Beschlussvorlage - 0909/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauunterhaltungsmaßnahmen 2009 im Bereich Jugend und Soziales, Bezirk Haspe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Ellen Janssen
- Beteiligt:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte; FB55 - Jugend und Soziales; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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04.11.2008
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Sachverhalt
Kurzfassung
Am 08.08.2008 hat die Gebäudewirtschaft
Hagen mit Vertretern der Bezirksvertretung Haspe die Bereisung der Kinder- und
Jugendeinrichtungen für das Wirtschaftsjahr 2009 im Zuständigkeitsbereich der
Bezirksvertretung durchgeführt.
Ziel dieser Bereisung war
es, für die einzelnen Objekte Maßnahmen der Instandhaltung für das
Wirtschaftsjahr 2009 zu besprechen und abzustimmen.
Das Ergebnis der Bereisung
ist in einem objektbezogenen Protokoll zusammengefasst. Soweit erforderlich,
sind die entsprechenden Beschlussvorschläge der Verwaltung eingearbeitet.
Begründung
Die Zuordnung der Mittel
der „Allgemeinen Bauunterhaltung“ erfolgt unter der Voraussetzung,
dass die für den Wirtschaftsplan 2009 der GWH vorgesehenen städtischen
Haushaltsmittel zumindest in der Höhe zur Verfügung stehen, wie es für 2008 der
Fall war.
- Mittel zur laufenden Instandhaltung aller
städtischen Immobilien in Höhe von rd. 5 Mio. Euro
- Mittel für alle nutzerspezifischen baulichen
Maßnahmen in Höhe von 0,5 Mio. Euro.
Insofern stehen
Mittelzuordnung und geplante Terminleiste unter dem Vorbehalt des
Ratsbeschlusses zum Wirtschaftsplan der GWH für 2009.
Um eine nachvollziehbare
Verwendung dieser Mittel sicherzustellen, wird für jedes Objekt ein bestimmter
Betrag eingeplant, der sich nach der Größe des Objektes, seinem Alter und
allgemein baulichen Zustand sowie seiner Nutzung aufgrund von Erfahrungswerten
bemisst.
Da die
Mittelbereitstellung bereits seit Jahren nicht den tatsächlichen Bedarf
abdeckt, muss die Zuordnung der Mittel konkret so erfolgen, dass die jeweils
dringendsten Maßnahmen zur Instandhaltung erledigt werden können.
Von diesem Betrag werden
wiederum vorab Mittel geblockt, die notwendig sind, um alle gesetzlichen und
sonstigen rechtlichen Verpflichtungen zur Inspektion und Wartung der Immobilie
abzudecken, wie z. B. die vorgeschriebenen Prüfungen von Aufzügen,
Feuerlöschern und kraftbetätigten Türen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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22,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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23,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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24,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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24,6 kB
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5
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(wie Dokument)
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22,9 kB
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6
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(wie Dokument)
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20,1 kB
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7
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(wie Dokument)
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24,2 kB
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