, anderen Banken, der Verbraucherzentrale, einer Solarfirma und Mitgliedern des Agenda-Beirates.

 

 

A7 Im Rahmen der Beschaffungsverwaltung werden soweit möglich Produkte aus recyceltem Material und schadstoffreduzierter Produktion eingekauft. Dies bedeutet nicht nur, dass die jeweils am wenigsten Energie verbrauchenden bzw. energieeffizientesten Geräte und Anlagen angeschafft werden (Energieeffizienzklasse A+(+)), sondern etwa auch bei der Beschaffung von Holz nur FSC–zertifiziertes Material verwendet wird. Im Rahmen von Ausschreibungen ist diese Vorgabe zur Bedingung für die Auftragsvergabe zu machen. Die Verwaltung legt bis Ende 2007 eine Liste von Maßnahmen über die genannte FSC-Vorgabe hinaus vor, die eine klimafreundliche Beschaffung gewährleisten.

 

Im Rahmen der Bedarfsfeststellung für Papier achtet der Zentrale Technische Service darauf, dass verstärkt Recycling-Qualität (100% Altpapier) in den Ämtern eingesetzt wird. Die Verwaltung setzt weißes Papier zu ca. 18% und Recyclingpapier zu ca. 82 % ein. In Schulen wird weißes Papier zu ca. 51% und Recyclingpapier zu ca. 49% angefordert. Bei weißem Papier besteht zusätzlich die Anforderung "tcf = total chlorfrei".

 

Wegen des EU-Projektes Pro-EE (Public Procurement boosts Energy Efficiency) ruft das Klima-Bündnis seine Mitgliedsstädte aktuell zur gemeinsamen Beschaffung energieeffizienter Produkte auf. In den Jahren 2009 und 2010 sollen übergreifende Ausschreibungen mehrerer Städte, Gemeinden und Kreise für energieeffiziente Produkte aus den Bereichen IT, Fahrzeuge und Straßenbeleuchtung durchgeführt werden. Zunächst ist die gemeinsame Beschaffung von Flachbildschirmen geplant. Weitere gemeinsame Ausschreibungen sind für Natriumdampf-Austauschlampen, LED-Straßenleuchten und Elektrofahrzeuge vorgesehen.

In diesem Zusammenhang sind die zuständigen Stellen der Verwaltung für diese Beschaffungsprodukte informiert worden.

 

Im Bereich der IT-Produkte stellt HABIT bereits eine gemeinsame kommunale Beschaffung, um die Kaufkraft von Kommunen durch die Durchführung einer groß angelegten gemeinschaftlichen Beschaffung von Technologien zu bündeln. Daher ist eine Teilnahme an der o. g. Ausschreibung des Klima-Bündnises e.V. allerdings aus mehreren Gründen nicht sinnvoll bzw. wäre sogar vergaberechtlich unzulässig:

- HABIT beschafft bereits seit geraumer Zeit nur noch energieeffiziente Monitore nach TCO03 und mit dem EnergyStar.

- als Mitglied des Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister NRW (KDN) hat die Stadt Hagen (und auch die Bundeshauptstadt im Klimaschutz Münster, citeq) an deren letzter, EU-weiter Endgeräte-Ausschreibung (PC´s, Monitore, Drucker etc.) teilgenommen und ist entsprechend zur Abnahme bei den jeweiligen Lieferanten bis mindestens 31.12.09 (mit Verlängerungsoption um weitere 18 Monate) verpflichtet, um die städtischen Bedarfe zu decken.

- bei der letzten KDN-Ausschreibung wurde neben weiteren Umweltkriterien insbesondere das Thema "Energieeffizienz" explizit und ausführlich berücksichtigt und ausgeschrieben bzw. zugeschlagen.

 

 

A8 Die Verwaltung erarbeitet Maßnahmen, um den kommunalen Fuhrpark umweltfreundlicher zu gestalten. Sie prüft hierbei, ob eine Ausweitung des bisher betriebenen Carsharing möglich ist. Sie legt dar, ob und in welchem Umfang Neuanschaffungen / Neuleasing in den nächsten Jahren voraussichtlich stattfinden und wie hierbei durch Auswahl emissionsarmer und verbrauchsarmer Fahrzeuge Beiträge zum Klimaschutz erfolgen können. Der städtische Flottenverbrauch ist zu ermitteln und nach Möglichkeit zu mindern.

 

In einer städtischen Arbeitsgruppe zum Luftreinhalteplan Hagen sind Ergänzungen bzw. Änderungen für die Haltung und Benutzung von städtischen Dienstfahrzeugen erarbeitet worden. Als Orientierungshilfe soll auch die jeweils aktuelle Fassung der VCD-Umweltliste (Verkehrs-Club-Deutschland) dienen. Abweichungen von den Umweltstandards sind zu begründen.

 

So sind Fahrzeuge mit Dieselmotoren mit Partikelfilter und zukünftig mit NOx-Filter zu beschaffen und es ist zu prüfen, ob alternative Kraftstoffe (Gas/Hybrid) eingesetzt werden können.

 

Beim HEB zum Beispiel sind bereits 26 Fahrzeuge mit Partikelfiltern ausgerüstet und zwei Erdgasfahrzeuge im Einsatz.

 

Die neue EU-Richtlinie über die Beschaffung energieeffizienter Fahrzeuge schreibt vor, dass Städte und Gemeinden zukünftig bei der Beschaffung von Straßenfahrzeugen die Lebensdauerkosten des Energieverbrauchs, der Kohlendioxid-Emissionen und weiterer Schadstoffemissionen als Vergabekriterien einbeziehen sollen. Die Richtlinie gilt für Behörden und Unternehmen in öffentlicher Hand sowie für Unternehmen, die öffentliche Personenverkehrsdienste erbringen.

 

 

B    Externe Maßnahmen

 

B1 Die Stadt Hagen informiert die Bürgerinnen und Bürger und die Vereine, welche Möglichkeiten zum Klimaschutz bestehen. Hierzu wird das Informationsangebot der kommunalen Internetseiten erweitert. Zu konkreten Themen werden Referenten aus anderen Kommunen eingeladen, die Klimaschutzprojekte anderer Kommunen und Vereine vorstellen. Die Verwaltung informiert auch über das Projekt „Pendlernetz“ des Landes NRW und beteiligt sich daran gemäß dem Beschluss des UWA vom 04.09.2006.

 

Auf den Internetseiten des Umweltamtes der Stadt Hagen sind Hinweise zum Gebäudesanierungsprogramm der KfW sowie für die Förderung Erneuerbarer Energien über das Bundesamt für Wirtschaft und Außenfuhrkontrolle. Aktuelle Hinweise werden eingestellt.

Im Juni fand der Klima- und Umwelttag statt.

Im Rahmen von VHS-Kursen wird ebenfalls informiert.

Kurse zur Gebäudesanierung und eine Klimaschutz-Veranstaltung mit dem Wuppertal Institut fanden 2008 bei der VHS statt. Auf aktuelle Veranstaltungen wird im Internet hingewiesen.

 

Mit der Stadt Münster und dem Gutachter der Gertec GmbH besteht eine Absprache, Klimaschutzprojekte und das Verfahren des European Energy Awards® u. a. der Politik in Hagen vorzustellen.

 

 

B2 Die Stadt Hagen berät ansiedlungswillige Unternehmen dabei, ihren Energieverbrauch auf das Mindestmaß zu senken und erneuerbare Energien zu nutzen, ggf. durch Hinzuziehung sachkundiger Dritter (Energieagentur NRW, Energieberatung etc.).

 

Eine Energiebroschüre als Beratungswerkzeug für das Hagener Gewerbe ist geplant. Eine Vereinbarung mit dem mediadesign-Verlag ist bereits erarbeitet. Gespräche wurden mit der SIHK, der Kreishandwerkerschaft und der WFG geführt. Die Broschüre soll spätestens Mitte 2009 eingesetzt werden können.

 

 

B3 Im Umweltbericht gemäß § 2a BauGB sollen grundsätzlich der Energiebedarf der künftigen Bebauung, die passive und aktive Nutzung der Solarenergie und die Möglichkeiten einer Wärmeversorgung mit niedrigen CO2-Emissionen untersucht und bewertet werden.

 

                                                                             Siehe B4

 

 

B4 Die Bauleitplanung enthält künftig stets Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 lit. b BauGB. Dort heißt es: „(1) Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden: (…) 23. Gebiete, in denen (…) b) bei der Errichtung von Gebäuden bestimmte bauliche Maßnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energien wie insbesondere Solarenergie getroffen werden müssen“.

 

 

Dazu wird eine Vorlage vorbereitet, die Empfehlungen der Vorgaben aus einem vom Klima-Bündnis und einigen Städten beauftragten Fachgutachten von 2006 enthält. Neuere Erfahrungen von Nachbarstädten fließen ebenfalls mit ein. Das Klima-Bündnis informiert aktuell im November 2008 über Neuerungen zu den Festsetzungsmöglichkeiten beim energieoptimierten Bauen der Städte Heidelberg, Freiburg und Marburg.

 

 

B5 Die Verwaltung aktualisiert das Detailkonzept „Energieoptimale Bebauung“ (Energiekonzept Hagen 1995) und setzt es konsequent um. Bei den Verwaltungsvorlagen für Bebauungspläne sind zwingend (gleichrangig neben Erschließung, Entsorgung etc.) Ausführungen über die Einhaltung der dort geforderten Maßnahmen zu machen.           

 

                                                                             Siehe B4

 

B6 Die Verwaltung aktualisiert das Konzept „Energieberatungskonzept und Referenzhausuntersuchung“ (Klimaschutzbericht 1995) und bewirbt diese Beratungsleistung öffentlichkeitswirksam, um sanierungswillige Bürgerinnen und Bürger effizient zu unterstützen.

 

Die zweite neue Energieberatungsbroschüre für Bürger „Energetisch sanieren“ vom WEKA-Verlag, in Zusammenarbeit mit der Mark-E AG und der Wirtschafts- und Servicegesellschaft des Handwerks mbH (WSGH mbH) erstellt, wird weiterhin für die Hagener Energieberatung der Mark-E AG, der WSGH mbH, der Verbraucherzentrale und des Umweltamtes eingesetzt.

 

 

 

 

 

B7 Die Stadt Hagen führt Gespräche mit der örtlichen Sparkasse, um eine Bürgeraktie oder einen Bürgerfonds für erneuerbare Energien aufzulegen. Mit diesen Geldern können z.B. Photovoltaik-Anlagen auf kommunalen Gebäuden installiert und betrieben werden. Es ist zu prüfen, ob z.B. BINSE den entsprechenden Betrieb begleitet. 

 

Mit Schreiben vom 9. Mai 2007 wurde bei der Sparkasse Hagen angefragt, ob Gespräche mit der Umweltverwaltung zum Thema der Einrichtung einer Bürgeraktie oder eines Fonds geführt werden können.

 

Speziell wegen die Gründung einer Betreibergesellschaft zum Betrieb von Photovoltaikanlagen (GmbH & Co KG o. ä.) auf den städtischen Gebäuden laufen im Moment Gespräche mit den Verantwortlichen der Sparkasse Hagen, ob eine Beteiligung in der Gesellschaft oder eine Unterstützung möglich wäre.

 

 

C   Verkehrliche Maßnahmen

 

C1 Nach Vorliegen der aktuell durchgeführten Schadstoffmessreihen im Innenstadtbereich legt die Verwaltung ein Maßnahmenkonzept vor, wie die Luftreinhaltungsvorgaben der EU in Hagen zukünftig einzuhalten sind. Die Einrichtung einer Umweltzone im Rahmen der angestrebten Umweltzone Ruhr ist zu prüfen und auf ihre Folgewirkungen zu untersuchen. Konzept und Ergebnisse sollen unmittelbar nach der Sommerpause vorgestellt werden.

 

Seitens der Bezirksregierung ist ein Luftreinhalteplan (LRP) zur Minderung der Stickoxid- und PM10-Belastung für die Stadt Hagen erstellt worden. Die Maßnahmenplanung umfasst insbesondere die Bahnhofshinterfahrung, ein Gesamtverkehrskonzept mit LKW-Routenplanung, Umrüstung des ÖPNV und des städtischen Fahrzeugflotte und weiteren Einzelmaßnahmen. Wenn dieses nicht die gewünschte Minderungswirkung entfalten sollte, enthält der LRP als letzte Maßnahme die Einrichtung einer Umweltzone.

 

 

C2 Die ÖPNV-Vorrangpolitik in Hagen wird beibehalten. Die Hagener Straßenbahn AG führt die konsequente Umrüstung ihrer Altfahrzeuge auf die neueste Technologie für schadstoffarmen Betrieb fort. Der Rat fordert die Hagener Straßenbahn AG auf, neben dem Einsatz von Biodiesel auch Pilotversuche mit gasbetriebenen Fahrzeugen durchzuführen. Bei der Ausschreibung von Fahrleistungen an Subunternehmer ist anzustreben, dass auch diese Unternehmer moderne schadstoffgeminderte Fahrzeuge einsetzen.

 

Etwa 85% der Busse der Hagener Straßenbahn AG wurden bereits mit Partikelfiltern ausgestattet. Zwischenzeitlich wurde ein Pilotversuch zur Umrüstung von Linienbussen auf sogenannte SCRT-Filter erfolgreich abgeschlossen. Der Filter entfernt gleichzeitig Partikel und Stickoxide aus dem Abgas. Die Altfahrzeuge werden zurzeit sukzessive mit SCRT-Filtern nachgerüstet. Neufahrzeuge werden zukünftig ausschließlich mit dem neuen Abgasreinigungssystem beschafft. Bis Ende 2009 werden so etwa 55% der Busse mit diesem fortschrittlichen Abgasreinigungssystems ausgestattet. Bis Ende 2010 ist geplant, den Ausstattungsgrad auf insgesamt 85% zu erhöhen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C3 Die Verwaltung ermittelt gemeinsam mit dem ADFC und sonstigen interessierten Bürgerinnen und Bürgern Verbesserungsmöglichkeiten für den Radverkehr. Dabei sind Schwachstellen aufzuspüren und in einem Konzept darzulegen, welche Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Radverkehrs in Hagen mittelfristig bis zum Jahr 2012 durchgeführt werden können.

 

Mittlerweile existiert ein Arbeitskreis (AK) unter der Federführung von 61. Vertreten sind 32, 61, 66 und 67, sowie Polizei und ADFC. Es werden im Rahmen der geringen Mittel, Verbesserungen in gemeinsamer Absprache vorangetrieben wie Beschilderungen, Bordsteinabsenkungen und die nachzubessernden Handlaufhöhen an den von Radfahrern vorrangig benutzen Brücken. Es konnten die Radweg-Verbindungen Innenstadt-Fernuni-Lenne-Radweg hergestellt werden. An einigen Kreisverkehrprojekten war der AK beteiligt und auch das Brückenbauprojekt in Hohenlimburg wurde unter Fahrradbedürfnissen planerisch begleitet. Der AK kommt 4-6 Mal jährlich zusammen.

 

 

D  Allgemeine Weiterentwicklung des Klimaschutzkonzeptes Hagen                      

 

D1 Die Verwaltung überprüft, welche Maßnahmen anderer Städte, die von der Deutschen Umwelthilfe für den Klimaschutz ausgezeichnet wurden, ebenfalls in Hagen durchführbar sind und legt einen Bericht bis zur Ratssitzung im Juni vor.

 

Zurzeit läuft die Überprüfung verschiedenster Maßnahmen im Rahmen der Bestandsaufnahme zum European Energy Award®, wobei zusätzlich Projekte vorgeschlagen werden, die ebenfalls in Hagen durchführbar sind. Wie zum Punkt B4 wird die Wissengrundlage der Städte Münster und Dortmund genutzt. Beide Städte haben die Zertifizierung im Rahmen des European Energy Awards® bereits abgeschlossen.

 

 

D2 Das Klimaschutzkonzept Hagen ist fortzuschreiben und in regelmäßigen dreijährigen Berichten zu evaluieren.

 

Mit der Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes ist auch eine Bilanzierung verbunden. Ein neues CO2-Bilanz-Programm der Fa. Ecospeed ist seit November 2008 im Umweltamt vorhanden und wird aktuell im Rahmen des European Energy Award® und über das Klima-Bündnis eingesetzt.

 

Das Klima-Bündnis und die Bundesgeschäftsstelle des European Energy Award® (eea®) haben gemeinsam mit der Schweizer Firma Ecospeed eine einheitliche Methodik und Vorgehensweise für die kommunale Energie- und CO2-Grob-Bilanzierung in Deutschland entwickelt. Die Software verbindet die Erfahrungen der Firma mit denen der Arbeitsgruppe im Klima-Bündnis.

 

Es besteht die Möglichkeit zur regelmäßigen Bilanzierung, so dass ein neu zu erstellender Bilanzbericht für das Jahr 2009 geplant ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu Punkt 2. des Vorschlags zur Tagesordnung:

 

Die Informationen zu den Fördermöglichkeiten über die Klimaschutzinitiative der Bundesregierung, die das Forschungszentrum Jülich veröffentlicht, sind an die Gebäudewirtschaft Hagen weitergeleitet worden. Die eigenen Finanziellen Möglichkeiten, diese Programme zu nutzen werden dort überprüft. Zu diesem Punkt wird die Gebäudewirtschaft Hagen informieren.

 

 

Zu Punkt 3. des Vorschlags zur Tagesordnung:

 

Das Energiesparmodell nach dem Vorbild von fifty/fifty (Hamburg) ist ebenfalls an die Gebäudewirtschaft Hagen weitergeleitet worden. Die Umsetzungsmöglichkeiten für dieses Einsparmodell werden ebenfalls dort überprüft. Zu diesem Punkt wird die Gebäudewirtschaft Hagen informieren.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

    Ergebnisplan

 

Produktgruppe

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

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11.12.2008 - Umweltausschuss - vertagt

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