Beschlussvorlage - 0743/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hagen wird beschlossen, wie sie als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer 0743/2008 vom 21.8.2008) ist.

 

 

Realisierungstermin: 01.01.2009

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Sachverhalt

 

 

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer soll ab 01.01.2009 von 450 Prozentpunkten auf 465 Prozentpunkte angehoben werden. Dieser Vorschlag des Mentors wurde im Rat der Stadt Hagen mit Mehrheit am 19.06.2008 im Rahmen des ersten Sparpaketes beschlossen.

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B bleiben unverändert bestehen.

Für die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 19.06.2008 ist eine Änderung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze erforderlich.

 

Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hagen vom

 

Aufgrund des §25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973(BGBl. I S.965/BGBl. III 611-7) in der Fassung des Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Öffentlich Private Partnerschaften vom 01.09.2005(BGBl. I S.2676), des §16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002(BGBl. I S.4167), zuletzt geändert durch das Jahressteuergesetz 2008 vom 20.12.2007(BGBl. I S.3150) und des §1 des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern vom 16.12.1981 (GV NRW S. 732/SGV NRW 611) in Verbindung mit §7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994(GV NRW S.666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Art. I Gesetz vom 09.10.2007(GV NRW S.380) hat der Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am __________ die nachstehende Satzung beschlossen:

 

§1

 

Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt:

 

1.         Grundsteuer

a)        für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)                                                       245  v. H.

b)        für die Grundstücke

(Grundsteuer B)                                                       495  v. H.

    

 2.        Gewerbesteuer nach Ertrag                                              465  v. H.

 

§2

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hagen vom 01.03.1998 außer Kraft.

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

Erweitern

18.09.2008 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

16.10.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen