Beschlussvorlage - 0907/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Den Bauunterhaltungsmaßnahmen 2009 im Bereich Schulen und Sportstätten gem. Anlagen wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Am 07.08.2008 hat die Gebäudewirtschaft Hagen im Auftrag der Stadt Hagen mit Vertretern der Bezirksvertretung Haspe die Schul- und Sportstättenbereisung für das Wirtschaftsjahr 2009 im Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung durchgeführt.

 

Ziel dieser Bereisung war es, für die einzelnen Objekte Maßnahmen der Instandhaltung für das Wirtschaftsjahr 2009 zu besprechen und abzustimmen.

 

Bedarfe und nutzerspezifische Wünsche der Schulleitungen wurden im Vorfeld schriftlich abgefragt und in aufbereiteter Form anlässlich der Bereisung zur Verfügung gestellt.

 

Das Ergebnis der Bereisung ist in einem objektbezogenen Protokoll zusammengefasst. Soweit erforderlich, sind die entsprechenden Beschlussvorschläge der Verwaltung eingearbeitet.

 


 

Begründung

 

Die Zuordnung der Mittel der „Allgemeinen Bauunterhaltung“ erfolgt unter der Voraussetzung, dass die für den Wirtschaftsplan 2009 der GWH vorgesehenen städtischen Haushaltsmittel zumindest in der Höhe zur Verfügung stehen, wie es für 2008 der Fall war.

 

  1. Mittel zur laufenden Instandhaltung aller städtischen Immobilien in Höhe von rd. 5 Mio. Euro

  2. Mittel für alle nutzerspezifischen baulichen Maßnahmen in Höhe von 0,5 Mio. Euro.

 

Insofern stehen Mittelzuordnung und geplante Terminleiste unter dem Vorbehalt des Ratsbeschlusses zum Wirtschaftsplan der GWH für 2009.

 

Um eine nachvollziehbare Verwendung dieser Mittel sicherzustellen, wird für jedes Objekt ein bestimmter Betrag eingeplant, der sich nach der Größe des Objektes, seinem Alter und allgemein baulichen Zustand sowie seiner Nutzung aufgrund von Erfahrungswerten bemisst.

 

Da die Mittelbereitstellung bereits seit Jahren nicht den tatsächlichen Bedarf abdeckt, muss die Zuordnung der Mittel konkret so erfolgen, dass die jeweils dringendsten Maßnahmen zur Instandhaltung erledigt werden können.

 

Von diesem Betrag werden wiederum vorab Mittel geblockt, die notwendig sind, um alle gesetzlichen und sonstigen rechtlichen Verpflichtungen zur Inspektion und Wartung der Immobilie abzudecken, wie z. B. die vorgeschriebenen Prüfungen von Aufzügen, Feuerlöschern und kraftbetätigten Türen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine weiteren finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.11.2008 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen