Beschlussvorlage - 0901/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 11/02 (552) - Rissestraße - hier:1) Erweiterung des Plangebiets2) Offenlegungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB3) Umlegungsanordnung gem. § 46 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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04.11.2008
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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05.11.2008
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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06.11.2008
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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11.11.2008
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Vorberatung
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13.11.2008
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Beschlussvorschlag
1)
Das Plangebiet wird im Südwesten durch die Einbeziehung von Friedhofsflächen erweitert, der südliche Hangbereich, parallel zur Rissestraße, wird herausgenommen.
Neuer Geltungsbereich:
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Eppenhausen des Stadtbezirkes Hagen - Mitte. Die südliche Abgrenzung verläuft im östlichen Teil des Plangebietes in einem Abstand von ca. 40 – 45 m parallel zur Rissestraße, verspringt in Höhe des Hauses Rissestraße Nr. 35 direkt an die Rissestraße bis zum Haus Nr. 59.
Im Westen bildet der Rembergfriedhof, unter Einbeziehung kleinerer Teilbereiche des Friedhofes, im Norden die vorhandene Bebauung südlich der Eppenhauser Straße und im Osten die Rissestraße sowie im weiteren Verlauf die vorhandene Bebauung Rissestraße 4 - 10 die Grenze des Plangebietes.
Der Geltungsbereich ist im Plan eindeutig dargestellt.
2)
Der Rat beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 11/02 (552) - Rissestraße - nebst der Begründung vom 17.07.2008 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den oben genannten Bebauungsplanentwurf mit der Begründung vom 01.08.2008 öffentlich auszulegen.
Die Begründung wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
3)
Der Rat der Stadt Hagen ordnet die Umlegung gem. § 46 (1) BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 11/02 (552) Rissestrasse an
Nächster Verfahrensschritt:
Der Satzungsbeschluss soll im Frühjahr 2009 erfolgen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Anlass
dieses Bebauungsplanverfahrens ist, auf teils städtischem und teils privaten
Grundstücken Baurecht für ca. 50 Einfamilienhäuser zu schaffen. Mit dieser
Vorlage soll die Voraussetzung geschaffen werden, die Offenlegung des
Bebauungsplanes für die Dauer eines Monats durchzuführen. Gem. Beschluss des
Rates vom 19.06.2008 wird die Umlegung förmlich angeordnet.
Begründung
Der
Rat der Stadt Hagen hat am 08.10.2002 die Einleitung des Verfahrens Nr. 11/02
(552) - Rissestraße – beschlossen.
Es
sollen ca. 50 Doppelhäuser und freistehende Einfamilienhäuser in zweigeschossiger
Bauweise auf der heute noch als Grabeländer (Schrebergärten) und Weidefläche
genutzten Fläche entstehen. Ein kleinerer Teilbereich des Rembergsfriedhofs wird ebenfalls in die Planung einbezogen.
Zur
Erfassung der umweltrelevanten Auswirkungen des Projekts hat am 29.08.2005 ein
"Scopingtermin" mit den Fachämtern und Behörden stattgefunden. Die im
Ergebnis des Termins benannten erforderlichen Gutachten liegen jetzt vor.
Die
Bürgeranhörung hat am 01.09.2005 stattgefunden. Die Bürgerinnen und Bürger
haben die vorgestellte Planung zum Teil kritisch beurteilt. Anwesend waren hauptsächlich
Bürgerinnen und Bürger aus der Rissestraße, die sich, wenn überhaupt, für eine
Erschließung des Baugebietes über die Eickertstraße ausgesprochen haben. Nach
der Bürgeranhörung haben die Anwohner der Eickertstraße schriftlich gegen die
mögliche Erschließung über die Eickertstraße Stellung genommen. Das Protokoll
und die schriftlich eingegangenen Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt.
Die vorgezogene Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom
29.08.2006 bis zum 02.10.2006 durchgeführt.
Sowohl
die von den Bürgern vorgebrachten Stellungnahmen als auch die von den Behörden
und Träger öffentlicher Belange wurden weitestgehend in die Planung aufgenommen.
Als
nächster Verfahrensschritt wird nach dieser Beratungsrunde die öffentliche Auslegung
durchgeführt.
Mit
Beschluss vom 19.06.2008 hat der Rat der Stadt Hagen beschlossen, dass die
Neuordnung der Grundstücke entsprechend der Vorgaben des Bebauungsplans im Wege
eines Umlegungsverfahrens erfolgen soll (Drucksachennr. 497/2008). Hierzu ist
die förmliche Anordnung der Umlegung erforderlich. Mit der Anordnung wird die
Umlegung zur selbständigen Durchführung auf den Umlegungsausschuss übertragen.
Bestandteile der Vorlage
Begründung einschließlich des
Umweltberichtes zum Bebauungsplan Nr. 11/02 (552) - Rissestraße –
Landschaftspflegerischer
Begleitplan
Protokoll der
Bürgeranhörung
Stellungnahmen der Bürger
Folgende
Unterlagen wurden zur Erstellung der Begründung zum Bebauungsplan ausgewertet
und können im Original in der jeweiligen Sitzung eingesehen werden.
- Hydrogeologisches
Gutachten
- Schalltechnische
Untersuchung für den Bereich des Bebauungsplanes
- Erweiterte
schalltechnische Untersuchung im Bereich des Karosserie- und Lackierbetriebes Luhof
- Bericht über die
Durchführung einer Immissionsprognose
zur Abschätzung der Geruchsimmissionen im Bereich des
Bebauungsplangebietes Nr. 11/02 (552)
- Rissestraße – der Stadt Hagen, verursacht durch den Betrieb
einer benachbarten Kompostierungsanlage
- Artenschutzrechtliche
Prüfung für den Bereich des Bebauungsplanes
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
|
0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgruppe |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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176,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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241,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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58,1 kB
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4
|
(wie Dokument)
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280,7 kB
|
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|
5
|
(wie Dokument)
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699,2 kB
|
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6
|
(wie Dokument)
|
519,4 kB
|
|||
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7
|
(wie Dokument)
|
365 kB
|
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8
|
(wie Dokument)
|
330,7 kB
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|
9
|
(wie Dokument)
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467,3 kB
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05.11.2008 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Beschluss
gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig abgelehnt |
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Dafür: |
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Dagegen: |
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Enthaltungen: |
Zusatz des Landschaftsbeirates:
Der Landschaftsbeirat stimmt dem Baugebiet „Rissestraße“ grundsätzlich
zu (siehe Zustimmung vom 09.06.2008). Er lehnt jedoch die vorgelegte Planung aus
hydraulischen und ökologischen Gründen sowie aus Gründen der verkehrlichen
Erschließung ab (Einleitung von Bachwasser in Mischkanalisation als
Fremdwasser, Karstquelle als Vorfluter mit Hochwasserproblematik, fehlende
Hausdränageentwässerung bei nicht versickerungsfähigem Untergrund, unklare Aufarbeitung der Artenschutzbelange v.
a. bei Zwergfledermaus und Amphibien, verkehrliche Erschließung über
„Rissestraße“). Sofern eine geänderte Planung vorgelegt wird, wird
der Landschaftsbeirat gerne darüber beschließen.
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Abstimmungsergebnis: |
|
|
x |
Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
13 |
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Dagegen: |
0 |
|
Enthaltungen: |
0 |