Beschlussvorlage - 1044/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauunterhaltungsmaßnahmen 2009 im Bereich Schulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Ellen Janssen
- Beteiligt:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte; FB40 - Schule; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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26.11.2008
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03.02.2009
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Sachverhalt
Kurzfassung
Am 11.09.2008 hat die Gebäudewirtschaft
Hagen im Auftrag der Stadt Hagen mit Vertretern des Schulausschusses die
Schulbaubereisung für das Wirtschaftsjahr 2009 im Zuständigkeitsbereich des
Schulausschusses durchgeführt.
Ziel dieser Bereisung war
es, für die einzelnen Objekte Maßnahmen der Instandhaltung für das
Wirtschaftsjahr 2009 zu besprechen und abzustimmen.
Bedarfe und
nutzerspezifische Wünsche der Schulleitungen wurden im Vorfeld schriftlich
abgefragt und in aufbereiteter Form anlässlich der Bereisung zur Verfügung
gestellt.
Das Ergebnis der Bereisung
ist in einem objektbezogenen Protokoll zusammengefasst.
Begründung
Die Zuordnung der Mittel
der „Allgemeinen Bauunterhaltung“ erfolgt unter der Voraussetzung,
dass die für den Wirtschaftsplan 2009 der GWH vorgesehenen städtischen
Haushaltsmittel zumindest in der Höhe zur Verfügung stehen, wie es für 2008 der
Fall war.
- Mittel zur laufenden Instandhaltung aller
städtischen Immobilien in Höhe von rd. 5 Mio. Euro
- Mittel für alle nutzerspezifischen baulichen
Maßnahmen in Höhe von 0,5 Mio. Euro.
Insofern stehen
Mittelzuordnung und geplante Terminleiste unter dem Vorbehalt des
Ratsbeschlusses zum Wirtschaftsplan der GWH für 2009.
Um eine nachvollziehbare
Verwendung dieser Mittel sicherzustellen, wird für jedes Objekt ein bestimmter
Betrag eingeplant, der sich nach der Größe des Objektes, seinem Alter und
allgemein baulichen Zustand sowie seiner Nutzung aufgrund von Erfahrungswerten
bemisst.
Da die
Mittelbereitstellung bereits seit Jahren nicht den tatsächlichen Bedarf abdeckt,
muss die Zuordnung der Mittel konkret so erfolgen, dass die jeweils
dringendsten Maßnahmen zur Instandhaltung erledigt werden können.
Von diesem Betrag werden
wiederum vorab Mittel geblockt, die notwendig sind, um alle gesetzlichen und
sonstigen rechtlichen Verpflichtungen zur Inspektion und Wartung der Immobilie
abzudecken, wie z. B. die vorgeschriebenen Prüfungen von Aufzügen,
Feuerlöschern und kraftbetätigten Türen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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x |
Es ist
beabsichtigt, die Kosten für diese Maßnahmen in den Wirtschaftsplan 2009
einzustellen. |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgruppe |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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03.02.2009 - Schulausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Schulausschuss stimmt der Aufteilung der Mittel zur Bauunterhaltung
auf die einzelnen Schulen sowie die unabweisbaren Maßnahmen gemäß den Anlagen
zu.
Alle darüber hinaus gehenden aufgeführten Maßnahmen sowie die
protokollierten Anmerkungen und der
Ratsbeschluss vom 20.11.2008 werden zur Kenntnis genommen.