Beschlussvorlage - 1087/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a)   Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgeranhörung und Auslegung) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

 

b)   Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal aufgehängten Bebauungsplan Nr. 10/06 (587) – Sporthalle Ischeland – Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB –  nebst der Begründung vom 20.11.2008 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.

 

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Hagen, Flur 1 die Flurstücke 242 und 816  und teilweise die Flurstücke 232, 815, 854, 863 und 864.

Die Abgrenzung des Plangebietes verläuft gegen den Uhrzeigersinn wie folgt (s. La­geplan):

 

Ab der Alexanderstraße verläuft die Grenze westlich der Straße Am Sportpark bis zur Tankstellenausfahrt auf der gegenüberliegenden Seite. Dort quert der Grenzverlauf die Straße nach Osten und geht nördlich des Tankstellengeländes am Fußweg ent­lang und wird südlich der Parkplatzanlage um den Gastronomiebetrieb herum fortge­setzt (Chinarestaurant, Am Sportpark 34). Ab dem Haus Nr. 34 verläuft die Grenze weiter nach Osten zwischen dem Fußweg und dem Theodor-Heuss-Gymnasium entlang bis zur Humpertstraße. Die Grenze quert die Humpertstraße und umschließt den Parkplatz vor dem Reitplatz. Ab dem Reitplatz verläuft die Grenze nach Nord­westen und reicht bis zum Stadioneingang, wobei sie die Wiese zwischen dem Sta­dion und dem Parkplatz einschließt. Ab dem Stadioneingang verläuft die Grenze nach Westen am Stadionparkplatz entlang. An der Biegung der Stadionstraße (zum Kindergarten) quert die Grenze die Straße und verläuft zwischen Grundschule und Stadionstraße weiter nach Westen und quert die Straße Am Sportpark am Beginn der Alexanderstraße.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Mit öffentlicher Bekanntmachung wird der Bebauungsplan im Januar 2009 rechtskräftig.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Das Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 10/06 (587) – Sporthalle Ischeland – wurde mit Beschluss des Rates der Stadt Hagen am 14.12.2006 eingeleitet.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat als Bürgeranhörung am 05.06.2007 in der Aula des Theodor - Heuss - Gymnasiums stattgefunden.

 

Als nächster Verfahrensschritt hat die Abfrage des Umfanges und Detaillierungsgrades der umweltrelevanten Inhalte und der Umweltprüfung im Scopingtermin am 14.11.2007 stattgefunden.

 

Zeitgleich mit dem Auslegungsbeschluss am 06.03.2008 wurde das Planungsverfahren auf das beschleunigte Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung umgestellt (§ 13a BauGB).

 

Der Entwurf zum Bebauungsplan hat im September 2008 öffentlich ausgelegen. Zeitgleich wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Die Entscheidung über die eingegangenen Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behördenbeteiligung wird mit dieser Vorlage vorbereitet.

 

Folgt der Rat der Stadt Hagen dem Beschlussvorschlag dieser Verwaltungsvorlage, wird der Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Nach öffentlicher Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan rechtskräftig und das Bebauungsplanverfahren ist abgeschlossen.

 

 

 


Begründung

 

Zu Beschluss Punkt a):

 

Im Rahmen der Bürgeranhörung am 05.06.2007 sind zwei Stellungnahmen zu den Inhalten des Verfahrens eingegangen:

 

§                Herr Rechtsanwalt G. Kuthe, Rechtsanwälte Bauer, Lagemann, Dahmen & Part­ner, Elberfelderstraße 45,  58095 Hagen vom 04.07.2007 i. A. eines Bürgers

§                Anregungen eines Bürgers vom 05.06.2007,  zum Bebauungsplanverfahren Nr. 10/06 (587) – Sporthalle Ischeland – in der Bürgeranhörung schriftlich übergeben

 

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 10/06 (587) – Sporthalle Ischeland – Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB – hat in der Zeit vom 29.08.2008 bis zum 29.09.2008 öffentlich ausgelegen. Dabei sind keine Anregungen eingegangen.

 

 

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 4 und 4a BauGB hat folgender Träger öffentlicher Belange Anregungen vorgebracht:

 

§                Stadtentwässerung Hagen (SEH) Anstalt des öffentlichen Rechtes

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt über die Anregungen gemäß folgender Stellungnahmen der Verwaltung unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gemäß § 1 Absatz 7 BauGB.


 

Anregungen des Herrn Rechtsanwalt G. Kuthe, Rechtsanwälte Bauer, Lagemann, Dahmen & Partner, Elberfelderstraße 45,  58095 Hagen vom 04.07.2007 i. A. eines Bürgers zum Bebauungsplanverfahren Nr. 10/06 (587):

 


Stellungnahme der Verwaltung :

Die geäußerten Bedenken beziehen sich auf die Frage, ob die Annahmen zu den Besu­cher- und Stellplatzzahlen des Stadions ausreichend sind. Unseres Erachtens sind die Aussagen des Gutachtens der Planungsgruppe MWM vom 07.03.2007 plausibel. Dem­nach reicht es aus, wenn für die Stadionnutzung durch normalen Sportbetrieb außerhalb von Veranstaltungen 100 Stellplätze vorgehalten werden. Überlagerungen von Veran­staltungen im Stadion und in der Ischelandhalle sollen durch das Sportanlagenmana­gement ausgeschlossen werden.

Die Erfahrung zeigt, dass Veranstaltungen im Stadion in der Regel von nicht mehr als 800 Zuschauern besucht werden. Eine Überschreitung dieser Zuschauerzahl ist ein seltenes Ereignis, das mit dem Sportanlagenmanagement zu handhaben ist. 

Es wird die Aufstellung eines einheitlichen Bebauungsplanes für die Großsporthalle ge­meinsam mit dem geplanten Sport- und Freizeitbad gefordert. Dies sei für eine ordnungs­gemäße Gesamtplanung unabdingbar, da die Zuwegung des Bades ebenfalls über die Stadionstraße verlaufe.

Die Verwaltung hat die Notwendigkeit erkannt, die Planungen bezüglich der Sporthalle und des Sport- und Freizeitbades miteinander zu koordinieren, und handelt entspre­chend. In den Geräuschgutachten und Verkehrsgutachten zu den Bebauungsplänen werden jeweils das benachbarte Projekt sowie die übrigen angrenzenden Sportanlagen berücksichtigt. Dazu ist es aber nicht erforderlich, einen einzigen gemeinsamen Bebau­ungsplan zu erstellen.

Das Verkehrsgutachten und die Geräuschgutachten zur erweiterten oder neu zu bauen­den Ischelandsporthalle für 3100 Zuschauer berücksichtigen das neue Sport- und Frei­zeitbad Ischeland als Bestand sowie das Stadion und die weiteren bestehenden Sport­stätten. Damit ist auch das von Hagenbad projektierte Parkhaus berücksichtigt.

 

Der Bau eines Parkhauses mit 650 Stellplätzen vor dem Ischelandbad ist nicht zwingend erforderlich, um die erforderliche Anzahl von Stellplätzen zu schaffen.

Das im Verkehrsgutachten vorgeschlagene Stellplatzkonzept bietet mit einem Parkhaus mit 650 Stellplätzen eine Lösung an, mit der es möglich ist, über den Stellplatzbedarf des Sport- und Freizeitbades hinaus teilweise den Stellplatzbedarf für die Sporthalle zu bedienen. Das Stellplatzkonzept bezieht das Parkhaus und damit den Bebauungsplan Nr. 5/06 Sport- und Freizeitbad Ischeland mit ein, im Sinne eines Gesamtkonzeptes für den Sportpark Ischeland. Dieses Konzept ist eine von mehreren Möglichkeiten zur Stellplatzanordnung.

Alle Stellplätze, die für die Sporthalle benötigt werden, können aber auch im Bebauungsplan Nr. 10/06 – Sporthalle Ischeland – nachgewiesen werden, da die

 

Größe des festgesetzten Sondergebietes „Sporthalle“ ausreicht, die vorhandenen Stellplätze auszuweiten und neue Stellplätze anzulegen. Am alten Hallenstandort im östlichen Bereich des Baufeldes können die Stellplätze mittels einer Parkpalette auch auf zwei Ebenen angelegt werden. Weitere Details sind im Baugenehmigungsverfahren zu regeln, wenn die endgültige Größe der Sporthalle und die Anzahl der Zuschauerplätze feststehen.

Auch für den Bebauungsplan Nr. 5/06 Sport- und Freizeitbad Ischeland gilt, dass alle für das Sport- und Freizeitbad notwendigen Stellplätze im Plangebiet untergebracht werden können.

Mit einem Sportanlagenmanagement werden sämtliche Veranstaltungen im Sportpark Ischeland und am Höing zeitlich aufeinander abgestimmt. Damit werden Terminüberschneidungen von Großveranstaltungen und Engpässe im Stellplatzangebot vermieden. Eine gegenseitige Nutzung von Stellplätzen über die Bebauungsplangrenze hinaus wird möglich. Das Sportanlagenmanagement wurde mit Einrichtungsverfügung des Oberbürgermeisters am 27.02.2008 eingerichtet. Mit den Erklärungen vom 29.02.2008 haben die Hagener Versorgungs- und Verkehrs - GmbH  (HVG) und die HAGENBAD GmbH diese Einrichtungsverfügung verbindlich anerkannt (s. Anlagen).

 

Die Verkehrsgutachten und Geräuschgutachten zum Sport- und Freizeitbad Ischeland berücksichtigen ebenfalls das Stadion und die anderen bestehenden Sportstätten ein­schließlich der Ischelandhalle.

Die Verkehrssituation am Ischeland wird damit ausreichend gewürdigt.

 

 

Die Anregung wird zurückgewiesen.

 


 

Anregungen eines Bürgers vom 05.06.2007,  zum Bebauungsplanverfahren Nr. 10/06 (587) – Sporthalle Ischeland – anlässlich der Bürgeranhörung am 05.06.2007:

 


Folgende Einwendungen wurden erhoben (siehe Anlage: Protokoll zur Bürgeranhörung am 05.06.2007):

1.             Verkehrssituation: Durch den Bau einer neuen Großsporthalle und des neuen Zent­ralbades würde eine nicht mehr zu beherrschende, geradezu katastrophale Verkehrssituation entstehen. Das Ausfahren aus der Grundstückseinfahrt „Am Sportpark“ sei schwierig und riskant.

2.             Schadstoffbelastung: Die Schadstoffbelastung (der Luft) würde für alle Anwohner durch die hohe Verkehrsbelastung der Straße Am Sportpark weiter ansteigen.

3.             Lärmbelästigung: Im Zusammenhang mit der Sporthalle wird bezweifelt, dass einer zusätzlichen Lärmsituation wirksam begegnet werden könnte.

4.             Parkplätze: Die Parkplätze würden nicht ausreichen, was zur Folge hätte, dass die Grundstückseinfahrt in der Straße „Am Sportpark“ zugeparkt würde.

5.             Schlussbemerkungen: Durch die Standortwahl, sowohl das Zentralbad als auch die Großsporthalle betreffend, käme es infolge einer Ansammlung von Sportanlagen zu hohem Verkehrsaufkommen und damit zu einer Beeinträchtigung der Lebens­qualität der Anwohner an der Straße „Am Sportpark“.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Zu 1.:

Die Erschließung des Sport- und Freizeitbades und der Neuen Sporthalle erfolgt über die (südliche) Stadionstraße von der Straße Am Sportpark. Die südliche Stadionstraße dient ausschließlich der Erschließung öffentlicher Einrichtungen wie Schulen, Kinder­garten und Sportanlagen. Die Straße „Am Sportpark“ ist seit den 60er Jahren in einem Ausbauzustand, dass sie nicht als Anliegerstraße bezeichnet werden kann.

Die Situation der Grundstücksausfahrten der Wohnhäuser der Straße „Am Sportpark“ wird sich aufgrund der prognostizierten Verkehrsdaten nicht dramatisch verschlechtern. Wenn durch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge die Sichtverhältnisse das Einfädeln in den Verkehr behindern, so kann hier durch geeignete Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden, die jedoch nicht im Bebauungsplanverfahren zu regeln sind.

Im Vergleich mit dem Freibad werden in der Jahresbilanz für das Sport- und Freizeitbad mehr Besucher erwartet. Insofern sind mehr PKW- Anfahrten über das Jahr verteilt zu erwarten, jedoch in einem zumutbaren Ausmaß. Es ist dabei zu beachten, dass das Freibad an Wochenendspitzentagen bis zu 4000 Besucher

 

 

zählte. Für das projektierte Sport- und Freizeitbad werden jedoch maximal 3490 Besucher an höchstens 3 Tagen im Jahr prognostiziert. Insofern ist zu erwarten, dass sich die Belastungen an Spitzentagen verringern und sich die Situation entschärft. 

Unter Abwägung der privaten Belange mit den öffentlichen Belangen wird eine geringfü­gige Zunahme des Verkehrs im Jahresmittel auf der Straße „Am Sportpark“ zulasten ihrer Anwohner in Kauf genommen zugunsten des öffentlichen Interesses an der Ein­richtung eines Sport- und Freizeitbades.

Zu 2.:

Wie zu 1. dargelegt wird durch die Sporthalle nur eine geringe Verkehrszunahme er­wartet. Eine Erhöhung des Lkw- Verkehrs dagegen wird ausgeschlossen. Die Befürch­tung, die (Luft-)Schadstoffbelastung der Anwohner würde aufgrund der hohen Verkehrs­belastung, welche das Sport- und Freizeitbad verursachte, deutlich ansteigen, ist des­halb unbegründet.

Zu 3.:

Die dargelegten Befürchtungen hinsichtlich der Lärmsituation beziehen sich auf eine neue Großsporthalle und auf deren Begleitumstände, wie Spielzeiten, Parkplatzleerung und Fangruppen. Bezüglich des Parkplatzlärms gilt, dass die Parkplätze bis 22 Uhr ent­leert sein müssen und dass der Sportbetrieb entsprechend darauf abgestellt wird. Fol­gende Gutachten stellen die Situation für den Betrieb der Sporthalle und für die vorge­sehen Stellplatzanlagen dar:

Ing.-Büro für Akustik und Lärm- Immissionsschutz Dipl.-Ing. Peter Buchholz:

Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten zur geplanten Erweiterung der Sporthalle Ischeland, Hagen, 26.09.2006                

und

Gutachten – Ergänzung zum Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten zur geplanten Er­weiterung der Sporthalle Ischeland,  Hagen, 23.01.2007

Der Gutachter kommt zu folgendem Schluss:

„Die Berechnungen haben ergeben, und zusammenfassend ist festzustellen, dass aus geräuschimmissionsmäßiger Sicht die geplante Erweiterung der Sporthalle Ischeland von 1.700 auf 3.400 Zuschauer möglich ist, weil das damit verbundene zu­sätzliche Verkehrsaufkommen auf den öffentlichen Verkehrsflächen sowie im Bereich der beschriebenen, neu zu schaffenden Stellplatzanlagen, tagsüber keine wesentlichen (oder unlösbaren) Geräuschprobleme mit sich bringt.“

Zu 4.:

Für eine Erweiterung der Ischeland-Sporthalle oder eines Neubaus mit bis zu 3100 Zu­schauern kann der Stellplatzbedarf im Bereich Ischeland nachgewiesen werden. Dazu hat der Verkehrsgutachter Planungsgruppe MWM ein mögliches Parkraumkonzept erar­beitet, und zwar im Verkehrsgutachten für die Großsporthalle: „Stadt Hagen – Erweite­rung: Ischelandhalle / Sportpark – Verkehrsuntersuchung“ vom 7. März 2007. In diesem Gutachten wird von dem Sport- und Freizeitbad als Bestand ausgegangen. Es weist die Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlagen unter gewissen Vorraussetzungen für alle Sporteinrichtungen nach.

Wenn durch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge die Grundstückszufahrt blockiert wird, kann hier durch geeignete Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden, die jedoch nicht im Bebauungsplanverfahren zu regeln sind.

Zu 5.:

Die Ansiedlung sportlicher Einrichtungen, wie das Sport- und Freizeitbad, im Bereich des Sportparks Ischeland ist aus gesamtstädtischer Sicht die richtige Standortwahl. Das gilt auch für die Errichtung einer Großsporthalle als Ersatz für die alte sanierungsbedürf­tige Ischelandhalle. Der Standort ist gut erschlossen und zentral gelegen, was kurze Anfahrtswege bedingt und allein schon unter dem Aspekt des Schulsportes von Vorteil gegenüber anderen peripher gelegenen Standorten ist. Die Anbindung an das örtliche Busnetz bedingt eine gute ÖPNV- Anbindung, die zudem noch ausbaufähig ist. Die An­fahrt mit dem ÖPNV bildet zusammen mit der Anreise per Fahrrad oder als Fußgänger, z.B. aus dem nahegelegenen Altenhagen, den sogenannten Umweltverbund gegenüber dem motorisierten Individualverkehr. Es spricht für diesen Standort, dass hier ein höhe­rer Anteil des Umweltverbundes zu erwarten ist gegenüber außerhalb gelegenen Stand­orten. Die Sporthalle könnte wie die alte Ischelandhalle mit Fernwärme aus der MVA gespeist werden.

Das Umfeld der geplanten Sporthalle ist durch den Sportpark Ischeland geprägt. Es ist ein Stadion benachbart, eine Schulsporthalle (Turnhalle), fünf weitere Sportplätze, das bisherige Freibad, welches durch ein Allwetterbad ersetzt wird und ein Reitplatz. Die diese Sportanlagen umgebenden Wohngebiete werden durch eine neue Sporthalle nicht stärker belastet als bisher. Insofern wird die Lebensqualität in den Wohngebieten nicht gemindert.  

Die Behauptung, die Anwohner der Straße Am Sportpark und der angrenzenden Wohn­gebiete hätten in den letzten Jahren weit mehr Belastungen und Beeinträchtigungen durch das hohe Verkehrsaufkommen aushalten müssen als andere Einwohner der Stadt, wird als pauschal und unbegründet zurückgewiesen.

Die o. g. Bedenken gegen den Bau einer neuen Sporthalle werden von der Verwaltung nicht geteilt und die Vorwürfe, die Verkehrssituation würde nicht ausreichend gewürdigt und die Lebensqualität der Anwohner würde sinken, werden zurückgewiesen.

 

 

Die Anregungen werden zurückgewiesen.

 

 

 


 

Anregungen der Stadtentwässerung Hagen (SEH) vom 23.09.2008 zum Bebauungsplanverfahren Nr. 10/06 (587) „Sporthalle Ischeland“ anlässlich der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 29.08.2008 bis zum 29.09.2008:

 


Stellungnahme der Verwaltung:

Es wird angeregt in der Begründung unter Punkt „8.1 Entwässerung“ im letzten Satz das Wort „Areal“ in „Ared“ abzuändern.

Hierbei handelt es sich lediglich um eine Korrektur bzw. redaktionelle Änderung. Der vollständige Satz lautet somit:

„Geht man im Rahmen der aktuellen Planungen davon aus, dass die vorhandenen Stellplätze erhalten bleiben, wird ein erheblicher Teil der rechnerisch berücksichtigten Versiegelung kompensiert, so dass auf eine technische Rückhaltung durch den Vorhabenträger verzichtet werden kann, wenn die gesamte versiegelte Fläche Ared (Summe der Einzelflächen jeweils multipliziert mit ihrem Versiegelungsgrad) – bestehend aus Gebäude und Verkehrsflächen – 3 ha nicht überschreitet.“

Außerdem sollte folgender Text als Hinweis oder als textliche Festsetzung in den Plan aufgenommen werden:

„Die gesamte versiegelte Fläche Ared darf 3 ha nicht überschreiten. Falls darüber hinaus weitere Flächen versiegelt werden, ist die anfallende Niederschlagsmenge auf den bei 3 ha anfallenden Niederschlagswasserabfluss zu drosseln.“

Mit diesem Hinweis wird der zuvor genannte Satz der Begründung über die Rückhaltung des Niederschlagswassers noch einmal bestätigt. Es handelt sich um eine sinngleiche Ergänzung mit dem Inhalt: Beträgt Ared mehr als 3 ha ist der Abfluss zu drosseln, beträgt Ared weniger als 3 ha, kann auf eine technische Rückhaltung verzichtet werden.

Zusätzlich zur Begründung vermittelt die Übernahme dieses Hinweises auf den Bebauungsplan (Blatt 1a) einem zukünftigen Bauherrn die Bedingung für die Einleitung von Regenwasser in den öffentlichen Kanal. Dabei handelt es sich um eine ordnungsbehördliche Regelung, die im Zusammenhang mit dem zukünftigen Genehmigungsverfahren zur Einleitung steht und bei der Erarbeitung der Bauvorlagen zu beachten ist.

Eine planungsrechtliche Festsetzung im Sinne des Baugesetzbuches ist nicht erforderlich. Die Rechtsverhältnisse sind mit der Entwässerungssatzung der Stadt Hagen ausreichend geregelt.

Um Missverständnisse zu vermeiden wird der Hinweis folgendermaßen formuliert:

„Die gesamte versiegelte Fläche Ared darf ohne technische Regenrückhaltung 3 ha nicht überschreiten. Falls darüber hinaus weitere Flächen versiegelt werden, ist die anfallende Niederschlagsmenge auf den bei 3 ha anfallenden Niederschlagswasserabfluss zu drosseln.“

Den Anregungen wird stattgegeben.

 

Zu Beschluss Punkt b):

Die Ergänzung des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 10/06 (587) „Sporthalle Ischeland“ bezüglich eines Hinweises zum Niederschlagswasserabfluss berührt die Grundzüge der Planung nicht. Sie ist so geringfügig, dass sie als redaktionelle Änderung angesehen wird. Von einer erneuten öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange kann deshalb abgesehen werden und der Bebauungsplan kann als Satzung beschlossen werden.

Das gleiche gilt für die Begründung zum Bebauungsplan. Die Begründung vom 31.01.2008 wurde zusammen mit der Ergänzungsbegründung vom 18.08.2008 öffentlich ausgelegt. Die neue Begründung vom 20.11.2008 fasst lediglich die Inhalte beider Begründungen redaktionell zusammen. Die Inhalte waren jedoch bereits Gegenstand der öffentlichen Auslegung. Die Ergänzungen der Begründung resultieren aus der Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes, einer artenschutzrechtlichen Prüfung, einer eingrenzenden Bodenuntersuchung und einer zusätzlichen Nutzungsausweisung nach dem Auslegungsbeschluss vom 06.03.2008.

Auf die zusätzliche Nutzungsausweisung wurde während der Auslegung und im Beteiligungsverfahren hingewiesen. Es handelt sich um die Erweiterung der Zweckbestimmung des Sondergebietes östlich der Humpertstraße um die Nutzung als Pferdewiese als Ersatz für die Pferdewiese am Höing. Ansonsten sind in diesem Teilbereich Stellplätze möglich, sowohl für die Sporthalle als auch für Nutzungen im Zusammenhang mit der angrenzenden Reitsportanlage.

 

Bestandteile der Vorlage, die Bestandteile des Bebauungsplanes sind:

·              Begründung zum Bebauungsplan Nr. 10/06 (587) „Sporthalle Ischeland“ vom 20.11.2008

·              Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen UVPG
Prüfschema gemäß Anlage 2 zu § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB

·              Landschaftspflegerischer Begleitplan / Grünordnungsplan Sporthalle Ischeland, Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung,
Hagen, August 2008

·              Ökoplan – Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges:
Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 10/06 „Sporthalle Ischeland“, Stadt Hagen,
Essen, Juni 2008


Folgende Gutachten, die als Anlage zur Begründung zugleich Bestandteile des Bebauungsplanes sind, werden in den Sitzungen der politischen Gremien bereitgehalten und sind zudem im Internet über das „Allris“- Informationssystem abrufbar:

·              Planungsgruppe MWM:
Erweiterung Ischelandhalle / Sportpark  - Verkehrsuntersuchung           
Aachen, 07.03.2007

·              Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH, Niederlassung Hagen:
B-Plan Nr. 10/06 (587) Sporthalle Ischeland - Bodenuntersuchungen -
Hagen, Januar 2008

·              Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH, Niederlassung Hagen:
B-Plan Nr. 10/06 (587) Sporthalle Ischeland - eingrenzende Bodenuntersuchungen
Hagen, Juni 2008

·              Ing.-Büro für Akustik und Lärm- Immissionsschutz Dipl.-Ing. Peter Buchholz:
Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten zur ge­plan­ten Erweiterung der Sporthalle Ischeland,  Bearb.-Nr. 06/200-G1   
Hagen, 26.09.2006

·              Ing.-Büro für Akustik und Lärm- Immissionsschutz Dipl.-Ing. Peter Buchholz:
Gutachten – Ergänzung zum Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten zur ge­plan­ten Erweiterung der Sporthalle Ischeland,  Bearb.-Nr. 06/200-E1   
Hagen, 23.01.2007

 

Einrichtung eines Sportanlagenmanagements (SAM)

Mit Einrichtungsverfügung des Oberbürgermeisters vom 27.02.2008 wurde ein Sportanlagenmanagement (SAM) eingerichtet, um sämtliche Veranstaltungen im Sportpark Ischeland und am Höing zeitlich aufeinander abzustimmen. Damit werden insbesondere Terminüberschneidungen von Großveranstaltungen und Engpässe im Stellplatzangebot vermieden.

Die HVG und die HAGENBAD GmbH haben am 29.02.2008 diese Einrichtungsverfügung unwiderruflich als verbindlich anerkannt und werden in ihrem Einflussbereich dafür Sorge tragen, dass die darin getroffenen Regelungen auch nach Inbetriebnahme des Sport- und Freizeitbades Ischeland konsequent eingehalten werden. Ein wesentlicher Bestandteil des SAM ist u. a. die Regelung, dass bei Veranstaltungen im Sportpark Ischeland die Parkflächen in der Regel bis spätestens 22.00 Uhr zu räumen sind und im Kalenderjahr maximal 3 Großveranstaltungen mit mehr als 4.000 Zuschauern im Ischelandstadion stattfinden dürfen. Bei derartigen Großveranstaltungen wird die HAGENBAD GmbH zu den betreffenden Zeiten den Betrieb im Sport- und Freizeitbad einstellen.

Die Vergabe von Nutzungen im Zuständigkeitsbereich des SAM an sonstige Dritte wird von Seiten der Stadt künftig davon abhängig gemacht, dass diese sich ebenfalls uneingeschränkt der Einrichtungsverfügung des SAM unterwerfen.

Der Text der Einrichtungsverfügung sowie die Erklärungen der HVG und der HAGENBAD           GmbH sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

    Ergebnisplan

 

Produktgruppe

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

09.12.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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09.12.2008 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen

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10.12.2008 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.12.2008 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

16.12.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

18.12.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen