Beschlussvorlage - 0897/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbHVeräußerung der Anteile an der Landhotel Halden Immobilien GmbH & Co. KG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.11.2008
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Beschlussvorschlag
1.
Der Rat der
Stadt Hagen stimmt der Veräußerung eines Kommanditanteils von 40.000 € an
dem insgesamt 400.000 € betragenden Kommanditkapitals der Landhotel
Halden Immobilien GmbH & Co. KG durch die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH
zu.
2.
Der Rat der
Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlich Beschluss der
Gesellschafterversammlung im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48
GmbH-Gesetz zu fassen.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 15.12.2008.
Sachverhalt
Kurzfassung
Der Rat der Stadt
Hagen hat in seiner Sitzung am 29.05.2008 dem Kauf eines Kommanditanteils von
40.000 € an dem insgesamt 400.000 € betragenden Kommanditkapitals
der Landhotel Halden Immobilien GmbH & Co. KG durch die Hagener
Versorgungs- und Verkehrs-GmbH zugestimmt. Im Rahmen des Anzeigeverfahrens nach
§ 115 GO NRW hat die Bezirksregierung jedoch kommunalaufsichtsrechtliche
Bedenken geäußert, da die Voraussetzungen der §§ 107 ff GO NRW nicht erfüllt
seien und die Stadt Hagen aufgefordert, die Beteiligung aufzugeben.
Begründung
Die Hagener
Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) hatte sich zum 01.01.2007 mit 10 % am
Kommanditkapital der Landhotel Halden Immobilien GmbH & Co. KG (Landhotel
Halden KG) beteiligt. Als Kaufpreis wurden für den Anteil 40.000 €
entrichtet. Da seiner Zeit der erforderliche Beschluss der
Gesellschafterversammlung unterblieben war, wurde dieser Anfang Juni 2008 nach
dem Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 29.05.2008 nachgeholt.
Aufgrund der
Vorschriften des § 115 GO NRW wurde der Kauf der Anteile durch die Verwaltung
bei der Bezirksregierung angezeigt. Nach Prüfung der Unterlagen durch die
Bezirksregierung wurde der Anteilserwerb abgelehnt. Die Ablehnung begründete
die Bezirksregierung insbesondere mit dem Nichtvorliegen der Voraussetzungen
der §§ 107 ff GO NRW. Auch ein Gespräch des Geschäftsführers der HVG mit der
Bezirksregierung führte zu keinem anderen Ergebnis.
Vor dem Gespräch des
Geschäftsführers der HVG mit der Bezirksregierung befasste sich der
Aufsichtsrat der HVG mit der Thematik. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 i. V. m. Abs. 2
des Gesellschaftsvertrages der HVG hat sich der Aufsichtsrat mit der
Angelegenheit vorzubefassen, bevor die zuständige Gesellschafterversammlung der
Veräußerung zustimmen kann. Der Aufsichtsrat lehnte mit Mehrheit eine
Veräußerung der Anteile an der Landhotel Halden KG ab.
Die
Gesellschafterversammlung kann sich über das Votum des Aufsichtsrates hinwegsetzen.
Da die Bezirksregierung bis zum 31.10.2008 einen Bericht über die veranlassten
Maßnahmen erwartet, ist ein Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Veräußerung
der Anteile zu fassen. Die Geschäftsführung der HVG geht davon aus, dass bei
einer Veräußerung der Kaufpreis in Höhe von 40.000 € wieder erzielt
werden kann.
Regelmäßig werden
Gesellschafterbeschlüsse in einer Gesellschafterversammlung gefasst, zu der ein
Ratsmitglied als bevollmächtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen vom Rat
bestellt wird. Da bis zum 31.10.2008 der Bezirksregierung Bericht über die
veranlassten Maßnahmen zu erstatten ist sowie aus Gründen der Kosten- und
Verfahrenseffizienz wird dem Rat der Stadt Hagen nach § 48 GmbH-Gesetz ein
schriftlicher Gesellschafterbeschluss, d. h. ohne Gesellschafterversammlung,
vorgeschlagen.
Der Rat der Stadt
Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
