Beschlussvorlage - 1018/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
XII. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.11.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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18.12.2008
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Beschlussvorschlag
Der XII. Nachtrag zur Gebührensatzung für die
Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23.12.1992 wird beschlossen, wie sie
als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr.1018/2008) vom
28.10.2008 ist.
Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung
Kenntnis genommen.
Realisierungstermin: 01.01.2009
Sachverhalt
Kurzfassung
Nachdem
für das Jahr 2008 die Abfallgebühr auf dem Niveau des Jahres 2007 gehalten
werden konnte, ist für das Jahr 2009 die Abfallgebühr neu zu kalkulieren.
Begründung
Der
Anstieg der Abfallgebühren um 2,31%
im Vergleich zum Vorjahr 2008 ist im Wesentlichen auf die Tarifabschlüsse aus 2008
und auf steigende Energiekosten zurückzuführen.
Die
voraussichtliche Gebührenentwicklung in 2009 stellt sich wie folgt dar:
Der
gebührenfähige Gesamtaufwand in der
Abfallbeseitigung steigt gegenüber dem Vorjahr um 504.043,63 Euro (+2,80%). Hierbei wird von gleichbleibenden
Veranlagungslitern ausgegangen. Um die Steigerung bei der Abfallgebühr für den
Gebührenzahler so gering wie möglich zu halten, wurde eine Rücklagenentnahme für die Mitfinanzierung der Abfallbeseitigungskosten
in Höhe von 500.000 Euro
einkalkuliert.
Weitere
Einflüsse auf die Gebührensätze werden wie folgt dargestellt:
Die
Betriebskosten sind insgesamt um 437.337,00 Euro (+3,41 %) gestiegen. In
diesem Bereich sind die Materialkosten
zwar rückläufig, -47.500,00 Euro (-24,36
%), die anderen Bereiche wie bezogene Leistungen, Personalkosten und
sonstige Kosten haben sich verteuert.
Die
Erhöhung der bezogenen Leistungen um
297.337,00 Euro (+3,23 %) geht im Wesentlichen auf eine Erhöhung des Verbrennungspreises und die
Erhöhung der Kosten für die Papiersammlung zurück. Die Personalkosten verteuern sich durch die Tarifabschlüsse für 2008 und 2009 und die zu erwartenden
Erhöhungen in den Sozialversicherungsbeiträgen um 137.200 Euro (+4,12%) und die sonstigen
Kosten haben sich den Ist-Kosten der Vorjahre angepasst, in dem eine
Erhöhung von 50.000 Euro (+55,56%)
berücksichtigt wurde. Ursächlich dafür ist der laufende Aufwand für die
Behälterverwaltung der Papiertonne, insbesondere dem Änderungsdienst und der Abrechnung
des Vollservices. Darüber hinaus werden auf Grund der rückläufigen
Mitbenutzungsquote für Verkaufsverpackungen im Bereich der Papiersammlung
anteilig Kosten für die Standplätze hierunter erfasst.
Steigende
Preise beim Treibstoff und bei der Beschaffung von Ersatzteilen wirken sich
belastend auf die Gebührenentwicklung im Bereich Innere
Verrechnung Fuhrpark aus mit einer Kostensteigerung von 181.575,00 Euro (+17,25%). Die
Reduzierung der kalkulatorischen
Gewerbeertragsteuer um 26.592,00
Euro (-35,91 %) kompensiert zumindest einen Teil des Mehraufwandes in
diesem Bereich.
Ebenfalls
geringfügig sind die Kosten bei der Umlage
Gemeinsamer Bereich um 14.503,00
(-0,72%) zurückgegangen.
Aufgrund
eines neuen Urteils ist das Unternehmerwagnis
von 1,95% auf 1,00% zu reduzieren.
Dadurch verringert sich der Aufwand HEB um 156.322,45
Euro (-47,14 %).
Die
Erlöse reduzieren sich insgesamt um 30.780,61 Euro (-1%). Grund hierfür
sind die rückläufigen Einnahmen in allen Sparten mit Ausnahme der Papiervermarktung, die leichte Gewinne
in Höhe von 7.073,36 Euro (+0,82%)
erzielen kann.
Der
Selbstkostenpreis der HEB- GmbH
steigt um 469.378,37 Euro (+2,67%).
Nach
Einführung von SAP und NKF sind die ersten Schritte zur verwaltungsinternen
Leistungsverrechnung bei der Stadt Hagen durchgeführt worden. Diese werden
kontinuierlich in den nächsten Jahren überprüft und weiterentwickelt. So sind
die bisher bezifferten Beträge für Abfallberatung und Mitarbeit anderer Ämter
zusammen mit der ehemaligen Verwaltungskostenumlage durch verschiedene
Verrechnungsschritte als Aufwand Stadt Hagen in einer Summe benannt. Durch die
Systemumstellung wird zum ersten Mal der tatsächlich anfallende Aufwand der
verwaltungsinternen Leistung konkret ermittelt und auf ein Produkt verrechnet.
Dies führt zu einem Mehraufwand in Höhe von 131.288,04 Euro (+28,95%),
der den Gesamtaufwand in der
Kalkulation für die Abfallgebühr um 600.666,41
Euro (+3,33%) steigen lässt.
Somit
ist eine Erhöhung des Gebührensatzes um 7
Cent (+2,31%) auf 3,12 Euro erforderlich.
Anlagen:
1)
Kalkulation der Abfallgebühr
2)
Gegenüberstellung der geltenden und geplanten Gebührensätze
XII.
Nachtrag vom zur
Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23.12.1992
Aufgrund der §§ 7,8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW
S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 2008 (GV NRW
S. 514) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S.712/SGV NRW 610),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2007 (GV NRW 2008 S.8) hat der
Rat der Stadt Hagen in der Sitzung am
folgenden XII.
Nachtrag beschlossen:
Artikel
I
§ 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
§ 3
Maßstab und Satz der Gebühren
Als Jahresgebühr werden
erhoben für die Rollbehälter mit einem Fassungsvermögen von:
|
60 l bei wöchentlich einmaliger
Entleerung |
= 187,46
€ |
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80 l bei wöchentlich einmaliger
Entleerung |
= 249,95
€ |
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120 l bei wöchentlich einmaliger Entleerung |
= 374,93
€ |
|
240 l bei wöchentlich einmaliger Entleerung |
= 749,85 € |
|
770 l bei wöchentlich einmaliger Entleerung |
= 1684,05 € |
|
1100 l bei wöchentlich
einmaliger Entleerung |
= 2405,78 € |
Artikel
II
Dieser Nachtrag tritt am 01. Januar 2009 in
Kraft.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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12,5 kB
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