Beschlussvorlage - 1053/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag:Abbruch eines Wohngebäudes auf dem Grundstück Sunderlohstraße 43-45Gemarkung Hagen, Flur 7, Flurstück 187AZ.:2/63/D/0020/08
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Entscheidung
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03.12.2008
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Sachverhalt
Begründung
Der
Verwaltung liegt folgender Antrag vor:
Abbruch
eines Wohngebäudes auf dem Grundstück Sunderlohstraße 43-45
Gemarkung
Hagen, Flur 7, Flurstück 187.
AZ.:
2/63/D/0020/08
Baugesuchskonferenz
am 28.8.08
Zum
Planungsrecht:
Das
Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Es ist
hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BauGB i.S. WA (allgemeines
Wohngebiet) zu beurteilen.
Das
Gebäude gehört zu der Siedlung an der Franzstraße, deren Gebäude überwiegend in
der zweiten Hälfte der zwanziger Jahre errichtet wurden. Diese Siedlung
vermittelt ein einheitliches, wenn auch überwiegend schlichtes Erscheinungsbild.
Bei dem Gebäude Sunderlohstraße 43-45 handelt sich um einen späteren Erweiterungsbau. Er wird durch einen
Fußweg mit den anderen Häusern der Siedlung verbunden.
Das
Gebäude ist nicht unter Denkmalschutz gestellt.
In
der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.
Neue
Bauabsichten sind noch nicht bekannt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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509,7 kB
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