Beschlussvorlage - 0871/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauantrag:Nutzungsänderung eines Ladenlokals in Annahmestelle für Wettenauf dem Grundstück Berliner Straße 131Gemarkung Haspe, Flur 21, Flurstück 86AZ: 2/63/BG/0360/08hier: Ablehnung des Antrages auf Ablösung der Stellplatzpflicht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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04.11.2008
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Sachverhalt
Begründung:
Der
Verwaltung liegt folgender Antrag vor:
Nutzungsänderung
eines Ladenlokals in Annahmestelle für Wetten auf dem Grundstück Berliner
Straße 131 Gemarkung Haspe, Flur 21,
Flurstück 86.
Baugesuchskonferenz
vom 7.8.08
Zum
Planungsrecht:
Das
Grundstück ist im Flächennutzungsplan al M-Fläche (gemischte Baufläche)
dargestellt. Es ist hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BauGB i. S. MI
(Mischgebiet) zu beurteilen.
In
der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.
Die
beabsichtigte Nutzung ist in einem Mischgebiet zulässig.
Da
allerdings die notwendigen zwei Stellplätze auf dem Grundstück nicht
nachgewiesen werden konnten, wurde der Antrag auf Ablösung der
Stellplatzverpflichtung gestellt.
Aus
städtebaulichen Gründen wird dieser Antrag abgelehnt:
·
Die Belange des Verkehrs und der Stadtgestaltung werden beeinträchtigt.
·
Eine unerwünschte Niveausenkung im Bereich des zentralen
Versorgungsbereiches von Haspe und der Attraktivitätsverlusts dieses Bereiches
wären die Folge.
·
Es besteht kein
Rechtsanspruch auf Genehmigung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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470,2 kB
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