Beschlussvorlage - 1012/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Mittelbereitstellung für Hagener Schulen 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Dirk Weithe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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06.11.2008
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Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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26.11.2008
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Sachverhalt
Kurzfassung
Übersicht über die
Mittelbereitstellung für Hagener Schulen für 2009 incl. der systematischen
Änderungen.
Begründung
Bedingt durch die im
Haushaltsjahr 2008 unter dem System NKF gesammelten Erfahrungen der Verwaltung
und der Intention der Landespolitik, den Schulen mehr Eigenverantwortung im
Bereich der Mittelbewirtschaftung einzuräumen, schlägt das Amt für
Schulverwaltung und Hochschulwesen folgende Änderungen im Bereich
Mittelbereitstellung ab 2009 vor:
- Die Mittel der bisherigen Töpfe IT-Pauschale,
Möbelbeschaffung, Möbelentsorgung, Schulbudget und Ausstattungskonzept,
die in diesem Jahr gemäß der alten kameralen Haushaltsplanung übernommen
wurden, werden in einem neu zu bildenden Selbstverwaltungsetat der Schule
gebündelt. Dieser setzt sich buchungstechnisch aus den Bereichen
IT-Pauschale, Möbel konsumtiv, Ausrüstung und Ausstattung GVG, Ausrüstung
und Ausstattung IPM, Möbelentsorgung und dem Schulbudget zusammen.
2. Die Mittel des Schulbudget werden anteilig sowohl
konsumtiv, als auch für den Bereich GVG ( > 60 € bis < 410 €
) zur Verfügung gestellt.
3. Die Mittel des Ausstattungskonzeptes, das bisher nur den
allgemeinbildenden Schulen der Sek. I und den Berufskollegs zur Verfügung
gestellt wurde, werden nun anteilig auch auf die Grundschulen aufgeteilt (
Sockelbetrag von 2000 € / Grundschule ). Eine Ausnahme hiervon bilden die
Mittel des Ausstattungskonzeptes der Berufskollegs, die auch weiterhin
ausschließlich den Hagener Berufsschulen zukommen werden.
4. Der Selbstverwaltungsetat bildet somit die Gesamtheit
aller bisherigen Töpfe ab. Über die Verwendung der Mittel entscheidet die
Schule in eigener Verantwortung. Dies bedeutet, dass die Schule frei in der
Entscheidung ist, ob sie z.B. in den Bereich IT oder in neue Möbel oder Sportausstattung
oder andere Bedarfe investiert. Einzige Voraussetzung ist die Einhaltung der
Einzelsummen in den Bereichen konsumtiv ( < 60 € ), GVG ( 60 €
bis 410 € ) und IPM ( > 410 € ). Die genaue Aufteilung,
verbunden mit den entsprechenden Teilsummen wird den Schulen zu Beginn des
neuen Haushaltsjahres mitgeteilt, so dass eine Bewirtschaftung durch die
einzelne Schule ermöglicht wird.
5. Alle Bestellungen der Schulen gehen aus Gründen des
Controlling und der Haushaltsdisziplin zuerst an das Amt für Schulverwaltung
und Hochschulwesen. Von dort werden die Bestellscheine dann in das SAP System
eingepflegt und an die Firmen, die die Bestellung erhalten sollen,
weitergeleitet, sofern Mittel vorhanden sind.
Bestellungen ohne einen entsprechenden Vermerk vom Amt
für Schulverwaltung und Hochschulwesen
sind somit nicht mehr möglich und dürfen von den Schulen auch nicht durchgeführt werden, was
durch die Einführung neuer Bestellvordrucke
sichergestellt wird.
Die Gesamtsumme der bereitgestellten Mittel wird
durch das angestrebte System der Mittelverteilung ab 2009 nicht verändert.
Durch die Öffnung des
bisherigen Ausstattungskonzeptes der Schulen der Sek I für die Grundschulen wird
es allerdings zu einer Verschiebung zugunsten der Grundschulen in Höhe von
insgesamt ca. 3,8 % der zu verteilenden Mittel kommen.
Dies wird angestrebt, um
in den kommenden Haushaltsjahren den Zweig der investiven Beschaffungen im
Bereich der Grundschulen sicherstellen zu können.
Nur so wird es möglich
sein, unter Berücksichtigung der durch das NKF geforderten Abläufe und
reglementierten Notwendigkeiten eine sparsame und dennoch effiziente
Mittelbewirtschaftung im Bereich der Hagener Schulen zu ermöglichen.
