Beschlussvorlage - 0907/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauunterhaltungsmaßnahmen 2009 in den Bereichen Schulen und Sportstätten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Ellen Janssen
- Beteiligt:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte; FB40 - Schule; SZS - Servicezentrum Sport; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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04.11.2008
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Sachverhalt
Kurzfassung
Am 07.08.2008 hat die Gebäudewirtschaft
Hagen im Auftrag der Stadt Hagen mit Vertretern der Bezirksvertretung Haspe die
Schul- und Sportstättenbereisung für das Wirtschaftsjahr 2009 im
Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung durchgeführt.
Ziel dieser Bereisung war
es, für die einzelnen Objekte Maßnahmen der Instandhaltung für das
Wirtschaftsjahr 2009 zu besprechen und abzustimmen.
Bedarfe und
nutzerspezifische Wünsche der Schulleitungen wurden im Vorfeld schriftlich
abgefragt und in aufbereiteter Form anlässlich der Bereisung zur Verfügung
gestellt.
Das Ergebnis der Bereisung
ist in einem objektbezogenen Protokoll zusammengefasst. Soweit erforderlich,
sind die entsprechenden Beschlussvorschläge der Verwaltung eingearbeitet.
Begründung
Die Zuordnung der Mittel
der „Allgemeinen Bauunterhaltung“ erfolgt unter der Voraussetzung,
dass die für den Wirtschaftsplan 2009 der GWH vorgesehenen städtischen
Haushaltsmittel zumindest in der Höhe zur Verfügung stehen, wie es für 2008 der
Fall war.
- Mittel zur laufenden Instandhaltung aller
städtischen Immobilien in Höhe von rd. 5 Mio. Euro
- Mittel für alle nutzerspezifischen baulichen
Maßnahmen in Höhe von 0,5 Mio. Euro.
Insofern stehen
Mittelzuordnung und geplante Terminleiste unter dem Vorbehalt des
Ratsbeschlusses zum Wirtschaftsplan der GWH für 2009.
Um eine nachvollziehbare
Verwendung dieser Mittel sicherzustellen, wird für jedes Objekt ein bestimmter
Betrag eingeplant, der sich nach der Größe des Objektes, seinem Alter und
allgemein baulichen Zustand sowie seiner Nutzung aufgrund von Erfahrungswerten
bemisst.
Da die
Mittelbereitstellung bereits seit Jahren nicht den tatsächlichen Bedarf
abdeckt, muss die Zuordnung der Mittel konkret so erfolgen, dass die jeweils
dringendsten Maßnahmen zur Instandhaltung erledigt werden können.
Von diesem Betrag werden
wiederum vorab Mittel geblockt, die notwendig sind, um alle gesetzlichen und
sonstigen rechtlichen Verpflichtungen zur Inspektion und Wartung der Immobilie
abzudecken, wie z. B. die vorgeschriebenen Prüfungen von Aufzügen, Feuerlöschern
und kraftbetätigten Türen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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25,2 kB
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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24,5 kB
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(wie Dokument)
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24,9 kB
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(wie Dokument)
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27,6 kB
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(wie Dokument)
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25,2 kB
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(wie Dokument)
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10
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(wie Dokument)
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25,3 kB
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(wie Dokument)
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19,9 kB
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12
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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22,3 kB
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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22 kB
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16
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(wie Dokument)
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23,3 kB
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