Beschlussvorlage - 0871/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Haspe nimmt den im Betreff genannten Antrag:

Nutzungsänderung eines Ladenlokals in Annahmestelle für Wetten auf dem Grundstück Berliner Straße 131 –hier: Ablehnung des Antrages auf Ablösung der Stellplatzpflicht- zur Kenntnis.

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Sachverhalt

 

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgender Antrag vor:

 

Nutzungsänderung eines Ladenlokals in Annahmestelle für Wetten auf dem Grundstück Berliner Straße 131  Gemarkung Haspe, Flur 21, Flurstück 86.

 

Baugesuchskonferenz vom 7.8.08

 

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan al M-Fläche (gemischte Baufläche) dargestellt. Es ist hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BauGB i. S. MI (Mischgebiet) zu beurteilen.

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

Die beabsichtigte Nutzung ist in einem Mischgebiet zulässig.

 

Da allerdings die notwendigen zwei Stellplätze auf dem Grundstück nicht nachgewiesen werden konnten, wurde der Antrag auf Ablösung der Stellplatzverpflichtung gestellt.

 

Aus städtebaulichen Gründen wird dieser Antrag abgelehnt:

·        Die Belange des Verkehrs und der Stadtgestaltung werden beeinträchtigt.

·        Eine unerwünschte Niveausenkung im Bereich des zentralen Versorgungsbereiches von Haspe und der Attraktivitätsverlusts dieses Bereiches wären die Folge.

·        Es besteht kein Rechtsanspruch auf Genehmigung.

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.11.2008 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen