Beschlussvorlage - 0824/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für den Hagener Betrieb für Informationstechnologie, HABIT, Jahresabschluss 2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie
- Bearbeitung:
- Michael Diehl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Fachausschuss für Informationstechnologie und Digitalisierung
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Entscheidung
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21.10.2008
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Sachverhalt
Kurzfassung
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Eigenbetriebe
haben nach §§ 21 und 25 der Eigenbetriebsverordnung einen Jahresabschluss nach
bestimmten Formvorschriften zu erstellen
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Nach § 106
Gemeindeordnung NRW ist der Jahresabschluss zu prüfen. Zuständig ist die
Gemeindeprüfungsanstalt, die sich eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
bedient.
·
Die Gemeinde
kann dazu einen Vorschlag unterbreiten. § 5 der Betriebssatzung HABIT sieht
vor, dass der Betriebsausschuss darüber entscheidet.
·
Die
Betriebsleitung schlägt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Breidenbach,
Dr. Güldenagel und Partner KG, Wuppertal, vor.
Begründung
Im Rahmen der Wirtschaftsprüfung und des
Rechnungswesens ist nach den §§ 21 und 25 der Eigenbetriebsverordnung
(EigBetrVO) für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss
aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem
Anhang besteht. Gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht zu
fertigen.
Nach §106 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind der Jahresabschluss und der Lagebericht des
Eigenbetriebes zu prüfen (Jahresabschlussprüfung).
Gemäß §106 Abs. 2 der GO NRW obliegt die
Jahresabschlussprüfung der Gemeindeprüfungsanstalt, die sich dabei eines
Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedient. Die
Gemeinde kann einen Vorschlag unterbreiten, dem die Gemeindeprüfungsanstalt
folgen soll. § 5 Abs. 3 Buchstabe g der Betriebssatzung des HABIT führt aus,
dass der Betriebsausschuss über die Benennung des Prüfers entscheidet.
In den Jahren 1999 bis 2004 wurde jeweils die
Westfalen-Revision GmbH, Dortmund, mit der Prüfung des Jahresabschlusses
beauftragt. Den Auftrag zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2005, 2006 und 2007 erhielt
die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Breidenbach, Dr. Güldenagel und Partner
KG, Wuppertal. Die Erfahrungen mit dieser Wirtschaftsprüfungsgesellschaft waren
positiv. Die Beteiligungsrichtlinien der Stadt Hagen, sehen vor, dass dieselbe
Wirtschaftsprüfungsgesellschaf. i.d.R. nicht länger als 5 Jahre hintereinander
prüfen soll. Dieser Zeitraum ist noch nicht erreicht. Die Betriebsleitung
schlägt Letztgenannte deshalb auch für den Jahresabschluss 2008 vor und bittet
um Benennung.
