Beschlussvorlage - 1126/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Neukonzeption der Kindertagespflege in Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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16.12.2008
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Beschlussvorschlag
1.) Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Ausbau der Plätze in der Kindertagespflege wie in der Vorlage dargestellt gemäß Vorgabe des Bundes und des MGFFI.
2.) Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.03.09 ein Konzept für die Umsetzung des Beschlusses unter Ziffer 1 vorzulegen.
3.) Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Bewerbung des Fachbereiches Jugend und Soziales zum Projekt „Aktionsprogramm Kindertagespflege“ des ESF zur Kenntnis und unterstützt diese.
Sachverhalt
Kurzfassung
Nach
den Vorschriften des KiFöG ist insbesondere die Betreuung für unter 3-jährige
Kinder auszubauen. Ziel ist hierbei, bis zum Jahre 2013 gemäß Vorgabe des
Bundes und des MGFFI bundesweit im
Durchschnitt für 35% aller unter 3 - jährigen Kinder Plätze in der
Kindertagesbetreuung zur Verfügung zu stellen. Für NRW sieht das MGFFI eine
Versorgungsquote von 32% aller unter 3-jährigen Kinder in der Tagesbetreuung
vor. Von diesen 32% wiederum sind 70% mit Plätzen in Kindertageseinrichtungen
zu versorgen. Für die verbleibenden 30% der Kinder (entsprechend einer
Gesamtquote von 9,6%) sind Plätze in der Kindertagespflege zu schaffen.
Die
Verwaltung stellt in dieser Vorlage die Planungen hinsichtlich des Ausbaus der
Kindertagespflege vor.
Diese
Vorlage korrespondiert mit den Ratsvorlagen 1162/2008 und 1164/2008 zur Planung
der Kindertagesbetreuung.
Ebenso
korrespondiert diese Vorlage mit dem Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt zur Überörtlichen Prüfung der Stadt Hagen in
den Jahren 2007 und 2008. In diesem Bericht empfiehlt die
Gemeindeprüfungsanstalt zur Kostenoptimierung den Ausbau der Platzzahlen in der
Kindertagespflege.
Die
Verwaltung hat sich zur Unterstützung des Strukturveränderungsprozesses um die
Teilnahme an einem Projekt aus Fördergeldern des Europäischen Sozialfonds
beworben. Hierbei fließen bei einem positiven Entscheid 100.000 € an
Fördermitteln nach Hagen.
Begründung
I.)
Ausgangssituation
Anlass zu diesen
Überlegungen hinsichtlich einer Neukonzeption der Kindertagespflege in Hagen
ist die Änderung der gesetzlichen Grundlagen für die Kindertagesbetreuung. Der
Gesetzgeber sieht hierin eine
Gleichstellung von Kinderbetreuung in Einrichtungen und der Kindertagespflege
vor.
Nach dem
Kinderförderungsgesetz (KiFöG) ist eine Betreuungsquote von 35% für alle unter
3-jährigen bis 2013 im Bundesdurchschnitt zu nennen. Dies wird durch die Richtlinien
vom MfGFFI insoweit ergänzt, als dass für NRW eine Landesausbauquote von 32 %
vorgesehen ist. Von diesen 32% wiederum sollen 30% (also 9,6% absolut) der
unter 3-jährigen Kinder mit Kindertagespflegeplätzen versorgt werden.
Die statistischen Daten,
die den Planungen für das Kindergartenjahr 2008/2009 zu Grunde liegen,
beinhalten 4.574 Kinder im Alter unter 3 Jahren. Die Gesamtzahl ist aufgrund der
Stichtagsregelung im KiBiz (1.11.) um 3/12 des Jahrgangs der Zweijährigen zu
kürzen. Demnach würde es sich im
laufenden Kindergartenjahr um 4176 Kinder unter 3 Jahren handeln, die
entsprechend des KiFöG zu versorgen wären.
Auf Grundlage der Kleinkinderprognose
(vergl. Vorlage 1164/2008) müssen im Endausbau 2013/2014 insgesamt 389 Plätze
im Bereich der Kindertagespflege zur Verfügung stehen. Bedarfsgerechte Abweichungen werden im KiFöG
zugelassen, so dass für Hagen eine konkrete Bedarfsabfrage und eine
entsprechende Gestaltung des Angebotes möglich wären. Zu diesen Platzbedarfen
für unter 3-jährige Kinder sind die Plätze für die über
3-jährigen Kinder zu addieren.
Derzeit werden rund 200
Pflegeverhältnisse in der Kindertagespflege betreut. Davon beziehen sich 110
Pflegeverhältnisse auf Kinder über 3 Jahre.
Für die 3 – 6
jährigen Kinder ist zu erwarten, dass der Bedarf an Plätzen in der
Kindertagespflege nicht signifikant vom bisherigen Bedarf abweicht. Der Bedarf
an Plätzen in der Tagespflege erstreckt sich hier in erster Linie auf die
Versorgung von Randzeiten, die nicht durch die Kindertageseinrichtungen
abgedeckt werden können. Derzeit werden in dieser Altersgruppe 59 Kinder in
Tagespflege betreut.
Ebenfalls vorgegeben ist,
dass für die schulpflichtigen Kinder eine Betreuung in OGS einer Betreuung in
Kindertagespflege vorgeht. Damit dürfte die Fallzahlenentwicklung dieser
Personengruppe in der Kindertagespflege in etwa stagnieren (derzeit handelt es
sich um 51 Fälle).
Zusammenfassend sind in den
nächsten Jahren (bis 2013) auf Grundlage des KiFöG ca. 300 neue Plätze
für Kinder unter 3 Jahren zu schaffen. Der Bereich der Kindertagespflege würde über alle Altersgruppen betrachtet im Endausbau für die Betreuung von insgesamt
500 Tagespflegeverhältnisse verantwortlich zeichnen.
Verwaltungsseitig ist der
Aufgabenbereich der Kindertagespflege im Fachbereich Jugend und Soziales
organisatorisch in der Abteilung 55/4 in der Sachgruppe Verwaltung angebunden.
Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben stehen derzeit insgesamt 107,5
Wochenstunden oder 2,5 Stellen zur Verfügung.
Zur Personalausstattung ist
anzumerken, dass im interkommunalen Vergleich eine Belastung von 60 bis 90
Fällen im laufenden Betrieb pro Vollzeitkraft als angemessen angesehen wird (so
auch die Gemeindeprüfungsanstalt in ihrem o. a. Bericht). Die unterschiedlichen
Richtwerte kommen durch unterschiedliche Aufgabenzuordnungen zu den Stellen in
der Kindertagespflege zu Stande. In diesen Fallzahlen nicht enthalten ist der
Zeitbedarf für die Ausbildung von Tagesmüttern.
Mit der Ausbildung von
Tagesmüttern hat sich in der Vergangenheit im Auftrag der Stadt Hagen das
Tagesmütterwerk beschäftigt. Der Verein Tagesmütterwerk hat sich
zwischenzeitlich aufgelöst, die Aufgaben hat die Caritas zunächst im bisherigen
Umfange übernommen. Es besteht allerdings Einigkeit zwischen Verwaltung und
Caritas, dass auch aufgrund der gesetzlichen Veränderungen durch das TAG, das
KiBiz und durch das KiFöG eine Neuausrichtung der Kindertagespflege
erforderlich ist.
Ergänzend ist für Hagen auszuführen, dass bei der
Vermittlung von Tagesmüttern neben der Kommune auch das Tagesmütterwerk tätig
war.
II.)
Überlegungen zur Ausrichtung der Kindertagespflege
Bei den kommunalen
Überlegungen sind aufgrund der prekären finanziellen Situation der Stadt Hagen
insbesondere finanzielle Aspekte hinsichtlich der Neuausrichtung der
Kindertagespflege zu berücksichtigen.
In Ihrem Prüfbericht für
die Stadt Hagen hat sich die GPA auch mit den Kindertageseinrichtungen
auseinandergesetzt und versucht, Einsparpotentiale aufzuzeigen.
Im Bericht der GPA ist eine
vergleichende Kostenermittlung für Plätze in der Kindertagespflege und für
Plätze in Kindertageseinrichtungen erfolgt.
Im Ergebnis ist
festzuhalten, dass für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren eine Betreuung in
einer Kindertageseinrichtung die günstigere Alternative gegenüber einer
Betreuung in Kindertagespflege darstellt.
Bei den unter 3-jährigen
Kindern stellt sich die Situation umgekehrt dar. Hier ist bei einer Betreuung
in Kindertagespflege ein Einsparpotential von rund 1.100 € je Platz
gegeben. Bei dem notwendigen Ausbau um 300 Plätze ergibt sich ein
Einsparpotential von 330.000 €
gegenüber der institutionellen Betreuung.
Die Ergebnisse einer Betrachtung unter rein wirtschaftlichen
Aspekten ergeben aus kommunaler Sicht einen klaren Kostenvorteil für den Ausbau
der Kindertagesbetreuung für unter 3 jährige Kinder durch Kindertagespflege und
einen ebenso klaren Kostenvorteil für die Kommune für die Betreuung von 3 – 6 jährigen
Kindern in Kindertageseinrichtungen.
Bei einer Entscheidung
sind neben den finanziellen Aspekten
jedoch auch weitere Argumente zu berücksichtigen.
Für alle
Kindertageseinrichtungen gilt, dass sie ein pädagogisches Konzept haben. Ebenso
sind Anforderungen an die Baulichkeiten (mit Außenspielbereich) für Einrichtungen
vorgegeben. Insgesamt unterfallen die Einrichtungen der Heimaufsicht. Dies gilt
für die Tagespflege nicht in gleicher Form. Hier gilt eine Erlaubnispflicht i.
S .d. § 43 SGB VIII; die gestellten baulichen Anforderungen sind geringer.
Dafür ist die Kindertagespflege ein flexibleres Instrument kurzfristige und
auch außerhalb der üblichen Betreuungszeiten von Kindertageseinrichtungen
(Schichtarbeit, Nachtdienste, etc.)
entstehende Bedarfe zu gewährleisten.
Für die Nachfrageseite ist
anzumerken, dass das Ansehen der Tagespflege bisher hinter dem Ansehen der
Betreuung in Einrichtungen zurücksteht. Häufig wird daher eine Betreuung in
Tagespflege als Notlösung betrachtet.
Folglich ist zur Erreichung
des finanziellen Vorteils für die Kommune die Nachfrage zu stärken. Hierzu
müssen, vergleichbar zu den vom Pflegekinderdienst eingeleiteten Bemühungen,
verstärkte Anstrengungen zur Bewerbung des Produktes
„Kindertagespflege“ unternommen werden.
An dieser Stelle ist auch
noch hinzuweisen auf den mit einem derartigen Ausbauprogramm verbundenem Bedarf
an zusätzlichen Tagesbetreuungspersonen. Diese sind nicht nur in der
notwendigen Quantität sondern auch in der notwendigen Qualität zu gewinnen.
Unter Berücksichtigung der qualitativen Aspekte und der
finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hagen ist ein bedarfsgerechter Ausbau
in der Kindertagespflege von bisher 200 auf 500 Betreuungsplätze zu forcieren.
Um die Platzzahl von 500 Plätzen in der Tagespflege
fristgerecht bereitstellen zu können, ist es erforderlich, die
organisatorischen Voraussetzungen unverzüglich zu schaffen.
III.)
Welche Aufgaben sind durch die Stadt Hagen
wahrzunehmen
Bereits bei der bisherigen
Struktur der Aufgabenwahrnehmung in der Kindertagespflege ist die Ausbildung
von Tagesmüttern nicht von der Verwaltung wahrgenommen worden. Der
Rechtsnachfolger des Tagesmütterwerkes, die Caritas, hat hier ein Angebot zur
Übernahme dieser Aufgabe der Ausbildung von Tagesmüttern unterbreitet. Weitere
Interessenbekundungen liegen vor.
Eine vergleichende
Bewertung der Angebote ist zunächst nicht möglich, da die Anbieter ohne eine
Leistungsanforderung ihre Leistungsbeschreibungen nach Vorstellungen des
jeweiligen Anbieters unterschiedlich zusammengestellt haben.
Die jeweils vorgelegten
Angebote beinhalten neben der Ausbildung von Tagesmüttern jedoch auch in
unterschiedlicher Form Leistungen, die bisher von der Verwaltung wahrgenommen
worden sind.
Insoweit ist zu prüfen,
welche Aufgaben pflichtig von der Verwaltung wahrzunehmen sind und welche
Aufgaben grundsätzlich auch von Dritten wahrgenommen werden können.
Als pflichtige Aufgaben für
die Kommune sind zu nennen:
-
Erteilung von Pflegeerlaubnissen im Kontakt zum
Gesundheitsamt, ASD und JGH
-
Abrechnungen mit den Tagesmüttern (Entgelte) einerseits und
den Eltern (Elternbeiträge) andererseits, Ermittlung und Berechnung der
Betreuungszeiten, Nachverfolgung von Änderungen dabei
-
Statistiken
-
Controlling
An anderen Aufgaben der
Kindertagespflege, die grundsätzlich auch durch Dritte wahrgenommen werden
können, sind zu nennen:
-
Akquise
(bestehend aus der Akquise
der Tagespflegepersonen, Hausbesuche im Sinne einer ersten Inaugenscheinnahme
der Verhältnisse)
-
Aus- und Fortbildung
(bestehend aus: Qualifizierung der Neumütter, Fortbildungen/
Weiterqualifizierung der vorhandenen Tagesmütter)
-
Betreuung
(bestehend aus: Hausbesuche bei den Tagesmüttern als laufende
Kontrolle i.S. d. § 8a SGB VIII), Betreuung der Tagesmütter, Zusammenarbeit mit
den Familienzentren (Kooperationsverträge)
-
Vermittlung von Tagespflegekindern an Tagespflegepersonen (incl.
Dokumentation)
Aufgrund der Verantwortung
des öffentlichen Trägers im Zusammenhang mit § 8a SGB VIII sieht es die Stadt
Hagen zukünftig als ihre Aufgabe an, die Betreuung und Vermittlung in
Eigenverantwortung auszuführen. Durch den organisatorischen Zusammenhang
schließt dies auch die Akquise von Tagesmüttern ein. Im Ergebnis verbleibt,
dass die Aufgabe der Aus- und Fortbildung zum jetzigen Zeitpunkt an einen
Dritten vergeben werden soll.
Zur
Unterstützung der Arbeiten an einer Neukonzeption der Kindertagespflege
hat sich die Stadt Hagen um die
Teilnahme an einem mit EU-Mitteln geförderten Projekt beworben. Das Projekt
verfolgt die Zielrichtung, den Strukturveränderungsprozess in der Tagespflege
zu begleiten, insbesondere für die Aufgabenfelder Neuorganisation, Akquise und
Ausbildung der Tagespflegepersonen Unterstützung zu leisten. Bei einer
erfolgreichen Bewerbung würden EU-Mittel in Höhe von 100.000 € als Zuschuss
gewährt werden. Eine Entscheidung über die Bewerbung der Stadt Hagen wird im
Januar 2009 fallen.

16.12.2008 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1.) Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Ausbau der Plätze in der Kindertagespflege wie in der Vorlage dargestellt gemäß Vorgabe des Bundes und des MGFFI.
2.) Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 10.03.09 unter
Beteiligung des bisherigen Trägers, der
Caritas, und der AG 3
ein Konzept für die Umsetzung des Beschlusses unter Ziffer 1 vorzulegen.
3.) Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Bewerbung des Fachbereiches Jugend und Soziales zum Projekt „Aktionsprogramm Kindertagespflege“ des ESF zur Kenntnis und unterstützt diese.