Beschlussvorlage - 0958/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadtumbau West - Oberhagen/ Eilpe-Maßnahme "Eilper Tor" Bahnünterführung Eilper StraßeKonzeptbeschluss und Durchführungsbeschluss zum 1. Bauabschnitt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Entscheidung
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29.10.2008
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Beschlussvorschlag
Die Konzeption zur Aufwertung der Bahnunterführung Eilper Straße wird zur Kenntnis genommen.
Auf dieser Grundlage ist die weitere Umsetzung und Ausschreibung der Maßnahme mit Verifizierung der Kosten vorzubereiten.
Die Umsetzung des 1. Bauabschnitts, der Bereich der ehem. Toilettenanlage, soll noch in 2008 begonnen werden. Die hierfür beanspruchten Fördermittel des Stadtumbau West sind fristgerecht abzurufen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Mit dieser Vorlage wird das
Konzept zur Aufwertung der Bahnunterführung Eilper Straße zur Umsetzung
beschlossen.
Damit der 1. Bauabschnitt
noch in 2008 begonnen werden kann, sind die Fördermittel fristgerecht
abzurufen. Hierfür ist vorab der Durchführungsbeschluss erforderlich.
Begründung
Durch Schreiben der
Bezirksregierung vom 26.09.2008 wurde die Maßnahme
B.3 „Eilper Tor“
ausdrücklich zur weiteren Durchführung bestätigt und damit der
Bewilligungsbescheid für diese Maßnahme noch einmal bekräftigt.
Die verwaltungsinternen
Abstimmungen zu diesem Projekt sowie die Beteiligung der Eigentümer und
sonstiger Mitwirkender sind so weit fortgeschritten, dass nunmehr die Maßnahme
zur Durchführung beschlossen werden kann.
Im Stadtbezirk Eilpe/Dahl
hat die Weiterführung und Umsetzung der Maßnahme oberste Priorität. Als Start
wurde öffentlichkeitswirksam am 24. April 2008 die ehemalige Toilettenanlage
auf der stadteinwärts gelegenen Seite abgebrochen. Zwischenzeitlich hatten sich
die Eigentumsverhältnisse für diesen Bereich geändert, so dass alle weiteren
Abstimmungen mit Vertretern der Firma Spaltband Wilke erfolgten, die hier ihre
Firmenzufahrt hat. Nach Eigentumsübergang hat die Firma ihren Einfahrtsbereich
mit Zaunanlage und Bepflanzung hergerichtet und ist sehr daran interessiert,
dass das nähere Umfeld, das ebenfalls zum Betriebsgelände gehört,
schnellstmöglich ebenfalls aufgewertet wird.
Maßnahmen des 1. Bauabschnitts
Mit den Beteiligten des
städtischen Straßenbetriebs, der Stadtlicht GmbH, dem Künstler Uwe Will und dem
Stadtumbaubüro fanden Abstimmungen und Ortstermine statt, zuletzt am
25.09.2008, bei denen die Konzeption für den 1. Bauabschnitt im Zufahrtsbereich
der Firma Wilke erarbeitet wurde.
Anstelle der abgebrochenen
Toilettenanlage wurde die Idee zur Aufstellung einer Skulptur entwickelt. Aus
verschiedenen Entwürfen des Künstlers Uwe Will ist das Motiv einer Stahlmutter
ausgewählt worden (siehe Anlage 1). Hiermit soll an die Geschichte der
Stahlverarbeitung im Bereich Oberhagen /
Eilpe erinnert werden.
1. für die Ausgestaltung der Fläche der ehem.
Toilettenanlage wurden 2 Varianten skizziert (siehe Anlage 2 und 3)
-
Variante 1 mit Bordsteineinfassung, rundem Denkmalfundament, Auskoffern des
Geländes und Einbringen von
Mutterboden, Einfriedung mit kleinem Zaun und
Pflege der Fläche durch den Eigentümer
-
Variante 2 mit Lösen und Abfahren des Bodens, Herstellung einer
Fundamentsohle und Sohleplatte mit
einem 40 cm hohen Podest;
diese Variant ist aufgrund umfangreicher
Sicherungs- und Einrichtungsarbeiten
nach Grobschätzung deutlich kostenaufwändiger als Variante 1
2. Uwe Will schlägt zur Ausgestaltung der Fläche eine
weitere Variante als Mittelweg vor (siehe Anlage 1)
- Variante 3 mit abgerundeter Einfassung des Bereiches aus Grauwacke
entsprechend der Bordsteinkanten, ca.
40 cm hoch; wie bei der Variante 1 um
die Skulptur herum das Aufbringen von
Mutterboden für eine Bepflanzung mit
einer niedrig wachsenden und dornigen
Strauchart; auf eine weitere Einfriedung
könnte damit verzichtet werden; falls
vom Eigentümer gefordert, wäre ein
niedriger Stabgitterzaun, auf Kosten
des Eigentümers angelegt (dargestellt in
der Variante 1, Einfriedung),
vorstellbar; die Skulptur steht auf einem
Grauwacke-Fels
Für die Skulptur liegt ein
Angebot einer Stahlbaufirma vor, das die Herstellung, die Anlieferung und die
Aufstellung beinhaltet. Dieses ist in die Kostenaufstellung eingeflossen.
Kostenmäßig erfasst ist auch die Beratung und künstlerische Begleitung durch Uwe
Will.
Die Skulptur soll mit Bega
Bodeneinbaustrahlern ausgeleuchtet werden.
Die SEWAG wird die triste
Zaunanlage um die Trafo-Station in den kommenden Wochen ersatzlos demontieren.
Stattdessen erfolgt seitens des Grundstückseigentümers eine Sicherung an den
beiden Seiten zur Bahnmauer mit einer kleinen Zaun-Konstruktion (siehe Anlage
4).
Aus der Gesamtmaßnahme
sollen weitere Bestandteile im 1. Bauabschnitt vorbereitet und umgesetzt
werden.
Die Rhein-Ruhr Stadtlicht
GmbH hat nach einer Phase mit Probebeleuchtungen der Bahnunterführung nunmehr
technische Angaben mit Kostenaufstellung für eine farbige Ausleuchtung der
Fußgängerbereiche mit jeweils 3 Stück transluzentem Leuchtkörper Typ
„Aragon“ (siehe Anlage 5) und den Austausch der E-Einheit Trilux
Seilleuchte sowie die Anstrahlung der Skulptur eingereicht. Eine
LED-Ausstattung ist nicht möglich.
Bei der Ausleuchtung der
Unterführung erfolgt eine Abstimmung mit der Beleuchtung der Werbetafeln. Hier
beabsichtigt Ströer/DSM eine Reduzierung auf je eine Tafel diagonal auf jeder
Seite.
Im Bereich des ehem. Kiosk
auf Eilper Seite kann ebenfalls kurzfristig begonnen werden, indem die maroden
Teile der Ziegelmauer dort abgebrochen und entsorgt werden und, im Vorgriff auf
die Gesamtmaßnahme mit teilweiser Erneuerung und Instandsetzung, der restliche
Mauerbereich zum Nachbareigentümer mit einem Bauzaun bis zum Maßnahmebeginn am
Brückenwiderlager gesichert wird (siehe Anlage 6).
Von den ursprünglich
beidseitig vorhandenen Jugendstil-Elementen als Pfeilerkopf soll das nicht mehr
aufsitzende, aber neben dem Gleiskörper liegend noch vorhandene Element
gesichert, überarbeitet und wieder montiert werden. Auch hier sind
vorbereitende Maßnahmen innerhalb des 1. Bauabschnitts möglich.
Die bis jetzt vorliegenden
geschätzten Kosten für den 1. Bauabschnitt belaufen sich auf insgesamt 13.513
€. Laut Zuwendungsbescheid ist mit einem Fördersatz von 80 % zu rechnen.
Demnach sind 10.810 € an Zuwendungen für den 1. Bauabschnitt abzurufen
und 2.703 € an Eigenmitteln bereitzustellen.
Maßnahmenbeschreibung Gesamtprojekt
Hauptansprechpartner der
Stadt für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme ist die Bahn, DB Netz AG
(Hagen-Märkischer Kreis) als Eigentümerin des Bauwerks. Aus diesem Grunde wurde
eine „Baudurchführungsvereinbarung für das Impulsprojekt „Eilper
Tor“ zur Aufwertung des Erscheinungsbildes Bahnunterführung Eilper Straße
im Stadtumbaugebiet Oberhagen / Eilpe, Stadt Hagen“ ausgehandelt. Ein
Bestandteil der Vereinbarung ist die abgestimmte Maßnahmebeschreibung (siehe
Anlage 7), die sämtliche Einzelbestandteile enthält. Die Vereinbarung wird in
den nächsten Tagen zwischen Stadt und Bahn abgeschlossen werden.
Kostenübersicht
Eine erste
Kostenzusammenstellung über die Maßnahmen aus der Vereinbarung einschließlich
der Maßnahmen des 1. Bauabschnitts beläuft sich auf 114.210 €. Diese
Kosten sind im Rahmen der sich nach Beschlussfassung anschließenden
Ausschreibungen zu verifizieren. Laut Zuwendungsbescheid für den 1. BA sind als
zuwendungsfähige Gesamtausgaben 215.000 € für die Maßnahme „Eilper
Tor“ bewilligt worden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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x |
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
215000,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
172000,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
43000,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
1.5112 |
Produktgruppe |
5112 |
Aufwandsart |
522100 |
Produkt: |
1.51.12.02 |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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