Beschlussvorlage - 1043/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Südumgehung Haspe- Bereich Kleinbahnstraße- Planungsaktualisierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Jörg Winkler
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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11.12.2008
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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16.12.2008
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Sachverhalt
Im Rahmen der Gesamtbaumaßnahme „Südumgehung Haspe“ wird auch
der Bereich der Kleinbahnstraße umgestaltet. Die bisher geplante
Verkehrsführung wird aktualisiert.
Dabei sind die Kernpunkte:
Ø Schaffung eines
Linksabbiegers in die untere Voerder Straße
Ø Querschnittsanpassung der
neuen Kleinbahnstraße
Ø Abknickende Vorfahrt
Kleinbahn- / Dammstraße anstelle einer LSA
Ø Busführung aus Zentrum
Haspe auch über Kleinbahnstraße
Die
Straßenbauausführung, die sich nach den Brückenbauarbeiten der DB richten muss,
wird voraussichtlich im Spätherbst 2009 beginnen, da die DB nunmehr im Januar
2009 ihren Baubeginn avisiert hat.
Begründung
Vorbemerkungen:
Innerhalb der Gesamtbaumaßnahme
„Südumgehung Haspe“ wird auch das Straßenkarree Haenelstraße/
Kleinbahnstraße Dammstraße/ Voerder Straße umgestaltet. Hier wird die
Verkehrsführung, ausgelöst durch eine neue Bahnunterführung, sehr stark
verändert.
Zuschusstechnisch
gehört diese Maßnahme zum 2. Bauabschnitt der Südumgehung Haspe und ist
planungsrechtlich durch einen entspr. Bebauungsplan gesichert.
Planungsbeschreibung:
Die ehemalige Planung
im o.g. Karreebereich sah für die Verkehrsbeziehungen der Südumgehung Haspe folgendermaßen
aus:
Von der B 7 kommend
wurde der Verkehr in Richtung oberer Voerder Straße über die neue
Kleinbahnstraße geführt- ein Rechtsabbieger an der Kreuzung Voerder Straße/
Haenelstraße/ Leimstraße war nicht vorgesehen. Ebenfall gab es keinen
Linksabbieger von der Leimstraße in die obere Voerder Straße. Auch dieser
Verkehr musste durch die Kleinbahnstraße geleitet werden. Diese beiden
Verkehrsbeziehungen bleiben auch in der aktualisierten Planung bestehen,
allerdings mit den Änderungen, dass
- der Busverkehr aus
dem Hasper Zentrum nicht mehr geradeaus in die Voerder Straße fahren kann,
sondern auch durch die Kleinbahnstraße/ Dammstraße geleitet wird.
- ein Linksabbieger aus
der Haenelstraße in die untere Voerder Straße eingerichtet wird.
Aus diesen Änderungen
ergeben sich Konsequenzen für einzelne Verkehrsbereiche und Überlegungen zur
weiteren Optimierung des Verkehrsflusses:
So muss der südliche
Gehweg an der Haenelstraße zwischen Kleinbahn- und Voerder Straße entfallen, da
wegen der nicht veränderbaren Bahnböschung der
Raum für den zusätzlichen Linksabbieger geschaffen werden muss. Da aber
auf der nördlichen Seite der Haenelstraße ein großer Geh- Radweg zur Verfügung
steht, ist dieser Umstand auch hinnehmbar. Konsequenter Weise ist damit auch
der Fußgängerüberweg über die neue Kleinbahnstraße obsolet und kann entfallen.
Die weiterführende Fußgängerführung Richtung B7 wurde ebenfalls diskutiert.
Hier wird vorgeschlagen, einen Gehweg weiterhin anzubieten, jedoch in einer
minimalen Breite von 1,65 m statt bisher geplant 2,25m.
Der Querschnitt der
neuen Kleinbahnstraße soll den aktuellen Erkenntnissen der Verkehrsbelastung
angepasst werden. Die beiden Fahrspuren werden auf 3,75 m vergrößert, der getrennte
Geh- Radweg wird als kombinierter Weg ausgewiesen und mit 3,50 m plus
Sicherheitsstreifen von 0,75 m ausgebildet. Auf der Ostseite wird nur ein sog.
Schrammbord angelegt.
Durch die neue
Busführung soll die Fahrbeziehung durch das Karree beschleunigt werden. Dafür
wird die ehemals geplante Signalanlage an der Einmündung Kleinbahnstraße/
Dammstraße durch eine abknickende Vorfahrt ersetzt. Für Fußgänger wird in der
Dammstraße ein Zebrastreifen angeboten. Diese Fußgängerführung hat zur Folge,
dass der nördliche Gehweg der Dammstraße zwischen Kleinbahn- und Voerder Straße
überflüssig wird und damit entfallen kann. Für die kleine Spielfläche an dieser
Stelle (1 Wipp- Pferd und 1 Bank) wird entspr. Ersatz geschaffen. Die genaue
Örtlichkeit hierfür wird noch festgelegt.
In der weiteren
Führung Richtung Voerder Straße wurde auch die Signalanlage Dammstraße/ Voerder
Straße untersucht. Hier kommt die Verwaltung zu der Erkenntnis, dass die
Überwege Dammstraße und obere Voerder Straße weiterhin angeboten werden sollen,
jedoch auf Anforderung. Der Überweg im unteren Ast der Voerder Straße kann problemlos
entfallen.
Wegen der nun
mehrfach beschriebenen neuen Busführung kann der Querschnitt der Voerder Straße
unter der Bahnbrücke wie bisher verbleiben. Hierdurch können mehrere
Zehntausend Euro erspart werden, da eine Bordsteinänderung einen kompletten
Straßenneubau einschl. enormer Kabelverlegearbeiten nach sich gezogen hätte.
Verkehrstechnisch
wird die neue Busführung durch eine Vorrangschaltung auf Anforderung aus dem
Hasper Zentrum unterstützt.
Alternative
Untersuchungen:
Die oben aufgeführten
Planungsänderungen sind das Ergebnis vielfacher Diskussionsrunden sowohl
verwaltungsinterner als auch politischer Gremien. Daher sei an dieser Stelle
auch kurz darauf hingewiesen, dass sehr wohl auch alternative Verkehrsplanungen
untersucht wurden.
So musste ein
angedachter Kreisverkehrsplatz anstelle der Kreuzung Voerder Straße/
Leimstraße/ Haenelstraße aus Platzgründen verworfen werden, da dieser in die
Stützkörper der Bahnstrecke eingreifen würde und damit beachtliche Kosten nach
sich ziehen würde. Eine Reduzierung der Kreisverkehrsradien bzw. ein
Minikreisel kann an dieser Stelle wegen der hohen Verkehrsbelastung der Südumgehung
ohnehin nicht ermöglicht werden.
Ebenso wurde eine
Kreisverkehrsuntersuchung im Einmündungsbereich Dammstraße/ Voerder Straße
negativ betrachtet. Hier würde der Rückstau aus der Signalanlage Südumgehung/
Voerder Straße sofort eine Überstauung auslösen und damit den Verkehrsablauf
zum Erliegen bringen.
Letztlich wurde auch
eine komplette Bevorzugung des Karrees als „eckiger“ Kreisverkehr
untersucht. Hier wurde sehr schnell klar, dass damit die Südumgehung Haspe in
der Geradeausführung erheblich benachteiligt und damit die Zuschussgrundlage
entzogen würde. Auch gäbe es an allen Eckpunkten Schwierigkeiten bei der
sicheren Fußgängerführung.
Letztlich stellen die
beschriebenen Planungsänderungen für alle Verkehrsteilnehmer ein komfortabeles
Angebot ohne Einschränkungen dar. Dies gilt insbesondere auch für den Fußgänger
und den Busverkehr.
Baudurchführung:
Zunächst wird die DB
die neue Kleinbahnstraßenbrücke errichten. Baubeginn hierfür ist nach aktuellen
Erkenntnissen Januar 2009.
Nach Angaben der DB
wird mit einer knappen Bauzeit von ca. 10 Monaten gerechnet, so dass ca. zum
Jahresende 2009 mit den Straßenbauarbeiten begonnen werden kann. Eine
Überschneidung mit den Bahnarbeiten ist nicht sinnvoll, da durch die
Überlagerung der Baufelder eine gegenseitige Behinderung sehr wahrscheinlich
würde.
Die Ausschreibung der
städtischen Arbeiten wird entsprechend getaktet.
Finanzierung:
An den
Finanzierungsgrundsätzen hat sich nichts verändert. Die Arbeiten sind im Rahmen
der Südumgehung Haspe sowohl zuschusstechnisch als auch eigenmittelmäßig voll
finanziert und entsprechend eingeplant.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
X |
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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X |
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
825.000,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
701.250,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
123.750,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
5430 |
,
Teilfinanzstelle |
5000039 |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
800.000,00 € |
400.000,00 € |
600.000,00 € |
100.000,00 € |
|
0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgruppe |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
6.200,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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320 kB
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