Beschlussvorlage - 1027/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretungen  Mitte und Haspe nehmen die im Betreff genannte Bauvoranfrage:

Errichtung von 14 Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Auf dem Berge 40c

zur Kenntnis.

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Sachverhalt

 

 

Begründung

 

In den Baugesuchskonferenzen  vom 28.8. und 4.9.08 wurden folgenden Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt: Abbruch von Wohngebäuden, einer Ruine und Garagen auf dem Grundstück Auf dem Berge 40c 

 

Nun liegt der Verwaltung folgende Bauvoranfrage vor:

Errichtung von 14 Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Auf dem Berge 40c

Gemarkung Haspe, Flur 3, Flurstücke 1583-1589

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.

Es ist hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BauGB i. S. WA (allgemeines Wohngebiet) zu beurteilen.

 

In der Baugesuchskonferenz vom 30.10.08 (bzw. durch Stellungnahme vom 31.10.08) wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

 

Stellungnahme zur Erschließung:

 

  • Die Erschließung des Baugebietes soll zukünftig über die Straße „Auf dem

     Berge“ erfolgen. Die Straße liegt im Geltungsbereich des

     rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 8/63 Auf dem Berge mit der

     Festsetzung: öffentliche Verkehrsfläche. Sie ist allerdings nicht im Eigentum der

     Stadt Hagen. Der Antrag zur Widmung der Straße wurde

     vom Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung mit

     Schreiben vom 22.8.08 an den Fachbereich für Planen und Bauen

     für Grün, Straßen und Brücken in die Wege geleitet.

 

  • Die Erschließung des Baugebietes nach § 34 BauGB soll zunächst so gesichert werden:

     Sie erfolgt über die öffentliche Hammerstraße und dann per Baulast über die

     Wegeparzelle „Obere Spiekerstraße“, die im Eigentum der Eigentümerin des

     Baugrundstückes ist.  Die „Obere Spiekerstraße“ ist so herzurichten, dass der

     PKW-Verkehr  für die zukünftigen Anwohner des Baugebietes über diese Straße

     möglich ist.

 

  • Die Feuerwehrzufahrt zum Baugrundstück soll per Baulast über die Verlängerung der Dorotheenstraße erfolgen.

 

  • Der Baustellenverkehr kann nicht über die Straße „Auf dem Berge“ 

          desweiteren nicht über die Hammerstraße und die Obere Spiekerstraße erfolgen.

          Er müsste daher auch über die verlängerte Dorotheenstraße erfolgen.

          Hierfür ist eine Baulast, bzw. ein Gestattungsvertrag erforderlich. Die

          Zustimmung hierfür muss noch eingeholt werden..

  

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.12.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte nimmt die im Betreff genannte Bauvoranfrage:

 

Errichtung von 14 Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Auf dem Berge 40c

zur Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Zur Kenntnis genommen

 

Dafür:

 17

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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11.12.2008 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe vertagt diesen Tagesordnungspunkt bis zu ihrer Sitzung am 05.02.2009.

Die Geschäftsführung der Bezirksvertretung Haspe soll vor dieser Sitzung einen Ortstermin mit Vertretern der Fachämter und Mitgliedern der Bezirksvertretung Haspe koordinieren.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

Dafür:

13

 

 

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05.02.2009 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Änderung:

Die Bezirksvertretung Haspe begrüßt das Bauvorhaben Auf dem Berge 40c. Die Bezirksvertretung Haspe hält die verkehrliche Erschließung dieses Grundstücks über die Hammerstraße für nicht ausreichend und somit nicht gesichert und lehnt deshalb eine Erschließung hierüber ab. Stattdessen beauftragt sie die Verwaltung, jegliche Unterstützung zu gewähren, um eine Erschließung über die Straße Auf dem Berge zu erreichen.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

Dafür:

13

 

Dagegen:

0

 

Enthaltungen:

0