Beschlussvorlage - 0747/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Planungskonzept "Kinderschutz in Hagen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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02.09.2008
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14.10.2008
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11.11.2008
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die
in den letzten Jahren aufgetretenen schweren Fälle von Misshandlungen und
Vernachlässigungen von Kindern, sowie die tragischen Todesfälle haben in der
Öffentlichkeit zu einer Sensibilisierung für das Thema
„Kinderschutz“ geführt. Um zukünftig die Angebote und Leistungen im
Kontext von „Kinderschutz“ dem Hagener Bedarf entsprechend anbieten
zu können, soll das in der Vorlage dargestellte, mit dem Landesjugendamt
entwickelte, Planungskonzept zur Anwendung kommen.
Begründung
Die
in den letzten Jahren aufgetretenen schweren Fälle von Misshandlungen und
Vernachlässigungen von Kindern, sowie die tragischen Todesfälle führten in der
Öffentlichkeit zu einer Sensibilisierung für dieses Thema.
Der
Gesetzgeber novellierte 2005 den § 8a im Kinder und Jugendhilfegesetz, um das
Wohl von Kindern und Jugendlichen besser zu gewährleisten.
Auch in Hagen
begaben sich öffentliche und freie Träger auf den Weg, den Schutz für Kinder
und Jugendliche zu verbessern.
Der Fachbereich
Jugend und Soziales entwickelte ein eigenes Handlungs- und Dokumentensystem,
dass in Fällen von Kindeswohlgefährdung die Bewertung und Beurteilung sowie die
erforderlichen Handlungsschritte des Allgemeinen Sozialen Dienstes
standardisiert und optimiert.
In
einer ausführlichen Organisationsuntersuchung im Jahr 2008 zur Feststellung der
Personalbemessung in der Abteilung „Erzieherische Hilfen“ wurde
deutlich, dass der Allgemeine Soziale Dienst dringend eine Personalaufstockung
benötigt. Eine Umsetzung dieser Personalerhöhung erfolgt momentan und wird bei
der Unterstützung von Familien, besonders von Risikofällen, eine verbesserte
Betreuung ermöglichen.
Mit
den freien Trägern und privaten Anbietern von Jugendhilfemaßnahmen wurden
Vereinbarungen zur Sicherstellung des Schutzauftrages gem. § 8a SGB VIII
abgeschlossen.
Die
fünf Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII in Hagen sowie die Schulen
erarbeiteten Konzepte, nach denen bei Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung
zu verfahren ist.
Aus
den Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII gründete sich die
Arbeitsgemeinschaft, „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“. In
dieser Arbeitsgemeinschaft wurden die einzelnen Handlungskonzepte bei Verdacht
auf Kinderwohlgefährdung zusammengetragen und erörtert. Des Weiteren entstand
für Hagen in der Arbeitsgemeinschaft ein Profil, für die vom Gesetzgeber
vorgeschriebene „ insoweit erfahrene Fachkraft“.
Auf
verschiedenen Fachtagungen in Hagen erhielten die Mitarbeiter/innen der
öffentlichen und freien Träger die Möglichkeit sich über das Thema Schutz von
Kindern und Jugendlichen, zu informieren und fachlich auszutauschen.
Auch
die Zusammenarbeit und Vernetzung von Kinder- und Jugendhilfe sowie
Gesundheitswesen baute sich weiter aus, um u.a. ein verbessertes Frühwarnsystem
sowie Frühe Hilfen besonders für Risikofamilien zu entwickeln.
Mit
der Umsetzung eines Bausteins wurde im April 2008 begonnen. In Kooperation mit
Kinder- und Jugendhilfe sowie Gesundheitswesen startete der Kinderschutzbund
„Willkommensbesuche“ für Hagener Familien mit neugeborenen Kindern.
In
vielen der in Hagen bestehenden Arbeitskreise, in Bezirksjugend- und
Stadtteilkonferenzen sowie andere Netzwerke hat die Frage des Kinder- und
Jugendschutzes ebenfalls eine noch höhere Bedeutung erhalten. Der Bedarf an
Informationen über Angebote im Kinder- und Jugendschutz, über
Kooperationsmöglichkeiten sowie Netzwerken erhöhte sich erheblich.
Obwohl
in Hagen viele Angebote und Netzwerke bestehen, gestaltet sich diese Angebots-
und Vernetzungslandschaft unübersichtlich sowie unzureichend strukturiert und
geplant.
Um
eine ganzheitliche Übersicht bzgl. der Angebote, Ressourcen und Vernetzungsstrukturen zu erhalten und um
Schwachstellen aufzuspüren, ist deshalb eine zentrale Planung erforderlich.
Im
Frühjahr 2008 begann die Jugendhilfeplanung die ersten Schritte zur Planung
eines ganzheitlichen Kinderschutzkonzeptes für Hagen zu erarbeiten.
Die
Planungsüberlegungen dafür orientierten sich u.a an den Empfehlungen des vom
„Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“
gegründeten „Nationalen Zentrums für Frühe Hilfen“.
So
empfiehlt das Nationale Zentrum, als einen der wichtigsten Schritte für den
Ausbau von Frühwarnsystem und Frühen Hilfen, zuerst die Analyse der lokalen
Angebotspalette und die Ermittlung der Bedarfe. Erst darauf aufbauend sollte
dann die Erstellung eines lokalen Kinderschutzkonzeptes mit präventiven und
interventiven Anteilen/ Maßnahmen beginnen.
Bereits
in der Anfangsphase der Überlegungen für das Hagener Kinderschutzkonzept wurde
deutlich, dass sich diese Planung viel umfangreicher, vielfältiger und
unübersichtlicher darstellt, als erwartet.
Deshalb
erfolgte beim Landesjugendamt eine Anfrage um professionelle Begleitung, die
von Seiten des Landesjugendamtes auch zugesichert wurde. Die Erstellung eines
gemeinsamen Planungskonzeptes zusammen mit dem Landesjugendamt begann im Juli
2008.
Planungskonzept
Um
eine umfassende Planung der Angebote, Leistungen und Dienste im Kontext von
„ Kinderschutz“ durchführen zu können, ist die Beteiligung der
strategischen Ebene (Leitungsebene der öffentlichen und freien Träger), als
auch der Handlungsebene (operative Ebene) notwendig. In einem klassischen
Planungs-Dreischritt soll in enger Zusammenarbeit mit den Trägern in Hagen der
Bestand erhoben, die Bedarfe ermittelt und die fehlende Angebote sowie
Maßnahmen aufgezeigt und geplant werden. Das Landesjugendamt ist bereit die
notwendigen Workshops sowie den gesamten Prozess zu moderieren und zu
unterstützen.
Die
Entscheidung zur Umsetzung des nachfolgend dargestellten Planungskonzeptes
erfolgt in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 2.9.2008.
Planungsprozess und Planungsschritte
Im
ersten Schritt der Planung erfolgt die Bestandserhebung, mit dem Ziel alle
vorhandenen Angebote im Kontext zum „Kinderschutz“ zu erfassen und
darzustellen.
Dabei
sind zunächst die für die Bestandserhebung erforderlichen standardisierten
Fragebögen durch die Jugendhilfeplanung unter Einbeziehung des
Landesjugendamtes zu erstellen. Vor Versand der Fragebögen an die
Leitungsebenen der Jugendhilfeanbieter, werden diese Bögen in
Infoveranstaltungen den Anbietern vorgestellt sowie erläutert. Für jeweils
thematisch ähnliche Arbeitsbereiche ist je eine Infoveranstaltung geplant, so
dass insgesamt ca. 4-5 Veranstaltungen vorgesehen sind.
Nach
Rücklauf der ausgefüllten Fragebögen durch die Jugendhilfeanbieter erfolgt die
Auswertung durch die Jugendhilfeplanung.
Dieser
Planungsschritt wird ca. Ende Feb. 2009 abgeschlossen sein.
Mit
dem zweiten Planungsschritt, der Bedarfermittlung, werden die Angebots- und
Leistungslücken aus Sicht der Praktiker aufgezeigt und durch die
Jugendhilfeplanung analysiert.
Zunächst
ist für jeden Hagener Stadtteil ein Workshop mit der operativen Ebene, d.h. den
dort agierenden Einrichtungen und Diensten geplant. Für zentrale Anbieter in
Hagen ist ein gesonderter Workshop vorgesehen.
Die
Ergebnisse dieser Workshops werden in Verbindung mit dem im ersten Schritt,
erforschten Bestand sowie den ebenfalls zu erhebenden Sozialraumdaten durch die
Jugendhilfeplanung analysiert.
Dieser
Planungsschritt wird ca. Ende Mai. 2009 abgeschlossen sein und ein
Zwischenbericht an den Jugendhilfeausschuss kann noch vor den Sommerferien 2009
erfolgen.
Der
dritte Planungsschritt beinhaltet die Planung von veränderten bzw. neuen
Angeboten und Maßnahmen.
Zur
Planung der Angebote ist zunächst ein Workshop mit der Leitungsebene möglicher
Anbieter von zukünftigen Maßnahmen vorgesehen.
Die
Ergebnisse dieses Workshops werden von der Jugendhilfeplanung aufgelistet und
unter den Gesichtspunkten der Finanzierung, möglicher Anbieter der Maßnahmen
sowie evtl. Ressourcenverlagerungen oder Zusammenführungen aufgearbeitet.
Dieser
Planungsabschnitt könnte nach den Sommerferien 2009 beginnen und Ende Oktober
2009 abgeschlossen sein.
Die
Vorstellung der Ergebnisse des dritten Planungsschrittes kann im November 2009
im Jugendhilfeausschuss erfolgen, so dass eine politische Entscheidung und
Prioritätensetzung für neue sowie veränderte Angebote, Leistungen und Maßnahmen
möglich wird.
Zeitlicher Rahmen
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Termine |
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Erläuterungen |
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02.09.2009 |
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Vorstellung
und Entscheidung des Planungskonzeptes im JHA |
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Ende
Feb. 2009 |
1. |
Planungsschritt,
Bestandserhebung abgeschlossen |
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Ende
Mai 2009 |
2. |
Planungsschritt,
Bedarfsermittlung abgeschlossen |
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Juni
2009 |
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Zwischenbericht
im JHA |
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Ende
Okt. 2009 |
3. |
Planungsschritt,
Maßnahmenplanung abgeschlossen |
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Nov.
2009 |
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Vorstellung
der Ergebnisse des dritten Planungsschrittes, evtl. politische Entscheidung
über umzusetzende Angebote |
Mit
der Umsetzung der Planungsergebnisse und der Verwirklichung möglicher neuer
Maßnahmen sowie der evtl. erforderlichen Ressourcenverlagerung könnte Ende 2009
begonnen werden.
Zur
Realisierung des aufgezeigten Zeitrahmens sind neben der Begleitung durch das
Landesjugendamt ebenfalls die zu erbringenden Arbeitskapazitäten der
Jugendhilfeplanung in Hagen zu berücksichtigen.
Unter Einbeziehung Ihrer weiterhin zu bearbeitenden
Aufgaben in anderen Planungsbereichen stehen Arbeitskapazitäten von Frau Haack
und Frau Simon anteilig zur Verfügung. Während sich Frau Haack mit einem
Viertel ihrer Arbeitskapazitäten einbringen kann, bearbeitet Frau Simon die
restlichen dreiviertel der Arbeitsanteile. Allerdings können deshalb in der
Zeit der Planungsumsetzung die anderen Aufgaben von Frau Simon nur mit
eingeschränktem Aufwand bearbeitet werden.
Weitere Planungsüberlegungen
Wie
aus dem Planungskonzept ersichtlich, sind zwei wichtige Bestandteile des
Planungsprozesses die Bestandsabfrage und Bedarfsermittlung.
Im
Bereich der Bedarfe wurden teilweise, durch bereits bestehende Arbeitskreise in
Hagen, Angebots-/Maßnahmenvorschläge schon im Vorfeld der Planungsüberlegungen
aufgezeigt.
Als
sehr engagiert zeigt sich ein Arbeitskreis, der den Bedarf einer Kinderschutz -
ambulanz für Hagen anmeldet.
Der
Arbeitskreis beschäftigte sich unter anderem mit der Überlegung, wie der
tatsächliche Bedarf für eine Kinderschutz-Ambulanz in Hagener Kinder- und
Jugendeinrichtungen zu ermitteln ist. Dabei wurden über Umfragen in Form von
Fragebögen oder Interviews nachgedacht.
Da
diese Umfragen, unabhängig von ihrer Form, viele Zeit- und Arbeitskapazitäten
binden und eine große Bedarfsermittlung in dem mit dem Landesjugendamt
erarbeiteten Planungskonzept ebenfalls vorgesehen ist, sollte von einer
gesonderten Umfrage zum Thema
Kinderschutzambulanz Abstand genommen werden.
Stellt
sich jedoch bei der gesamten Bedarfsermittlung und Analyse heraus, dass eine
Maßnahme mit den Zielformulierungen der Kinderschutzambulanz erforderlich ist,
kann das Einrichten einer solchen Institution, bedingt durch die gute Vorarbeit
des Arbeitskreises, beschleunigt werden.
Im
Arbeitskreis wurde des Weiteren erörtert, dass Hagen zu den Kommunen in NRW
gehört, die nicht nur einen nicht genehmigten Haushalt haben, sondern
zusätzlich auch über kein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept verfügt, so
dass bei Wünschen nach zusätzlicher finanzieller Unterstützung für Maßnahmen
jedweder Art die finanzielle Situation der Stadt Hagen zu berücksichtigen ist .
Unter
diesem Gesichtspunkt stellte sich der Arbeitskreis die Frage, ob nicht evtl.
freie Kapazitäten und Ressourcen aus anderen Bereichen der Jugendhilfe, u.a.
auch aus dem Bereich Kinder- und Jugendschutz, für die Kinderschutzambulanz
eingesetzt werden können.
Um
jedoch freie Kapazitäten und Ressourcen sowie den tatsächlichen Bedarf für neue
Maßnahmen darstellen zu können, ist zunächst eine Bestandsdarstellung, eine
Bedarfsermittlung sowie eine Bedarfanalyse, wie in dem mit dem Landesjugendamt
erarbeiteten Planungskonzept vorgesehen, erforderlich.
Sowohl
das Landesjugendamt als auch das „Nationale Zentrum für Frühe
Hilfen“, stützen mit ihren Empfehlungen den dargestellten Planungsverlauf
für das Konzept „
Kinderschutz“ in Hagen. Es ist daher sinnvoll, vor dem Aufbau neuer
Angebote den vorgestellten Planungsweg in Hagen umzusetzen. Dadurch ist nicht
nur ein Identifizieren von Schwachstellen der Angebote möglich, sondern auch
das Entwickeln von Maßnahmen, die dem ermittelten Bedarf sowie dem Abbau von
Schwachstellen entsprechen.
