Beschlussvorlage - 1062/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauantrag:Errichtung eines Entertainmentcenters mit 4 Spielhallen auf dem Grundstück Elseyer Straße 61Gemarkung Hohenlimburg, Flur 14, Flurstücke 243,602,787,785,782AZ.: 4/63/BA/0090/08
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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10.12.2008
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Sachverhalt
Begründung:
Der
Verwaltung liegt folgender Bauantrag vor:
Errichtung
eines Entertainmentcenters mit 4
Spielhallen auf dem Grundstück Elseyer Straße 61
Gemarkung
Hohenlimburg, Flur 14, Flurstücke 243,602,787,785,782 vor.
AZ.:
4/63/BA/0090/08
Baugesuchskonferenz
vom 13.11.08
Zum
Planungsrecht:
Das
Grundstück ist im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt.
Es
liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 8
Alemannenweg – Reher Weg u.a. mit den Festsetzungen: GI (Industriegebiet)
und
g
(geschlossene Bauweise).
In
der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.
Nach
der für das Bebauungsplangebiet anzuwendenden Baunutzungsverordnung ist dies
möglich.
Dem
Antrag auf Befreiung von der Festsetzung g (geschlossene Bauweise), AZ.:
4/63/FC/0061/08 wurde ebenfalls
zugestimmt:
Das
Solitärgebäude „fügt sich städtebaulich ein“. Notwendige
Stellplätze können somit sowohl im vorderen als auch im hinteren Bereich des
Grundstückes angelegt werden.

10.12.2008 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss:
- Die Vorlage
wird negativ zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung
wird beauftragt zu prüfen, ob es durch eine Änderung des Bebauungsplanes
möglich wird, weiteres Ansiedeln von Spielhallen in Hohenlimburg- Elsey zu
verhindern. Eine entsprechende Beschlussvorlage ist der Bezirksvertretung
Hohenlimburg zur nächsten Sitzung zur Beratung vorzustellen.