Beschlussvorlage - 1062/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg nimmt den im Betreff genannten Bauantrag: Errichtung eines Entertainmentcenters mit 4 Spielhallen auf dem Grundstück Elseyer Straße 61 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

 

 

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgender Bauantrag vor:

Errichtung eines Entertainmentcenters mit 4  Spielhallen auf dem Grundstück Elseyer Straße 61

Gemarkung Hohenlimburg, Flur 14, Flurstücke 243,602,787,785,782 vor.

 

AZ.: 4/63/BA/0090/08

 

Baugesuchskonferenz vom 13.11.08

 

Zum Planungsrecht:

 

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt.

Es liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 8 Alemannenweg – Reher Weg u.a. mit den Festsetzungen: GI (Industriegebiet) und 

g (geschlossene Bauweise).

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

 

 

Nach der für das Bebauungsplangebiet anzuwendenden Baunutzungsverordnung ist dies möglich.

 

Dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung g (geschlossene Bauweise), AZ.: 4/63/FC/0061/08  wurde ebenfalls zugestimmt:

Das Solitärgebäude „fügt sich städtebaulich ein“. Notwendige Stellplätze können somit sowohl im vorderen als auch im hinteren Bereich des Grundstückes angelegt werden.

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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10.12.2008 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Die Vorlage wird negativ zur Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob es durch eine Änderung des Bebauungsplanes möglich wird, weiteres Ansiedeln von Spielhallen in Hohenlimburg- Elsey zu verhindern. Eine entsprechende Beschlussvorlage ist der Bezirksvertretung Hohenlimburg zur nächsten Sitzung zur Beratung vorzustellen.

 

Abstimmungsergebnis zu 1.:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis zu 2.:

X

 Mehrheitlich beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

 1

Enthaltungen:

 1