Beschlussvorlage - 1133/2008

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens

Nr. 3/97 (485) "Preußerstraße" sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 30.10.1997.

 

 

Geltungsbereich (Beschreibung zum Einleitungsbeschluss):

 

Im Norden ist die ehemalige Eisenbahnfläche die Begrenzung des Plangebietes. Die östliche Grenze bildet die Spiekerstraße. Vom Einmündungsbereich Spiekerstraße/Preußerstraße verläuft die Grenze in südwestlicher Richtung entlang der nördlichen Begrenzung der Berliner Straße bis zur Hördenstraße. Von dort aus bildet die westliche Grenze der Hördenstraße die Plangebietsgrenze bis zum nördlichen Kreuzungsbereich Preußerstraße/Hördenstraße. Von da aus begrenzt die Preußerstraße das Plangebiet. Die westliche Grenze ergibt sich aus der geplanten Nutzung, dem genehmigten Bauantrag eines Einzelhandelsbetriebes, ca. 80 m im Mittel östlich der Grenze der Flurstücke 365 und 363 Flur 17 Gemarkung Haspe bis zum Ausgangspunkt im Nordwesten.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung wird die Einstellung des Bebauungsplans und die Aufhebung des vorgenannten Ratsbeschlusses bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.

 

 

 

Begründung

Der Rat der Stadt Hagen hat am 30.10.1997 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/97 (485) "Preußerstraße" beschlossen. Die Veröffentlichung der Einleitung des Verfahrens erfolgte am 22.11.1997.

 

Ziel der Planung war es, nach Genehmigung eines nicht großflächigen Einzelhandelsbetriebes den verbleibenden Gewerbestandort langfristig zu sichern.

 

Durch die bereits entlang der Preußerstraße bestehenden, rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 3/87 (433) Nordumgehung Haspe Teil II und Nr. 4/87 (434) Nordumgehung Haspe Teil III sowie den jetzt einzuleitenden Bebauungsplan

Nr. 9/08 (605) –Preußerstraße– nördlich Preußerstraße/westlich Hördenstraße

besteht/erfolgt die langfristige Sicherung des Gewerbestandortes an der Preußerstraße. Für die nicht von Bebauungsplänen erfassten Bereiche aus dem eingeleiteten Bebauungsplan kann die bauliche Nutzung nach § 34 BauGB bestimmt werden.

 

Das Ziel "Sicherung der gewerblichen Bauflächen" ist im Bereich der Preußerstraße daher auch ohne den eingeleiteten aber bislang nicht weiterbearbeiteten Bebauungsplan Nr. 3/97 (485) "Preußerstraße" zu erreichen.

 

Das Bebauungsplanverfahren Nr. 3/97 (485) "Preußerstraße" kann daher eingestellt werden.

 

 

Anlage:

Übersichtsplan Lage und Geltungsbereich des Bebauungsplans

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

11.12.2008 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

Erweitern

16.12.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

18.12.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen