Beschlussvorlage - 1012/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der neuen Systematik  im Bereich der Mittelbereitstellung und –bewirtschaftung wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Übersicht über die Mittelbereitstellung für Hagener Schulen für 2009 incl. der systematischen Änderungen.

 

Begründung

 

Bedingt durch die im Haushaltsjahr 2008 unter dem System NKF gesammelten Erfahrungen der Verwaltung und der Intention der Landespolitik, den Schulen mehr Eigenverantwortung im Bereich der Mittelbewirtschaftung einzuräumen, schlägt das Amt für Schulverwaltung und Hochschulwesen folgende Änderungen im Bereich Mittelbereitstellung ab 2009 vor:

 

  1. Die Mittel der bisherigen Töpfe IT-Pauschale, Möbelbeschaffung, Möbelentsorgung, Schulbudget und Ausstattungskonzept, die in diesem Jahr gemäß der alten kameralen Haushaltsplanung übernommen wurden, werden in einem neu zu bildenden Selbstverwaltungsetat der Schule gebündelt. Dieser setzt sich buchungstechnisch aus den Bereichen IT-Pauschale, Möbel konsumtiv, Ausrüstung und Ausstattung GVG, Ausrüstung und Ausstattung IPM, Möbelentsorgung und dem Schulbudget zusammen.

2.      Die Mittel des Schulbudget werden anteilig sowohl konsumtiv, als auch für den Bereich GVG ( > 60 € bis < 410 € ) zur Verfügung gestellt.

3.      Die Mittel des Ausstattungskonzeptes, das bisher nur den allgemeinbildenden Schulen der Sek. I und den Berufskollegs zur Verfügung gestellt wurde, werden nun anteilig auch auf die Grundschulen aufgeteilt ( Sockelbetrag von 2000 € / Grundschule ). Eine Ausnahme hiervon bilden die Mittel des Ausstattungskonzeptes der Berufskollegs, die auch weiterhin ausschließlich den Hagener Berufsschulen zukommen werden.

4.      Der Selbstverwaltungsetat bildet somit die Gesamtheit aller bisherigen Töpfe ab. Über die Verwendung der Mittel entscheidet die Schule in eigener Verantwortung. Dies bedeutet, dass die Schule frei in der Entscheidung ist, ob sie z.B. in den Bereich IT oder in neue Möbel oder Sportausstattung oder andere Bedarfe investiert. Einzige Voraussetzung ist die Einhaltung der Einzelsummen in den Bereichen konsumtiv ( < 60 € ), GVG ( 60 € bis 410 € ) und IPM ( > 410 € ). Die genaue Aufteilung, verbunden mit den entsprechenden Teilsummen wird den Schulen zu Beginn des neuen Haushaltsjahres mitgeteilt, so dass eine Bewirtschaftung durch die einzelne Schule ermöglicht wird.

5.      Alle Bestellungen der Schulen gehen aus Gründen des Controlling und der Haushaltsdisziplin zuerst an das Amt für Schulverwaltung und Hochschulwesen. Von dort werden die Bestellscheine dann in das SAP System eingepflegt und an die Firmen, die die Bestellung erhalten sollen, weitergeleitet, sofern Mittel vorhanden sind.

            Bestellungen ohne einen entsprechenden Vermerk vom Amt für Schulverwaltung    und Hochschulwesen sind somit nicht mehr möglich und dürfen von den Schulen            auch nicht durchgeführt werden, was durch die Einführung neuer Bestellvordrucke sichergestellt wird.

 

Die Gesamtsumme der bereitgestellten Mittel wird durch das angestrebte System der Mittelverteilung ab 2009 nicht verändert.

Durch die Öffnung des bisherigen Ausstattungskonzeptes der Schulen der Sek I für die Grundschulen wird es allerdings zu einer Verschiebung zugunsten der Grundschulen in Höhe von insgesamt ca. 3,8 % der zu verteilenden Mittel kommen.

Dies wird angestrebt, um in den kommenden Haushaltsjahren den Zweig der investiven Beschaffungen im Bereich der Grundschulen sicherstellen zu können.

 

Nur so wird es möglich sein, unter Berücksichtigung der durch das NKF geforderten Abläufe und reglementierten Notwendigkeiten eine sparsame und dennoch effiziente Mittelbewirtschaftung im Bereich der Hagener Schulen zu ermöglichen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

Erweitern

06.11.2008 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

26.11.2008 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen