Beschlussvorlage - 0901/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1)

Das Plangebiet wird im Südwesten durch die Einbeziehung von Friedhofsflächen erweitert, der südliche Hangbereich, parallel zur Rissestraße, wird herausgenommen. 

Neuer Geltungsbereich:

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Eppenhausen des Stadtbezirkes Hagen - Mitte. Die südliche Abgrenzung verläuft im östlichen Teil des Plangebietes in einem Abstand von ca. 40 – 45 m parallel zur Rissestraße, verspringt in Höhe des Hauses Rissestraße Nr. 35 direkt an die Rissestraße bis zum Haus Nr. 59.

Im  Westen bildet der Rembergfriedhof, unter Einbeziehung kleinerer Teilbereiche des Friedhofes, im Norden die vorhandene Bebauung südlich der Eppenhauser Straße und im Osten die Rissestraße sowie im weiteren Verlauf die vorhandene Bebauung Rissestraße 4 - 10 die Grenze des Plangebietes.

 

Der Geltungsbereich ist im Plan eindeutig dargestellt.

 

2)

Der Rat beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 11/02 (552)  - Rissestraße -  nebst der Begründung vom 17.07.2008 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den oben genannten Bebauungsplanentwurf mit der Begründung vom 01.08.2008 öffentlich auszulegen.

 

Die Begründung wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

3)

Der Rat der Stadt Hagen ordnet die Umlegung gem. § 46 (1) BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 11/02 (552) Rissestrasse an

 

Nächster Verfahrensschritt:

Der Satzungsbeschluss soll im Frühjahr 2009 erfolgen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Anlass dieses Bebauungsplanverfahrens ist, auf teils städtischem und teils privaten Grundstücken Baurecht für ca. 50 Einfamilienhäuser zu schaffen. Mit dieser Vorlage soll die Voraussetzung geschaffen werden, die Offenlegung des Bebauungsplanes für die Dauer eines Monats durchzuführen. Gem. Beschluss des Rates vom 19.06.2008 wird die Umlegung förmlich angeordnet.

 

 

Begründung

 

Der Rat der Stadt Hagen hat am 08.10.2002 die Einleitung des Verfahrens Nr. 11/02 (552)  - Rissestraße – beschlossen.

 

Es sollen ca. 50 Doppelhäuser und freistehende Einfamilienhäuser in zweigeschossiger Bauweise auf der heute noch als Grabeländer (Schrebergärten) und Weidefläche genutzten Fläche  entstehen.  Ein kleinerer Teilbereich des Rembergsfriedhofs  wird ebenfalls in die Planung einbezogen.

 

Zur Erfassung der umweltrelevanten Auswirkungen des Projekts hat am 29.08.2005 ein "Scopingtermin" mit den Fachämtern und Behörden stattgefunden. Die im Ergebnis des Termins benannten erforderlichen Gutachten liegen jetzt vor.

 

Die Bürgeranhörung hat am 01.09.2005 stattgefunden. Die Bürgerinnen und Bürger haben die vorgestellte Planung zum Teil kritisch beurteilt. Anwesend waren hauptsächlich Bürgerinnen und Bürger aus der Rissestraße, die sich, wenn überhaupt, für eine Erschließung des Baugebietes über die Eickertstraße ausgesprochen haben. Nach der Bürgeranhörung haben die Anwohner der Eickertstraße schriftlich gegen die mögliche Erschließung über die Eickertstraße Stellung genommen. Das Protokoll und die schriftlich eingegangenen Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt. 

 

Die vorgezogene Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 29.08.2006 bis zum 02.10.2006 durchgeführt.

Sowohl die von den Bürgern vorgebrachten Stellungnahmen als auch die von den Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden weitestgehend in die Planung aufgenommen.

 

Als nächster Verfahrensschritt wird nach dieser Beratungsrunde die öffentliche Auslegung durchgeführt.

 

Mit Beschluss vom 19.06.2008 hat der Rat der Stadt Hagen beschlossen, dass die Neuordnung der Grundstücke entsprechend der Vorgaben des Bebauungsplans im Wege eines Umlegungsverfahrens erfolgen soll (Drucksachennr. 497/2008). Hierzu ist die förmliche Anordnung der Umlegung erforderlich. Mit der Anordnung wird die Umlegung zur selbständigen Durchführung auf den Umlegungsausschuss übertragen.

 

 

 

Bestandteile der Vorlage

Begründung einschließlich des Umweltberichtes zum Bebauungsplan Nr. 11/02 (552)  - Rissestraße –

Landschaftspflegerischer Begleitplan

Protokoll der Bürgeranhörung

Stellungnahmen der Bürger

 

Folgende Unterlagen wurden zur Erstellung der Begründung zum Bebauungsplan ausgewertet und können im Original in der jeweiligen Sitzung eingesehen werden.

 

  • Hydrogeologisches Gutachten
  • Schalltechnische Untersuchung für den Bereich des Bebauungsplanes
  • Erweiterte schalltechnische Untersuchung im Bereich des  Karosserie- und Lackierbetriebes  Luhof
  • Bericht über die Durchführung einer Immissionsprognose  zur Abschätzung der Geruchsimmissionen im Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. 11/02 (552)  - Rissestraße – der Stadt Hagen, verursacht durch den Betrieb einer benachbarten Kompostierungsanlage
  • Artenschutzrechtliche Prüfung für den Bereich des Bebauungsplanes

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

    Ergebnisplan

 

Produktgruppe

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.11.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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05.11.2008 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig abgelehnt

 

Dafür:

          0

Dagegen:

        12

Enthaltungen:

          1

 

Zusatz des Landschaftsbeirates:

Der Landschaftsbeirat stimmt dem Baugebiet „Rissestraße“ grundsätzlich zu (siehe Zustimmung vom 09.06.2008). Er lehnt jedoch die vorgelegte Planung aus hydraulischen und ökologischen Gründen sowie aus Gründen der verkehrlichen Erschließung ab (Einleitung von Bachwasser in Mischkanalisation als Fremdwasser, Karstquelle als Vorfluter mit Hochwasserproblematik, fehlende Hausdränageentwässerung bei nicht versickerungsfähigem Untergrund, unklare Aufarbeitung der Artenschutzbelange v. a. bei Zwergfledermaus und Amphibien, verkehrliche Erschließung über „Rissestraße“). Sofern eine geänderte Planung vorgelegt wird, wird der Landschaftsbeirat gerne darüber beschließen.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

        13

Dagegen:

          0

Enthaltungen:

          0

 

 

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06.11.2008 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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11.11.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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13.11.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen