Beschlussvorlage - 1053/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Eilpe-Dahl nimmt den im Betreff genannten Abbruch des Wohngebäudes Sunderlohstraße 43-45 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

 

 

Begründung

 

Der Verwaltung liegt folgender Antrag vor:

Abbruch eines Wohngebäudes auf dem Grundstück Sunderlohstraße 43-45

Gemarkung Hagen, Flur 7, Flurstück 187.

 

AZ.: 2/63/D/0020/08

 

Baugesuchskonferenz am 28.8.08

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Es ist hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BauGB i.S. WA (allgemeines Wohngebiet) zu beurteilen.

 

Das Gebäude gehört zu der Siedlung an der Franzstraße, deren Gebäude überwiegend in der zweiten Hälfte der zwanziger Jahre errichtet wurden. Diese Siedlung vermittelt ein einheitliches, wenn auch überwiegend schlichtes Erscheinungsbild. Bei dem Gebäude Sunderlohstraße 43-45 handelt sich um einen  späteren Erweiterungsbau. Er wird durch einen Fußweg mit den anderen Häusern der Siedlung verbunden.

 

Das Gebäude ist nicht unter Denkmalschutz gestellt.

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

 

Neue Bauabsichten sind noch nicht bekannt.

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.12.2008 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen