Beschlussvorlage - 0950/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen stimmt zu, dass die Mark-E AG sich am Stammkapital der Stadtwerke Hemer GmbH von insgesamt 5.326.850,00 € mit einer Stammeinlage von 213.100,00 € gegen Einbringung

  • ihres Kommanditanteils in Höhe von 376.000,00 DM an der EVI Energieversorgung Ihmert GmbH & Co. KG sowie
  • ihres Geschäftsanteils in Höhe von 40.000,00 DM an der EVI Energieversorgung Ihmert Verwaltungs GmbH

beteiligt.

 

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 15.12.2008.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Der Sachverhalt wird durch die Mark-E AG wie folgt dargestellt:

 

1.         Ausgangssituation Unbundling

 

Mit der Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahre 2005 ist die Verpflichtung zur rechtlichen Entflechtung (sog. Legal Unbundling) eingeführt worden. Gemäß § 7 Abs 1 des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts am 07.07.2005 (EnWG) haben Energieversorgungsunternehmen (EVU) sicherzustellen, dass Netzbetreiber, die mit ihnen im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG verbunden sind, hinsichtlich ihrer Rechtsform unabhängig von anderen Tätigkeitsbereich der Energieversorgung sind.

 

Eine Ausnahme sieht § 7 Abs. 2 EnWG für EVU vor, an deren Netz weniger als 100.000 Kunden angeschlossen sind (sog. De-minimis-Regelung).

 

Ein EVU, an dessen eigenes Netz weniger als 100.000 Kunden angeschlossen sind, kann jedoch durch einen Gesellschafter, der seinerseits EVU ist und über Anschlussnehmer verfügt, über die Grenze von 100.000 Kunden gelangen, vorausgesetzt, der Gesellschafter übt einen bestimmenden Einfluss auf die Tätigkeit des EVU aus.

 

Es war daher zu prüfen, in welchem Maße die Mark-E AG bestimmenden Einfluss auf das wirtschaftliche Handeln der EVI Energieversorgung Ihmert GmbH & Co. KG (EVI) nehmen kann. Die Beteiligungsquoten an der EVI betrugen

Stadtwerke Hemer GmbH              60 %

Mark-E Aktiengesellschaft              40 %

 

Der Gesellschaftsvertrag der EVI sah die Zustimmung von 75 % der Aufsichtsratsmitglieder bzw. der Gesellschafterversammlung in wesentlichen Bereichen vor.

 

Dies rechtfertigt trotz einer Minderheitsbeteiligung von 40 % die Annahme eines „bestimmenden Einflusses“ der Mark-E AG auf die EVI im Sinne des EnWG. Die Konsequenz hieraus wäre, dass die Kundenzahl der Mark-E AG und der EVI zusammen betrachtet werden müssen und die EVI ihren Netzbetrieb gesellschaftsrechtlich verselbständigen müsste.

 

 

 

2.         Anteilstausch

 

Zur Vermeidung des für die EVI mit der rechtlichen Entflechtung verbundenen Aufwands haben zwischen der Mark-E AG, der Stadt Hemer, den Stadtwerken Hemer und der EVI Verhandlungen stattgefunden, die im Wesentliche zu folgendem Ergebnis geführt haben:

 

o         Mark-E AG erhält für die Beteiligung an der EVI sowie der EVI Energieversorgung Ihmert Verwaltungs GmbH durch Einbringung ihrer Anteil an den beiden Gesellschaften in die Stadtwerke Hemer GmbH eine Beteiligung in Höhe von 4 % an der Stadtwerke Hemer GmbH.

 

o         Die Ermittlung der Beteiligungsquote erfolgte auf Basis einer Wertindikation für die Stadtwerke Hemer und die EVI durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt & Partner. Der Ermittlung lagen die Jahresabschlüsse und die Wirtschaftspläne der Stadtwerke Hemer und der EVI zugrunde.

 

o         Mark-E AG erhält eine Garantiedividende in Höhe von 44 T€.

 

o         Mark-E AG erhält ein Mandat im Aufsichtsrat der Stadtwerke Hemer GmbH.

 

Der Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Hemer GmbH erfüllt die kommunalrechtlichen Vorgaben der §§ 107 ff GO NRW.

 

Der Aufsichtsrat der Mark-E AG hat in seiner Sitzung vom 17.12.2007 dem Anteilstausch zugestimmt.

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen den beabsichtigten Anteilstausch keine Bedenken. Eine Anzeige nach § 115 GO NRW bei der Bezirksregierung ist nicht erforderlich, da der Anteil an der EVI und der künftige Anteil an den Stadtwerken Hemer unter der anzeigepflichtigen Mindestbeteiligungshöhe von 25 % liegen.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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30.10.2008 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

13.11.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen