Beschlussvorlage - 1134/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 9/08 (605) -Preußerstraße-nördlich Preußerstraße / westlich Hördenstraßehier:Einleitung des Verfahrens gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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11.12.2008
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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16.12.2008
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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18.12.2008
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
Nr. 9/08 (605) –Preußerstraße–
nördlich Preußerstraße/westlich Hördenstraße
gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ein Gebiet nördlich der Preußerstraße, westlich der Hördenstraße und südlich der ehemaligen Eisenbahntrasse in der Gemarkung Haspe, Flur 17, Flurstücke 10,12, 372, 373, 374, 375, 376, 377 teilw., 416.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Nach Fassung des Einleitungsbeschlusses soll Anfang des Jahres 2009 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Das
Bebauungsplanverfahren dient der Regelung der städtebaulichen Ordnung und zur
Sicherung der gewerblichen Bauflächen unter Berücksichtigung bestehender sowie
geplanter Einzelhandelsnutzungen in diesem Bereich.
Begründung
Der
Bebauungsplan Nr. 9/08 –Preußerstraße– nördlich
Preußerstraße/westlich Hördenstraße soll nach § 13a BauGB als
Bebauungsplanverfahren für die Innenentwicklung / Wiedernutzbarmachung von
Flächen im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ein Gebiet nördlich der
Preußerstraße, westlich der Hördenstraße und südlich der ehemaligen
Eisenbahntrasse in der Gemarkung Haspe, Flur 17, Flurstücke 10,12, 372, 373,
374, 375, 376, 377 teilw., 416.
Im
GEP (Gebietsentwicklungsplan) ist dieser Bereich als "Bereich für
gewerbliche und industrielle Nutzungen" dargestellt.
Im
gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist das vorgesehene Plangebiet als
”Gewerbliche Baufläche” dargestellt.
Das
Bebauungsplanverfahren Nr. 9/08 –Preußerstraße– nördlich
Preußerstraße/westlich Hördenstraße dient der Regelung der städtebaulichen
Ordnung und zur Sicherung der gewerblichen Bauflächen unter Berücksichtigung
bestehender sowie geplanter Einzelhandelsnutzungen in diesem Bereich.
Ziel
ist es, den Umfang, in welchem Einzelhandelsnutzungen an diesem Standort
ausnahmsweise zugelassen werden können, die keine für das Hasper Zentrum
schädlichen Auswirkungen haben, festzusetzen.
Aus
diesem Grund wird die allgemeine Einzelhandelsnutzung in diesem Bereich
grundsätzlich ausgeschlossen jedoch eine ausnahmsweise Zulässigkeit des
Einzelhandels auf einen einzelnen Lebensmitteldiscounter (LIDL etc.) mit einer
Verkaufsflächengröße von unter 800 m2 und einen einzelnen
Getränkemarkt mit einer Verkaufsflächengröße von unter 800 m2 im
Geltungsbereich dieses Bebauungsplans festgesetzt.
Andere
Nutzungen, die in Gewerbegebieten allgemein zulässig bzw. ausnahmsweise
zulässig sind werden, bis auf die Nutzung "Anlagen für kirchliche,
kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke", nicht eingeschränkt.
Sollen
in diesem Bereich Wohnungen für Aufsichts– und Bereitschaftspersonen
sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet
und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind zugelassen
werden, so ist durch ein Lärmgutachten nachzuweisen, dass die Anforderungen an
gesunde Wohn– und Arbeitsbedingungen eingehalten werden.
Auf
Grund der Nähe zu bestehenden Wohnbebauungen/Mischbebauungen soll die
gewerbliche Nutzung gemäß Abstandserlass eingeschränkt werden.
Für
das Gewerbegebiet gilt die Einschränkung, dass Gewerbebetriebe der
Abstandsklassen
I - VI (Abstandserlaß vom 02.04.1998)nicht zulässig sind. Ausnahmen bilden die laufenden Nummern des
Das Gelände ist als
Altstandort verzeichnet. Ob das Gelände als Altlastenverdachtsfläche
aufgenommen werden muss, wird derzeit geprüft.
Anlage:
Übersichtsplan Lage und
Geltungsbereich des Bebauungsplans
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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88,5 kB
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11.12.2008 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
Nr. 9/08 (605) –Preußerstraße–
nördlich Preußerstraße/westlich Hördenstraße
gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ein Gebiet nördlich der Preußerstraße, westlich der Hördenstraße und südlich der ehemaligen Eisenbahntrasse in der Gemarkung Haspe, Flur 17, Flurstücke 10,12, 372, 373, 374, 375, 376, 377 teilw., 416.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Nach Fassung des Einleitungsbeschlusses soll Anfang des Jahres 2009 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgen.
Ergänzung:
Weiter
erwartet die Bezirksvertretung Haspe, dass die Verwaltung im Zuge der
Baugenehmigung auch nichtzentrenrelevante Fachmarktstrukturen zulässt.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
13 |
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16.12.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
Nr. 9/08 (605) –Preußerstraße–
nördlich Preußerstraße/westlich Hördenstraße
gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ein Gebiet nördlich der Preußerstraße, westlich der Hördenstraße und südlich der ehemaligen Eisenbahntrasse in der Gemarkung Haspe, Flur 17, Flurstücke 10,12, 372, 373, 374, 375, 376, 377 teilw., 416.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Nach Fassung des Einleitungsbeschlusses soll Anfang des Jahres 2009 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgen.
Ergänzung:
Weiter
wird erwartet, dass die Verwaltung im Zuge der Baugenehmigung auch
nichtzentrenrelevante Fachmarktstrukturen zulässt.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt hat Herr Schenten aus Gründen der Befangenheit nicht mitgewirkt.