Beschlussvorlage - 1126/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.) Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Ausbau der Plätze in der Kindertagespflege wie in der Vorlage dargestellt gemäß Vorgabe des Bundes und des MGFFI. 

 

2.) Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.03.09 ein Konzept für die Umsetzung des Beschlusses unter Ziffer 1 vorzulegen.

 

3.) Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Bewerbung des Fachbereiches Jugend und Soziales zum Projekt „Aktionsprogramm Kindertagespflege“ des ESF zur Kenntnis und unterstützt diese.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Nach den Vorschriften des KiFöG ist insbesondere die Betreuung für unter 3-jährige Kinder auszubauen. Ziel ist hierbei, bis zum Jahre 2013 gemäß Vorgabe des Bundes und des MGFFI  bundesweit im Durchschnitt für 35% aller unter 3 - jährigen Kinder Plätze in der Kindertagesbetreuung zur Verfügung zu stellen. Für NRW sieht das MGFFI eine Versorgungsquote von 32% aller unter 3-jährigen Kinder in der Tagesbetreuung vor. Von diesen 32% wiederum sind 70% mit Plätzen in Kindertageseinrichtungen zu versorgen. Für die verbleibenden 30% der Kinder (entsprechend einer Gesamtquote von 9,6%) sind Plätze in der Kindertagespflege zu schaffen.

 

Die Verwaltung stellt in dieser Vorlage die Planungen hinsichtlich des Ausbaus der Kindertagespflege vor.

 

Diese Vorlage korrespondiert mit den Ratsvorlagen 1162/2008 und 1164/2008 zur Planung der Kindertagesbetreuung.

 

Ebenso korrespondiert diese Vorlage mit dem Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt  zur Überörtlichen Prüfung der Stadt Hagen in den Jahren 2007 und 2008. In diesem Bericht empfiehlt die Gemeindeprüfungsanstalt zur Kostenoptimierung den Ausbau der Platzzahlen in der Kindertagespflege.

 

Die Verwaltung hat sich zur Unterstützung des Strukturveränderungsprozesses um die Teilnahme an einem Projekt aus Fördergeldern des Europäischen Sozialfonds beworben. Hierbei fließen bei einem positiven Entscheid 100.000 € an Fördermitteln nach Hagen.

 

 

Begründung

 

I.)                  Ausgangssituation

 

Anlass zu diesen Überlegungen hinsichtlich einer Neukonzeption der Kindertagespflege in Hagen ist die Änderung der gesetzlichen Grundlagen für die Kindertagesbetreuung. Der Gesetzgeber sieht  hierin eine Gleichstellung von Kinderbetreuung in Einrichtungen und der Kindertagespflege vor.

 

Nach dem Kinderförderungsgesetz (KiFöG) ist eine Betreuungsquote von 35% für alle unter 3-jährigen bis 2013 im Bundesdurchschnitt  zu nennen. Dies wird durch die Richtlinien vom MfGFFI insoweit ergänzt, als dass für NRW eine Landesausbauquote von 32 % vorgesehen ist. Von diesen 32% wiederum sollen 30% (also 9,6% absolut) der unter 3-jährigen Kinder mit Kindertagespflegeplätzen versorgt werden.

 

 

Die statistischen Daten, die den Planungen für das Kindergartenjahr 2008/2009 zu Grunde liegen, beinhalten 4.574 Kinder im Alter unter 3 Jahren.  Die Gesamtzahl ist aufgrund der Stichtagsregelung im KiBiz (1.11.) um 3/12 des Jahrgangs der Zweijährigen zu kürzen.  Demnach würde es sich im laufenden Kindergartenjahr um 4176 Kinder unter 3 Jahren handeln, die entsprechend des KiFöG zu versorgen wären.

 

Auf Grundlage der Kleinkinderprognose (vergl. Vorlage 1164/2008) müssen im Endausbau 2013/2014 insgesamt 389 Plätze im Bereich der Kindertagespflege zur Verfügung stehen.  Bedarfsgerechte Abweichungen werden im KiFöG zugelassen, so dass für Hagen eine konkrete Bedarfsabfrage und eine entsprechende Gestaltung des Angebotes möglich wären. Zu diesen Platzbedarfen für unter 3-jährige Kinder sind die Plätze für die über 3-jährigen Kinder zu addieren.

 

Derzeit werden rund 200 Pflegeverhältnisse in der Kindertagespflege betreut. Davon beziehen sich 110 Pflegeverhältnisse auf Kinder über 3 Jahre.

 

Für die 3 – 6 jährigen Kinder ist zu erwarten, dass der Bedarf an Plätzen in der Kindertagespflege nicht signifikant vom bisherigen Bedarf abweicht. Der Bedarf an Plätzen in der Tagespflege erstreckt sich hier in erster Linie auf die Versorgung von Randzeiten, die nicht durch die Kindertageseinrichtungen abgedeckt werden können. Derzeit werden in dieser Altersgruppe 59 Kinder in Tagespflege betreut. 

 

Ebenfalls vorgegeben ist, dass für die schulpflichtigen Kinder eine Betreuung in OGS einer Betreuung in Kindertagespflege vorgeht. Damit dürfte die Fallzahlenentwicklung dieser Personengruppe in der Kindertagespflege in etwa stagnieren (derzeit handelt es sich um 51 Fälle).

 

Zusammenfassend sind in den nächsten Jahren (bis 2013) auf Grundlage des KiFöG ca. 300 neue Plätze für Kinder unter 3 Jahren zu schaffen. Der Bereich der Kindertagespflege  würde über alle Altersgruppen betrachtet  im Endausbau für die Betreuung von insgesamt 500 Tagespflegeverhältnisse verantwortlich zeichnen.

 

Verwaltungsseitig ist der Aufgabenbereich der Kindertagespflege im Fachbereich Jugend und Soziales organisatorisch in der Abteilung 55/4 in der Sachgruppe Verwaltung angebunden. Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben stehen derzeit insgesamt 107,5 Wochenstunden oder 2,5 Stellen zur Verfügung.

 

Zur Personalausstattung ist anzumerken, dass im interkommunalen Vergleich eine Belastung von 60 bis 90 Fällen im laufenden Betrieb pro Vollzeitkraft als angemessen angesehen wird (so auch die Gemeindeprüfungsanstalt in ihrem o. a. Bericht). Die unterschiedlichen Richtwerte kommen durch unterschiedliche Aufgabenzuordnungen zu den Stellen in der Kindertagespflege zu Stande. In diesen Fallzahlen nicht enthalten ist der Zeitbedarf für die Ausbildung von Tagesmüttern.

Mit der Ausbildung von Tagesmüttern hat sich in der Vergangenheit im Auftrag der Stadt Hagen das Tagesmütterwerk beschäftigt. Der Verein Tagesmütterwerk hat sich zwischenzeitlich aufgelöst, die Aufgaben hat die Caritas zunächst im bisherigen Umfange übernommen. Es besteht allerdings Einigkeit zwischen Verwaltung und Caritas, dass auch aufgrund der gesetzlichen Veränderungen durch das TAG, das KiBiz und durch das KiFöG eine Neuausrichtung der Kindertagespflege erforderlich ist.

Ergänzend ist  für Hagen auszuführen, dass bei der Vermittlung von Tagesmüttern neben der Kommune auch das Tagesmütterwerk tätig war.

 

 

 

II.)                Überlegungen zur Ausrichtung der Kindertagespflege

 

Bei den kommunalen Überlegungen sind aufgrund der prekären finanziellen Situation der Stadt Hagen insbesondere finanzielle Aspekte hinsichtlich der Neuausrichtung der Kindertagespflege zu berücksichtigen.

 

In Ihrem Prüfbericht für die Stadt Hagen hat sich die GPA auch mit den Kindertageseinrichtungen auseinandergesetzt und versucht, Einsparpotentiale aufzuzeigen.

 

Im Bericht der GPA ist eine vergleichende Kostenermittlung für Plätze in der Kindertagespflege und für Plätze in Kindertageseinrichtungen erfolgt.

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung die günstigere Alternative gegenüber einer Betreuung in Kindertagespflege darstellt.

Bei den unter 3-jährigen Kindern stellt sich die Situation umgekehrt dar. Hier ist bei einer Betreuung in Kindertagespflege ein Einsparpotential von rund 1.100 € je Platz gegeben. Bei dem notwendigen Ausbau um 300 Plätze ergibt sich ein Einsparpotential von  330.000 € gegenüber der institutionellen Betreuung.

 

Die Ergebnisse einer Betrachtung unter rein wirtschaftlichen Aspekten ergeben aus kommunaler Sicht einen klaren Kostenvorteil für den Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3 jährige Kinder durch Kindertagespflege und einen ebenso klaren Kostenvorteil für die Kommune  für die Betreuung von 3 – 6 jährigen Kindern in Kindertageseinrichtungen.

 

Bei einer Entscheidung sind  neben den finanziellen Aspekten jedoch auch weitere Argumente zu berücksichtigen.

 

Für alle Kindertageseinrichtungen gilt, dass sie ein pädagogisches Konzept haben. Ebenso sind Anforderungen an die Baulichkeiten (mit Außenspielbereich) für Einrichtungen vorgegeben. Insgesamt unterfallen die Einrichtungen der Heimaufsicht. Dies gilt für die Tagespflege nicht in gleicher Form. Hier gilt eine Erlaubnispflicht i. S .d. § 43 SGB VIII; die gestellten baulichen Anforderungen sind geringer. Dafür ist die Kindertagespflege ein flexibleres Instrument kurzfristige und auch außerhalb der üblichen Betreuungszeiten von Kindertageseinrichtungen (Schichtarbeit,  Nachtdienste, etc.) entstehende Bedarfe zu gewährleisten.

 

Für die Nachfrageseite ist anzumerken, dass das Ansehen der Tagespflege bisher hinter dem Ansehen der Betreuung in Einrichtungen zurücksteht. Häufig wird daher eine Betreuung in Tagespflege als Notlösung betrachtet.

 

Folglich ist zur Erreichung des finanziellen Vorteils für die Kommune die Nachfrage zu stärken. Hierzu müssen, vergleichbar zu den vom Pflegekinderdienst eingeleiteten Bemühungen, verstärkte Anstrengungen zur Bewerbung des Produktes „Kindertagespflege“ unternommen werden.

An dieser Stelle ist auch noch hinzuweisen auf den mit einem derartigen Ausbauprogramm verbundenem Bedarf an zusätzlichen Tagesbetreuungspersonen. Diese sind nicht nur in der notwendigen Quantität sondern auch in der notwendigen Qualität zu gewinnen.

 

Unter Berücksichtigung der qualitativen Aspekte und der finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hagen ist ein bedarfsgerechter Ausbau in der Kindertagespflege von bisher 200 auf 500 Betreuungsplätze zu forcieren.

 

Um die Platzzahl von 500 Plätzen in der Tagespflege fristgerecht bereitstellen zu können, ist es erforderlich, die organisatorischen Voraussetzungen unverzüglich zu schaffen.

 

 

III.)              Welche Aufgaben sind durch die Stadt Hagen wahrzunehmen

 

Bereits bei der bisherigen Struktur der Aufgabenwahrnehmung in der Kindertagespflege ist die Ausbildung von Tagesmüttern nicht von der Verwaltung wahrgenommen worden. Der Rechtsnachfolger des Tagesmütterwerkes, die Caritas, hat hier ein Angebot zur Übernahme dieser Aufgabe der Ausbildung von Tagesmüttern unterbreitet. Weitere Interessenbekundungen liegen vor.

Eine vergleichende Bewertung der Angebote ist zunächst nicht möglich, da die Anbieter ohne eine Leistungsanforderung ihre Leistungsbeschreibungen nach Vorstellungen des jeweiligen Anbieters unterschiedlich zusammengestellt haben.

 

Die jeweils vorgelegten Angebote beinhalten neben der Ausbildung von Tagesmüttern jedoch auch in unterschiedlicher Form Leistungen, die bisher von der Verwaltung wahrgenommen worden sind.

 

Insoweit ist zu prüfen, welche Aufgaben pflichtig von der Verwaltung wahrzunehmen sind und welche Aufgaben grundsätzlich auch von Dritten wahrgenommen werden können.

 

Als pflichtige Aufgaben für die Kommune sind zu nennen:

 

-          Erteilung von Pflegeerlaubnissen im Kontakt zum Gesundheitsamt, ASD und JGH

-          Abrechnungen mit den Tagesmüttern (Entgelte) einerseits und den Eltern (Elternbeiträge) andererseits, Ermittlung und Berechnung der Betreuungszeiten, Nachverfolgung von Änderungen dabei

-          Statistiken

-          Controlling

 

An anderen Aufgaben der Kindertagespflege, die grundsätzlich auch durch Dritte wahrgenommen werden können, sind zu nennen:

 

-          Akquise

(bestehend aus der Akquise der Tagespflegepersonen, Hausbesuche im Sinne einer ersten Inaugenscheinnahme der Verhältnisse)

-          Aus- und Fortbildung

(bestehend aus:  Qualifizierung der Neumütter, Fortbildungen/ Weiterqualifizierung der vorhandenen Tagesmütter)

-          Betreuung

(bestehend aus:  Hausbesuche bei den Tagesmüttern als laufende Kontrolle i.S. d. § 8a SGB VIII), Betreuung der Tagesmütter, Zusammenarbeit mit den Familienzentren (Kooperationsverträge)

-          Vermittlung von Tagespflegekindern an Tagespflegepersonen (incl. Dokumentation)

 

Aufgrund der Verantwortung des öffentlichen Trägers im Zusammenhang mit § 8a SGB VIII sieht es die Stadt Hagen zukünftig als ihre Aufgabe an, die Betreuung und Vermittlung in Eigenverantwortung auszuführen. Durch den organisatorischen Zusammenhang schließt dies auch die Akquise von Tagesmüttern ein. Im Ergebnis verbleibt, dass die Aufgabe der Aus- und Fortbildung zum jetzigen Zeitpunkt an einen Dritten vergeben werden soll.

 

Zur Unterstützung der Arbeiten an einer Neukonzeption der Kindertagespflege hat  sich die Stadt Hagen um die Teilnahme an einem mit EU-Mitteln geförderten Projekt beworben. Das Projekt verfolgt die Zielrichtung, den Strukturveränderungsprozess in der Tagespflege zu begleiten, insbesondere für die Aufgabenfelder Neuorganisation, Akquise und Ausbildung der Tagespflegepersonen Unterstützung zu leisten. Bei einer erfolgreichen Bewerbung würden EU-Mittel in Höhe von 100.000 € als Zuschuss gewährt werden. Eine Entscheidung über die Bewerbung der Stadt Hagen wird im Januar 2009 fallen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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16.12.2008 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.) Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Ausbau der Plätze in der Kindertagespflege wie in der Vorlage dargestellt gemäß Vorgabe des Bundes und des MGFFI. 

 

2.) Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.03.09 unter Beteiligung des bisherigen Trägers, der  Caritas,  und der AG 3

ein Konzept für die Umsetzung des Beschlusses unter Ziffer 1 vorzulegen.

 

 

3.) Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Bewerbung des Fachbereiches Jugend und Soziales zum Projekt „Aktionsprogramm Kindertagespflege“ des ESF zur Kenntnis und unterstützt diese.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen: