Beschlussvorlage - 0877/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 8/01 (535), Teil 1, Ortskern Boele/Hilgenland, 1. Änderung nach § 13 BauGB und die Begründung vom 02.05.2005 gemäß § 2 und § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.

Die Begründung vom 02.05.2008 ist Anlage dieser Verwaltungsvorlage.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 8/01 (535), Teil 1, Ortskern Boele/Hilgenland, 1.Änderung liegt im Stadt­bezirk Hagen-Nord und umfasst die Fläche zwischen der Dortmunder Straße, der Schwerter Straße und der Straße Hilgenland sowie der Ortsumgehung Boele.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt

Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Dezember 2008 wird dieses Bebauungsplanverfahren abgeschlossen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Mit Beschluss dieser Vorlage wird das Bebauungsplanverfahren Nr. 8/01 (535), Teil 1, Ortskern Boele /Hilgenland, 1.Änderung nach § 13  BauGB abgeschlos­sen.

Mit Veröffentlichung des Beschlusses wird das Planungsrecht rechtskräftig.

 

 

 

Begründung

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8/01 (535) Teil 1, Ortskern Boele /Hilgenland, 1. Änderung nach § 13 BauGB wurde durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen am 19.06.2008 eingeleitet.

 

Im Rahmen der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde von keinem der angeschriebenen TÖBs Stellungnahmen abgegeben:

 

Stellungnahmen von Bürgern sind nicht eingegangen.

 

Da im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen eingegangen sind, kann das Bebauungsplanverfahren 1.Änderung des B-Planes Nr. 8/01 (535), Teil 1, Ortskern Boele/Hilgenland ohne Änderung so als Satzung beschlossen werden.

 

 

Bestandteile der Vorlage:

 

Begründung zum Bebauungsplan Nr. 8/01 (535), Teil 1, Ortskern Boele/Hilgenland 1. Änderung nach § 13 BauGB

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

    Ergebnisplan

 

Produktgruppe

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

22.88.2008

anzuerkennen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.11.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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11.11.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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13.11.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen