Beschlussvorlage - 1089/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Klimaschutzinitiative Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Hans-Joachim Wittkowski
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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11.12.2008
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05.02.2009
|
Sachverhalt
Kurzfassung
Aktueller
Sachstandsbericht der Verwaltung zum Klimaschutzpaket
Es geht
dabei um die Konkretisierung des Klimaschutzkonzepts für Hagen nach der
Vorlage: 0238/2007 und dem Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 22.03.2007
Nach dem
damaligen Ratsbeschluss von 2007 bekräftigte die Stadt Hagen ihr Klimaziel von
1995 und beschloss die Aktualisierung ihres Klimaschutzkonzeptes. Weitere
Maßnahmevorschläge aus Politik und Verwaltung sollten zusätzlich aufgenommen
werden.
In der Folgezeit wurden die zuständigen
Stellen und Fachämter der Stadtverwaltung eingebunden und nach den aktuellen
Sachständen befragt. Mittlerweile sind einige Maßnahmen und Projekte weiterentwickelt
worden, jedoch es besteht auch weiterer Handlungsbedarf, der u. a. über das vom
Land NRW geförderte und über vier Jahre laufende Zertifizierungsverfahren des
European Energy Awards® analysiert wird.
Einen
Überblick des derzeitigen Sachstandes der Maßnahmenpunkte, die sich an die
damalige Ratsvorlage anlehnen, bieten die Ausführungen dieser Vorlage in der
Begründung.
Begründung
Zu Punkt 1 des
Vorschlags zur Tagesordnung:
Der aktuelle
Sachstandsbericht der Verwaltung zum Klimaschutzpaket
Es geht
dabei um die Konkretisierung des Klimaschutzkonzepts für Hagen nach der
Vorlage: 0238/2007 und dem Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 22.03.2007
Der
Ratsbeschluss lautete in der Einleitung wie folgt:
Die Stadt Hagen bekräftigt ihr Klimaziel von
1995 und beschließt die Aktualisierung ihres Klimaschutzkonzeptes. In den
folgenden Gremiendurchläufen wird das Klimaschutzkonzept Hagen präzisiert und
mit weiteren Maßnahmevorschlägen aus Politik und Verwaltung angereichert.
Folgende Maßnahmen sollten in diesem Zusammenhang geprüft und an die
Fachausschüsse überwiesen werden.“
In der Folgezeit wurden die zuständigen
Stellen und Fachämter der Stadtverwaltung eingebunden und nach den aktuellen
Sachständen befragt. Mittlerweile sind einige Maßnahmen und Projekte weiterentwickelt
worden, jedoch es besteht auch weiterer Handlungsbedarf, der u. a. über das vom
Land NRW geförderte und über vier Jahre laufende Zertifizierungsverfahren des
European Energy Awards® analysiert wird.
Einen Überblick des derzeitigen Sachstandes
der Maßnahmenpunkte, die sich an die damalige Ratsvorlage anlehnen, bietet die
folgende Aufstellung. Es wird jeder Maßnahmenpunkt in kursiver Schrift im
Wortlaut der damaligen Vorlage mit Buchstabe und Zahl aufgeführt:
A Maßnahmen im
Konzern Stadt
A1 Der Rat der Stadt setzt sich zum
Ziel den Energieverbrauch in den kommunalen Einrichtungen (Gebäude,
Straßenbeleuchtung, Ampeln,…) in den nächsten 5 Jahren um 30% zu
verringern. Analoge Effizienzziele sind bei den städtischen
Tochtergesellschaften anzustreben.
Es erfolgte
eine Europaweite Ausschreibung der Betriebsform bei der Beleuchtung 2004. Seit
1.1.2005 gibt es die Stadtlicht GmbH. 2006 und 2007 Programm zum Wechsel auf
LED-Signalanlagen (7 Watt statt 20 bis 75 Watt). Eine Teilnahme der Stadt Hagen
am Bundeswettbewerb Effiziente Stadtbeleuchtung ist anvisiert.
Im Rahmen
des Budgets der HaGeWe werden energieeffiziente Nachrüstungen vorgenommen;
KfW-Mittel werden in einigen Fällen ebenfalls in Anspruch genommen.
A2 Die Verwaltung erarbeitet eine Fortschreibung der CO2-Bilanz
von 1995 und 2000 (Teil des Klimaschutzberichts) für Hagen. Sie soll in Zukunft
dem Rat in regelmäßigen Abständen von 3 Jahren
eine CO2-Bilanz vorlegen, aus der hervorgeht, in welchem
Umfang eine Reduzierung klimaschädlicher Emissionen in Hagen geschehen ist.
Die Stadt Hagen hat sich aktuell über das
Klima-Bündnis bei dem internetbasierten Eco2 Region für ein
CO2-Bilanzierungsprogramm bei der Schweizer Firma Ecospeed angemeldet. Im
Rahmen des Klima-Bündnis und Über den European Energy Award® kann dieses im
Zusammenhang mit vielen Städten entwickelte Software-Werkzeug kostengünstig
genutzt werden.
A3 Die Verwaltung prüft, ob die im
ersten CO2-Minderungskonzept (von 1995) angedachten Maßnahmen alle durchgeführt
wurden. Insbesondere ist zu prüfen, ob die damals schon angedachte und aus
Kostengründen immer wieder aufgeschobene Umrüstung der MVA auf
Kraft-Wärme-Kopplung (mit einer projektierten Einsparung von 63000 t/a)
durchgeführt wurde. Es ist ebenfalls zu prüfen, ob diese Umrüstung nicht
zwingend per Gesetz vorgeschrieben ist.
Laut HEB könnte nur eine komplette Neuanlage in der
MVA die Einbindung der Kraft-Wärme-Kopplung gewährleisten. Zurzeit würden die
30 Jahre alten Heizkessel der Müllverbrennungsanlage weiterhin
zufriedenstellend arbeiten. Verschiedene Versorgungsgebiete mit
nichtstädtischen Verwaltungsgebäuden, deren Heizkesselanlagen erneuert werden
müssten, sollen zukünftig an die Fernwärme der MVA angeschlossen werden. Die
Planungen hierzu werden seitens des HEB weitergeführt.
A4 Die Verwaltung erarbeitet Energieleitlinien, die als Grundregeln bei
der Planung kommunaler Gebäude (Neubau) und im Gebäudebestand (Sanierung) im
Sinne der rationellen Energieverwendung zu berücksichtigen sind. Hierbei sind
Aussagen zu Architektur, baulichem Wärmeschutz, Heizungstechnik, Regenerativen
Energien, Raumluft-Technik, Regelungstechnik, Wassereinsparung, Elektrotechnik, Fahrzeugen und
Straßenbeleuchtung zu treffen. Die Energieleitlinien sind von Vertragspartnern
bei Baumaßnahmen zu beachten. Sie gelten auch im Gebäudebestand der städtischen
Tochtergesellschaften.
Wie weiter
oben erwähnt ist geplant, am Bundeswettbewerb Effiziente Stadtbeleuchtung
teilzunehmen.
Im Rahmen der Teilnahme am European Energy Award®
wird dieser Punkt ebenfalls weiter diskutiert.
A5 Der Kooperationsvertrag zum Klimaschutz mit der Mark E endete am
31.12.2006. Er ist schnellstmöglich zu erneuern. Hierbei ist die Anhebung der
Fördersumme auf das Niveau des Ursprungsvertrages aus dem Jahr 1999
anzustreben. Kommunale Vertreter sind wie bisher bei der Vergabe der
Fördermittel zu beteiligen.
Der aktuelle wieder für ein Jahr zwischen der Mark-E
AG und der Stadt Hagen geschlossene Kooperationsvertrag mit der Mark-E AG endet
zum 31.12.2008. Ein nächster Gesprächstermin für die Kommission zur
Weiterführung des Kooperationsvertrag erfolgt im Dezember 2008, da der neue
Vorstand in dieser Zeit die weiteren Einzelheiten und Förderbedingungen zum
Vertrag entscheiden wird.
A6 Die Verwaltung erstellt eine
öffentlich einsehbare Liste über alle Dächer der Gebäude im Konzern Stadt
Hagen, die sich für Photovoltaik-Anlagen eignen. Der Rat begrüßt die
Einrichtung von Photovoltaikanlagen auf diesen Dächern durch die Stadt sowie im
Wege des Contractings mit Dritten. Die bisher im Umweltausschuss vorgelegte
Liste von 5 Schulen ist dafür nur ein bescheidener Anfang. Sie muss laufend
erweitert und beworben werden.
Zurzeit
wird die Nutzung der Photovoltaik auf mindestens einem großen Schuldach, evtl.
der Fritz-Steinhoff-Gesamtschule, geprüft. Weitere geeignete Dächer werden bei
Bedarf abgeprüft (siehe Vorlage 0713/2008).
Ein Umsetzungskonzept über eine Vorlage an den
Umweltausschuss ist in Arbeit, wobei derzeit die Gründung einer GmbH & Co
KG als Organisationsform der Betreibergesellschaft über den Beirat der lokalen
Agenda 21 in Hagen geprüft wird. Es laufen Gespräche mit der Sparkasse, anderen
Banken, der Verbraucherzentrale, einer Solarfirma und Mitgliedern des
Agenda-Beirates.
A7 Im Rahmen der Beschaffungsverwaltung werden soweit möglich Produkte aus
recyceltem Material und schadstoffreduzierter Produktion eingekauft. Dies
bedeutet nicht nur, dass die jeweils am wenigsten Energie verbrauchenden bzw.
energieeffizientesten Geräte und Anlagen angeschafft werden
(Energieeffizienzklasse A+(+)), sondern etwa auch bei der Beschaffung von Holz
nur FSC–zertifiziertes Material verwendet wird. Im Rahmen von
Ausschreibungen ist diese Vorgabe zur Bedingung für die Auftragsvergabe zu
machen. Die Verwaltung legt bis Ende 2007 eine Liste von Maßnahmen über die
genannte FSC-Vorgabe hinaus vor, die eine klimafreundliche Beschaffung
gewährleisten.
Im Rahmen der Bedarfsfeststellung
für Papier achtet der Zentrale Technische Service darauf, dass verstärkt
Recycling-Qualität (100% Altpapier) in den Ämtern eingesetzt wird. Die
Verwaltung setzt weißes Papier zu ca. 18% und Recyclingpapier zu ca. 82 % ein.
In Schulen wird weißes Papier zu ca. 51% und Recyclingpapier zu ca. 49%
angefordert. Bei weißem Papier besteht zusätzlich die Anforderung "tcf =
total chlorfrei".
Wegen des
EU-Projektes Pro-EE (Public Procurement boosts Energy Efficiency) ruft das
Klima-Bündnis seine Mitgliedsstädte aktuell zur gemeinsamen Beschaffung
energieeffizienter Produkte auf. In den Jahren 2009 und 2010 sollen
übergreifende Ausschreibungen mehrerer Städte, Gemeinden und Kreise für
energieeffiziente Produkte aus den Bereichen IT, Fahrzeuge und
Straßenbeleuchtung durchgeführt werden. Zunächst ist die gemeinsame Beschaffung
von Flachbildschirmen geplant. Weitere gemeinsame Ausschreibungen sind für
Natriumdampf-Austauschlampen, LED-Straßenleuchten und Elektrofahrzeuge
vorgesehen.
In diesem
Zusammenhang sind die zuständigen Stellen der Verwaltung für diese
Beschaffungsprodukte informiert worden.
Im Bereich
der IT-Produkte stellt HABIT bereits eine gemeinsame kommunale Beschaffung, um
die Kaufkraft von Kommunen durch die Durchführung einer groß angelegten
gemeinschaftlichen Beschaffung von Technologien zu bündeln. Daher ist eine
Teilnahme an der o. g. Ausschreibung des Klima-Bündnises e.V. allerdings aus
mehreren Gründen nicht sinnvoll bzw. wäre sogar vergaberechtlich unzulässig:
- HABIT
beschafft bereits seit geraumer Zeit nur noch energieeffiziente Monitore nach
TCO03 und mit dem EnergyStar.
- als
Mitglied des Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister NRW (KDN) hat die Stadt
Hagen (und auch die Bundeshauptstadt im Klimaschutz Münster, citeq) an deren
letzter, EU-weiter Endgeräte-Ausschreibung (PC´s, Monitore, Drucker etc.)
teilgenommen und ist entsprechend zur Abnahme bei den jeweiligen Lieferanten
bis mindestens 31.12.09 (mit Verlängerungsoption um weitere 18 Monate)
verpflichtet, um die städtischen Bedarfe zu decken.
- bei der
letzten KDN-Ausschreibung wurde neben weiteren Umweltkriterien insbesondere das
Thema "Energieeffizienz" explizit und ausführlich berücksichtigt und
ausgeschrieben bzw. zugeschlagen.
A8 Die Verwaltung erarbeitet Maßnahmen, um den kommunalen Fuhrpark
umweltfreundlicher zu gestalten. Sie prüft hierbei, ob eine Ausweitung des
bisher betriebenen Carsharing möglich ist. Sie legt dar, ob und in welchem
Umfang Neuanschaffungen / Neuleasing in den nächsten Jahren voraussichtlich
stattfinden und wie hierbei durch Auswahl emissionsarmer und verbrauchsarmer
Fahrzeuge Beiträge zum Klimaschutz erfolgen können. Der städtische
Flottenverbrauch ist zu ermitteln und nach Möglichkeit zu mindern.
In einer
städtischen Arbeitsgruppe zum Luftreinhalteplan Hagen sind Ergänzungen bzw.
Änderungen für die Haltung und Benutzung von städtischen Dienstfahrzeugen
erarbeitet worden. Als Orientierungshilfe soll auch die jeweils aktuelle
Fassung der VCD-Umweltliste (Verkehrs-Club-Deutschland) dienen. Abweichungen
von den Umweltstandards sind zu begründen.
So sind
Fahrzeuge mit Dieselmotoren mit Partikelfilter und zukünftig mit NOx-Filter zu
beschaffen und es ist zu prüfen, ob alternative Kraftstoffe (Gas/Hybrid)
eingesetzt werden können.
Beim HEB zum Beispiel sind bereits 26 Fahrzeuge mit
Partikelfiltern ausgerüstet und zwei Erdgasfahrzeuge im Einsatz.
Die neue EU-Richtlinie über die Beschaffung
energieeffizienter Fahrzeuge schreibt vor, dass Städte und Gemeinden zukünftig
bei der Beschaffung von Straßenfahrzeugen die Lebensdauerkosten des
Energieverbrauchs, der Kohlendioxid-Emissionen und weiterer
Schadstoffemissionen als Vergabekriterien einbeziehen sollen. Die Richtlinie
gilt für Behörden und Unternehmen in öffentlicher Hand sowie für Unternehmen,
die öffentliche Personenverkehrsdienste erbringen.
B Externe Maßnahmen
B1 Die Stadt Hagen
informiert die Bürgerinnen und Bürger und die Vereine, welche Möglichkeiten zum
Klimaschutz bestehen. Hierzu wird das Informationsangebot der kommunalen
Internetseiten erweitert. Zu konkreten Themen werden Referenten aus anderen
Kommunen eingeladen, die Klimaschutzprojekte anderer Kommunen und Vereine
vorstellen. Die Verwaltung informiert auch über das Projekt „Pendlernetz“
des Landes NRW und beteiligt sich daran gemäß dem Beschluss des UWA vom
04.09.2006.
Auf den Internetseiten des Umweltamtes der Stadt
Hagen sind Hinweise zum Gebäudesanierungsprogramm der KfW sowie für die
Förderung Erneuerbarer Energien über das Bundesamt für Wirtschaft und
Außenfuhrkontrolle. Aktuelle Hinweise werden eingestellt.
Im Juni
fand der Klima- und Umwelttag statt.
Im Rahmen
von VHS-Kursen wird ebenfalls informiert.
Kurse zur
Gebäudesanierung und eine Klimaschutz-Veranstaltung mit dem Wuppertal Institut
fanden 2008 bei der VHS statt. Auf aktuelle Veranstaltungen wird im Internet
hingewiesen.
Mit der Stadt Münster und dem Gutachter der Gertec
GmbH besteht eine Absprache, Klimaschutzprojekte und das Verfahren des European
Energy Awards® u. a. der Politik in Hagen vorzustellen.
B2 Die Stadt Hagen berät ansiedlungswillige Unternehmen dabei, ihren
Energieverbrauch auf das Mindestmaß zu senken und erneuerbare Energien zu nutzen,
ggf. durch Hinzuziehung sachkundiger Dritter (Energieagentur NRW,
Energieberatung etc.).
Eine Energiebroschüre als Beratungswerkzeug für das
Hagener Gewerbe ist geplant. Eine Vereinbarung mit dem mediadesign-Verlag ist
bereits erarbeitet. Gespräche wurden mit der SIHK, der Kreishandwerkerschaft
und der WFG geführt. Die Broschüre soll spätestens Mitte 2009 eingesetzt werden
können.
B3 Im Umweltbericht gemäß § 2a BauGB
sollen grundsätzlich der Energiebedarf der künftigen Bebauung, die passive und
aktive Nutzung der Solarenergie und die Möglichkeiten einer Wärmeversorgung mit
niedrigen CO2-Emissionen untersucht und bewertet werden.
Siehe
B4
B4 Die Bauleitplanung enthält künftig stets Festsetzungen nach § 9 Abs. 1
Nr. 23 lit. b BauGB. Dort heißt es: „(1) Im Bebauungsplan können aus
städtebaulichen Gründen festgesetzt werden: (…) 23. Gebiete, in denen
(…) b) bei der Errichtung von Gebäuden bestimmte bauliche Maßnahmen für
den Einsatz erneuerbarer Energien wie insbesondere Solarenergie getroffen
werden müssen“.
Dazu wird eine Vorlage vorbereitet, die Empfehlungen
der Vorgaben aus einem vom Klima-Bündnis und einigen Städten beauftragten
Fachgutachten von 2006 enthält. Neuere Erfahrungen von Nachbarstädten fließen
ebenfalls mit ein. Das Klima-Bündnis informiert aktuell im November 2008 über
Neuerungen zu den Festsetzungsmöglichkeiten beim energieoptimierten Bauen der
Städte Heidelberg, Freiburg und Marburg.
B5 Die Verwaltung aktualisiert das Detailkonzept „Energieoptimale
Bebauung“ (Energiekonzept Hagen 1995) und setzt es konsequent um. Bei den
Verwaltungsvorlagen für Bebauungspläne sind zwingend (gleichrangig neben
Erschließung, Entsorgung etc.) Ausführungen über die Einhaltung der dort
geforderten Maßnahmen zu machen.
Siehe
B4
B6 Die Verwaltung aktualisiert das Konzept „Energieberatungskonzept
und Referenzhausuntersuchung“ (Klimaschutzbericht 1995) und bewirbt diese
Beratungsleistung öffentlichkeitswirksam, um sanierungswillige Bürgerinnen und
Bürger effizient zu unterstützen.
Die zweite neue Energieberatungsbroschüre für Bürger
„Energetisch sanieren“ vom WEKA-Verlag, in Zusammenarbeit mit der
Mark-E AG und der Wirtschafts- und Servicegesellschaft des Handwerks mbH (WSGH
mbH) erstellt, wird weiterhin für die Hagener Energieberatung der Mark-E AG,
der WSGH mbH, der Verbraucherzentrale und des Umweltamtes eingesetzt.
B7 Die Stadt Hagen führt Gespräche mit der örtlichen Sparkasse, um eine
Bürgeraktie oder einen Bürgerfonds für erneuerbare Energien aufzulegen. Mit
diesen Geldern können z.B. Photovoltaik-Anlagen auf kommunalen Gebäuden
installiert und betrieben werden. Es ist zu prüfen, ob z.B. BINSE den
entsprechenden Betrieb begleitet.
Mit Schreiben vom 9. Mai 2007 wurde bei der Sparkasse
Hagen angefragt, ob Gespräche mit der Umweltverwaltung zum Thema der
Einrichtung einer Bürgeraktie oder eines Fonds geführt werden können.
Speziell wegen die Gründung einer
Betreibergesellschaft zum Betrieb von Photovoltaikanlagen (GmbH & Co KG o. ä.)
auf den städtischen Gebäuden laufen im Moment Gespräche mit den
Verantwortlichen der Sparkasse Hagen, ob eine Beteiligung in der Gesellschaft
oder eine Unterstützung möglich wäre.
C Verkehrliche
Maßnahmen
C1 Nach Vorliegen der aktuell durchgeführten
Schadstoffmessreihen im Innenstadtbereich legt die Verwaltung ein
Maßnahmenkonzept vor, wie die Luftreinhaltungsvorgaben der EU in Hagen
zukünftig einzuhalten sind. Die Einrichtung einer Umweltzone im Rahmen der
angestrebten Umweltzone Ruhr ist zu prüfen und auf ihre Folgewirkungen zu
untersuchen. Konzept und Ergebnisse sollen unmittelbar nach der Sommerpause
vorgestellt werden.
Seitens der Bezirksregierung ist ein
Luftreinhalteplan (LRP) zur Minderung der Stickoxid- und PM10-Belastung für die
Stadt Hagen erstellt worden. Die Maßnahmenplanung umfasst insbesondere die
Bahnhofshinterfahrung, ein Gesamtverkehrskonzept mit LKW-Routenplanung,
Umrüstung des ÖPNV und des städtischen Fahrzeugflotte und weiteren
Einzelmaßnahmen. Wenn dieses nicht die gewünschte Minderungswirkung entfalten
sollte, enthält der LRP als letzte Maßnahme die Einrichtung einer Umweltzone.
C2 Die ÖPNV-Vorrangpolitik in Hagen
wird beibehalten. Die Hagener Straßenbahn AG führt die konsequente Umrüstung
ihrer Altfahrzeuge auf die neueste Technologie für schadstoffarmen Betrieb
fort. Der Rat fordert die Hagener Straßenbahn AG auf, neben dem Einsatz von
Biodiesel auch Pilotversuche mit gasbetriebenen Fahrzeugen durchzuführen. Bei
der Ausschreibung von Fahrleistungen an Subunternehmer ist anzustreben, dass
auch diese Unternehmer moderne schadstoffgeminderte Fahrzeuge einsetzen.
Etwa 85% der Busse der Hagener Straßenbahn AG wurden
bereits mit Partikelfiltern ausgestattet. Zwischenzeitlich wurde ein
Pilotversuch zur Umrüstung von Linienbussen auf sogenannte SCRT-Filter
erfolgreich abgeschlossen. Der Filter entfernt gleichzeitig Partikel und
Stickoxide aus dem Abgas. Die Altfahrzeuge werden zurzeit sukzessive mit
SCRT-Filtern nachgerüstet. Neufahrzeuge werden zukünftig ausschließlich mit dem
neuen Abgasreinigungssystem beschafft. Bis Ende 2009 werden so etwa 55% der
Busse mit diesem fortschrittlichen Abgasreinigungssystems ausgestattet. Bis
Ende 2010 ist geplant, den Ausstattungsgrad auf insgesamt 85% zu erhöhen.
C3 Die Verwaltung ermittelt gemeinsam
mit dem ADFC und sonstigen interessierten Bürgerinnen und Bürgern
Verbesserungsmöglichkeiten für den Radverkehr. Dabei sind Schwachstellen
aufzuspüren und in einem Konzept darzulegen, welche Maßnahmen zur Steigerung der
Attraktivität des Radverkehrs in Hagen mittelfristig bis zum Jahr 2012
durchgeführt werden können.
Mittlerweile existiert ein Arbeitskreis (AK) unter
der Federführung von 61. Vertreten sind 32, 61, 66 und 67, sowie Polizei und
ADFC. Es werden im Rahmen der geringen Mittel, Verbesserungen in gemeinsamer
Absprache vorangetrieben wie Beschilderungen, Bordsteinabsenkungen und die
nachzubessernden Handlaufhöhen an den von Radfahrern vorrangig benutzen
Brücken. Es konnten die Radweg-Verbindungen Innenstadt-Fernuni-Lenne-Radweg
hergestellt werden. An einigen Kreisverkehrprojekten war der AK beteiligt und
auch das Brückenbauprojekt in Hohenlimburg wurde unter Fahrradbedürfnissen
planerisch begleitet. Der AK kommt 4-6 Mal jährlich zusammen.
D Allgemeine
Weiterentwicklung des Klimaschutzkonzeptes Hagen
D1 Die Verwaltung überprüft, welche Maßnahmen anderer Städte, die von der
Deutschen Umwelthilfe für den Klimaschutz ausgezeichnet wurden, ebenfalls in
Hagen durchführbar sind und legt einen Bericht bis zur Ratssitzung im Juni vor.
Zurzeit
läuft die Überprüfung verschiedenster Maßnahmen im Rahmen der Bestandsaufnahme
zum European Energy Award®, wobei zusätzlich Projekte vorgeschlagen werden, die
ebenfalls in Hagen durchführbar sind. Wie zum Punkt B4 wird die Wissengrundlage
der Städte Münster und Dortmund genutzt. Beide Städte haben die Zertifizierung
im Rahmen des European Energy Awards® bereits abgeschlossen.
D2 Das Klimaschutzkonzept Hagen ist fortzuschreiben und in regelmäßigen
dreijährigen Berichten zu evaluieren.
Mit der Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes ist
auch eine Bilanzierung verbunden. Ein neues CO2-Bilanz-Programm der
Fa. Ecospeed ist seit November 2008 im Umweltamt vorhanden und wird aktuell im
Rahmen des European Energy Award® und über das Klima-Bündnis eingesetzt.
Das Klima-Bündnis und die Bundesgeschäftsstelle des
European Energy Award® (eea®) haben gemeinsam mit der Schweizer Firma Ecospeed
eine einheitliche Methodik und Vorgehensweise für die kommunale Energie- und
CO2-Grob-Bilanzierung in Deutschland entwickelt. Die Software verbindet die
Erfahrungen der Firma mit denen der Arbeitsgruppe im Klima-Bündnis.
Es besteht die Möglichkeit zur regelmäßigen
Bilanzierung, so dass ein neu zu erstellender Bilanzbericht für das Jahr 2009
geplant ist.
Zu Punkt 2. des
Vorschlags zur Tagesordnung:
Die Informationen zu den Fördermöglichkeiten über die
Klimaschutzinitiative der Bundesregierung, die das Forschungszentrum Jülich
veröffentlicht, sind an die Gebäudewirtschaft Hagen weitergeleitet worden. Die
eigenen Finanziellen Möglichkeiten, diese Programme zu nutzen werden dort
überprüft. Zu diesem Punkt wird die Gebäudewirtschaft Hagen informieren.
Zu Punkt 3. des
Vorschlags zur Tagesordnung:
Das Energiesparmodell nach dem Vorbild von
fifty/fifty (Hamburg) ist ebenfalls an die Gebäudewirtschaft Hagen
weitergeleitet worden. Die Umsetzungsmöglichkeiten für dieses Einsparmodell
werden ebenfalls dort überprüft. Zu diesem Punkt wird die Gebäudewirtschaft
Hagen informieren.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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x |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
|
0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgruppe |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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