Beschlussvorlage - 0977/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 4/08 (600) Gewerbe- und Sondergebiet zwischen Wannebach- und Verbandsstraßehier: a) Teilung des Plangebietesb) Beschluss zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB für Teil 1, - Gewerbe -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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10.12.2008
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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10.12.2008
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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11.12.2008
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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16.12.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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18.12.2008
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Beschlussvorschlag
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Teilung
des Plangebietes in 2 Teilbereiche. Teil 1 umfasst die Gewerbefläche und die
Kompensationsflächen bis zur Wannebachstraße und ist im ausgehängten Plan
eindeutig dargestellt.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im
Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 4/08 (600), Teil 1
– Gewerbe -, Gewerbe- und Sondergebiet zwischen Wannebach- und
Verbandsstraße einschließlich der Begründung vom 27.11.2008 nach § 3 Abs. 2
BauGB in der z. Zt. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des
Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich liegt im Stadtbezirk Hohenlimburg zwischen der Verbandsstraße und der Wannebachstraße.
Er umfasst im Einzelnen die Flurstücke Gemarkung Berchum, Flur 4, Flurstücke 179, 180, 181 teilw., 182 teilw, 183 teilw, 184 teilw., 186 u. 187 teilw. und Gemarkung Hohenlimburg, Flur 1, Flurstücke 82 teilw., 83 teilw., 84, 87, 88, 229, 518 und 520 teilw..
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist
das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Langeplan im Maßstab
1:500 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll nach Durchführung der öffentlichen
Auslegung im 1.Quartal 2009 der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren gefasst
werden.
Sachverhalt
Kurzfassung
Nach § 3 (2)
Baugesetzbuch (BauGB) wird der Bebauungsplan Nr. 4/08 (600), Teil 1 –
Gewerbe - sowie die dazugehörige Begründung inkl. Umweltbericht für vier Wochen
öffentlich ausgelegt und damit der Öffentlichkeit und den Behörden zur
Stellungnahme vorgestellt.
Begründung
Der
aktuell rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 5/95 (475) Teil 2 – Gewerbliche
Bauflächen östlich der Verbandsstraße – (Bekanntmachung: 23.12.2000)
bildet die planungsrechtliche Basis zur Entwicklung des Gewerbegebietes im
Bereich zwischen der Verbandsstraße und der Wannebachstraße.
Im
gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist die Fläche als gewerbliche
Baufläche dargestellt.
Während
der südöstliche Bereich des Gewerbegebietes bereits beplant und gewerblich
genutzt ist, wird die nordwestliche Fläche derzeit noch landwirtschaftlich
bewirtschaftet.
Für
diese verbliebene Restfläche in der Größe von ca. 40.000 m² liegen der
Verwaltung Planungen vor, die ohne Änderung/Anpassung des Planungsrechts nicht
realisierbar wären. Die Fläche soll so aufgeteilt werden, dass zum einen Raum
gegeben werden kann für die Erweiterung/den Neubau einer bereits im Nahbereich
ansässigen Spedition (später Teil 1 des Bebauungsplanes) und zum anderen die
Ansiedlung eines Baumarktes (später Teil 2) ermöglicht wird.
Auf
der Basis des bestehenden vorgenannten Planungsrechts können die Projekte aber
nicht realisiert werden. Weder die Darstellung des Flächennutzungsplans noch
die Festsetzungen im Bebauungsplan in Bezug auf Größe des Baufeldes für die
gewerbliche Nutzung und die Art der Nutzung entsprechen den erforderlichen
planungsrechtlichen Voraussetzungen. Das Baugebiet muss insgesamt erweitert
werden.
Entsprechend der o.g. Zielsetzung wird
in diesem Bebauungsplan die bisherige Nutzungsausweisung –
Kompensationsfläche - zugunsten einer größeren gewerblichen Baufläche teilweise
aufgegeben, um planungsrechtlich die Voraussetzungen für die derartigen gewerblichen
Nutzungen zu schaffen.
Die weiteren Inhalte
der Planung sind der beigefügten Begründung zum Bebauungsplan zu entnehmen.
Verfahrensablauf
Der Rat der Stadt
Hagen hat daraufhin in seiner Sitzung am 04.09.2008 die Einleitung des
Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/08 (600) – Gewerbe- und Sondergebiet
zwischen Wannebach- und Verbandsstraße –beschlossen.
Dieser Beschluss
wurde am 12.09.2008 in der Presse ortsüblich bekannt gemacht; gleichzeitig
wurde auf die Durchführung der Bürgeranhörung hingewiesen.
Diese hat vom 22.09.
bis einschl. 24.09.2008 in den Räumlichkeiten des Fachbereichs Stadtentwicklung
und Stadtplanung stattgefunden. Im Rahmen der Bürgeranhörung sind keine Stellungnahmen von Bürgern
eingegangen.
Um die Sommerpause
zeitlich zu nutzen, hat bereits vom 20.06. bis 31.07.2008 die Abfrage zum
erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung und der
umweltrelevanten Fragestellungen stattgefunden (Scopingtermin).
Die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat vom 22.09. bis
17.10.2008 stattgefunden.
Im Rahmen der
vorgezogenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat nur die SIHK eine
negative Stellungnahme abgegeben.
Diese Stellungnahme
schließt sich inhaltlich an eine Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg
(BR) an, die im Rahmen der Abfrage der Ziele der Landesplanung zur
FNP-Teiländerung bei der Stadt Hagen eingegangen ist.
In diesem Schreiben
werden erhebliche landesplanerische Bedenken gegen die geplante Darstellung
einer Sonderbaufläche „ Großflächiger Einzelhandel“ an Standort
Verbandsstraße erhoben. Die Bedenken fußen auf der Vorschrift des § 24a LEPRo,
wonach größflächige Einzelhandelsvorhaben mit nicht zentrenrelevanten
Kernsortimenten außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen nur in allgemeinen
Siedlungsbereichen des Regionalplanes angesiedelt werden dürfen. Diese
grundsätzliche formale Problematik wurde bereits im Rahmen des Arbeitskreises
„Einzelhandelskonzept für das östliche Ruhrgebiet“ angesprochen,
da gerade Standorte von Baumärkten üblicherweise nicht in Siedlungsbereichen
sondern in gewerblich geprägten Bereichen liegen. Aufgrund der von ihnen
ausgehenden Störungen sind sie hier auch als verträglicher anzusehen, als in
durch Wohnnutzung geprägten Bereichen.
Weiterhin wurde der
Standort Verbandsstraße in dem der BR vorliegenden Einzelhandelskonzept
geprüft und als Standort für einen Baumarkt bestätigt. Ausschlaggebend hierfür
ist nicht der quantitative Bedarf für eine weitere Baumarktansiedlung in Hagen,
sondern die ungünstige Verteilung der vorhandenen Standorte, die sich
insbesondere in der Stadtmitte, im Westen und im Norden der Stadt
konzentrieren, so dass es ausdrücklicher Wille der Bezirksvertretung
Hohenlimburg und des Rates der Stadt Hagen ist, durch diese Ansiedlung den
östlichen teil des Stadtgebietes besser zu versorgen. Mögliche negative
Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche werden durch die Beschränkung
der Randsortimente entsprechend den Vorgaben des LEPRo verhindert. Negative
Auswirkungen auf Nachbarkommunen wurden gutachterlich untersucht und sind
demnach nicht zu erwarten.
Die Region östliches
Ruhrgebiet hat dem Vorhaben zugestimmt und in seiner Sitzung am 22.08.2008 den
regionalen Konsens erteilt.
Die o.g. Problematik
wurde mit der Bezirksregierung diskutiert und die Übereinstimmung der Planung
(in Bezug auf den geplanten großflächigen Einzelhandel) mit den Zielen der
Raumordnung und Landesplanung erörtert. Da in diesem Gespräch keine Einigung
unter den Beteiligten erzielt werden konnte, soll die Entscheidung auf Antrag
im Regionalrat herbeigeführt werden.
Als Folge dieses Zwischenergebnisses
ist erst einmal die Teilung des Plangebietes vorgesehen, damit für die
Expansionspläne der Spedition keine zeitlichen Probleme auftreten.
Deshalb wird mit
diesem Beschluss das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 4/08 (600) geteilt und dann
zum Teil 1 nach diesem Beschluss die öffentliche Auslegung durchgeführt.
Bestandteile der Vorlage
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 4/08 (600), Teil 1
– Gewerbe –, Gewerbe- und Sondergebiet zwischen Wannebach- und
Verbandsstraße vom 27.11.2008
Folgende Unterlagen
wurden zur Erstellung der Begründung zum Bebauungsplan ausgewertet und können
im Original in der jeweiligen Sitzung eingesehen werden:
Artenschutzrechtlicher
Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 4/08 (600)
Gewerbe- und Sondergebiet zwischen Wannebach- und Verbandsstraße vom 21.08.2008,
weluga Umweltplanung Weber, Ludwig, Galhoff & Partner, Ewaldstraße 14,
44789 Bochum
Vorab-/Kurz-Stellungnahme
zum Geräusch-Immissionsschutz zum B-Plan Nr. 4/08 (600) Gewerbe- und
Sondergebiet zwischen Wannebach- und Verbandsstraße in Hagen Reh, geplante Umschlaganlage
für Cosi Stahllogistik GmbH & Co KG, Ing.-Büro für Aukustik und
Lärm-Immissionsschutz, P. Buchholz,
Eppenhauser Straße 101, 58093 Hagen, vom 11.08.2008
ERLÄUTERUNGSBERICHT ZUM LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEN BEGLEITPLAN
als Anlage zum Bebauungsplan
Nr. 4/08 (600) Teil 1 und 2, Gewerbe- und Sondergebiet zwischen Wannebach- und
Verbandsstraße
Aufgestellt durch: Stadt Hagen, Der Oberbürgermeister, Fachbereich
Stadtentwicklung und Stadtplanung, Bearbeitung Dipl. Ing. Jürgen Weiß, Hagen,
20.11.2008
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
|
0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgruppe |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
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(wie Dokument)
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279,3 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
281,1 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
143,1 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
623,3 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
150,5 kB
|
