Beschlussvorlage - 1075/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Wirtschaftsplan  2009 der Gebäudewirtschaft Hagen wird zugestimmt. 

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Sachverhalt

Inhalt:

 

I.          Erfolgsplan 2009

II.         Erläuterungen zum Erfolgsplan 2009

III.         Vermögensplan 2008 und Ertragslage 2009

IV.       Stellenübersicht 2009

V.        Finanzplan 2009 – 2013

VI.       Preisliste 2009        

 

Gemäß § 41 GO ist der Rat der Stadt für die Feststellung des Wirtschaftsplans zuständig.

 

Die Gebäudewirtschaft Hagen wird ab 01.01.2004 als eigenbetriebsähnliche Einrichtung geführt.

 

Gemäß § 14 EigVO NRW und § 14 der Betriebssatzung GWH ist von der Betriebsleitung zu Beginn eines jeden Jahres ein Wirtschaftplan, bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht, aufzustellen und dem Betriebsausschuss vorzulegen.

 

Der Erfolgsplan muss alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres enthalten (§ 15 I EigVO NRW).

 

Im Rahmen des Programms zur Sanierung der städtischen Gebäude sind gemäß Ratsbeschluss Maßnahmen in den Wirtschaftsplan 2009 der Gebäudewirtschaft Hagen aufgenommen worden.

 

Der Vermögensplan muss alle voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres, die sich aus Anlagenänderungen und aus der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebes ergeben sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthalten (§ 16 I EigVO NRW).

 

Die Stellenübersicht hat die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für Tarifbeschäftigte des Betriebes zu beinhalten. Beamte, die bei der Gebäudewirtschaft beschäftigt werden, sind im Stellenplan der Stadt Hagen zu führen und in der Stellenübersicht der Gebäudewirtschaft nachrichtlich anzugeben (§ 17 I EigVO NRW).

 

Zusammen mit dem Wirtschaftsplan ist ein fünfjähriger Finanzplan beigefügt, der die Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Vermögensplans sowie die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Gebäudewirtschaft, die sich auf die Finanzplanung der Stadt Hagen auswirken, entsprechend widerspiegelt (vergleiche § 18 EigVO NRW).


 
Nach § 14 EigVO und § 14 (2) der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft Hagen ist die Betriebsleitung verpflichtet einen Wirtschaftsplan aufzustellen, durch den Oberbürgermeister festzustellen und dem Betriebsausschuss vorzulegen.

 

Mit dem Beratungsergebnis des Betriebsausschusses ist der Wirtschaftsplan dem Rat der Stadt Hagen zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 

Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2009

 

Der Wirtschaftsplan wurde unter Beachtung der Eigenbetriebsverordnung aufgestellt.

Die in eigener Wertschöpfung erbrachten Leistungen sind auf Basis einer Vollkosten-

kalkulation ohne Gewinnzuschlag ermittelt worden.

 

Zu den einzelnen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung folgende Anmerkungen:

 

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse aus eigener Wertschöpfung mit 21,7 Mio. € für 2009 bewegen sich mit kleinen Veränderungen auf dem Planungs- und Hochrechnungsniveau des Jahres 2008.

Die sonstigen Erlöse reduzieren sich in 2009 gegenüber dem Plan 2008 um

5,5 Mio. €. Der Rückgang resultiert aus dem Rückgang der beauftragten Bauprojekte durch die Stadt Hagen.

Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen entfällt die Versicherungsentschädigung in 2009 für die nach dem Brandschaden sanierte Heinrich-Heine-Realschule, dafür sind erstmalig auf Empfehlung des Wirtschaftsprüfers die Zinserträge für das

G.I.V.-Darlehen  (Sanierung der Rundturnhallen Haspe und Hohenlimburg) aufgeführt, die bislang unter den baulichen Maßnahmen geführt worden sind.

 

Materialaufwand

Im Plan 2009 sind im Aufwand nur noch die Projekte berücksichtigt worden, für die ein konkreter Auftrag an die GWH erteilt worden ist.

Bei den Instandhaltungsmaßnahmen für die Stadt sind nur die Einzelmaßnahmen erfasst, die sich aus dem Ratsbeschluss zur Sanierung der städtischen Immobilien ergeben.

 

Personalkosten

Die Personalkosten für den Plan 2009 liegen um 182 T-€ niedriger als 2008. Im Plan 2009 sind die Auswirkungen einer Tariferhöhung zum 01.01. in 2008 und zum 01.01.2009 berücksichtigt. Diese Auswirkungen sind durch Konsolidierungs-maßnahmen der GWH nahezu kompensiert worden.

 

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die Kosten für die Einführung eines Betriebsführungssystems wurden mit berücksichtigt.

 

 

 

 

Abschreibungen

Die Abschreibungen liegen in ihrer Höhe von 327 T-€ auf Vorjahresniveau.

 

Zinsen

Die Kontokorrentzinsen sind rückläufig auf geplante 60 T-€.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.12.2008 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft - ungeändert beschlossen

Erweitern

18.12.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen