Beschlussvorlage - 0897/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.        Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Veräußerung eines Kommanditanteils von 40.000 € an dem insgesamt 400.000 € betragenden Kommanditkapitals der Landhotel Halden Immobilien GmbH & Co. KG durch die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH zu.

 

2.        Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlich Beschluss der Gesellschafterversammlung im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH-Gesetz zu fassen.

 

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 15.12.2008.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 29.05.2008 dem Kauf eines Kommanditanteils von 40.000 € an dem insgesamt 400.000 € betragenden Kommanditkapitals der Landhotel Halden Immobilien GmbH & Co. KG durch die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH zugestimmt. Im Rahmen des Anzeigeverfahrens nach § 115 GO NRW hat die Bezirksregierung jedoch kommunalaufsichtsrechtliche Bedenken geäußert, da die Voraussetzungen der §§ 107 ff GO NRW nicht erfüllt seien und die Stadt Hagen aufgefordert, die Beteiligung aufzugeben.

 

 

Begründung

 

Die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) hatte sich zum 01.01.2007 mit 10 % am Kommanditkapital der Landhotel Halden Immobilien GmbH & Co. KG (Landhotel Halden KG) beteiligt. Als Kaufpreis wurden für den Anteil 40.000 € entrichtet. Da seiner Zeit der erforderliche Beschluss der Gesellschafterversammlung unterblieben war, wurde dieser Anfang Juni 2008 nach dem Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 29.05.2008 nachgeholt.

 

Aufgrund der Vorschriften des § 115 GO NRW wurde der Kauf der Anteile durch die Verwaltung bei der Bezirksregierung angezeigt. Nach Prüfung der Unterlagen durch die Bezirksregierung wurde der Anteilserwerb abgelehnt. Die Ablehnung begründete die Bezirksregierung insbesondere mit dem Nichtvorliegen der Voraussetzungen der §§ 107 ff GO NRW. Auch ein Gespräch des Geschäftsführers der HVG mit der Bezirksregierung führte zu keinem anderen Ergebnis.

 

Vor dem Gespräch des Geschäftsführers der HVG mit der Bezirksregierung befasste sich der Aufsichtsrat der HVG mit der Thematik. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 i. V. m. Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der HVG hat sich der Aufsichtsrat mit der Angelegenheit vorzubefassen, bevor die zuständige Gesellschafterversammlung der Veräußerung zustimmen kann. Der Aufsichtsrat lehnte mit Mehrheit eine Veräußerung der Anteile an der Landhotel Halden KG ab.

 

Die Gesellschafterversammlung kann sich über das Votum des Aufsichtsrates hinwegsetzen. Da die Bezirksregierung bis zum 31.10.2008 einen Bericht über die veranlassten Maßnahmen erwartet, ist ein Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Veräußerung der Anteile zu fassen. Die Geschäftsführung der HVG geht davon aus, dass bei einer Veräußerung der Kaufpreis in Höhe von 40.000 € wieder erzielt werden kann.

 

Regelmäßig werden Gesellschafterbeschlüsse in einer Gesellschafterversammlung gefasst, zu der ein Ratsmitglied als bevollmächtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen vom Rat bestellt wird. Da bis zum 31.10.2008 der Bezirksregierung Bericht über die veranlassten Maßnahmen zu erstatten ist sowie aus Gründen der Kosten- und Verfahrenseffizienz wird dem Rat der Stadt Hagen nach § 48 GmbH-Gesetz ein schriftlicher Gesellschafterbeschluss, d. h. ohne Gesellschafterversammlung, vorgeschlagen.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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13.11.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen