Beschlussvorlage - 0877/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 8/01, Teil 1, Ortskern Boele/Hilgenland, 1. Änderung nach § 13 BauGBhier: Beschluss nach § 2 und § 10 BauGB (Satzungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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05.11.2008
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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11.11.2008
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.11.2008
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt
den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden
Bebauungsplan Nr. 8/01 (535), Teil 1, Ortskern Boele/Hilgenland, 1. Änderung
nach § 13 BauGB und die Begründung vom 02.05.2005 gemäß § 2 und § 10 BauGB in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung
mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und in
Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)
in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.
Die Begründung vom 02.05.2008 ist Anlage dieser Verwaltungsvorlage.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 8/01 (535), Teil 1, Ortskern Boele/Hilgenland, 1.Änderung liegt im Stadtbezirk Hagen-Nord und umfasst die Fläche zwischen der Dortmunder Straße, der Schwerter Straße und der Straße Hilgenland sowie der Ortsumgehung Boele.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist
das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
Nächster
Verfahrensschritt
Mit der Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses im Dezember 2008 wird dieses Bebauungsplanverfahren
abgeschlossen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Mit Beschluss dieser
Vorlage wird das Bebauungsplanverfahren Nr. 8/01 (535), Teil 1, Ortskern Boele
/Hilgenland, 1.Änderung nach § 13 BauGB
abgeschlossen.
Mit Veröffentlichung
des Beschlusses wird das Planungsrecht rechtskräftig.
Begründung
Das Verfahren zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8/01 (535) Teil 1, Ortskern Boele
/Hilgenland, 1. Änderung nach § 13 BauGB wurde durch Beschluss des Rates der
Stadt Hagen am 19.06.2008 eingeleitet.
Im Rahmen der
Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der gleichzeitig
durchgeführten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde von keinem der
angeschriebenen TÖBs Stellungnahmen abgegeben:
Stellungnahmen von Bürgern
sind nicht eingegangen.
Da im Rahmen der
öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen eingegangen sind, kann das
Bebauungsplanverfahren 1.Änderung des B-Planes Nr. 8/01 (535), Teil 1, Ortskern
Boele/Hilgenland ohne Änderung so als Satzung beschlossen werden.
Bestandteile der
Vorlage:
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 8/01 (535), Teil 1,
Ortskern Boele/Hilgenland 1. Änderung nach § 13 BauGB
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgruppe |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
22.88.2008 |
anzuerkennen |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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109,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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738,8 kB
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