Beschlussvorlage - 0713/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzungskonzept Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Hans-Joachim Wittkowski
- Beteiligt:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte; FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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11.12.2008
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Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung, die Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf die Bekanntmachung der
potentiellen stadteigenen Dachflächen aufzunehmen. Die Initiative zur Gründung
einer GmbH für eine Bürgerstromanlage ist von der Verwaltung zu unterstützen.
Für dieses spezielle Anlagenprojekt wird die erste geeignete Dachfläche zur
Verfügung gestellt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Nutzung
städtischer Dachflächen für die Photovoltaik soll dritten Betreibern ermöglicht
werden. Gerade die Beteiligung von breiten Bevölkerungskreisen, die sich keine
eigene Anlage anschaffen können, soll ermöglicht werden. Auf den mittelgroßen
städtischen Gebäudedächern sind keine Großprojekte zu realisieren.
Anhaltspunkte
bieten bereits die Solaranlage der „Gesellschaft Bürgersolaranlagen“
in Berchum, deren Erträge der Anlagenausbeute bedingt durch eine optimale
Auslegung und Ausrichtung der Photovoltaikmodule ausgesprochen gut sind.
Das Projekt,
welches momentan von einem potentiellen privaten Betreiber ausgearbeitet wird, geht
von einer Größenordnung des Investitionsvolumens an die 500.000 Euro
heranreichend aus.
Die Idee der
sogenannten Anteils- oder Genuss-Scheine anstelle des Erwerbs von
Eigentumsanteilen ist vorteilhaft, um eine niedrige Schwelle für interessierte
Bürger anbieten zu können.
Die Gründung der
Betreibergesellschaft ist zurzeit ein zentraler Punkt des ganzen Projektes. Es
müssen Personen gefunden werden, die die Betreibergesellschaft gründen. Daher
sind die genauen Aufgaben der Betreiber, das persönliche Risiko, die
persönliche Haftung und die Vertragsgestaltung zu klären.
Die Aufgabe der Stadt
Hagen besteht neben der Anpassung von vorhandenden Dachnutzungsverträgen auch in
der schadlosen Zurverfügungstellung von eigenen Dachflächen. Die Stadt Hagen
kann ihrer Vorbildfunktion gerecht werden und die Nutzung erneuerbarer Energien
einer breiteren Bevölkerungsschicht ermöglichen.
Im Rahmen der
Mitgliedschaft im Klima-Bündnis seit 1993 und den gemeinsamen Zielsetzungen der
anderen Kommunen, sowie im Zusammenhang mit den vergangenen Ratsbeschlüssen u.
a. zur Klimainitiative seit den 90er Jahren bietet sich diese Maßnahme als
kostengünstiger Baustein zum klimafreundlichen Handeln der Kommune an.
Begründung
Umsetzungskonzept Bürgersolarstromanlage
Hagen
Bereits im März
2003 hatte der Umweltausschuss beschlossen, analog dem Vorbild anderer Städte,
geeignete Dächer und ggf. auch Fassaden von städtischen Gebäuden kostenlos für
die Anbringung von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen zur Verfügung zu
stellen. Ergänzend hatte im Oktober 2003 der Rat weiterhin beschlossen, den
Werksausschuss Gebäudewirtschaft mit der Prüfung der Nutzung und Ausgestaltung
von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen zu befassen.
Am 9. April 2008
war die Nutzung städtischer Dachflächen für die Photovoltaik Thema in der
Sondersitzung des Beirates der Lokalen Agenda. Herr Fischer, der ein
Unternehmen u. a. zur Installation von Solaranlagen betreibt, stellte seine
Idee einer Bürgersolarstromanlage vor. Handlungsbedarf besteht nach Ansicht von
Herrn Fischer gerade um eine Beteiligung von breiten Bevölkerungskreisen in
Hagen zu ermöglichen, die die Erzeugung von Solarstrom unterstützen möchten,
aber keine eigene Anlage installieren können. Am 7. Mai und 18. Juni 2008 wurde
das Thema weiter im Beirat der Lokalen Agenda konkretisiert.
Bei der
Bevölkerung kann eine breite Akzeptanz erreicht werden, wenn
Beteiligungsmöglichkeiten an Solaranlagen bestehen. Die Organisationsform des
Trägers der Solaranlage ist sehr wichtig. Wenn Bürger Geld in ein Projekt
investieren, so ist das Vertrauen in die Trägerorganisation ein zentraler
Punkt. Daher sollten andere seriöse Institutionen eingebunden werden, z.B. die
Sparkasse. Eventuell ist auch eine treuhänderische Verwaltung der Gelder durch
die Verwaltung möglich. Eine gute mehrschichtige Vermarktung ist erforderlich,
damit die Öffentlichkeit informiert und motiviert wird, sich zu beteiligen. Weiterhin
ist zu entscheiden, ob eine sogenannte Bürgersolaranlage aufgebaut werden soll
oder ob auch externe Investoren zugelassen werden. Das Projekt soll auf Hagen
zugeschnitten sein, da auch die Ausmaße der städtischen Dachflächen keine
Großprojekte zulassen.
Bestehende
Projekte in Hagen
Die bestehende
Trägerorganisation für die Solaranlage in Berchum ist die „Gesellschaft
Bürgersolaranlagen“. Die Erträge der Anlage sind bedingt durch eine
optimale Auslegung und Ausrichtung der Photovoltaikmodule ausgesprochen gut. Es
haben sich nicht nur Bewohner Berchums beteiligt, sondern auch andere Bürger
aus Hagen. Als Organisationsform wurde die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
gewählt. Der Verein BINSE e.V. (Berchumer Initiative für Solarenergie) hat
dieses Projekt initiiert, wird aber keine größeren Anlagen in anderen
Stadtteilen betreiben, da dies von der Initiative zur Zeit nicht leistbar ist. Allerdings
ist der Verein BINSE e.V. an den Erweiterungsmöglichkeiten an der bestehenden
Solarstromanlage an der Grundschule Berchum interessiert. Das Fichtegymnasium
will die bestehende Photovoltaikanlage ebenfalls erweitern.
Das Projekt,
welches momentan von Herrn Fischer ausgearbeitet wird, geht von einer
Größenordnung des Investitionsvolumens aus, das an die 500.000 Euro heranreicht.
Demnach würde sich eine installierte Leistung von 100 kWpeak ergeben.
Die eventuell in Betracht kommende Schule in Helfe (Fritz-Steinhoff-Gesamtschule)
hat so große Dachflächen, dass hier eine größere Anlage in der Größenordnung
von ca. 750.000 Euro möglich ist. Größere Anlagen lassen sich auch abschnittsweise
installieren, so dass derart große Investitionssummen nicht sofort zur
Verfügung stehen müssen. Nach heutigem Stand der Kreditzinsen besteht zwar
keine Gewähr für eine exklusive Verzinsung, aber es werden aller Voraussicht nach
keine Nachteile gegenüber klassischen Spareinlagen eintreten. Die Investition
in eine Solaranlage wird als eine sichere Geldanlage angesehen.
Herr Fischer
steht in engem Kontakt zur Arbeitsgruppe der Verwaltung, die aus Mitarbeitern
des Strategischen Immobilienmanagements,
der Gebäudewirtschaft Hagen und des Umweltamtes besteht, und das Konzept
unterstützt.
Im Zuge der
Realisierung eines ersten Projektes soll eine öffentliche Veranstaltung zum
Thema stattfinden. Unterstützt und unter der Schirmherrschaft des Agenda-Beirats
könnte diese Veranstaltung durchgeführt werden. Aus dieser Veranstaltung kann
sich eine Gruppe herauskristallisieren, die das Projekt durchführen und weiter
begleiten soll. Denn der Agenda-Beirat kann in diesem Fall nicht als
Trägerverein auftreten. Eine Veranstaltung macht aber erst dann Sinn, wenn die
Kosten, die Organisationsform, vertragliche Regelungen usw. konkreter sind und
den interessierten Bürgern Angebote gemacht werden können. Das Fachforum
Klimaschutz wird ebenfalls eingebunden sein. Die Informationen sollen alle beim
Umweltamt zusammenlaufen.
Technik der Solaranlage
Die Umsetzung
der Technik erfolgt bei dem Projekt der Bürgerstromsolaranlage vorzugsweise durch
ein örtliches Unternehmen.
Die Betreibergesellschaft
Die Klärung der
Aufgaben und der Rechtsform der Betreiber und alle sonstigen erforderlichen
vertraglichen Regelungen sind der wichtigste und schwierigste Baustein in der
Organisation. Mit Herrn Fischer wird an
dem Betreibermodell für die Hagener Bürgersolarstromanlage in der Arbeitsgruppe
des Beirates mit der Verbraucherzentrale und dem Umweltamt gearbeitet.
Gespräche bei den Banken sind erfolgt.
Die
Betreibergesellschaft ist ein zentraler Punkt des ganzen Projektes. Es müssen
Personen gefunden werden, die die Betreibergesellschaft gründen. Um Personen
hierfür zu gewinnen, ist es wichtig, die genauen Aufgaben der Betreiber, das
persönliche Risiko, die persönliche Haftung, die optimale Vertragsgestaltung
etc. zu klären.
Die Mitglieder
des Agenda-Beirats wurden bereits aufgefordert, Personen anzusprechen, die
diesem Thema und damit auch dem Projekt aufgeschlossen gegenüber stehen.
Die
Betreibergesellschaft, die nun von Herrn Fischer angedacht wird, befindet sich
in Gründung. Das für die GmbH nötige Stammkapital von 25.000,- Euro wird
zurzeit zusammengetragen. Es ist die Frage, ob die neue Gesellschaftsform der
„Unternehmergesellschaft“ auch als Rechtsform verwendet werden
kann. Bei dieser neuen eigenständigen Gesellschaftsform handelt es sich um eine
Art „Vor-GmbH“. Für die Gesellschaftsgründung reicht schon 1 Euro als
Einlage aus. In den Folgejahren besteht die Verpflichtung, jeweils mindestens
ein Viertel des Gewinns anzusparen, um dann den Satz des Stammkapitals zu
erreichen.
Mit der neuen
Unternehmergesellschaft wird die Möglichkeit geboten, sich mit einem
überschaubaren Haftungsrisiko am Markt zu bewegen. Der erste Geschäftsplan der
Betreibergesellschaft ist kurzfristig vorgesehen.
Finanzierung der Solaranlage
Im
Organisationsvorschlag bleibt die Idee der sogenannten Anteils- oder
Genuss-Scheine anstelle des Erwerbs von Eigentumsanteilen bestehen, um eine
niedrige Schwelle für interessierte Bürger anbieten zu können.
Standort der Solaranlage
Die
vertraglichen Regelungen mit der Stadt Hagen zur Nutzung eines öffentlichen
Gebäudes sind die Voraussetzung für das Projekt. Ein möglicher Standort der
Solaranlage wäre die Fritz-Steinhoff-Schule. Sinnvoll ist es, die Installation
einer Solaranlage mit der Dachsanierung zu verbinden. Diese Maßnahmen sind mit
dem vom Rat beschlossenen Maßnahmenpaket zur Beseitigung des Sanierungsstaus im
Einzelfall abzustimmen.
In der
Verwaltung werden nach Maßgabe der derzeitigen Haushaltslage geeignete Objekte
für die Nutzung mit PV-Anlagen ausgesucht. Bestehende Gebäude, bei denen eine
Sanierung bereits erfolgte, werden nach den dortigen Gegebenheiten wie
Dachfläche, Ausrichtung und Größe ebenfalls in Betracht gezogen. Dachnutzungsverträge
für die Gebäude oder einen Gebäudepool werden erarbeitet.
Es sind schon
erste Kontakte zur Sparkasse aufgenommen worden, um das Interesse an einer
Beteiligung abzufragen. Die Einbeziehung eines Kreditinstitutes ist deshalb wichtig,
um die finanzielle Abwicklung sicher und für die Bürger seriös zu gestalten.
Die Sparkasse ist nur ein Ansprechpartner. Es kann auch ein anderes
Kreditinstitut beteiligt werden.
Energieversorger
Herr Fischer hatte
bereits vor einiger Zeit Kontakte zur SEWAG als Versorger aufgenommen und das
Interesse an einer Beteiligung geprüft. Die SEWAG ist durchaus an Anteilen
interessiert, da der hauseigene Ökostromtarif auch auf Einspeisungen von
Solarstrom angewiesen ist.
Selbst dann,
wenn im nächsten Jahr die Einspeisevergütung gesenkt wird, kann durch voraussichtlich
sinkende Produktionskosten der Photovoltaikmodulhersteller ein rentables
Projekt umgesetzt werden.
Vertragliche Grundlage
Um die geeigneten städtischen Gebäude von
Dritten solarenergetisch nutzen zu lassen, ist ein Dachnutzungsvertrag entwickelt
worden. Der konkrete Entwurf kann auf die einzelnen Erfordernisse einer
zukünftigen Planung abgestimmt werden. Es liegen geeignete Verträge bereit, die
im Bedarfsfall auch mit anderen Interessenten besprochen werden können, die zusätzlich
zur anvisierten Bürgersolarstromanlage die städtischen Dachflächen solar nutzen
wollen. Gerade bei den Anlagen, die auf Schuldächern installiert werden, ist
die erzeugte Strommenge zu dokumentieren und an gut sichtbarer Stelle zu
präsentieren.
Voraussetzung für den Vertrag sollte die
fachgerechte Installation der Anlage sein, eine Sicherungsbürgschaft und eine
Haftpflichtversicherung.
Potentiell geeignete Gebäude
Im Vorfeld sind als mögliche Gebäude bei
der Gebäudewirtschaft und Herrn Fischer neben der Fritz-Steinhoff-Gesamtschule
auch die Rembergschule und das Rathaus angesprochen worden.
Mit der Gebäudewirtschaft Hagen wurden neben der Fritz-Steinhoff-Gesamtschule,
die ab 2009 saniert wird, bereits 11 städtische Gebäude besichtigt, die für
eine Nutzung der Dachfläche gegebenfalls in Frage kämen. Wegen der aktuellen
Haushaltsentwicklung kann zuzeit kein abgestimmter Gebäudekatalog vorgelegt
werden.
Im Falle eines
Interessenten, der ein Projekt auf einer dieser Dachflächen realisieren möchte,
muss der Auftrag des Strategischen
Immobilienmanagements an die Gebäudewirtschaft Hagen für diese spezielle
Anforderung erfolgen. Dann kann das Objekt auf seine Eignung untersucht werden.
Der Nachweis der statischen Eignung könnte für das spezielle Projekt der
Bürgerstromsolaranlage für Kleinanleger von der Stadt Hagen vorgenommen werden.
Der konkrete statische Nachweis muss dann vom jeweiligen Nutzer erbracht
werden.
Die Dächer müssen fast unbeschattete Dachflächen mit der Möglichkeit der
Südausrichtung aufweisen. Natürlich sollten sich die Dachflächen in einem
baulich intakten Zustand befinden und in den letzten Jahren saniert worden
sein, um eine betriebliche Nutzungsdauer von 20 Jahren zu gewährleisten.
Rechtliche
Situation
Auch aus rechtlicher Sicht bestehen gegen die
Zurverfügungstellung von städtischen Dachflächen keine Bedenken. Schließlich
sollen den potentiellen Nutzern die Dächer von städtischen Gebäuden gegen
Zahlung eines geringen Entgeltes zur Verfügung gestellt werden.
Sofern es hier lediglich um die Frage der Nutzung
bzw. Vermietung der Flächen auf den stadteigenen Gebäuden geht und hiermit kein
irgendwie gearteter Auftrag der Stadt an den Nutzer verbunden ist, handelt es
sich nicht um einen ausschreibungspflichtigen Tatbestand. Eine Ausschreibung
wäre nur dann notwendig, wenn der Nutzer z.B. mit einer Dienstleistung beauftragt
würde, die der Stadt zugute kommt und der Nutzer hierfür als Gegenleistung ein
Entgelt erhält.
Anderenfalls wären bei der Vermarktung lediglich
allgemeine Grundsätze wie z.B. der Gleichbehandlungsgrundsatz, das
Nichtdiskriminierungsverbot etc. zu beachten.
Weiteres Vorgehen
Neben der Anpassung von
bestehenden Dachnutzungsverträgen und der schadlosen Zurverfügungstellung von
eigenen Dachflächen sowie den geringen Kosten durch bestehendes Personal
entstehen keine weiteren Belastungen für die Stadt Hagen. Viel eher kann die
Stadt Hagen ihrer Vorbildfunktion gerecht werden, die Unterstützung
klimafreundlicher Technologien umsetzen und einer breiteren Bevölkerungsschicht
die Nutzung erneuerbarer Energien ermöglichen und imagefördernd vermarkten.
Im Rahmen der Mitgliedschaft
im Klima-Bündnis und den gemeinsamen Zielsetzungen der anderen Kommunen, sowie
im Zusammenhang mit den Ratsbeschlüssen zur Klimainitiative bietet sich diese
Maßnahme als kostengünstiger Baustein zum klimafreundlichen Handeln an. Die
Möglichkeit, die eigenen Dachflächen für Solarprojekte zur Verfügung zu stellen,
wird in vielen Kommunen genutzt. Dies fördert gerade bei den jungen Bürgern die
Akzeptanz bei der Nutzung regenerativer Energien, zumal meistens die Dächer von
Schulen zur Disposition stehen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgruppe |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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