Beschlussvorlage - 1035/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen genehmigt folgenden Dringlichkeitsbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW vom 30.10.2008:

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Geschäftsführerwechsel bei der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH zu.

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt zu, einen schriftlichen Gesellschafterbeschluss gem. § 48 GmbH-Gesetz, d. h. ohne Gesellschafterversammlung, zu fassen.

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 14.11.2008.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

 

 

Diese Situation bedarf im allseitigen Interesse umgehenden Handelns.

Um Rechtssicherheit für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH und der Stadt Hagen zu erlangen, war eine Dringlichkeitsentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses (Vorlage 0960/2008) erforderlich. Eine Entscheidung durch den Rat in seiner Sitzung am 13.11.2008 erschien hierzu nicht mehr zeitgerecht.

 

Die Vorlage 0960/2008 ist als Anlage beigefügt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.11.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen