Anfrage - 0905/2008

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Die Landesregierung hat kurz vor der Sommerpause das neue IFO-Gutachten zum Kommunalen Finanzausgleich in NRW vorgelegt. Dort werden bestimmte Anpassungen vorgeschlagen, insbesondere eine Weiterentwicklung der Erfassung des kommunalen Finanzbedarfs durch die Neuableitung des Soziallastenansatzes, die Überarbeitung des Schüleransatzes , die Neueinführung eines Demografiefaktors sowie die Straffung der Gemeindeklassengrößen bei der Einwohnergewichtung des Hauptansatzes. Bei der Bewertung der Steuerkraft soll in Zukunft der durchschnittliche Hebesatz der Gemeinden in Deutschland ohne NRW zu Grunde gelegt werden, um die derzeit bundesweit höchste Abschöpfungsquote kommunaler Steuereinnahmen abzusenken und mehr Anreiz für autonomes kommunales Handeln zu geben. Empfohlen wird ebenfalls, alle Sonderzuweisungen abzuschaffen und in die allgemeinen Schlüsselzuweisungen zu überführen sowie mittelfristig nur noch eine allgemeine Investitionspauschale vorzusehen und langfristig in die Schlüsselzuweisungen übergehen zu lassen.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung, folgende Fragen zu beantworten:

 

1.                 Kann die Verwaltung grob abschätzen, welche Auswirkungen eine Umsetzung der IFO-Empfehlungen für den Hagener Haushalt haben würde?

 

2.                 Bereitet sich die Stadt Hagen in irgendeiner Form auf die mögliche Umsetzung dieser Empfehlungen vor, und wie wird diese Landesinitiative bewertet?

 

3.                 Hat die Verwaltung Informationen, ob und wann mit der Umsetzung der IFO-Empfehlungen in Landesgesetzgebung zu rechnen ist?

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.10.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen