Beschlussvorlage - 0870/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
§ 11 HaushaltssatzungHandlungsrahmen für ein aktives Schuldenmanagement
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.10.2008
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Sachverhalt
Kurzfassung
Der Inhalt und Umfang des Handlungsrahmens für ein aktives Schuldenmanagement wurde seit dem Frühjahr 2007 zwischen Politik und Verwaltung diskutiert. Die vorliegende Fassung berücksichtigt die Anregungen/Änderungswünsche von Politik und Verwaltung.
Begründung
§ 11des Entwurfes der Haushaltssatzung zum Haushaltsplanentwurf 2008 lautet wie folgt:
„Im Rahmen der Kreditfinanzierung kann der Oberbürgermeister im laufenden Haushaltsjahr ergänzende Verträge zur Zinsoptimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken abschließen. Der kurzfristig zu entwickelnde Handlungsrahmen ist zu beachten.“
Entsprechend dieser Formulierung hat die Verwaltung im Frühjahr 2007 zusammen mit der Politik begonnen, einen Handlungsrahmen für ein aktives Schuldenmanagement zu erarbeiten.
Chronologie:
Die Verwaltung hat für die gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses am 26. April 2007 den Entwurf eines Handlungsrahmens für ein aktives Schuldenmanagement zur Beschlussfassung durch den Rat der Stadt vorgelegt. Diese Fassung wurde entsprechend der politischen Vorgaben zusammen mit einer Rechtsanwaltkanzlei überarbeitet und in der Sitzung des Haupt- und Finanzauschusses vom 31.05.2007 neu beraten. Im Haupt- und Finanzausschuss wurde weiterer Beratungsbedarf festgestellt und die Entscheidung wurde auf den Rat verschoben.
In der Ratsitzung am 14.06.2007 wurde der Beratungsgegenstand der Verwaltungsvorlage 0440/2007 einstimmig vertagt.
Mit Mehrheit beschlossen wurde am 14.06.2007 der von der Verwaltung als Tischvorlage eingebrachte Beschlussvorschlag zum Abschluss eines Beratungs- und Betreuungsvertrages. Eine Berichterstattung in dieser Angelegenheit sollte in der nächsten HFA-Sitzung am 16.08.2007 erfolgen.
Die Verwaltung hat während der Sommerferien die Verbindung zu einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hergestellt, um sich von ihr beim Ausschreibungsverfahren hinsichtlich des Berater- und Betreuungsvertrages unterstützen zu lassen. Die Gespräche wurden unterbrochen, als für die Verwaltung erkennbar war, dass für den Beschluss eines von allen Fraktionen mitgetragenen Handlungsrahmens noch weiterer Beratungsbedarf besteht.
Am 27.08.2007 fand ein Treffen der in der HFA-Sitzung am 31.05.2007 gebildeten Arbeitsgruppe „Handlungsrahmen für ein aktives Schuldenmanagement“ statt. Die Ergebnisse, der sich aus Mitgliedern des Haupt- und Finanzauschusses zusammengesetzten Arbeitsgruppe, hat die Finanzverwaltung anschließend in den Handlungsrahmen eingearbeitet. Die für die Ratssitzung am 30.08.2007 vorgesehene Beratung des aktuellen Handlungsrahmens fand nicht statt. Die Verwaltung hat im Einvernehmen mit der Arbeitsgruppe die Vorlage 0440/2007 zurückgezogen und vertagt.
Für die Beratung in den Fraktionen (08.10.2007) hat das Finanzdezernat am 24.09.2007 allen Ratsmitgliedern die aktuelle Fassung des Handlungsrahmens zur Verfügung gestellt.
Zwischenzeitlich wurden der Handlungsrahmen und die danach noch zulässigen Finanzierungsinstrumente immer wieder von Politik und Verwaltung – zuletzt am 13.08.2008 in der politischen Arbeitsgruppe zum Schuldenmanagement - diskutiert.
Ergebnis:
Die jetzt aktualisierte Fassung des Handlungsrahmens berücksichtigt die Anregungen und Änderungswünsche der Politik. Die kritische und ablehnende Haltung zum zukünftigen Einsatzes derivativer Finanzierungsinstrumente hat die Verwaltung bei der Überarbeitung des Handlungsrahmens – hier insbesondere in Ziffer 3 „Derivatemanagement“- entsprechend berücksichtigt.
Der jetzt vorgelegte Handlungsrahmen verbietet den Neuabschluss von Derivatgeschäften.
Den Vorgaben der Politik folgend, stehen dem aktiven Schuldenmanagement der Stadt Hagen zur Zinsoptimierung die im Handlungsrahmen noch verbliebenen zulässigen Instrumente wie:
- Forward-Darlehen (Kredite mit Vereinbarung eines festen Zinssatzes für eine in der Zukunft vereinbarte Valutierung),
- Darlehen mit Gläubigerwandlungsrechten und
- zinsgesicherte Darlehen bei Krediten mit variabler Zinsbindung und integriertem Cap/Floor/Collar
zur Verfügung.
Mit diesem Handlungsrahmen geht die Verwaltung noch über die Empfehlungen der Landesregierung zum Ausschluss von Risiken hinaus. Demzufolge reduzieren sich auch die Möglichkeiten und Chancen für ein erfolgreiches Zinsmanagement.
Der aufgrund täglich steigender Bankverbindlichkeiten (die Kassenkredite nehmen im Durchschnitt täglich um rd. 350.000 € zu) ebenfalls immer größer werdende Zinsaufwand, soll dabei in Zukunft auch ohne die bislang erfolgreich eingesetzten Währungsswaps (Schweizer Franken) optimiert und reduziert werden.
Vor diesem Hintergrund bittet die Verwaltung den Rat der Stadt, den Handlungsrahmen für ein aktives Schuldenmanagement, wie er sich aus der beigefügten Anlage ergibt, zu beschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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16.10.2008 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der
Rat der Stadt beschließt den Handlungsrahmen für ein städtisches Schuldenmanagement,
wie er sich aus der Anlage zur Vorlage
0870/2008 ergibt.
2. Der Abschluss neuer Derivatgeschäfte -siehe
Ziffer 3 des Handlungsrahmens- ist auch für die städt. Unternehmen
auszuschließen. Die Verwaltung wird
beauftragt, die dafür notwendigen Beschlüsse vorzubereiten.
3. Der
Rat bestätigt seinen Beschluss zur einmaligen Beratung im Aufgabenbereich des
Schuldenmanagements durch einen externen Berater vom 14.6.07, um schriftliche Empfehlungen zu erhalten, wie die
Stadt ihr Kreditportfolio unter
Einschätzung künftiger Marktgegebenheiten ausrichten
soll.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |