Beschlussvorlage - 1035/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Geschäftsführerwechsel bei der Stadtbeleuchtung Hagen GmbHhier: Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses des Haupt- und Finanzausschusses gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.11.2008
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen genehmigt folgenden Dringlichkeitsbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW vom 30.10.2008:
- Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Geschäftsführerwechsel bei der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH zu.
- Der Rat der Stadt Hagen stimmt zu, einen schriftlichen Gesellschafterbeschluss gem. § 48 GmbH-Gesetz, d. h. ohne Gesellschafterversammlung, zu fassen.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 14.11.2008.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Diese Situation bedarf im allseitigen Interesse
umgehenden Handelns.
Um Rechtssicherheit für alle Rechtsgeschäfte zwischen
der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH und der Stadt Hagen zu erlangen, war eine
Dringlichkeitsentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses (Vorlage 0960/2008)
erforderlich. Eine Entscheidung durch den Rat in seiner Sitzung am 13.11.2008
erschien hierzu nicht mehr zeitgerecht.
Die Vorlage 0960/2008 ist
als Anlage beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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29,7 kB
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