Beschlussvorlage - 0977/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Teilung des Plangebietes in 2 Teilbereiche. Teil 1 umfasst die Gewerbefläche und die Kompensationsflächen bis zur Wannebachstraße und ist im ausgehängten Plan eindeutig dargestellt.

 

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4/08  (600), Teil 1 – Gewerbe -, Gewerbe- und Sondergebiet zwischen Wannebach- und Verbandsstraße einschließlich der Begründung vom 27.11.2008 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z. Zt. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich liegt im Stadtbezirk Hohenlimburg zwischen der Verbandsstraße und der Wannebachstraße.

Er umfasst im Einzelnen die Flurstücke Gemarkung Berchum, Flur 4, Flurstücke 179, 180, 181 teilw., 182 teilw, 183 teilw, 184 teilw., 186 u. 187 teilw. und Gemarkung Hohenlimburg, Flur 1, Flurstücke 82 teilw., 83 teilw., 84, 87, 88, 229, 518 und 520 teilw..

 

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Langeplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Als nächster Verfahrensschritt soll nach Durchführung der öffentlichen Auslegung im 1.Quartal 2009 der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren gefasst werden.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Nach § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) wird der Bebauungsplan Nr. 4/08 (600), Teil 1 – Gewerbe - sowie die dazugehörige Begründung inkl. Umweltbericht für vier Wochen öffentlich ausgelegt und damit der Öffentlichkeit und den Behörden zur Stellungnahme vorgestellt.

 

 

Begründung

 

Der aktuell rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 5/95 (475) Teil 2 – Gewerbliche Bauflä­chen östlich der Verbandsstraße – (Bekanntmachung: 23.12.2000) bildet die planungs­rechtliche Basis zur Entwicklung des Gewerbegebietes im Bereich zwischen der Ver­bandsstraße und der Wannebachstraße.

Im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist die Fläche als gewerbliche Bauflä­che dargestellt.

Während der südöstliche Bereich des Gewerbegebietes bereits beplant und gewerblich genutzt ist, wird die nordwestliche Fläche derzeit noch landwirtschaftlich bewirtschaftet.

 

Für diese verbliebene Restfläche in der Größe von ca. 40.000 m² liegen der Verwaltung Planungen vor, die ohne Änderung/Anpassung des Planungsrechts nicht realisierbar wären. Die Fläche soll so aufgeteilt werden, dass zum einen Raum gegeben werden kann für die Erweiterung/den Neubau einer bereits im Nahbereich ansässigen Spedition (später Teil 1 des Bebauungsplanes) und zum anderen die Ansiedlung eines Baumarktes (später Teil 2) ermöglicht wird.

 

Auf der Basis des bestehenden vorgenannten Planungsrechts können die Projekte aber nicht realisiert werden. Weder die Darstellung des Flächennutzungsplans noch die Fest­setzungen im Bebauungsplan in Bezug auf Größe des Baufeldes für die gewerbli­che Nutzung und die Art der Nutzung entsprechen den erforderlichen planungsrechtli­chen Voraussetzungen. Das Baugebiet muss insgesamt erweitert werden.

 

Entsprechend der o.g. Zielsetzung wird in diesem Bebauungsplan die bisherige Nut­zungsausweisung – Kompensationsfläche - zugunsten ei­ner größeren gewerblichen Baufläche teilweise aufgegeben, um planungsrechtlich die Voraussetzun­gen für die derartigen gewerblichen Nutzun­gen zu schaffen.

 

Die weiteren Inhalte der Planung sind der beigefügten Begründung zum Bebauungsplan zu entnehmen.

 

 

Verfahrensablauf

 

Der Rat der Stadt Hagen hat daraufhin in seiner Sitzung am 04.09.2008 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/08 (600) – Gewerbe- und Sondergebiet zwischen Wannebach- und Verbandsstraße –beschlossen.

 

Dieser Beschluss wurde am 12.09.2008 in der Presse ortsüblich bekannt gemacht; gleichzeitig wurde auf die Durchführung der Bürgeranhörung hingewiesen.

Diese hat vom 22.09. bis einschl. 24.09.2008 in den Räumlichkeiten des Fachbereichs Stadtentwicklung und Stadtplanung stattgefunden. Im Rahmen der Bürgeranhörung sind keine Stellungnahmen von Bürgern eingegangen.

 

Um die Sommerpause zeitlich zu nutzen, hat bereits vom 20.06. bis 31.07.2008 die Ab­frage zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung und der umweltrelevanten Fragestellungen stattgefunden (Scopingtermin).

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat vom 22.09. bis 17.10.2008 stattgefunden.

 

Im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat nur die SIHK eine negative Stellungnahme abgegeben.

Diese Stellungnahme schließt sich inhaltlich an eine Stellungnahme der Bezirksregie­rung Arnsberg (BR) an, die im Rahmen der Abfrage der Ziele der Landesplanung zur FNP-Teiländerung bei der Stadt Hagen eingegangen ist.

 

In diesem Schreiben werden erhebliche landesplanerische Bedenken gegen die ge­plante Darstellung einer Sonderbaufläche „ Großflächiger Einzelhandel“ an Standort Verbandsstraße erhoben. Die Bedenken fußen auf der Vorschrift des § 24a LEPRo, wo­nach größflächige Einzelhandelsvorhaben mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen nur in allgemeinen Siedlungsbereichen des Regionalplanes angesiedelt werden dürfen. Diese grundsätzliche formale Proble­matik wurde bereits im Rahmen des Arbeitskreises „Einzelhandelskonzept für das östli­che Ruhrgebiet“ angesprochen, da gerade Standorte von Baumärkten üblicherweise nicht in Siedlungsbereichen sondern in gewerblich geprägten Bereichen liegen. Auf­grund der von ihnen ausgehenden Störungen sind sie hier auch als verträglicher anzu­sehen, als in durch Wohnnutzung geprägten Bereichen.

 

Weiterhin wurde der Standort Verbandsstraße in dem der BR vorliegenden Einzelhan­delskonzept geprüft und als Standort für einen Baumarkt bestätigt. Ausschlaggebend hierfür ist nicht der quantitative Bedarf für eine weitere Baumarktansiedlung in Hagen, sondern die ungünstige Verteilung der vorhandenen Standorte, die sich insbesondere in der Stadtmitte, im Westen und im Norden der Stadt konzentrieren, so dass es ausdrück­licher Wille der Bezirksvertretung Hohenlimburg und des Rates der Stadt Hagen ist, durch diese Ansiedlung den östlichen teil des Stadtgebietes besser zu versorgen. Mögli­che negative Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche werden durch die Be­schränkung der Randsortimente entsprechend den Vorgaben des LEPRo verhindert. Negative Auswirkungen auf Nachbarkommunen wurden gutachterlich untersucht und sind demnach nicht zu erwarten.

Die Region östliches Ruhrgebiet hat dem Vorhaben zugestimmt und in seiner Sitzung am 22.08.2008 den regionalen Konsens erteilt.

 

Die o.g. Problematik wurde mit der Bezirksregierung diskutiert und die Über­ein­stimmung der Planung (in Bezug auf den geplanten großflächigen Einzelhandel) mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung erörtert. Da in diesem Gespräch keine Einigung unter den Beteiligten erzielt werden konnte, soll die Entscheidung auf Antrag im Regionalrat herbeigeführt werden.

 

Als Folge dieses Zwischenergebnisses ist erst einmal die Teilung des Plangebietes vorgesehen, damit für die Expansionspläne der Spedition keine zeitlichen Probleme auftreten.

 

Deshalb wird mit diesem Beschluss das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 4/08 (600) geteilt und dann zum Teil 1 nach diesem Beschluss die öffentliche Auslegung durchgeführt.

 

 

Bestandteile der Vorlage

 

Begründung zum Bebauungsplan Nr. 4/08 (600), Teil 1 – Gewerbe –, Gewerbe- und Sondergebiet zwischen Wannebach- und Verbandsstraße vom 27.11.2008

 

 

Folgende Unterlagen wurden zur Erstellung der Begründung zum Bebauungsplan ausgewertet und können im Original in der jeweiligen Sitzung eingesehen werden:

 

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 4/08 (600)  Gewerbe- und Sondergebiet zwischen Wannebach- und Verbandsstraße vom 21.08.2008, weluga Umweltplanung Weber, Ludwig, Galhoff & Partner, Ewaldstraße 14, 44789 Bochum

 

Vorab-/Kurz-Stellungnahme zum Geräusch-Immissionsschutz zum B-Plan Nr. 4/08 (600) Gewerbe- und Sondergebiet zwischen Wannebach- und Verbandsstraße in Hagen Reh, geplante Umschlaganlage für Cosi Stahllogistik GmbH & Co KG, Ing.-Büro für Aukustik und Lärm-Immissionsschutz, P. Buchholz,  Eppenhauser Straße 101, 58093 Hagen, vom 11.08.2008

 

ERLÄUTERUNGSBERICHT ZUM LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEN  BEGLEITPLAN

als Anlage zum Bebauungsplan Nr. 4/08 (600) Teil 1 und 2, Gewerbe- und Sondergebiet zwischen Wannebach- und Verbandsstraße

Aufgestellt durch:      Stadt Hagen, Der Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung, Bearbeitung Dipl. Ing. Jürgen Weiß, Hagen, 20.11.2008

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

    Ergebnisplan

 

Produktgruppe

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.12.2008 - Bezirksvertretung Hohenlimburg

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10.12.2008 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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11.12.2008 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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16.12.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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18.12.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen