Beschlussvorlage - 1087/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 10/06 (587) - Sporthalle Ischeland - Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGBhier:a) Beschluss über Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belangeb) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beteiligt:
- SZS - Servicezentrum Sport; FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Vorberatung
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09.12.2008
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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09.12.2008
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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10.12.2008
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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11.12.2008
| |||
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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16.12.2008
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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18.12.2008
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Beschlussvorschlag
a)
Der Rat der Stadt
Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange
die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgeranhörung und Auslegung)
und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der
nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
b)
Der Rat der Stadt
Hagen beschließt den im Sitzungssaal aufgehängten Bebauungsplan Nr. 10/06 (587)
– Sporthalle Ischeland – Bebauungsplan der Innenentwicklung nach §
13a BauGB – nebst der Begründung
vom 20.11.2008 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich umfasst in der
Gemarkung Hagen, Flur 1 die Flurstücke 242 und 816 und teilweise die Flurstücke 232, 815, 854,
863 und 864.
Die Abgrenzung des Plangebietes verläuft gegen
den Uhrzeigersinn wie folgt (s. Lageplan):
Ab der Alexanderstraße verläuft die Grenze
westlich der Straße Am Sportpark bis zur Tankstellenausfahrt auf der
gegenüberliegenden Seite. Dort quert der Grenzverlauf die Straße nach Osten und
geht nördlich des Tankstellengeländes am Fußweg entlang und wird südlich der
Parkplatzanlage um den Gastronomiebetrieb herum fortgesetzt (Chinarestaurant,
Am Sportpark 34). Ab dem Haus Nr. 34 verläuft die Grenze weiter nach Osten
zwischen dem Fußweg und dem Theodor-Heuss-Gymnasium entlang bis zur
Humpertstraße. Die Grenze quert die Humpertstraße und umschließt den Parkplatz
vor dem Reitplatz. Ab dem Reitplatz verläuft die Grenze nach Nordwesten und
reicht bis zum Stadioneingang, wobei sie die Wiese zwischen dem Stadion und
dem Parkplatz einschließt. Ab dem Stadioneingang verläuft die Grenze nach
Westen am Stadionparkplatz entlang. An der Biegung der Stadionstraße (zum
Kindergarten) quert die Grenze die Straße und verläuft zwischen Grundschule und
Stadionstraße weiter nach Westen und quert die Straße Am Sportpark am Beginn
der Alexanderstraße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist
das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Mit öffentlicher Bekanntmachung wird der Bebauungsplan im Januar 2009
rechtskräftig.
Sachverhalt
Kurzfassung
Das Verfahren des
Bebauungsplanes Nr. 10/06 (587) – Sporthalle Ischeland – wurde mit
Beschluss des Rates der Stadt Hagen am 14.12.2006 eingeleitet.
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit hat als Bürgeranhörung am 05.06.2007 in der Aula
des Theodor - Heuss - Gymnasiums stattgefunden.
Als nächster
Verfahrensschritt hat die Abfrage des Umfanges und Detaillierungsgrades der
umweltrelevanten Inhalte und der Umweltprüfung im Scopingtermin am 14.11.2007
stattgefunden.
Zeitgleich mit dem
Auslegungsbeschluss am 06.03.2008 wurde das Planungsverfahren auf das
beschleunigte Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung umgestellt (§
13a BauGB).
Der Entwurf zum
Bebauungsplan hat im September 2008 öffentlich ausgelegen. Zeitgleich wurden
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Die Entscheidung über
die eingegangenen Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behördenbeteiligung
wird mit dieser Vorlage vorbereitet.
Folgt der Rat der Stadt
Hagen dem Beschlussvorschlag dieser Verwaltungsvorlage, wird der Bebauungsplan
als Satzung beschlossen. Nach öffentlicher Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan rechtskräftig und das Bebauungsplanverfahren
ist abgeschlossen.
Begründung
Zu Beschluss Punkt a):
Im Rahmen der
Bürgeranhörung am 05.06.2007 sind zwei Stellungnahmen zu den Inhalten des
Verfahrens eingegangen:
§
Herr Rechtsanwalt G. Kuthe, Rechtsanwälte Bauer, Lagemann, Dahmen &
Partner, Elberfelderstraße 45, 58095
Hagen vom 04.07.2007 i. A. eines Bürgers
§
Anregungen eines Bürgers vom 05.06.2007,
zum Bebauungsplanverfahren Nr. 10/06 (587) – Sporthalle Ischeland
– in der Bürgeranhörung schriftlich übergeben
Der Entwurf zum
Bebauungsplan Nr. 10/06 (587) – Sporthalle Ischeland – Bebauungsplan
der Innenentwicklung nach § 13a BauGB – hat in der Zeit vom 29.08.2008
bis zum 29.09.2008 öffentlich ausgelegen. Dabei sind keine Anregungen
eingegangen.
Im Rahmen der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 4
und 4a BauGB hat folgender Träger öffentlicher Belange Anregungen vorgebracht:
§
Stadtentwässerung Hagen (SEH) Anstalt des öffentlichen Rechtes
Der Rat der Stadt Hagen
beschließt über die Anregungen gemäß folgender Stellungnahmen der Verwaltung
unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und
untereinander gemäß § 1 Absatz 7 BauGB.
Anregungen des Herrn Rechtsanwalt G. Kuthe,
Rechtsanwälte Bauer, Lagemann, Dahmen & Partner, Elberfelderstraße 45, 58095 Hagen vom 04.07.2007 i. A. eines
Bürgers zum Bebauungsplanverfahren Nr. 10/06 (587):
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Stellungnahme der Verwaltung :
Die geäußerten
Bedenken beziehen sich auf die Frage, ob die Annahmen zu den Besucher- und
Stellplatzzahlen des Stadions ausreichend sind. Unseres Erachtens sind die
Aussagen des Gutachtens der Planungsgruppe MWM vom 07.03.2007 plausibel. Demnach
reicht es aus, wenn für die Stadionnutzung durch normalen Sportbetrieb
außerhalb von Veranstaltungen 100 Stellplätze vorgehalten werden.
Überlagerungen von Veranstaltungen im Stadion und in der Ischelandhalle sollen
durch das Sportanlagenmanagement ausgeschlossen werden.
Die Erfahrung
zeigt, dass Veranstaltungen im Stadion in der Regel von nicht mehr als 800
Zuschauern besucht werden. Eine Überschreitung dieser Zuschauerzahl ist ein seltenes
Ereignis, das mit dem Sportanlagenmanagement zu handhaben ist.
Es wird die
Aufstellung eines einheitlichen Bebauungsplanes für die Großsporthalle gemeinsam
mit dem geplanten Sport- und Freizeitbad gefordert. Dies sei für eine ordnungsgemäße
Gesamtplanung unabdingbar, da die Zuwegung des Bades ebenfalls über die
Stadionstraße verlaufe.
Die Verwaltung hat
die Notwendigkeit erkannt, die Planungen bezüglich der Sporthalle und des
Sport- und Freizeitbades miteinander zu koordinieren, und handelt entsprechend.
In den Geräuschgutachten und Verkehrsgutachten zu den Bebauungsplänen werden
jeweils das benachbarte Projekt sowie die übrigen angrenzenden Sportanlagen
berücksichtigt. Dazu ist es aber nicht erforderlich, einen einzigen gemeinsamen
Bebauungsplan zu erstellen.
Das
Verkehrsgutachten und die Geräuschgutachten zur erweiterten oder neu zu bauenden
Ischelandsporthalle für 3100 Zuschauer berücksichtigen das neue Sport- und Freizeitbad
Ischeland als Bestand sowie das Stadion und die weiteren bestehenden Sportstätten.
Damit ist auch das von Hagenbad projektierte Parkhaus berücksichtigt.
Der Bau eines Parkhauses mit 650 Stellplätzen vor dem
Ischelandbad ist nicht zwingend erforderlich, um die erforderliche Anzahl von
Stellplätzen zu schaffen.
Das im Verkehrsgutachten vorgeschlagene
Stellplatzkonzept bietet mit einem Parkhaus mit 650 Stellplätzen eine Lösung
an, mit der es möglich ist, über den Stellplatzbedarf des Sport- und
Freizeitbades hinaus teilweise den Stellplatzbedarf für die Sporthalle zu
bedienen. Das Stellplatzkonzept bezieht das Parkhaus und damit den
Bebauungsplan Nr. 5/06 Sport- und Freizeitbad Ischeland mit ein, im Sinne eines
Gesamtkonzeptes für den Sportpark Ischeland. Dieses Konzept ist eine von
mehreren Möglichkeiten zur Stellplatzanordnung.
Alle Stellplätze, die für die Sporthalle benötigt
werden, können aber auch im Bebauungsplan Nr. 10/06 – Sporthalle Ischeland
– nachgewiesen werden, da die
Größe des festgesetzten Sondergebietes
„Sporthalle“ ausreicht, die vorhandenen Stellplätze auszuweiten und
neue Stellplätze anzulegen. Am alten Hallenstandort im östlichen Bereich des
Baufeldes können die Stellplätze mittels einer Parkpalette auch auf zwei Ebenen
angelegt werden. Weitere Details sind im Baugenehmigungsverfahren zu regeln,
wenn die endgültige Größe der Sporthalle und die Anzahl der Zuschauerplätze
feststehen.
Auch für den Bebauungsplan Nr. 5/06 Sport- und Freizeitbad
Ischeland gilt, dass alle für das Sport- und Freizeitbad notwendigen
Stellplätze im Plangebiet untergebracht werden können.
Mit einem Sportanlagenmanagement werden sämtliche
Veranstaltungen im Sportpark Ischeland und am Höing zeitlich aufeinander
abgestimmt. Damit werden Terminüberschneidungen von Großveranstaltungen und
Engpässe im Stellplatzangebot vermieden. Eine gegenseitige Nutzung von
Stellplätzen über die Bebauungsplangrenze hinaus wird möglich. Das
Sportanlagenmanagement wurde mit Einrichtungsverfügung des Oberbürgermeisters
am 27.02.2008 eingerichtet. Mit den Erklärungen vom 29.02.2008 haben die
Hagener Versorgungs- und Verkehrs - GmbH (HVG) und die HAGENBAD GmbH diese
Einrichtungsverfügung verbindlich anerkannt (s. Anlagen).
Die Verkehrsgutachten
und Geräuschgutachten zum Sport- und Freizeitbad Ischeland berücksichtigen ebenfalls
das Stadion und die anderen bestehenden Sportstätten einschließlich der
Ischelandhalle.
Die
Verkehrssituation am Ischeland wird damit ausreichend gewürdigt.
Die Anregung wird zurückgewiesen.
Anregungen eines Bürgers vom 05.06.2007,
zum Bebauungsplanverfahren Nr. 10/06 (587) – Sporthalle Ischeland
– anlässlich der Bürgeranhörung am 05.06.2007:
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Folgende
Einwendungen wurden erhoben (siehe Anlage: Protokoll zur Bürgeranhörung am
05.06.2007):
1.
Verkehrssituation: Durch den Bau einer neuen Großsporthalle und des neuen
Zentralbades würde eine nicht mehr zu beherrschende, geradezu katastrophale
Verkehrssituation entstehen. Das Ausfahren aus der Grundstückseinfahrt
„Am Sportpark“ sei schwierig und riskant.
2.
Schadstoffbelastung: Die Schadstoffbelastung (der Luft) würde für alle Anwohner
durch die hohe Verkehrsbelastung der Straße Am Sportpark weiter ansteigen.
3.
Lärmbelästigung: Im Zusammenhang mit der Sporthalle wird bezweifelt, dass
einer zusätzlichen Lärmsituation wirksam begegnet werden könnte.
4.
Parkplätze: Die Parkplätze würden nicht ausreichen, was zur Folge hätte,
dass die Grundstückseinfahrt in der Straße „Am Sportpark“ zugeparkt
würde.
5.
Schlussbemerkungen: Durch die Standortwahl, sowohl das Zentralbad als
auch die Großsporthalle betreffend, käme es infolge einer Ansammlung von
Sportanlagen zu hohem Verkehrsaufkommen und damit zu einer Beeinträchtigung der
Lebensqualität der Anwohner an der Straße „Am Sportpark“.
Stellungnahme der Verwaltung
Zu 1.:
Die Erschließung
des Sport- und Freizeitbades und der Neuen Sporthalle erfolgt über die
(südliche) Stadionstraße von der Straße Am Sportpark. Die südliche Stadionstraße
dient ausschließlich der Erschließung öffentlicher Einrichtungen wie Schulen,
Kindergarten und Sportanlagen. Die Straße „Am Sportpark“ ist seit
den 60er Jahren in einem Ausbauzustand, dass sie nicht als Anliegerstraße
bezeichnet werden kann.
Die Situation der
Grundstücksausfahrten der Wohnhäuser der Straße „Am Sportpark“ wird
sich aufgrund der prognostizierten Verkehrsdaten nicht dramatisch verschlechtern.
Wenn durch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge die Sichtverhältnisse das Einfädeln
in den Verkehr behindern, so kann hier durch geeignete Maßnahmen Abhilfe
geschaffen werden, die jedoch nicht im Bebauungsplanverfahren zu regeln sind.
Im Vergleich mit
dem Freibad werden in der Jahresbilanz für das Sport- und Freizeitbad mehr
Besucher erwartet. Insofern sind mehr PKW- Anfahrten über das Jahr verteilt zu
erwarten, jedoch in einem zumutbaren Ausmaß. Es ist dabei zu beachten, dass das
Freibad an Wochenendspitzentagen bis zu 4000 Besucher
zählte. Für das
projektierte Sport- und Freizeitbad werden jedoch maximal 3490 Besucher an höchstens
3 Tagen im Jahr prognostiziert. Insofern ist zu erwarten, dass sich die
Belastungen an Spitzentagen verringern und sich die Situation entschärft.
Unter Abwägung der
privaten Belange mit den öffentlichen Belangen wird eine geringfügige Zunahme
des Verkehrs im Jahresmittel auf der Straße „Am Sportpark“ zulasten
ihrer Anwohner in Kauf genommen zugunsten des öffentlichen Interesses an der
Einrichtung eines Sport- und Freizeitbades.
Zu 2.:
Wie zu 1. dargelegt
wird durch die Sporthalle nur eine geringe Verkehrszunahme erwartet. Eine
Erhöhung des Lkw- Verkehrs dagegen wird ausgeschlossen. Die Befürchtung, die
(Luft-)Schadstoffbelastung der Anwohner würde aufgrund der hohen Verkehrsbelastung,
welche das Sport- und Freizeitbad verursachte, deutlich ansteigen, ist deshalb
unbegründet.
Zu 3.:
Die dargelegten
Befürchtungen hinsichtlich der Lärmsituation beziehen sich auf eine neue
Großsporthalle und auf deren Begleitumstände, wie Spielzeiten, Parkplatzleerung
und Fangruppen. Bezüglich des Parkplatzlärms gilt, dass die Parkplätze bis 22
Uhr entleert sein müssen und dass der Sportbetrieb entsprechend darauf
abgestellt wird. Folgende Gutachten stellen die Situation für den Betrieb der
Sporthalle und für die vorgesehen Stellplatzanlagen dar:
Ing.-Büro für Akustik und Lärm- Immissionsschutz
Dipl.-Ing. Peter Buchholz:
Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten zur geplanten
Erweiterung der Sporthalle Ischeland, Hagen, 26.09.2006
und
Gutachten – Ergänzung zum
Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten zur geplanten Erweiterung der Sporthalle
Ischeland, Hagen, 23.01.2007
Der Gutachter kommt
zu folgendem Schluss:
„Die
Berechnungen haben ergeben, und zusammenfassend ist festzustellen, dass aus
geräuschimmissionsmäßiger Sicht die geplante Erweiterung der Sporthalle
Ischeland von 1.700 auf 3.400 Zuschauer möglich ist, weil das damit verbundene
zusätzliche Verkehrsaufkommen auf den öffentlichen Verkehrsflächen sowie im
Bereich der beschriebenen, neu zu schaffenden Stellplatzanlagen, tagsüber keine
wesentlichen (oder unlösbaren) Geräuschprobleme mit sich bringt.“
Zu 4.:
Für eine
Erweiterung der Ischeland-Sporthalle oder eines Neubaus mit bis zu 3100 Zuschauern
kann der Stellplatzbedarf im Bereich Ischeland nachgewiesen werden. Dazu hat
der Verkehrsgutachter Planungsgruppe MWM ein mögliches Parkraumkonzept erarbeitet,
und zwar im Verkehrsgutachten für die Großsporthalle: „Stadt Hagen
– Erweiterung: Ischelandhalle / Sportpark –
Verkehrsuntersuchung“ vom 7. März 2007. In diesem Gutachten wird von dem
Sport- und Freizeitbad als Bestand ausgegangen. Es weist die Leistungsfähigkeit
der Verkehrsanlagen unter gewissen Vorraussetzungen für alle Sporteinrichtungen
nach.
Wenn durch
widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge die Grundstückszufahrt blockiert wird,
kann hier durch geeignete Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden, die jedoch nicht
im Bebauungsplanverfahren zu regeln sind.
Zu 5.:
Die Ansiedlung
sportlicher Einrichtungen, wie das Sport- und Freizeitbad, im Bereich des
Sportparks Ischeland ist aus gesamtstädtischer Sicht die richtige Standortwahl.
Das gilt auch für die Errichtung einer Großsporthalle als Ersatz für die alte
sanierungsbedürftige Ischelandhalle. Der Standort ist gut erschlossen und
zentral gelegen, was kurze Anfahrtswege bedingt und allein schon unter dem
Aspekt des Schulsportes von Vorteil gegenüber anderen peripher gelegenen
Standorten ist. Die Anbindung an das örtliche Busnetz bedingt eine gute ÖPNV-
Anbindung, die zudem noch ausbaufähig ist. Die Anfahrt mit dem ÖPNV bildet zusammen
mit der Anreise per Fahrrad oder als Fußgänger, z.B. aus dem nahegelegenen
Altenhagen, den sogenannten Umweltverbund gegenüber dem motorisierten Individualverkehr.
Es spricht für diesen Standort, dass hier ein höherer Anteil des
Umweltverbundes zu erwarten ist gegenüber außerhalb gelegenen Standorten. Die
Sporthalle könnte wie die alte Ischelandhalle mit Fernwärme aus der MVA
gespeist werden.
Das Umfeld der
geplanten Sporthalle ist durch den Sportpark Ischeland geprägt. Es ist ein
Stadion benachbart, eine Schulsporthalle (Turnhalle), fünf weitere Sportplätze,
das bisherige Freibad, welches durch ein Allwetterbad ersetzt wird und ein
Reitplatz. Die diese Sportanlagen umgebenden Wohngebiete werden durch eine neue
Sporthalle nicht stärker belastet als bisher. Insofern wird die Lebensqualität
in den Wohngebieten nicht gemindert.
Die Behauptung, die
Anwohner der Straße Am Sportpark und der angrenzenden Wohngebiete hätten in
den letzten Jahren weit mehr Belastungen und Beeinträchtigungen durch das hohe
Verkehrsaufkommen aushalten müssen als andere Einwohner der Stadt, wird als
pauschal und unbegründet zurückgewiesen.
Die o. g. Bedenken
gegen den Bau einer neuen Sporthalle werden von der Verwaltung nicht geteilt
und die Vorwürfe, die Verkehrssituation würde nicht ausreichend gewürdigt und
die Lebensqualität der Anwohner würde sinken, werden zurückgewiesen.
Die Anregungen werden zurückgewiesen.
Anregungen der Stadtentwässerung Hagen
(SEH) vom 23.09.2008 zum Bebauungsplanverfahren Nr. 10/06 (587)
„Sporthalle Ischeland“ anlässlich der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange in der Zeit vom 29.08.2008 bis zum 29.09.2008:
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Stellungnahme der Verwaltung:
Es wird angeregt in der Begründung unter Punkt „8.1
Entwässerung“ im letzten Satz das Wort „Areal“ in „Ared“
abzuändern.
Hierbei handelt es sich lediglich um eine Korrektur bzw. redaktionelle
Änderung. Der vollständige Satz lautet somit:
„Geht man im Rahmen der aktuellen Planungen davon aus, dass die
vorhandenen Stellplätze erhalten bleiben, wird ein erheblicher Teil der
rechnerisch berücksichtigten Versiegelung kompensiert, so dass auf eine
technische Rückhaltung durch den Vorhabenträger verzichtet werden kann, wenn
die gesamte versiegelte Fläche Ared (Summe der Einzelflächen jeweils
multipliziert mit ihrem Versiegelungsgrad) – bestehend aus Gebäude und
Verkehrsflächen – 3 ha nicht überschreitet.“
Außerdem sollte folgender Text als Hinweis oder als textliche
Festsetzung in den Plan aufgenommen werden:
„Die gesamte versiegelte Fläche Ared darf 3 ha nicht
überschreiten. Falls darüber hinaus weitere Flächen versiegelt werden, ist die
anfallende Niederschlagsmenge auf den bei 3 ha anfallenden Niederschlagswasserabfluss
zu drosseln.“
Mit diesem Hinweis wird der zuvor genannte Satz der Begründung über die
Rückhaltung des Niederschlagswassers noch einmal bestätigt. Es handelt sich um
eine sinngleiche Ergänzung mit dem Inhalt: Beträgt Ared mehr als 3
ha ist der Abfluss zu drosseln, beträgt Ared weniger als 3 ha, kann
auf eine technische Rückhaltung verzichtet werden.
Zusätzlich zur Begründung vermittelt die Übernahme dieses Hinweises auf
den Bebauungsplan (Blatt 1a) einem zukünftigen Bauherrn die Bedingung für die Einleitung
von Regenwasser in den öffentlichen Kanal. Dabei handelt es sich um eine
ordnungsbehördliche Regelung, die im Zusammenhang mit dem zukünftigen
Genehmigungsverfahren zur Einleitung steht und bei der Erarbeitung der
Bauvorlagen zu beachten ist.
Eine planungsrechtliche Festsetzung im Sinne des Baugesetzbuches ist
nicht erforderlich. Die Rechtsverhältnisse sind mit der Entwässerungssatzung
der Stadt Hagen ausreichend geregelt.
Um Missverständnisse zu vermeiden wird der Hinweis folgendermaßen
formuliert:
„Die gesamte versiegelte Fläche Ared darf ohne
technische Regenrückhaltung 3 ha nicht überschreiten. Falls darüber hinaus
weitere Flächen versiegelt werden, ist die anfallende Niederschlagsmenge auf
den bei 3 ha anfallenden Niederschlagswasserabfluss zu drosseln.“
Den Anregungen wird stattgegeben.
Zu Beschluss Punkt b):
Die Ergänzung des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 10/06 (587)
„Sporthalle Ischeland“ bezüglich eines Hinweises zum
Niederschlagswasserabfluss berührt die Grundzüge der Planung nicht. Sie ist so
geringfügig, dass sie als redaktionelle Änderung angesehen wird. Von einer
erneuten öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange kann deshalb abgesehen werden und der Bebauungsplan
kann als Satzung beschlossen werden.
Das gleiche gilt für die Begründung zum Bebauungsplan. Die Begründung
vom 31.01.2008 wurde zusammen mit der Ergänzungsbegründung vom 18.08.2008 öffentlich
ausgelegt. Die neue Begründung vom 20.11.2008 fasst lediglich die Inhalte
beider Begründungen redaktionell zusammen. Die Inhalte waren jedoch bereits
Gegenstand der öffentlichen Auslegung. Die Ergänzungen der Begründung resultieren
aus der Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes, einer
artenschutzrechtlichen Prüfung, einer eingrenzenden Bodenuntersuchung und einer
zusätzlichen Nutzungsausweisung nach dem Auslegungsbeschluss vom 06.03.2008.
Auf die zusätzliche Nutzungsausweisung wurde während der Auslegung und
im Beteiligungsverfahren hingewiesen. Es handelt sich um die Erweiterung der
Zweckbestimmung des Sondergebietes östlich der Humpertstraße um die Nutzung als
Pferdewiese als Ersatz für die Pferdewiese am Höing. Ansonsten sind in diesem
Teilbereich Stellplätze möglich, sowohl für die Sporthalle als auch für
Nutzungen im Zusammenhang mit der angrenzenden Reitsportanlage.
Bestandteile der Vorlage, die Bestandteile des Bebauungsplanes sind:
·
Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 10/06 (587) „Sporthalle Ischeland“ vom 20.11.2008
·
Vorprüfung
des Einzelfalls im Rahmen UVPG
Prüfschema gemäß Anlage 2 zu § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB
·
Landschaftspflegerischer
Begleitplan / Grünordnungsplan Sporthalle Ischeland, Fachbereich Stadtentwicklung
und Stadtplanung,
Hagen, August 2008
·
Ökoplan
– Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges:
Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 10/06 „Sporthalle
Ischeland“, Stadt Hagen,
Essen, Juni 2008
Folgende Gutachten, die als Anlage zur Begründung zugleich Bestandteile
des Bebauungsplanes sind, werden in den Sitzungen der politischen Gremien
bereitgehalten und sind zudem im Internet über das „Allris“-
Informationssystem abrufbar:
·
Planungsgruppe
MWM:
Erweiterung Ischelandhalle / Sportpark -
Verkehrsuntersuchung
Aachen, 07.03.2007
·
Mull und
Partner Ingenieurgesellschaft mbH, Niederlassung Hagen:
B-Plan Nr. 10/06 (587) Sporthalle Ischeland - Bodenuntersuchungen -
Hagen, Januar 2008
·
Mull und
Partner Ingenieurgesellschaft mbH, Niederlassung Hagen:
B-Plan Nr. 10/06 (587) Sporthalle Ischeland - eingrenzende Bodenuntersuchungen
Hagen, Juni 2008
·
Ing.-Büro
für Akustik und Lärm- Immissionsschutz Dipl.-Ing. Peter Buchholz:
Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten zur geplanten Erweiterung der Sporthalle
Ischeland, Bearb.-Nr. 06/200-G1
Hagen, 26.09.2006
·
Ing.-Büro
für Akustik und Lärm- Immissionsschutz Dipl.-Ing. Peter Buchholz:
Gutachten – Ergänzung zum Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten zur geplanten
Erweiterung der Sporthalle Ischeland,
Bearb.-Nr. 06/200-E1
Hagen, 23.01.2007
Einrichtung eines
Sportanlagenmanagements (SAM)
Mit Einrichtungsverfügung
des Oberbürgermeisters vom 27.02.2008 wurde ein Sportanlagenmanagement (SAM)
eingerichtet, um sämtliche Veranstaltungen im Sportpark Ischeland und am Höing
zeitlich aufeinander abzustimmen. Damit werden insbesondere
Terminüberschneidungen von Großveranstaltungen und Engpässe im
Stellplatzangebot vermieden.
Die HVG und die HAGENBAD
GmbH haben am 29.02.2008 diese Einrichtungsverfügung unwiderruflich als verbindlich
anerkannt und werden in ihrem Einflussbereich dafür Sorge tragen, dass die
darin getroffenen Regelungen auch nach Inbetriebnahme des Sport- und
Freizeitbades Ischeland konsequent eingehalten werden. Ein wesentlicher
Bestandteil des SAM ist u. a. die Regelung, dass bei Veranstaltungen im Sportpark
Ischeland die Parkflächen in der Regel bis spätestens 22.00 Uhr zu räumen sind
und im Kalenderjahr maximal 3 Großveranstaltungen mit mehr als 4.000 Zuschauern
im Ischelandstadion stattfinden dürfen. Bei derartigen Großveranstaltungen wird
die HAGENBAD GmbH zu den betreffenden Zeiten den Betrieb im Sport- und
Freizeitbad einstellen.
Die Vergabe von Nutzungen
im Zuständigkeitsbereich des SAM an sonstige Dritte wird von Seiten der Stadt
künftig davon abhängig gemacht, dass diese sich ebenfalls uneingeschränkt der
Einrichtungsverfügung des SAM unterwerfen.
Der Text der
Einrichtungsverfügung sowie die Erklärungen der HVG und der HAGENBAD GmbH sind dieser Vorlage als Anlage
beigefügt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
|
X |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
|
Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
|
Fiskalische
Bindung |
|
|
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
|
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
|
|
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
|
Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
|
|
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
Ohne
Bindung |
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|
Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
|
0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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|
Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgruppe |
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Aufwandsart |
|
Produkt: |
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4) Folgekosten |
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|
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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|
(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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|
c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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|
d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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|
Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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42,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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39,6 kB
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3
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(wie Dokument)
|
29 kB
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4
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(wie Dokument)
|
210 kB
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5
|
(wie Dokument)
|
267,1 kB
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6
|
(wie Dokument)
|
107,5 kB
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|
7
|
(wie Dokument)
|
4,4 MB
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8
|
(wie Dokument)
|
4,4 MB
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|
9
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(wie Dokument)
|
1,5 MB
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10
|
(wie Dokument)
|
949,5 kB
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11
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(wie Dokument)
|
77,7 kB
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12
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(wie Dokument)
|
12,8 kB
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13
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(wie Dokument)
|
10,2 kB
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14
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(wie Dokument)
|
3,5 MB
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15
|
(wie Dokument)
|
4,4 MB
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16
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(wie Dokument)
|
1,8 MB
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17
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(wie Dokument)
|
578,7 kB
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18
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(wie Dokument)
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7,6 MB
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19
|
(wie Dokument)
|
11,8 MB
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