Beschlussvorlage - 0960/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Geschäftsführerwechsel bei der Stadtbeleuchtung Hagen GmbHhier: Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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30.10.2008
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
- Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Geschäftsführerwechsel bei der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH zu.
- Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt zu, einen schriftlichen Gesellschafterbeschluss gem. § 48 GmbH-Gesetz, d. h. ohne Gesellschafterversammlung, zu fassen.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 04.11.2008.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Die
Stadtbeleuchtung Hagen GmbH (SBH) erbringt im Stadtgebiet Hagen
Dienstleistungen auf dem Gebiet der Straßenbeleuchtungstechnik. Sie ist für den
Betrieb, die Unterhaltung, die Erneuerung, Erweiterung und Neuanlage von
Straßenbeleuchtungsanlagen aller Art, insbesondere von innen beleuchteten Verkehrszeichen
und -einrichtungen, für die Stadt Hagen zuständig.
Die
SBH hat mit der Stadt Hagen und der Bietergemeinschaft Stadtlicht Hagen (Nuon
Stadtlicht GmbH, Berlin sowie Dynamicon B. V., Amsterdam) als privaten Investor
ein Vertragspaket abgeschlossen, welchem der Rat der Stadt Hagen am 14.
Dezember 2006 die Zustimmung erteilte.
Die
Gesellschaft wird von zwei Geschäftsführern geleitet. Seitens der Stadt Hagen
wurde Herr Dr. Herbert Bleicher, seitens des privaten Investors Herr
Mit
Wirkung zum 30.09.2008 hat Herr Schlosser aufgrund von strukturellen Änderungen
bei der NUON Stadtlicht sein Amt als Geschäftsführer der Stadtbeleuchtung Hagen
GmbH niedergelegt.
Da
das Vorschlagsrecht zur Nachfolgebesetzung des Geschäftsführers bei der Bietergemeinschaft
liegt, ist beabsichtigt, Herrn Dr.-Ing. Matthias Hessling (Nuon Stadtlicht
GmbH) zum weiteren Geschäftsführer der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH zu bestellen.
Um die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft
zu erhalten, muss die Geschäftsführung neu besetzt werden.
Die Bestellung von Geschäftsführern
unterliegt gem. § 8 Ziffer 4 des
Gesellschaftsvertrages der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH der Beschlussfassung der
Gesellschafterversammlung.
Regelmäßig werden Gesellschafterbeschlüsse
in einer Gesellschafterversammlung gefasst, zu der ein Ratsmitglied als
bevollmächtigter Vertreter der Stadt Hagen vom Rat bestellt wird. Aus Gründen
der Beschleunigung des Verfahrens wird dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt
Hagen entsprechend der Bitte der Geschäftsführung gem. § 48 GmbH-Gesetz ein
schriftlicher Gesellschafterbeschluss, d. h. ohne Gesellschafterversammlung,
vorgeschlagen.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt
Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Begründung des Dringlichkeitsbeschlusses:
Die Dringlichkeit der Entscheidung ergibt sich aus
folgendem:
Diese Situation bedarf im allseitigen Interesse
umgehenden Handelns.
Um Rechtssicherheit für alle Rechtsgeschäfte zwischen
der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH und der Stadt Hagen zu erlangen, ist eine
Dringlichkeitsentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses erforderlich. Eine
Entscheidung durch den Rat in seiner Sitzung am 13.11.2008 erscheint hierzu
nicht mehr zeitgerecht.
Dieser Dringlichkeitsbeschluss wird dem Rat der Stadt
Hagen in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorgelegt.
