Beschlussvorlage - 0960/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Geschäftsführerwechsel bei der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH zu.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt zu, einen schriftlichen Gesellschafterbeschluss gem. § 48 GmbH-Gesetz, d. h. ohne Gesellschafterversammlung, zu fassen.

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 04.11.2008.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Die Stadtbeleuchtung Hagen GmbH (SBH) erbringt im Stadtgebiet Hagen Dienstleistungen auf dem Gebiet der Straßenbeleuchtungstechnik. Sie ist für den Betrieb, die Unterhaltung, die Erneuerung, Erweiterung und Neuanlage von Straßenbeleuchtungsanlagen aller Art, insbesondere von innen beleuchteten Verkehrszeichen und -einrichtungen, für die Stadt Hagen zuständig.

 

Die SBH hat mit der Stadt Hagen und der Bietergemeinschaft Stadtlicht Hagen (Nuon Stadtlicht GmbH, Berlin sowie Dynamicon B. V., Amsterdam) als privaten Investor ein Vertragspaket abgeschlossen, welchem der Rat der Stadt Hagen am 14. Dezember 2006 die Zustimmung erteilte.

 

Die Gesellschaft wird von zwei Geschäftsführern geleitet. Seitens der Stadt Hagen wurde Herr Dr. Herbert Bleicher, seitens des privaten Investors Herr Damian Schlosser (Nuon Stadtlicht GmbH) zum Geschäftsführer bestellt.

 

Mit Wirkung zum 30.09.2008 hat Herr Schlosser aufgrund von strukturellen Änderungen bei der NUON Stadtlicht sein Amt als Geschäftsführer der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH niedergelegt.

 

Da das Vorschlagsrecht zur Nachfolgebesetzung des Geschäftsführers bei der Bietergemeinschaft liegt, ist beabsichtigt, Herrn Dr.-Ing. Matthias Hessling (Nuon Stadtlicht GmbH) zum weiteren Geschäftsführer der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH zu bestellen.

 

Um die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft zu erhalten, muss die Geschäftsführung neu besetzt werden.

Die Bestellung von Geschäftsführern unterliegt gem. § 8  Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung.

Regelmäßig werden Gesellschafterbeschlüsse in einer Gesellschafterversammlung gefasst, zu der ein Ratsmitglied als bevollmächtigter Vertreter der Stadt Hagen vom Rat bestellt wird. Aus Gründen der Beschleunigung des Verfahrens wird dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hagen entsprechend der Bitte der Geschäftsführung gem. § 48 GmbH-Gesetz ein schriftlicher Gesellschafterbeschluss, d. h. ohne Gesellschafterversammlung, vorgeschlagen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

 

Begründung des Dringlichkeitsbeschlusses:

 

Die Dringlichkeit der Entscheidung ergibt sich aus folgendem:

 

Diese Situation bedarf im allseitigen Interesse umgehenden Handelns.

Um Rechtssicherheit für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH und der Stadt Hagen zu erlangen, ist eine Dringlichkeitsentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses erforderlich. Eine Entscheidung durch den Rat in seiner Sitzung am 13.11.2008 erscheint hierzu nicht mehr zeitgerecht.

 

Dieser Dringlichkeitsbeschluss wird dem Rat der Stadt Hagen in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorgelegt.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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30.10.2008 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen