Beschlussvorlage - 0821/2008

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der

Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) zuletzt

geändert durch das Gesetz vom 09.10.2007 (GV NRW S. 380/SGV NRW 2023) werden die

Entgelte für die Vermietung des Theaters oder Teilbereichen des Theaters und die Vermietung

von Kostümen, Requisiten und Fundusgegenständen, wie in den Anlagen dargestellt, mit

Wirkung vom 01.12.2008, festgesetzt.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

Die Mietordnung für das Theater wurde zum 01.01.2004 letztmalig geändert.

Aufgrund der gestiegenen Personal- und Sachkosten ist eine Erhöhung unumgänglich.

 

 

 

Begründung

 

Die Mietordnung des Theaters umfasst die Festsetzung von Entgelten für

 

-          die Vermietung des Theaters oder von Teilbereichen des Theaters

-          die Vermietung von Kostümen, Requisiten und Fundusgegenständen

 

Die Entgeltfestsetzung erfolgte letztmalig zum 01.01.2004.

 

Aufgrund der gestiegenen Personal- und Sachkosten sind die einzelnen Vermietungstatbestände

neu bewertet worden.

Im Rahmen der strukturellen Konsolidierungsbestrebungen des Theaters wird durch die

Neufestsetzung der Mietbeträge unter Berücksichtigung einer in der Entwicklung befindlichen Vermietungsstrategie mit einer Einnahmesteigerung ab Haushaltsjahr 2009 in Höhe von

10.000,-- Euro jährlich kalkuliert.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

X

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

 

 

2. Allgemeine Angaben

X

 Bereits laufende Maßnahme

 

X

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

 

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

 

 

 

 

 

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

 

 

 

 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

 

 EUR

 

 Sachkosten

 

 EUR

 

 Personalkosten

 

 

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/ Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

 

 

 

 

 

KSt. 441101

                   0,--

          10.000,--

          10.000,-

          10.000,--

          10.000,--

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

22.09.2008 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

30.10.2008 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

13.11.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen