Beschlussvorlage - 0874/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8/06 (585) - Im Klosterkamp -Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGBa) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmenb) Beschluss nach § 2 und 10 BauGB (Satzungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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10.12.2008
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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10.12.2008
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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11.12.2008
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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16.12.2008
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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18.12.2008
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Beschlussvorschlag
a)
Der Rat der
Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten
Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und im Rahmen
der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht
ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der
Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.
Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand
der Niederschrift.
b)
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss
gehörenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8/06 (585) – Im
Klosterkamp –, Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB mit
den in der Vorlage beschriebenen geringfügigen Änderungen und die geänderte
Begründung vom 15.10.2008 gemäß § 2 und § 10 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit den
Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und in Verbindung mit §
7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der z.Z.
gültigen Fassung als Satzung.
Die Begründung vom 15.10.2008 und die Projektpläne sind Anlage dieser
Verwaltungsvorlage.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet des Bebauungsplanes
Nr. 8/06 (585) - Im Klosterkamp - liegt im Stadtbezirk Hohenlimburg zwischen
der Strasse Im Klosterkamp und dem Lennepark.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Hohenlimburg, Flur 9 und umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 589.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist
das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
Nächster
Verfahrensschritt:
Mit der Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses im Dezember 2008 wird dieses Bebauungsplanverfahren
abgeschlossen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Mit Beschluss dieser
Vorlage wird das Bebauungsplanverfahren Nr. 8/06 (585) – Im Klosterkamp
–, Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB abgeschlossen.
Mit Veröffentlichung des
Beschlusses wird das Planungsrecht rechtskräftig.
Begründung
Das Verfahren zur
Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8/06 (585) - Im Klosterkamp
wurde durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen am 09.11.2006 eingeleitet.
Im Rahmen der Öffentlichen
Auslegung (vom 18.08 bis 19.09.2008) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der gleichzeitig
durchgeführten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde von folgenden
TÖBs bzw. Personen Stellungnahmen abgegeben:
1. Stadtentwässerung Hagen, Eilper Straße 132 - 136, 58091 Hagen
2. Untere Bodenschutzbehörde, Rathausstraße 11, 58095 Hagen
Stellungnahmen von Bürgern
sind nicht eingegangen.
Der Rat der Stadt beschließt
über die oben aufgeführten Anregungen gemäß den Stellungnahmen der Verwaltung
unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und
untereinander.
Nach Abwägung der
eingegangenen Stellungnahmen wurden der Bebauungsplan und die Begründung geringfügig
überarbeitet:
§
Ergänzung der
textlichen Festsetzung zum Schutz der Gebäudeteile vor Hochwasser
§
Löschung eines
textlichen Hinweises zu Erdarbeiten
§
Einarbeitung der
Artenschutzrechtlichen Einschätzung in die Begründung, Ergänzung der textlichen
Festsetzung zum Erhalt der Hecke
§
Anpassung der
aktuellen Rechtsgrundlagen
Die o. g.
geringfügigen Ergänzungen haben keine Auswirkungen auf die Planung, sie dienen
lediglich der Klarstellung. Weiterhin wird mit den Änderungen den
Stellungnahmen gefolgt; Interessen Dritter werden nicht tangiert. Auf eine
erneute Beteiligung nach § 4 Abs. 3 BauGB bzw. § 13 BauGB kann deshalb
verzichtet werden.
Die
Begründung mit dem Datum 14.05.2008 wird ersetzt durch die Begründung vom
15.10.2008.
Die Durchführung des
Vorhabens wird in einem zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde zu
schließenden städtebaulichen Vertrag (Durchführungsvertrag) geregelt. Dieser
Vertrag ist Gegenstand der Vorlage mit der Drucksachen-Nr. 0934/2008.
Ein weiterer
Bestandteil des Vorhaben- und Erschließungsplanes sind die Projektpläne. Sie
sind Bestandteile dieser Vorlage. Geringfügige Abweichungen zwischen dem später
zu stellenden Bauantrag und diesen Projektplänen sind unschädlich.
Bestandteile der
Vorlage:
Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
8/06 (585) - Im Klosterkamp -, Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a
BauGB vom 15.10.2008
Projektpläne
Folgende Unterlagen
wurden zur Erstellung der Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
ausgewertet und können im Original in der jeweiligen Sitzung eingesehen
werden:
§
Schalltechnisches
Gutachten über die im Bereich eines geplanten Wohn- und Geschäftshauses
einwirkenden Gewerbebetriebsgeräusche und Beurteilung dieser nach DIN 18005 und
TA Lärm, vom 27.03.2007, Ing.-Büro für Akustik und Lärm-Immissionsschutz,
Dipl.-Ing. Buchholz, Eppenhauser Straße 101, 58093 Hagen
§
Artenschutzrechtliche
Prüfung, Bimberg Landschaftsarchitekten, Iserlohn 30.04.2008
§
Ergänzung zur
Artenschutzrechtlichen Stellungnahme, Ermittlung des Bestandes durch
Ortsbegehung, Stephan Sallermann, Landschaftsarchitekt, 16.06.2008
Zu 1. Stadtentwässerung
Hagen, Eilper Straße 132 - 136, 58091 Hagen mit Schreiben vom 05.09.2008,
Stellungnahme der Verwaltung:
![]()
Der Hinweis wird in den
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgenommen.
Der Stellungnahme wird
gefolgt.
Zu 2. Untere
Bodenschutzbehörde, Rathausstraße 11, 58095 Hagen mit Schreiben vom 21.08.2008
Stellungnahme der Verwaltung:
![]()
Der Hinweis wird aus dem
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gestrichen.
Der Stellungnahme wird
gefolgt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
|
0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgruppe |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
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anzuerkennen |
